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Steuer & Recht
Für die Bundesregierung ist der Kampf gegen so genannte Steueroasen und Gewinnverlagerungen großer Konzerne eine Frage der internationalen Steuergerechtigkeit. Fortschritte lassen sich dabei nur auf dem Verhandlungswege erzielen.
Verbesserter Informationsaustausch führt zum Austrocknen so genannter Steueroasen
Für
Steuerhinterzieher galten früher solche Staaten und Gebiete als besonders
attraktiv, die sich nicht zum steuerlichen Informationsaustausch bereit
erklärten. Denn ohne die Möglichkeit der Informationsgewinnung über steuerliche
Sachverhalte im Ausland ist es der Finanzverwaltung nahezu unmöglich,
steuerliche Einzelsachverhalte aufzuklären. Mittlerweile haben sich jedoch
nahezu alle Staaten mit relevanten Finanzzentren zum steuerlichen
Informationsaustausch verpflichtet. Diese Entwicklung resultiert aus einer
Reihe von Initiativen und intensive Verhandlungen in den entsprechenden
internationalen Gremien (OECD, EU, Global Forum).
Sowohl auf internationaler Ebene als auch im zwischenstaatlichen Kontext hat
sich Deutschland stets für mehr Transparenz und einen verbesserten
Informationsaustausch für Steuerzwecke stark gemacht. Die Bundesrepublik hat
zudem die Chance genutzt und mit einer Reihe von Staaten und Gebieten
Informationsaustauschabkommen geschlossen. Die Standards wurden dabei an die
aktuellen OECD-Vorgaben für Transparenz und effektiven Informationsaustausch
für Besteuerungszwecke angepasst (OECD-Standard). Dies ist ein wichtiger
Fortschritt im Kampf gegen die Steuerflucht. Weitere müssen folgen. Denn nach
dem aktuellen OECD-Standard können Informationen zwar schon dann angefragt
werden, wenn sie "voraussichtlich erheblich" für Besteuerungszwecke
sind, jedoch können diese Anfragen lediglich in Einzelsachverhalten gestellt
werden. Es müssen also bereits Anhaltspunkte für die Finanzverwaltung
vorliegen, dass ein Steuerpflichtiger Einkünfte oder Vermögen in das Ausland
verlagert haben könnte.
Besser wäre es natürlich, wenn die Finanzverwaltungen Informationen über
verlagerte Einkünfte und Vermögen auch ohne konkrete Anfrage erhielten. So
besteht etwa nach der EU-Zinsrichtlinie zwischen allen EU-Mitgliedstaaten die
grundsätzliche Möglichkeit des automatischen gegenseitigen
Informationsaustauschs über Zinseinkünfte. Von Ausnahmeregelungen machen hier
gegenwärtig noch Österreich und Luxemburg Gebrauch. Aufgrund des
internationalen Drucks hat sich inzwischen jedoch auch Luxemburg bereit
erklärt, ab 2015 zum automatischen Informationsaustausch überzugehen.
Deutschland arbeitet mit Nachdruck daran, hier noch weitere Fortschritte zu
erzielen. So haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien
unlängst erklärt, auch weitere von der Zinsrichtlinie nicht umfasste
Kapitaleinkünfte (wie z.B. Dividenden) in den gegenseitigen
Informationsaustausch einzubeziehen.
Initiative gegen Gewinnverlagerungen und Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Staaten
konkurrieren mit günstigen Steuersätzen weltweit um die Ansiedlung von
Unternehmen. Diesen internationalen Steuerwettbewerb machen sich in erster
Linie große Konzerne bei der Wahl ihres Unternehmenssitzes zunutze. Dieser
Konkurrenz hat sich auch Deutschland zu stellen und muss für multinational
tätige Unternehmen ein attraktives Umfeld schaffen. Ansonsten wandern die
Unternehmen in andere Staaten ab, was zu negativen wirtschaftlichen Folgen wie
Arbeitslosigkeit und weniger Wirtschaftswachstum führt.
Aufgrund der rasant wachsenden Wirtschaft und der Globalisierung der
Wirtschaftsbeziehungen ist es multinationalen Unternehmen möglich, ihre Gewinne
zu kürzen bzw. Einkünfte in das niedrig besteuernde Ausland zu verlagern. Es
handelt sich dabei oftmals nicht um Steuerhinterziehung, sondern um die
Ausnutzung legaler Gestaltungsmöglichkeiten unter Ausnutzung international
nicht abgestimmter Steuerregelungen. Da sich diese Tendenz in den letzten
Jahren verstärkt hat, unternimmt die Bundesregierung Gegenmaßnahmen, damit
multinationale Unternehmen ihren fairen Anteil zum Steueraufkommen der Staaten
beitragen. Rein national tätige Unternehmen müssen im Vergleich mit
internationalen Konzernen aus steuerlicher Sicht konkurrenzfähig bleiben.
Das Ziel einer fairen internationalen Aufteilung der Besteuerungsrechte, insbesondere
die steuerliche Abstimmung zwischen den Staaten, kann nur durch gemeinsame
politische Anstrengungen auf internationaler Ebene erreicht werden. Die
Bundesregierung unterstützt daher u. a. das OECD-Projekt gegen die Erosion der
steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerungen internationaler
Konzerne ("Base Erosion and Profit Shifting - BEPS").
Im Rahmen dieses Projekts sollen die Ursachen für niedrige effektive
Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen ermittelt und wirksame
Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen ergriffen werden. Im Fokus stehen dabei
insbesondere:
Durch die OECD-Initiative, die von allen Industriestaaten und insbesondere von Deutschland, Frankreich und Großbritannien sowie die G8 und G20 unterstützt wird, ist international eine erhebliche politische Dynamik entstanden. Daher können diese Probleme jetzt effizienter und koordinierter als in der Vergangenheit angegangen werden.
Quelle: BMF
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