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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter
Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds.
Der Bundestag hat das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz beschlossen.
Für den Investmentfondsbereich verankert Deutschland damit, was 2009 die G-20
beschlossen hatten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein
Finanzprodukt bleibt künftig unbeaufsichtigt.
Regelungen für Fonds
Neben offenen Immobilienfonds und
Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative
Investmentfonds gesetzlich erfasst und der Finanzaufsicht unterstehen.
Das neue Gesetz betrifft Fonds für Privatanleger sowie Fonds für professionelle
und semiprofessionelle Anleger.
Um Kleinanleger besser zu schützen, werden so genannte
"Publikumsfonds" strengeren Regeln unterworfen als Fonds für
professionelle Anleger.
Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei offenen Immobilienfonds
reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondschließungen und
Abwicklungen gekommen ist.
Aufsicht über Fondsmanager
Für die Verwalter alternativer
Investmentfonds führt das Gesetz eine Zulassungspflicht ein. Sie werden einer
laufenden Aufsicht unterworfen.
Die Verwalter müssen unter anderem ein angemessenes Risiko- und
Liquiditätsmanagement einrichten. Sie müssen ihre besondere Sachkenntnis,
Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen. Es gelten umfangreiche Berichtspflichten
gegenüber der Finanzaufsicht.
Auch für Verwalter geschlossener Fonds des "grauen Kapitalmarktes"
schreibt das neue Gesetz eine umfassende Aufsicht vor. Damit wird dieser
Bereich in den geregelten Kapitalmarkt überführt.
Besondere Transparenzpflichten gelten für Hedgefondsmanager. Die
Aufsichtsbehörden sollen so mögliche Risiken für den gesamten Finanzmarkt
besser erkennen und frühzeitig reagieren können.
Keine Hedgefonds für Privatanleger
Hedgefonds dürfen künftig in
Deutschland nicht mehr für private Anleger aufgelegt werden. Auch ausländische
Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht mehr an Privatanleger verkauft werden.
Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten
geschützt.
EU-weit gleiche Aufsichtsregeln
Die Bundesregierung hatte den
Gesetzentwurf im Dezember 2012 auf den Weg gebracht. Er setzt die entsprechende
EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das neue Kapitalanlagengesetzbuch wird das
bisherige Investmentgesetzbuch ersetzen.
Künftig gelten EU-weit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und
Beaufsichtigung von Managern alternativer Investmentfonds.
Das nationale Umsetzungsgesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten.
Quelle: Bundesregierung
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