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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Europäische Kommission hat am 24.09.2013 zwei Maßnahmen zur Verbesserung
der Sicherheit von Medizinprodukten angenommen und ist damit ihrer
Verpflichtung nachgekommen, das Vertrauen der Patienten im Medizinproduktebereich
wiederherzustellen, das unter anderem durch den Brustimplantatskandal erheblich
zurückgegangen war. Die neuen Vorschriften bestehen in einer
Durchführungsverordnung der Kommission, die darlegt, welche Kriterien die
benannten Stellen erfüllen müssen, die für die Kontrolle der
Medizinproduktehersteller zuständig sind, sowie in einer Empfehlung, in der
klargestellt wird, welche Aufgaben diese Stellen bei der Durchführung von
Audits und Bewertungen im Medizinproduktebereich zu erfüllen haben, der etwa
10.000 Produktarten von Pflastern bis hin zu Herzschrittmachern umfasst.
Der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, Neven Mimica, sagte:
"Mit den angenommenen Maßnahmen sorgt die Europäische Kommission für noch
mehr Sicherheit von Medizinprodukten. Wir haben nun eine klarere Grundlage für
unangekündigte Audits, Probenahmen oder gemeinsame Bewertungen durch benannte
Stellen. Ich werde das Parlament und den Rat nach Kräften unterstützen, um die
laufende Überarbeitung bis Anfang nächsten Jahres abzuschließen."
Die angenommenen Maßnahmen waren in dem zwischen der Kommission und den
EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Gemeinsamen Plan für unverzügliche Maßnahmen
angekündigt worden. Der Plan konzentriert sich auf die ordnungsgemäße Arbeit
der benannten Stellen, die Überwachung der auf dem Markt befindlichen Produkte
durch die Mitgliedstaaten, auf EU-Ebene koordinierte Ermittlungen und
Reaktionen auf Probleme mit bestimmten Produkten sowie verbesserte Transparenz
und Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, der Industrie, den
Leistungserbringern im Gesundheitswesen und den benannten Stellen.
Die meisten vereinbarten Maßnahmen werden oder wurden mittlerweile
durchgeführt. Die allgemeinen Fortschritte werden voraussichtlich im Oktober in
einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Darüber hinaus
wurde Anfang dieses Jahres ein Pilotprojekt gemeinsamer Audits benannter
Stellen von Auditoren aus mehreren Mitgliedstaaten und der Kommission
eingeleitet. Elf solcher Audits haben bereits stattgefunden, und weitere acht
sind bis zum Jahresende geplant. Schon vor der Annahme der heutigen Maßnahmen
haben diese Aktionen dazu geführt, dass zwei benannte Stellen vorläufig keine
Bescheinigungen mehr ausstellen dürfen, bis die festgestellten Mängel behoben
sind.
Beispiele für in den angenommenen Maßnahmen vorgesehene verschärfte
Anforderungen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
der EU-Kommission.
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