• 09.02.2014 – Neue Frist für SEPA-Überweisungen bis August 2014 bestätigt

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Steuer & Recht

Neue Frist für SEPA-Überweisungen bis August 2014 bestätigt

 

Die um sechs Monate verlängerte Frist für die Umstellung von Lastschriften und Überweisungen auf das europäische SEPA-System hat die letzte Hürde genommen: Nach den EU-Regierungen hat heute (Dienstag, den 04.02.2014) auch das Plenum des Europäischen Parlaments zugestimmt.

Damit hat die EU das Risiko von Zahlungsunterbrechungen stark reduziert.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte das Votum. "Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten zeigten die jüngsten Statistiken, dass die Migration bei Überweisungen und Lastschriften vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen zuletzt noch nicht weit genug fortgeschritten waren, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA pünktlich zur Frist am 1. Februar 2014 zu gewährleisten. Deshalb hatte die Kommission im Januar einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten vorgeschlagen."

Barnier betonte allerdings, dass dies die letzte Frist ist: "Ich fordere nun die Mitgliedstaaten erneut dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich intensiver und dringlicher um eine Umstellung zu bemühen, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der SEPA-Migration, also schnellere und billigere Zahlungen in ganz Europa, so bald wie möglich nutzen können. Nach dem 1. August wird es keine Verlängerung des Übergangszeitraums mehr geben.

Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) können über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, über 20 Millionen Unternehmen und die europäischen Behörden unabhängig von ihrem Standort Zahlungen in Euro unter den gleichen grundlegenden Bedingungen und mit den gleichen grundlegenden Rechten und Pflichten leisten und erhalten.

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA-Verordnung soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Termin festgesetzt, ab dem sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

Die Kommission und das Eurosystem haben beobachtet, welche Fortschritte die einzelnen Beteiligten, also Banken, Zahlungsinstitute, nationale und lokale Behörden, Unternehmen (einschließlich KMU) sowie Verbraucher, erzielt haben. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1 Prozent (SEPA-Überweisungen) bzw. 26 Prozent (SEPA-Lastschriften) im November erschien es zur Jahreswende äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum 1. Februar 2014 die angestrebten 100 Prozent für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erreicht worden wären.

Wenn die Kommission und die EU-Gesetzgeber untätig geblieben wären, hätten Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 1. Februar keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt wurden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, wären damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, deren eingehende und ausgehende Zahlungen gesperrt worden wären.

Die Erklärung von Binnenmarktkommissar Barnier in englischer Sprache finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter www.datev.de/sepa.

Quelle: EU-Kommission

 

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