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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der
Finanzausschuss hat am 24.04.2013 einen zentralen Baustein zur weiteren
Finanzmarktregulierung beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und FDP und nach Einfügung von 21 Änderungsanträgen der Koalition
billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter
alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294). SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen
enthielten sich, die Fraktion Die Linke lehnte den Entwurf ab. Zuvor waren
mehrere Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgelehnt worden.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob hervor, mit dem Gesetzentwurf werde eine
sehr komplexe Materie geregelt. Ziel sei es, Finanzprodukte aus dem grauen
Kapitalmarkt zu holen, aber nicht operativ tätige Unternehmen mit neuer
Bürokratie zu belasten. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz, das ein neues
Kapitalanlagegesetzbuch darstellt, sollen sämtliche Arten von Investmentfonds
und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in
sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen
werden. Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in
Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene
Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein
Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe,
argumentiert die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Ein wichtiger
Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen
Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.
Von der SPD-Fraktion gab es Kritik, dass die Fonds unter 100 Millionen Euro von
den Schutzvorschriften ausgenommen seien. Die Fraktion verlangte eine Absenkung
auf 20 Millionen Euro. Zwar werde mit dem Gesetzentwurf ein Schritt nach vorn
gemacht, allerdings hätte man die Regulierung deutlich besser machen müssen.
Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion. Es werde ein Riesenaufwand
betrieben, um etwas zu regulieren, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen nicht
nachgewiesen sei. Die regulierten Finanzinstrumente seien riskant und würden
zur Blasenbildung beitragen. Zwar sahen auch Bündnis 90/Die Grünen
Verbesserungsbedarf, würdigten jedoch andererseits, dass für
Energiegenossenschaften gute Regelungen gefunden worden seien.
Die FDP-Fraktion begrüßte wie schon zur die Union, dass normale Unternehmen
nicht wie Fonds behandelt würden. Außerdem lobte die Fraktion die am
Regierungsentwurf vorgenommenen Veränderungen für offene Immobilienfonds. Diese
Fonds würden jetzt erhalten und würden zudem sicherer gemacht. Die
ursprüngliche Regelung, dass Kleinanleger ihre Anteile nur einmal im Jahr
zurückgeben können, wurde geändert. Jetzt wird eine börsentägliche Rückgabe und
Ausgabe zugelassen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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