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Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
In der Welt
von heute können europäische Bürger nicht in vollem Umfang an der Gesellschaft
teilnehmen, wenn sie nicht über ein Basiskonto verfügen. Bankkonten sind zu
einem wesentlichen Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden; sie
ermöglichen es uns, Zahlungen vorzunehmen und zu erhalten, online einzukaufen
und die Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Telefon, Gas, Strom) zu begleichen.
Dank der Binnenmarktvorschriften können Banken in der gesamten Europäischen
Union tätig werden und ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, aber
diese Mobilität spiegelt sich nicht in der Situation der Bürger wider, die
häufig nicht die Möglichkeit haben, ein Konto in einem anderen Mitgliedstaat zu
eröffnen oder problemlos von einer Bank zur anderen zu wechseln. Zudem zahlen
die Verbraucher für die Dienstleistungen ihrer Bank oft zu hohe Preise und ist
es nicht immer einfach, sich Klarheit über die verschiedenen Gebühren zu
verschaffen.
Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Europäische Kommission am 08.05.2013
einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz und die
Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und
den Zugang zu einem Basiskonto.
Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel
Barnier: "Wer heutzutage über kein Bankkonto mit grundlegenden Funktionen
verfügt, stößt im Alltagsleben auf Schwierigkeiten und muss mehr bezahlen. Der
heutige Vorschlag gibt endlich allen europäischen Bürgern das Recht auf Zugang
zu einem Basiskonto, so dass sie an der Gesellschaft, in der sie leben, voll
teilhaben können und in den Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen. Mit
(Von?) der Vereinfachung des Gebührenvergleichs und des Kontowechsels erhoffen
wir uns zudem bessere Angebote der Banken und geringere Kosten. Der Vorschlag
kommt auch der Finanzdienstleistungsbranche zugute, da zusätzliche Anreize für
grenzüberschreitende Produktangebote und die Erschließung neuer Märkte gesetzt
werden."
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, erklärte:
"Dieser Vorschlag ermöglicht den Verbrauchern in der gesamten EU den Zugang
zu einem Bankkonto; ferner können sie Vergleiche vornehmen und zu einem anderen
Anbieter wechseln, wenn sie nicht zufrieden sind. Wir wollen, dass die
Verbraucher sowohl vor als auch nach der Eröffnung eines Bankkontos besser über
die Gebühren informiert werden und dass sie den Anbieter rasch und problemlos
wechseln können, wenn sie dies wünschen. Diese Initiative soll auch den
Wettbewerb auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden fördern
und Unternehmen belohnen, die den Verbrauchern eine bessere Auswahl und bessere
Preise bieten."
Die Vorschläge der Kommission betreffen drei Aspekte:
Die transparenteren und besser vergleichbaren Gebühren dürften im Zusammenspiel
mit den einfacheren Verfahren für den Kontowechsel dazu beitragen, dass die
Verbraucher in den Genuss besserer Angebote und kostengünstigerer Bankkonten
kommen. Gleichzeitig wird auch die Finanzdienstleistungsbranche von der höheren
Mobilität der Kunden und den - auch im grenzüberschreitenden Kontext -
niedrigeren Marktzutrittsschranken profitieren.
Hintergrund
Bankkonten sind infolge der stark rückläufigen Verwendung von Bargeld nahezu
unverzichtbar geworden, um uneingeschränkt am wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilzunehmen. Jüngsten
Studien zufolge haben in der EU jedoch rund 58 Millionen Verbraucher über 15
Jahre noch kein Zahlungskonto.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass es für die Verbraucher nach wie vor
schwierig ist, die Angebote und Preise für Zahlungskonten verschiedener
Zahlungsdienstleister zu vergleichen. Selbst wenn ein Vergleich möglich ist,
bleibt der Wechsel von einem bestehenden Zahlungskonto zu einem anderen komplex
und mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Zudem können EU-Verbraucher in
bestimmten Situationen immer noch kein Zahlungskonto in einem Mitgliedstaat
eröffnen, in dem sie keinen Wohnsitz haben.
In der Vergangenheit wurde bereits versucht, diese Probleme anzugehen durch u.
a. die Ermutigung der Branche zur Selbstregulierung und die Annahme einer
Empfehlung der Kommission über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen ("Basiskonto") im Juli 2011 (siehe IP/11/897). Dies hat jedoch
nur zu geringen Verbesserungen geführt, weshalb umfassendere und rechtlich
verbindliche Maßnahmen für Zahlungskonten erforderlich sind, um
sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und allen
Bürgerinnen und Bürgern nützt (siehe IP/12/164). Entsprechende
Maßnahmen werden in Form eines Richtlinienentwurfs vorgeschlagen, um übermäßig
strikte Vorgaben zu vermeiden und den unterschiedlichen Gegebenheiten in den
Mitgliedstaaten Rechnung tragen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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