• 08.03.2013 – Vereinfachung der zehn EU-Vorschriften, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten

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Wirtschaft & Börse

Vereinfachung der zehn EU-Vorschriften, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten

 

Die 20,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU schaffen 85 % aller neuen Arbeitsplätze in Europa, beschäftigen zwei Drittel aller Arbeitnehmer in Europa und tragen wesentlich zu Innovation und Wachstum bei. Die Kommission hat gemäß dem Grundsatz "Vorfahrt für KMU" und in Übereinstimmung mit der speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa ("Small Business Act'') die Interessen der KMU in den Mittelpunkt ihrer Agenda für intelligente Regulierung gestellt, um zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa beizutragen. Im Rahmen einer breiten, von der Kommission in Auftrag gegebenen Befragung haben in den vergangenen Monaten mehr als 1.000 Unternehmen und Wirtschaftsverbände jene zehn EU-Vorschriften ermittelt, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten. Konkret wurde geprüft, welche EU-Vorschriften möglicherweise die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum behindern und in welchen Bereichen oder Fragen nähere Analysen und gegebenenfalls Maßnahmen erforderlich sind. Aus den heute veröffentlichten Ergebnissen geht hervor, dass nach Meinung der KMU die größten Probleme und Kosten durch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), die MwSt.-Bestimmungen, die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten, die Abfall-Vorschriften, die Arbeitsmarktvorschriften, die Vorschriften über Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und den modernisierten Zollkodex verursacht werden.

Die Kommission hält zwar EU-weite Rechtsvorschriften für diese Bereiche weiterhin für grundsätzlich erforderlich, wird aber nun im Rahmen des im Dezember 2012 eingeführten Programms von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften (REFIT) (IP/12/1349) eine gründliche Bestandsaufnahme der bestehenden Probleme vornehmen. Im Rahmen des Programms werden zurzeit die geltenden Rechtsvorschriften der EU auf Hindernisse, Lücken und Ineffizienzen geprüft, und falls sich bei den Analysen Handlungsbedarf erweist, werden entsprechende Änderungen eingeleitet. Die Kommission wird spätestens im Juni 2013 geeignete Folgemaßnahmen ankündigen, die auch den Ergebnissen der laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen werden.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Die Kommission möchte sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zweckdienlich sind und die europäischen Unternehmen dabei unterstützen, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Deswegen haben wir die intelligente Rechtssetzung in den Mittelpunkt unserer Politikgestaltung gestellt. Wir möchten den kleinen und mittleren Unternehmen, die ja die Hauptantriebskraft der europäischen Wirtschaft sind, das Leben einfacher machen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben zu ermitteln, welche EU-Vorschriften den meisten bürokratischen Aufwand verursachen. Wir werden alles dafür tun, Ihre Erwartungen nicht zu enttäuschen."

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, fügte hinzu: "Die KMU schaffen den Löwenanteil aller neuen Arbeitsplätze in Europa und sind daher der Schlüssel für den Weg aus der Krise. Alle EU-Vorschriften müssen mit Blick auf die KMU - und insbesondere auf neue Unternehmer - konzipiert werden, d. h. sie müssen durchdacht, unkompliziert und eindeutig sein. Je mehr wir uns die Anliegen der KMU zu Eigen machen, desto besser können sie uns dabei helfen, wieder Wachstum zu schaffen."

Folgende zehn Rechtsvorschriften der EU verursachen nach Auffassung der KMU den meisten bürokratischen Aufwand:

  • die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
  • die Mehrwertsteuervorschriften
  • das Legislativpaket für die allgemeine Produktsicherheit und die Marktüberwachung
  • die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • die Abfall-Rahmengesetzgebung (Abfallverbringung, Verzeichnis von Abfällen und gefährlichen Abfällen)
  • die Arbeitsmarktvorschriften
  • die Datenschutzvorschriften
  • die Vorschriften über die Arbeitszeiten
  • die Vorschriften über Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
  • die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
  • der modernisierte Zollkodex

In vielen dieser Bereiche (z. B. bei den Berufsqualifikationen, beim Datenschutz und im Auftragswesen) hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des EU-Rechts ergriffen (siehe MEMO/12/974).

Bei der Befragung hat sich zudem gezeigt, dass die Kleinunternehmen die verkürzten Zahlungsfristen, die mit der am 16. März 2013 in Kraft tretenden Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (IP/12/1071) eingeführt werden, ebenso wie die Tatsache, dass künftig mehr KMU von vereinfachten Rechnungslegungsvorschriften Gebrauch machen können, als eine große Verbesserung betrachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU.

Quelle: EU

 

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