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Steuer & Recht
Die deutsche Investmentfondsbranche hat den Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Investmentsteuergesetz als "ausgewogene Regelung" begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 17.04.2013 zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603) sprach sich der Fondsverband BVI zwar für eine Reihe von Änderungen aus, warnte aber zugleich vor den Änderungsvorschlägen des Bundesrates (17/13006), "die geeignet sind, den Sparern, der Altersvorsorge und dem Finanzplatz Deutschland zu schaden".
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren,
die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland
verwalten zu lassen. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland
(Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der
Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für
Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt,
und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig
vermieden, erwartet die Bundesregierung.
Der Bundesrat fordert die Streichung dieser Investmentkommanditgesellschaft aus
dem Entwurf. "Insbesondere die Streichung der steuerlichen
Begleitregelungen zum Pension-Pooling würde die aufsichtsrechtliche Förderung
dieses Produkts, dass der Optimierung der betrieblichen Altersvorsorge dienen
soll, konterkarieren", warnte der BVI. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Deloitte & Touche lobte die Investmentkommanditgesellschaft: "Dadurch
wird ein nationales im Inland wie Ausland voll transparentes Vehikel für
Pension Pooling geschaffen, wodurch der Finanzplatz Deutschland gestärkt
wird." Auch Edgar Wallach (Kanzlei Hengeler Müller) erklärte, die
Regelungen würden im Wesentlichen die steuerlichen Anforderungen
berücksichtigen, die an ein effizientes Pension Asset Pooling im Inland zu
stellen seien: "Sie sind daher uneingeschränkt zu begrüßen." Deutsche
international tätige Unternehmen würden ein Pensionsvolumen von rund 350
Milliarden Euro verwalten. Damit es nicht zu Verlagerungen dieser Gelder ins
Ausland komme, wo entsprechende Vehikel für Pension Pooling existieren würden,
werde die Investmentkommanditgesellschaft gebraucht.
Dagegen warnte die Deutsche Steuergewerkschaft vor der Einführung der
Investmentkommanditgesellschaft: "Neben einer weiteren Verkomplizierung dieses
bereits heute sehr komplexen und schwierig zu handhabbaren Rechtsgebietes kann
die Einführung der neuen Rechtsform zu Steuergestaltungsmöglichkeiten führen,
die in ihren Auswirkungen nicht abzuschätzen sind", hieß es in der
Stellungnahme der Organisation. Die Gründung der neuen
Investmentkommanditgesellschaft müsse nicht auf Pension Asset Pooling
beschränkt sein. "Nutzungen zu anderen Zwecken sind möglich", stellte
die Steuer-Gewerkschaft fest.
Differenziert äußerte sich Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen
Finanzgerichtstages: "Der Umstand, dass bereits in anderen EU-Staaten der
Investmentkommanditgesellschaft vergleichbare Vehikel wie zum Beispiel Fonds
commun de placement (FCP) geschaffen wurden und damit bereits auf dem
europäischen Markt als Konkurrenten auftreten, könnte für die Übernahme dieses
Instruments auch in das deutsche Investmentsteuerrecht sprechen. Dies schließt
indessen aus der Sicht des Finanzgerichtstages nicht aus, den Bedenken des
Bundesrates wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltungen hinreichend durch
eine ausdrückliche Beschränkung des Vehikels auf das Pension-Asset-Pooling
Rechnung zu tragen."
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten in einer gemeinsamen
Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Sie warnten aber vor zu
negativen Auswirkungen für Anleger. So sei geplant, dass es bei Publikumsfonds
und bei Spezialfonds bei einem Verstoß gegen Anlagevorschriften nicht mehr wie
bisher zu einem Bußgeld, sondern zu einem Verlust der transparenten Besteuerung
kommen könne. Dies könne ganz erhebliche negative Folgen für Anleger haben,
warnten die Spitzenverbände. Der Luxemburger Investmentverband ALFI warnte vor
dem Vorschlag des Bundesrates, den Bestandsschutz für bereits bestehende
Investmentvermögen zu befristen. Eine Vielzahl bestehender Luxemburger Fonds
habe keine Möglichkeit, die Erfordernisse für eine Qualifikation als
Investmentfonds nach künftigem Recht zu erfüllen. Ähnlich äußerte sich der
Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).
Quelle: Deutscher Bundestag
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