• 04.07.2013 – Vermittlungsausschuss stimmt CRD IV-Umsetzungsgesetz zu

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Steuer & Recht

Vermittlungsausschuss stimmt CRD IV-Umsetzungsgesetz zu

 

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 26. Juni 2013 das CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung von Basel III schafft wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Die Basel III-Regeln verlangen von den Banken qualitativ besseres und quantitativ umfangreicheres Eigenkapital. Ein wesentliches Element ist die Kappung der variablen Vergütung bei Banken. Grundsätzlich darf die variable Vergütung das Fixgehalt nicht übersteigen. Eine Erhöhung auf das Doppelte des Fixgehalts ist nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich. Weiter werden höhere Qualitätsanforderungen für die Unternehmensführung von Banken und schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen bankaufsichtsrechtliche Regelungen und Vorgaben der Aufsicht eingeführt.

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits fraktionsübergreifend beschlossen. Der Bundesrat hatte allerdings in seiner Sitzung vom 7. Juni 2013 auf Initiative des Landes NRW beschlossen, in Bezug auf das CRD IV-Umsetzungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Einigung im Vermittlungsausschuss sieht eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vor. Die Ergänzung adressiert den Fall, dass ein Land allein oder gemeinsam mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds unbegrenzt für den Ausgleich von Verlusten einer Abwicklungsanstalt haftet. Es wird klargestellt, dass die bisherige Verwaltungspraxis bei der Ermittlung des bonitätsbezogenen Risikogewichts in diesem Fall im Ergebnis aufrechterhalten werden kann.

Damit steht der Weg offen, die CRD IV-Richtlinie wie von der EU gefordert bis zum 1. Januar 2014 in Deutschland umzusetzen und damit die Basis für einen stabileren europäischen Finanzsektor zu legen.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Vermittlungsergebnis noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Quelle: BMF

 

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