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Wirtschaft & Börse
Die 20,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU schaffen
85 % aller neuen Arbeitsplätze in Europa, beschäftigen zwei Drittel aller
Arbeitnehmer in Europa und tragen wesentlich zu Innovation und Wachstum bei.
Die Kommission hat gemäß dem Grundsatz "Vorfahrt für KMU" und in
Übereinstimmung mit der speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa
("Small Business Act'') die Interessen der KMU in den Mittelpunkt ihrer
Agenda für intelligente Regulierung gestellt, um zu mehr Wachstum und
Beschäftigung in Europa beizutragen. Im Rahmen einer breiten, von der
Kommission in Auftrag gegebenen Befragung haben in den vergangenen Monaten mehr
als 1.000 Unternehmen und Wirtschaftsverbände jene zehn EU-Vorschriften
ermittelt, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten. Konkret
wurde geprüft, welche EU-Vorschriften möglicherweise die Schaffung von Arbeitsplätzen
und Wachstum behindern und in welchen Bereichen oder Fragen nähere Analysen und
gegebenenfalls Maßnahmen erforderlich sind. Aus den heute veröffentlichten
Ergebnissen geht hervor, dass nach Meinung der KMU die größten Probleme und
Kosten durch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe), die MwSt.-Bestimmungen, die Richtlinie über
die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen, die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten,
die Abfall-Vorschriften, die Arbeitsmarktvorschriften, die Vorschriften über
Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, die Vorschriften für die
öffentliche Auftragsvergabe und den modernisierten Zollkodex verursacht werden.
Die Kommission hält zwar EU-weite Rechtsvorschriften für diese Bereiche
weiterhin für grundsätzlich erforderlich, wird aber nun im Rahmen des im
Dezember 2012 eingeführten Programms von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests
für Rechtsvorschriften (REFIT) (IP/12/1349) eine gründliche Bestandsaufnahme
der bestehenden Probleme vornehmen. Im Rahmen des Programms werden zurzeit die
geltenden Rechtsvorschriften der EU auf Hindernisse, Lücken und Ineffizienzen
geprüft, und falls sich bei den Analysen Handlungsbedarf erweist, werden
entsprechende Änderungen eingeleitet. Die Kommission wird spätestens im Juni
2013 geeignete Folgemaßnahmen ankündigen, die auch den Ergebnissen der
laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen werden.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Die Kommission
möchte sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zweckdienlich sind und die
europäischen Unternehmen dabei unterstützen, zu wachsen und Arbeitsplätze zu
schaffen. Deswegen haben wir die intelligente Rechtssetzung in den Mittelpunkt
unserer Politikgestaltung gestellt. Wir möchten den kleinen und mittleren
Unternehmen, die ja die Hauptantriebskraft der europäischen Wirtschaft sind,
das Leben einfacher machen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen
haben zu ermitteln, welche EU-Vorschriften den meisten bürokratischen Aufwand
verursachen. Wir werden alles dafür tun, Ihre Erwartungen nicht zu
enttäuschen."
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für
Industrie und Unternehmertum, fügte hinzu: "Die KMU schaffen den
Löwenanteil aller neuen Arbeitsplätze in Europa und sind daher der Schlüssel
für den Weg aus der Krise. Alle EU-Vorschriften müssen mit Blick auf die KMU -
und insbesondere auf neue Unternehmer - konzipiert werden, d. h. sie müssen
durchdacht, unkompliziert und eindeutig sein. Je mehr wir uns die Anliegen der
KMU zu Eigen machen, desto besser können sie uns dabei helfen, wieder Wachstum
zu schaffen."
Folgende zehn Rechtsvorschriften der EU verursachen nach Auffassung der KMU den
meisten bürokratischen Aufwand:
In vielen
dieser Bereiche (z. B. bei den Berufsqualifikationen, beim Datenschutz und im
Auftragswesen) hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung und
Vereinfachung des EU-Rechts ergriffen (siehe MEMO/12/974).
Bei der Befragung hat sich zudem gezeigt, dass die Kleinunternehmen die
verkürzten Zahlungsfristen, die mit der am 16. März 2013 in Kraft tretenden
Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (IP/12/1071)
eingeführt werden, ebenso wie die Tatsache, dass künftig mehr KMU von vereinfachten
Rechnungslegungsvorschriften Gebrauch machen können, als eine große
Verbesserung betrachten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
der EU.
Quelle: EU
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