• 08.07.2013 – Finanztransaktionssteuer: breiter Anwendungsbereich, Rentenfonds und KMU bleiben verschont

    FINANZEN – Steuer & Recht Das Parlament hat am 3. Juli 2013 erneut auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Ländern gedrungen. Die Besteuerung des Hand ...

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Steuer & Recht

Finanztransaktionssteuer: breiter Anwendungsbereich, Rentenfonds und KMU bleiben verschont

 

Das Parlament hat am 3. Juli 2013 erneut auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in 11 EU-Ländern gedrungen. Die Besteuerung des Handels mit Anteilen und Anleihen soll mindestens 0,1 % betragen, während im Derivathandel 0,01 % vorgesehen sind. Niedrigere Raten sollten bis 1. Januar 2017 für den Handel mit Staatsanleihen und für Pensionsfonds gelten. Steuerhinterziehung darf sich nicht rechnen: Erst die Bezahlung der Steuer garantiert eine rechtmäßige Übertragung der Rechte.

Die Berichterstatterin des Parlaments, Anni Podimata (S&D, GR) erklärte: "Wir haben eine konsistente Linie durchgezogen. Wir sind davon überzeugt, dass der Finanzsektor auf diesem Weg seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten kann und sich wieder verstärkt seiner ursprünglichen Aufgabe widmen wird, nämlich im Dienste der Realwirtschaft zu stehen."

Das Parlament unterstützt in seiner Entschließung den Vorschlag der Kommission, die Finanztransaktionssteuer (FTT) auf ein möglichst breites Spektrum von Finanzinstrumenten zur Anwendung zu bringen. Zugleich fordern die Abgeordneten, Ausnahmen für den Handel mit KMU-Anteilen und für Pensionsfonds, um deren geringeren Spekulationsrisiken Rechnung zu tragen.

Steuerraten
Der Text übernimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze von 0,1 % für den Handel mit Anteilen und Anleihen, und 0,01 % für den Handel mit Derivaten. Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, höhere Steuersätze für außerbörsliche Finanztransaktionen festzusetzen, da letztere weniger kontrolliert und weniger transparent abgewickelt werden.

Der Handel mit Staatsanleihen und Transaktionen durch Pensionsfonds sollte hingegen bis 1. Januar 2017 nur mit 0,05 % (Anteile und Anleihen) bzw. 0,005 % (Derivathandel) versteuert werden. In der Entschließung fordern die Abgeordneten zudem die Europäische Kommission auf, bei künftigen Performance-Evaluierungen der FTT besonderes Augenmerk den für Rentenfonds geltenden Steuersätzen zu widmen.

Steuerumgehung: zu teuer und zu riskant
Der angenommene Text plädiert dafür, die Umgehung der FTT potenziell teurer werden zu lassen als ihre Bezahlung. Die rechtmäßige Übertragung der Rechte an Papieren soll erst mit Bezahlung der Steuer gewährleistet sein.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament hat nur beratende Rolle in Steuerfragen. Es liegt nun an den 11 Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung der FTT teilnehmen, eine Einigung zu finden.

Quelle: EU-Parlament

 

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