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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren veröffentlicht.
Demnach sind die Festsetzungen der Einkommensteuer unter anderem vorläufig im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten (Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und 2009 bis 2011), der Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eine negativen Progressionsvorbehalts sowie den Abzug einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung.
Vorläufig sind auch alle Einkommensteuerfestsetzungen (ab Veranlagungszeitraum 2010) hinsichtlich der Anrechnung der gesamten steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung, falls steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt worden sind.
Das Schreiben (DOK 2014/0405008, GZ IV A 3 - S 0338/07/10010) ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. (kb)
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