• 05.04.2014 – Basis-Informationsblatt hilft Sparern bei der Geldanlage

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Wissen & Tipps

Basis-Informationsblatt hilft Sparern bei der Geldanlage

 

Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich am 02.04.2014 auf einen Kommissionsvorschlag zum Schutz von Kleinanlegern geeinigt:

Dem sog. Basis-Informationsblatt können Sparer künftig entnehmen, ob sie mit einem bestimmten Produkt Geld verlieren können und wie komplex oder teuer es ist. Für Verbraucher werden damit verschiedene Anlageprodukte wie Fonds, Versicherungen und Zertifikate besser vergleichbar.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte nach der Einigung: "Europas Verbraucher brauchen klare und verständliche Informationen, bevor sie ihre Ersparnisse investieren. Ich danke der Berichterstatterin Pervenche Beres, den Schattenberichterstattern und der griechischen, litauischen und irischen Ratspräsidentschaft für ihre Arbeit an diesem Vorschlag."

Durch diese Gesetzgebung wird die Qualität der Informationen, die Verbrauchern bei der Investitionsentscheidung zur Verfügung gestellt werden, verbessert. Anlageprodukte sind überaus komplex, und es ist nicht immer einfach, sie miteinander zu vergleichen und die Risiken vollständig zu erfassen. Werden unerwartete Risiken eingegangen und treten in der Folge entsprechende Verluste ein, kann dies für Verbraucher, die häufig einen Großteil ihrer lebenslangen Ersparnisse anlegen, verheerende Wirkung haben. In einem EU-Kleinanlegermarkt, der einen Umfang von bis zu 10.000 Mrd. Euro erreicht, wird der Kauf falscher oder ungeeigneter Produkte schnell zu einem größeren Problem.

Die Kommission hatte im Juli 2012 vorgeschlagen, Verbraucherinformationen in einem leicht verständlichen Format aufzubereiten und zu diesem Zweck einen neuen, innovativen Standard für Produktinformationen einzuführen, die prägnant und in deutlicher Sprache verfasst und damit wesentlich verbraucherfreundlicher sein sollen. Das entsprechende Dokument sind die so genannten "Basisinformationsblätter" (Key Information Document, KID). Dem Vorschlag zufolge muss jeder, der Anlageprodukte auflegt, (z. B. Verwalter von Investmentfonds, Versicherer, Banken) für jedes dieser Produkte ein entsprechendes Blatt verfassen.

Dieses muss Angaben über die wichtigsten Merkmale des Produkts sowie die mit der entsprechenden Anlage verbundenen Risiken und Kosten enthalten. Die Angaben zu den Risiken sollen möglichst gut verständlich sein und Vergleiche ermöglichen, ohne jedoch die oft komplexen Produkte allzu stark vereinfacht darzustellen. Den Basisinformationsblättern kann jeder Verbraucher entnehmen, ob er mit einem bestimmten Produkt Geld verlieren kann und wie komplex das Produkt ist.

Struktur, Inhalt und Präsentation liegen gemeinsame Standards zugrunde. So können die Verbraucher das Dokument nutzen, um verschiedene Anlageprodukte zu vergleichen und letztlich das Produkt auszuwählen, das ihrem Bedarf am besten entspricht.

Basisinformationsblätter müssen für Produkte der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von Investmentfonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten Produkten für Kleinanleger erstellt werden.

Damit das Gesetz in Kraft tritt, müssen das Parlamentsplenum und der Rat noch zustimmen. Das Votum des Parlaments wird in der Woche vom 14.-17. April erwartet, die formale Annahme des Vorschlags durch die Mitgliedstaaten folgt danach.

Quelle: EU-Kommission

 

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