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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Am 25.10.2013 wurde die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität vollständig
wirksam: Alle Versicherten in der Europäischen Union können sich in einem
anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen und bekommen die Behandlungskosten
von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die
entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit Thomas Ilka: "Die
Patientenmobilitätsrichtlinie birgt gute Chancen für eine bessere Versorgung
von Patientinnen und Patienten in Europa. Gerade in Hinblick auf die Netzwerke,
die sich Stück für Stück weiterentwickeln werden."
In Deutschland haben gesetzlich Versicherte bereits seit 2004 einen Anspruch
auf Kostenerstattung für EU-Auslandsbehandlungen; eine vorherige Genehmigung
durch die Krankenkasse ist und bleibt nur für Krankenhausbehandlungen im
Ausland vorgeschrieben.
Patientinnen und Patienten können sich ab 25.10.2013 an eine eigens
eingerichtete nationale Kontaktstelle bei der Deutschen Verbindungsstelle
Krankenversicherung-Ausland (DVKA) wenden, um sich über ihre Ansprüche bei
EU-Auslandsbehandlungen zu informieren und um an Informationen über
Gesundheitsdienstleister im EU-Ausland zu gelangen.
Weitere Vorgaben der Richtlinie betreffen die gegenseitige Anerkennung von
Verschreibungen. Außerdem wird die Einrichtung freiwilliger fachspezifischer
Netzwerke angestoßen, durch die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gezielt
intensiviert wird. Das Netzwerk zu elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth)
hat seine Arbeit bereits im vergangenen Jahr aufgenommen. Ein Netzwerk zur
Zusammenarbeit bei der Bewertung von Gesundheitstechnologien befindet sich im
Aufbau. Und nicht zuletzt wird derzeit auf EU-Ebene ein organisatorischer
Rahmen für den Zusammenschluss besonders qualifizierter
Versorgungseinrichtungen zu "Europäischen Referenznetzwerken"
geschaffen, insbesondere auf dem Gebiet der Seltenen Erkrankungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMG.
Quelle: BMG
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