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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Gegen das Votum der Opposition hat der
Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und
Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295)
in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/13131)
angenommen.
Ziel ist es, mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung zu
schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf
Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden
können. Mit dem Begriff der Honorar-Anlageberatung wird eine neue Form der
Anlageberatung geschaffen. Die Honorar-Anlageberatung darf nur gegen Honorar
des Kunden erbracht werden.
Dagegen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD (17/13247), der
Linken (17/13248) und der Grünen (17/13249) ab. Die SPD hatte gefordert, ein
umfassendes Berufsbild des Honorarberaters zu schaffen, das eine unabhängige
und produktübergreifende Beratung in Finanzangelegenheiten ermöglicht. Die
Linke trat für den Aufbau einer flächendeckenden unabhängigen Finanz- und
Anlageberatung ein. Die Grünen verlangten unter anderem, ein Berufsbild
"Honorarberater" für alle am Finanzmarkt angebotenen Produkte zu
schaffen.
Der Bundestag lehnte ebenso gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung
der Linksfraktion einen Antrag der SPD (17/8182) ab, den Verbraucherschutz zu
stärken und eine Honorarberatung zu etablieren. Danach sollte die
Bundesregierung ein Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur
provisionsgebundenen Beratung schaffen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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