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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wirtschaft & Börse
Richtlinienvorschlag greift in Grundrechte der Anteilseigner ein
Gegen den EU-Richtlinienvorschlag zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten
börsennotierter Unternehmen haben sich der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
ausgesprochen.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme verweisen DIHK, BDA und BDI darauf, dass der
deutschen Wirtschaft die substanzielle Steigerung des Frauenanteils in
Führungsgremien der Unternehmen ein wichtiges Anliegen ist.
Allerdings, so die Verbände, lehnten sie eine verbindliche Vorgabe einer
einheitlichen Quote für Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräte entschieden
ab. Eine Geschlechterquote für die Privatwirtschaft stelle eine
unternehmensfremde Zielsetzung dar, die darüber hinaus erheblich in die
Grundrechte der Anteilseigner eingreife, warnen sie.
Der EU stehe keine Rechtsgrundlage für eine Geschlechterquote zur Verfügung.
Zudem verstoße der Richtlinienvorschlag gegen das Subsidiaritätsprinzip, denn
eine Erhöhung des Frauenanteils könne ausreichend durch die Mitgliedstaaten
erreicht werden. Ihnen müsse genug Zeit eingeräumt werden, dieses Ziel zu
erreichen. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsratswahlen
turnusmäßig erfolgten, in Deutschland alle fünf Jahre.
Darüber hinaus sei der Entwurf unverhältnismäßig. Er enthält, so die Verbände,
weder hinreichende Härtefallregelungen noch Ausnahmen für familiengeführte
Unternehmen. Die Sanktionen würden die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats
einschränken und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gefährden.
Die vollständige Stellungnahme
der Verbände finden Sie auf der Homepage des DIHK.
Quelle: DIHK
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