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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Jeder,
der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat, soll Anspruch auf
Zugang zu grundlegenden Kontodiensten haben, heißt es in einem
EU-Gesetzesentwurf, dem das Parlament am 12.12.2013 zugestimmt hat.
Zudem sollen die Gebühren und Regeln solcher Konten transparent und
vergleichbar gestaltet werden und der Wechsel zu einem anderen
Geldinstitut, das bessere Konditionen anbietet, möglich sein. Die
endgültige Fassung des Textes muss in Verhandlungen mit den
EU-Mitgliedstaaten vereinbart werden.
"Moderne Zahlungsdienste
sind für die Konsumenten und den Einzelhandel heutzutage unverzichtbar.
Es ist nicht sonderlich teuer, elektronische Zahlungsdienste zur
Verfügung zu stellen, um Konsumenten das Leben zu erleichtern und die
Wirtschaft zu modernisieren. Das Parlament erachtet es daher als
unbedingt notwendig, Banken dazu zu verpflichten, solche Dienste zur
Verfügung zu stellen und es den Kunden zu ermöglichen, informierte
Entscheidungen zu treffen. Das Parlament hat diesen Gesetzesentwurf
umgehend behandelt und hofft darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten
dasselbe tun, damit wir diesen Text im Frühjahr verabschieden können",
so der Berichterstatter Jürgen Klute (GUE/NGL, DE) nach der Abstimmung.
Offener Zugang
Das
Parlament bestand darauf, dass alle Zahlungsdienstleister
Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten müssen. Wenige
Ausnahmen sollen durch die EU-Mitgliedstaaten objektiv und mit
Einschränkungen festgelegt werden dürfen. Die Zahlungskonten sollen
jedem offenstehen, der legal in der EU ansässig ist, und der eine echte
Verbindung zum Mitgliedstaat des Zahlungsdienstleisters hat. Dieser darf
die Eröffnung eines solchen Kontos nicht verweigern.
Eindeutige Informationen
Jeder,
der ein Zahlungskonto zu eröffnen beabsichtigt sollte dessen
Gebührenstrukturen verstehen und mir anderen Angeboten vergleichen
können - diese Informationen sollten präzise und EU-weit standardisiert
sein. Jeder Mitgliedstaat sollte über mindestens eine unabhängige
Website verfügen, die unparteiische Informationen über die Höhe der
anfallenden Gebühren und der Zinssätze für ein Zahlungskonto sowie das
angebotene Serviceniveau anbietet. Die Abgeordneten stellten sicher,
dass Banken ihre Kunden über dieses Angebot informieren müssen.
Merkmale von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
"Grundlegende"
Kontodienste würden den Kunden Barabhebungen und Zahlungsvorgänge
innerhalb der Union ermöglichen. Überziehungen oder Kredite sind bei
Basiskonten jedoch nicht gestattet. Alle Zahlungsdienstleister müssten
diese Konten als Teil ihrer regelmäßigen Geschäftstätigkeit und zu
niedrigeren Gebühren als andere Dienstleistungen anbieten, so die
Abgeordneten.
Die Verbraucher sollte die Möglichkeit erhalten, zu
einer angemessenen Gebühr zu einem anderen Zahlungskonto mit
grundlegenden Funktionen zu wechseln, insofern dieses von einer anderen
Bank in der EU angeboten wird. Banken sollten aktuelle
Zahlungskontoinformationen bereitstellen müssen und anderenfalls für
Verspätungen oder Verluste haftbar sein.
Weitere Schritte
Die
Abstimmung hat den Abgeordneten ein starkes Mandat in die Hand gegeben,
um nun mit den Mitgliedstaaten über die neuen Regeln zu verhandeln.
Quelle: EU-Palament
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