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Steuer & Recht
Ein einheitliches Überweisungs- und Lastschriftverfahren wird den Zahlungsverkehr im Euroraum erleichtern und sicherer machen. Bis zum 1. Februar 2014 müssen Unternehmen die alten Verfahren auf SEPA umstellen.
SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Ab 1. Februar 2014 löst die
SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren endgültig ab.
Keine Übergangsfrist für Unternehmen
Auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist für Unternehmen. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen.
Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Unter
anderem benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im
Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Bundesbank
empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige
Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich
identifiziert.
SEPA-Lastschriftverfahren
Für
Unternehmen gibt es zwei Lastschriftverfahren:
Das Basislastschriftverfahren steht allen offen. Eine
SEPA-Basislastschrift kann - wie eine Einzugsermächtigung - innerhalb von acht
Wochen nach Belastung zurückgegeben werden. Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandat
können Kunden innerhalb von 13 Monaten zurückgeben.
SEPA-Firmenlastschrift: Das Firmenlastschriftverfahren ist
ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich. Es ähnelt den heutigen
Abbuchungsauftragsverfahren. Es besteht keine Möglichkeit zur Rückgabe.
Ausnahme: Der deutsche Einzelhandel kann das stark genutzte
Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen.
SEPA-Lastschriftmandat: Das Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden (zum Beispiel Kunden) zum Zahlungseinzug an das Unternehmen und den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Verbindliche Mandatstexte stellen die Banken zur Verfügung.
Neue Kontokennung IBAN
Ab dem 1.
Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige
nationale Kontokennung.
Die IBAN setzt sich zusammen aus:
Hat ein
Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.
Die zusätzliche Angabe des BIC fällt bei Inlandzahlungen ab dem 1.
Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab dem 1. Februar 2016
weg.
SEPA - schneller, kostengünstiger und sicher
Mit der SEPA-Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive
Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten.
Zahlungen innerhalb der Europäischen Union in Euro können künftig schneller und
kostengünstiger durchgeführt werden.
Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein ist von der
Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem
Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr effizient,
sicher und einheitlich steuern. Sie haben europaweit freie Kontowahl und können
sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
in ganz Europa aussuchen.
Quelle: Bundesregierung
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