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Steuer & Recht
Am 24.10.2013 haben Die Deutsche Kreditwirtschaft, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und Deutsche Bundesbank im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs auf eine zügige Umstellung des Zahlungsverkehrs gedrängt.
Der Countdown läuft: Ab dem 01.02.2014 gelten für Überweisungen und Lastschriften, also den unbaren Zahlungsverkehr, neue, europäische Regeln. Die Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area) erfolgt aber nicht automatisch: Banken, Unternehmen, Vereine, Händler und Behörden müssen jetzt dringend aktiv werden. Andernfalls drohen vermeidbare Kosten. In Deutschland ist ein echter Endspurt der Unternehmen und Vereine nötig. Verbraucher müssen sich lediglich an ihre neuen Kontonummern gewöhnen.
Im dritten Quartal 2013 lag der Anteil der SEPA-Überweisungen in Deutschland bei knapp 14 %, der Anteil der SEPA-Lastschriften sogar nur bei 0,68 %. Damit werden die SEPA-Zahlverfahren immer noch sehr wenig genutzt, obwohl sie seit vier Jahren möglich sind. Insgesamt müssen in Deutschland rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Viele der kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereine haben noch nicht mit der Umstellung begonnen.
Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Zu den Vorbereitungen gehört auch die elektronische Antragstellung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Bis zum 22. Oktober 2013 wurden 1.023.110 Gläubiger-Identifikationsnummern bei der Deutschen Bundesbank beantragt und vergeben. Das sind zu wenige. Denn ab 01.02.2014 werden die rund 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 Vereine in Deutschland genau diese Nummer brauchen um weiterhin an Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Für den Verbraucher ändert sich hingegen nur die Kontonummer. Die neue, europaweit einheitliche Kontonummer IBAN besteht aus den Länderkennzeichen - DE für Deutschland- , einer zweistelligen, persönlichen Prüfziffer, der herkömmlichen Bankleitzahl sowie der Kontonummer.
SEPA-Mandat erteilen
Für die SEPA-Basislastschrift sowie die SEPA-Firmenlastschrift muss ein unterschriebenes SEPA-Mandat des Zahlenden vorliegen. Dieses Mandat ist der Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung. Jedem SEPA-Mandat wird dann eine sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen - diese muss pro Kunde eindeutig sein und beispielsweise aus der Kundennummer bestehen.
Einfacher ist es, wenn bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Denn erteilte Einzugsermächtigungen dürfen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass der Lastschrifteinreicher (das Unternehmen, der Versandhändler) den Kunden über die Umstellung der bisherigen Einzugsermächtigung hin zur SEPA-Lastschrift unter Hinweis auf die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz vorab unterrichtet.
Zu beachten ist außerdem, dass sich mit den SEPA-Lastschriftverfahren neue Anforderungen an Fach- und IT-Prozesse ergeben. SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen haben ein spezifisches Datenformat, für das eine Umstellung der Softwaresysteme notwendig ist. Daher empfiehlt sich vor Umstellung eine SEPA-Testphase. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Unternehmen den Zeitraum für eine solche SEPA-Testphase frühzeitig mit ihrer Bank absprechen.
Sollte die Umstellung nicht rechtzeitig erfolgen, droht den Gläubigern im schlimmsten Fall eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit. Dadurch entstehende Kosten können durch eine rechtzeitige Umstellung abgewendet werden.
Schnellere Überweisungen, geringere Gebühren
Ist die Umstellung einmal erfolgt, bieten die neuen SEPA-Verfahren zahlreiche Vorteile: Insbesondere die Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder werden sich verkürzen. Darüber hinaus werden künftig geringere Bankgebühren im Zahlungsverkehr mit dem Ausland fällig. Zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gehören nicht nur die 17 Länder des Euro-Raums, sondern alle 28 Länder der Europäischen Union sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch Monako und die Schweiz nehmen teil.
Quelle: Deutsche Bundesbank
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