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Wissen & Tipps
Unterhändler
des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich am
02.04.2014 auf einen Kommissionsvorschlag zum Schutz von Kleinanlegern
geeinigt:
Dem sog. Basis-Informationsblatt können Sparer künftig
entnehmen, ob sie mit einem bestimmten Produkt Geld verlieren können und
wie komplex oder teuer es ist. Für Verbraucher werden damit
verschiedene Anlageprodukte wie Fonds, Versicherungen und Zertifikate
besser vergleichbar.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte
nach der Einigung: "Europas Verbraucher brauchen klare und
verständliche Informationen, bevor sie ihre Ersparnisse investieren. Ich
danke der Berichterstatterin Pervenche Beres, den
Schattenberichterstattern und der griechischen, litauischen und irischen
Ratspräsidentschaft für ihre Arbeit an diesem Vorschlag."
Durch
diese Gesetzgebung wird die Qualität der Informationen, die Verbrauchern
bei der Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt werden,
verbessert. Anlageprodukte sind überaus komplex, und es ist nicht immer
einfach, sie miteinander zu vergleichen und die Risiken vollständig zu
erfassen. Werden unerwartete Risiken eingegangen und treten in der Folge
entsprechende Verluste ein, kann dies für Verbraucher, die häufig einen
Großteil ihrer lebenslangen Ersparnisse anlegen, verheerende Wirkung
haben. In einem EU-Kleinanlegermarkt, der einen Umfang von bis zu 10.000
Mrd. Euro erreicht, wird der Kauf falscher oder ungeeigneter Produkte
schnell zu einem größeren Problem.
Die Kommission hatte im Juli
2012 vorgeschlagen, Verbraucherinformationen in einem leicht
verständlichen Format aufzubereiten und zu diesem Zweck einen neuen,
innovativen Standard für Produktinformationen einzuführen, die prägnant
und in deutlicher Sprache verfasst und damit wesentlich
verbraucherfreundlicher sein sollen. Das entsprechende Dokument sind die
so genannten "Basisinformationsblätter" (Key Information Document,
KID). Dem Vorschlag zufolge muss jeder, der Anlageprodukte auflegt, (z.
B. Verwalter von Investmentfonds, Versicherer, Banken) für jedes dieser
Produkte ein entsprechendes Blatt verfassen.
Dieses muss Angaben
über die wichtigsten Merkmale des Produkts sowie die mit der
entsprechenden Anlage verbundenen Risiken und Kosten enthalten. Die
Angaben zu den Risiken sollen möglichst gut verständlich sein und
Vergleiche ermöglichen, ohne jedoch die oft komplexen Produkte allzu
stark vereinfacht darzustellen. Den Basisinformationsblättern kann jeder
Verbraucher entnehmen, ob er mit einem bestimmten Produkt Geld
verlieren kann und wie komplex das Produkt ist.
Struktur, Inhalt
und Präsentation liegen gemeinsame Standards zugrunde. So können die
Verbraucher das Dokument nutzen, um verschiedene Anlageprodukte zu
vergleichen und letztlich das Produkt auszuwählen, das ihrem Bedarf am
besten entspricht.
Basisinformationsblätter müssen für Produkte
der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von
Investmentfonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten
Produkten für Kleinanleger erstellt werden.
Damit das Gesetz in
Kraft tritt, müssen das Parlamentsplenum und der Rat noch zustimmen. Das
Votum des Parlaments wird in der Woche vom 14.-17. April erwartet, die
formale Annahme des Vorschlags durch die Mitgliedstaaten folgt danach.
Quelle: EU-Kommission
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