• 19.04.2013 – BVerwG: Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich"wegen "sanfter Säure"

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht "Der Trollinger ist ein leichter, sehr bekömmlicher Wein, von dem auch mehrere Viertele getrunken werden können.", solche und ähnliche Aussagen ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

BVerwG: Unzulässige Vermarktung eines Weins als "bekömmlich"wegen "sanfter Säure"


"Der Trollinger ist ein leichter, sehr bekömmlicher Wein, von dem auch mehrere Viertele getrunken werden können.", solche und ähnliche Aussagen kennt der Weinkenner; oft werden sie auch in der Werbung verwendet.Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind derartige Äußerungen zukünftig unzulässig (BVerwG, Urt. v. 14.02.2013, 3 C 23.12). In der Pressemitteilung des Gerichts heiß es u.a.:

"Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als "bekömmlich" in Verbindung mit dem Hinweis auf eine "sanfte Säure" ist wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden."

Auch, wenn die Entscheidungsgründe (noch) nicht vorliegen, dürfte das BVerwG mit der Entscheidung Recht behalten.

Hintergünde:

Die sog. Health‐Claims‐Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung sog. nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben, die in kommerziellen Mitteilungen, u.a. auch in allgemeinen Werbeaussagen über Lebensmittel und in Werbekampagnen gemacht werden. Eine „nährwertbezogene Angabe" ist eine solche, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, und zwar aufgrund der Energie (des Brennwerts), die es in vermindertem oder erhöhtem Maße liefert oder nicht liefert, und/oder der Nährstoffe oder anderen Substanzen, die es in verminderter oder erhöhter Menge enthält oder nicht enthält. Gesundheitsbezogene Angaben sind solche, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Schließlich sind Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos solche Angaben, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt. Gem. Art. 1 Abs. 3 HCVO findet die Verordnung auch auf Handelsmarken und sonstige Markennamen Anwendung, die als nährwert‐ oder gesundheitsbezogene Angabe aufgefasst werden können. Solche Marken und Kennzeichnen dürfen ohne die in der HCVO vorgesehenen Zulassungsverfahren nur noch verwendet werden, sofern der betreffenden Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung eine nährwert‐ oder gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist, die der Verordnung entspricht. Nach Art. 28 Abs. 2 HCVO dürfen Produkte, die bereits vor dem 1.1.2005 mit bestehenden Handelsmarken oder Markennamen, die dieser Verordnung nicht entsprechen, versehen wurden, bis zum 19.1.2022 weiterhin in den Verkehr gebracht werden; danach gelten die Bestimmungen der HCVO auch für diese Marken uneingeschränkt. Es fragt sich dementsprechend zum einen, wie mit „Lebensmittelmarken" in der Zukunft umzugehen ist, zum anderen sei die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen die Übergangsvorschrift des Art. 28 Abs. 2 HCVO auf bestehende Markenrechte zeichnet. Dabei geht die Europäische Kommission in ihrer „Guidance on the implementation" der HCV vom 14.12.2007 ohne weiteres davon aus, dass beispielsweise eine Aussage wie „contains probiotics/prebiotics" eine gesundheitsbezogene Angabe darstelle, weil die Bezugnahme auf diese Begriffe einen gesundheitlichen Nutzen („benefit") beinhalte. Demgegenüber wird in der Literatur (Meisterernst, WRP 2010, 481, 485) die Auffassung vertreten, objektive Beschaffenheitsangaben, zu denen auch der Hinweis auf eine  präbiotische Wirkung gehöre, seien noch keine  gesundheitsbezogenen Angaben; allein der Umstand, dass bei einer solchen Bezeichnung aus der Sicht des Verbrauchers die Erwartung einer positiven Auswirkung auf die Gesundheit mitschwinge, reiche insoweit nicht aus. Es ist hiernach vielmehr erforderlich, dass die in Rede stehende Marke aus sich selbst heraus den Bezug zu einer gesundheitlichen Wirkung erkennen lässt. Hieran fehlt es insbesondere dann, wenn eine für ein Lebensmittel verwendete Bezeichnung aus der Sicht des Verbrauchers nur die Beschaffenheit dieses Lebensmittels, insbesondere einen darin enthaltenen Inhaltsstoff beschreiben soll, nicht aber die gesundheitlichen Wirkungen, die mit dem Lebensmittel oder dem darin enthaltenen Wirkstoff erzielt werden können. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkehr aufgrund seiner Vorerwartung dem Inhaltsstoff und damit dem Lebensmittel mehr oder weniger konkrete gesundheitliche Wirkungen zuschreibt. Denn wenn allein eine solche Vorerwartung ausreichen würde, um eine inhaltsbeschreibende Angabe als gesundheitsbezogen einzustufen, würde den Lebensmittelherstellern die Möglichkeit der Verwendung von Inhaltsangaben in einem Umfang genommen, der mit der Zielsetzung der HCV nicht zu rechtfertigen ist.

Dr. Robert Kazemi


Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner