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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ab Februar 2014 gelten für alle Überweisungen und Lastschriften die neuen
Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Doch noch zeigen
zu wenige Verbraucher daran Interesse, wie kürzlich eine Meinungsumfrage ergab.
Im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken befragte die Gesellschaft für
Konsumforschung 1.000 Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahren. Demnach zeigen 76
Prozent kein Interesse an dem neuen europäischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren.
Die Banken appellieren dringend an die Verbraucher, die Umstellung alsbald in
Angriff zu nehmen. Denn den Zahlungsverkehr umzustellen, gehe nicht von heute
auf morgen. Einmal umgestellt gibt es sogar Vorteile, da die Verbraucherrechte
damit erweitert werden.
Mehr Verbraucherrechte mit der SEPA-Lastschrift
Im Vergleich zur bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift bietet die
SEPA-Lastschrift besseren Schutz. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten
nämlich das Recht, ihrer Bank folgende Aufträge zu erteilen:
Schuldner können die SEPA-Basislastschrift zudem ohne Angabe von Gründen
innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig machen. Diese acht Wochen
gelten bereits seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche
Einzugsermächtigungsverfahren.
Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, kann er noch 13
Monate später einer Abbuchung widersprechen.
IBAN - die neue Kontonummer
Für Verbraucher ändert sich die Kontonummer. Die neue internationale
Bankkontonummer IBAN enthält künftig die Bankleitzahl gleich mit. Zusätzlich
verfügt sie über eine Länderkennung, zum Beispiel "DE" für
Deutschland, und eine Prüfziffer. Es wird damit nicht schwieriger, sich die
IBAN zu merken.
Banken dürfen den Verbrauchern für eine Übergangszeit bis Ende Januar 2016
anbieten, dass sie für ihre Inlandszahlungen weiterhin Kontonummer und
Bankleitzahl verwenden können. Das tun viele Banken bereits. In diesem Falle
"übersetzen" die Banken die Angaben in die IBAN.
Einfach, effizient und sicher
Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann dies jetzt tun. Man muss
und sollte nicht bis Ende Januar warten. Für das SEPA-Lastschriftverfahren muss
der Vertragspartner dieses Zahlungsverfahren bereits anbieten.
Weiterhin wird es bis Ende Januar 2016 möglich sein, in Geschäften das
elektronische Lastschriftverfahren zu nutzen. Verbraucher können dies - wie
gehabt - mit ihrer Girokarte und einer Unterschrift auf dem Beleg tun.
Viele Fehlbuchungen waren Auslöser
Die EU hat bereits 2008 mit SEPA den europaweiten Zahlungsverkehr
vereinheitlicht. Denn Zahlungen in und aus dem Ausland waren oft aufwändig.
Mitunter gab es wegen der verschiedenen Zahlungssysteme Fehlbuchungen.
Zunächst galten die neuen Regelungen nur für den grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr. Ab Februar 2014 werden sie für den gesamten bargeldlosen
Zahlungsverkehr verpflichtend.
Quelle: Bundesregierung
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