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Steuer & Recht
Alle
großen und systemrelevanten Banken der Eurozone werden künftig
einheitlich von der Europäischen Zentralbank kontrolliert. Die
EU-Finanzminister haben den Weg für die europäische Bankenaufsicht frei
gemacht. Die Unabhängigkeit der Zentralbank bleibt gewahrt.
Die
Finanzminister einigten sich in Luxemburg auf die Rechtsgrundlagen für
die einheitliche Bankenaufsicht. In einem Jahr soll die Europäische
Zentralbank (EZB) in ihrer neuen Funktion die Großbanken der Eurozone
beaufsichtigen.
"Unser Ziel muss sein, dass die Bankenaufsicht
und der Abwicklungsmechanismus möglichst zeitgleich funktionsfähig
sind," hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits im September
betont. Die Finanzmarktkrise und die darauf folgende weltweite
Rezession hätten deutlich gezeigt: "Die Finanzmärkte brauchen Regeln und
Grenzen, die sie selbst nicht setzen, geschweige denn effektiv
durchsetzen können." Die Bundesregierung habe entschlossen reagiert und
einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen.
Bundestag und Bundesrat beteiligt
Durch die jetzt beschlossene EU-Verordnung werden der EZB besondere Aufgaben der Bankenaufsicht übertragen.
Die
Bundesregierung hatte dafür den Gesetzentwurf zur Zustimmung von
Bundestag und Bundesrat Anfang Mai auf den Weg gebracht. Bundestag und
Bundesrat hatten daraufhin über das deutsche Zustimmungsgesetz beraten
und im Juli zugestimmt. Die Zustimmung beider deutscher Parlamente war
notwendig, damit der deutsche Vertreter im Europäischen Rat der
EU-Verordnung förmlich zustimmen konnte.
Bessere Aufsicht
Für
die Bundesregierung hatte während der Verhandlungen die Qualität der
Bankenaufsicht oberste Priorität. Die Aufsicht wird Fehlentwicklungen im
nationalen Bankensektor frühzeitig aufdecken und korrigieren können,
bevor Gefahren für die gesamte Eurozone entstehen.
Kleine Banken
wie die deutschen Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht. Damit
ist es gelungen, Kernforderungen Deutschlands wirklich durchzusetzen.
Neuer Aufsichtsmechanismus
Der
Aufsichtsmechanismus schafft einheitliche Standards in allen
teilnehmenden Mitgliedstaaten und stärkt damit die Bankenkontrolle.
Die EZB wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung ihre neue Aufsichtsfunktion wahrnehmen.
Zu
den Aufgaben der EZB wird beispielsweise die Einhaltung von Kapital-
und Liquiditätsanforderungen gehören. Sie kann Kreditinstitute zulassen,
Zulassungen entziehen oder Stresstests durchführen.
Frühzeitige
Interventionsmaßnahmen wird sie mit den zuständigen Abwicklungsbehörden
abstimmen. Denn für die Abwicklung von Banken sind weiterhin die
nationalen Behörden zuständig.
In Deutschland überwacht die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in
Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Banken. Zum 1. Januar 2011 wurde
ein europäisches System der Finanzaufsicht eingerichtet. Es umfasst drei
europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den
Wertpapierhandel sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken.
Diese Einrichtungen sollen gemeinsam mit den nationalen
Aufsichtsbehörden für eine harmonisierte Finanzaufsicht im europäischen
Binnenmarkt sorgen. Die EZB wird eng mit den nationalen und europäischen
Behörden für die Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht
zusammenarbeiten.
Voraussetzung für direkte Bankenhilfe
Die
neue gemeinsame Bankenaufsicht ist auch eine grundsätzliche
Voraussetzung dafür, dass der Europäische Stabilisierungsmechanismus
(ESM) im Krisenfall Banken direkt Hilfe gewähren kann.
Die
Finanzmärkte in Europa und weltweit sind außerordentlich miteinander
verflochten. Es gibt Wechselwirkungen zwischen den Risiken kriselnder
Banken und den Risiken schwacher Staaten. Am Beispiel Spaniens hat sich
gezeigt: Das bisherige Aufsichtssystem hat die dortigen Probleme nicht
wirklich erkannt. Es muss also darum gehen, für die Zukunft eine besser
funktionierende europäische Bankenaufsicht zu schaffen. Diese soll früh
erkennen, wenn wichtige Banken in eine Schieflage zu geraten drohen, die
auch die Staaten überfordern könnte.
Nächste Priorität hat für
die Bundesregierung die Verabschiedung einer europäischen
Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie. Diese soll EU-weit die
Möglichkeit gewährleisten, auch systemrelevante Banken effektiv zu
restrukturieren und abzuwickeln.
Eckpunkte der einheitlichen Bankenaufsicht:
Große und systemrelevante Banken werden beaufsichtigt
Die
Europäische Bankenaufsicht gilt für die großen Banken mit einer
Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder von mehr als 20 Prozent
der Wirtschaftskraft ihres Landes. Unabhängig davon wird die EZB
mindestens die drei bedeutendsten Banken jedes Teilnehmerlandes direkt
beaufsichtigen. Sie wird auch die Banken beaufsichtigen, die vom ESM
direkte Unterstützung beantragen oder erhalten.
Kleinere Banken
wie die deutschen Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht. "Es ist
klar: Entweder nationale Aufsicht oder europäische Aufsicht", so Merkel.
In begründeten Fällen können die Kontrolleure die Aufsicht an sich
ziehen - beispielsweise bei Banken, die Finanzhilfe erhalten.
Klare Trennung zwischen geldpolitischer Verantwortung und Aufsicht
Die
zusätzliche Aufgabe bei der EZB übernimmt ein Aufsichtsgremium, in dem
je ein Vertreter der beteiligten Staaten sitzt. In das Kontrollsystem
wird ein Vermittlungsausschuss integriert. Dieser soll Streitfälle
lösen, wenn der EZB-Rat die Vorschläge des Aufsichtsgremiums nicht
akzeptiert. Damit ist sichergestellt, dass der Rat nicht das Recht der
letzten Entscheidung hat. Geldpolitische Verantwortung und Aufsicht
werden also klar getrennt.
Einbindung der Nicht-Euro-Staaten
Nicht-Euro-Staaten
können freiwillig an der neuen europäischen Bankenaufsicht teilnehmen.
In der EU-Bankenbehörde EBA werden insbesondere die Abstimmungsregeln
angepasst. Dies soll sicherstellen, dass die Mitsprache der EU-Länder,
die nicht der einheitlichen Bankenaufsicht unterliegen
(Nicht-Euro-Staaten), gewahrt bleibt. Die EBA ist für einheitliche
Regeln für alle Banken der EU zuständig.
Quelle: Bundesregierung
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