• 06.09.2013 – LAG Mainz: Foto von erkranktem Arbeitnehmer bei der Autowäsche

    APOTHEKE – Steuer & Recht In dem vom LAG zu beurteilenden Fall reinigte ein leitender Mitarbeiter einer Firma gemeinsam mit seinem Vater seinen Pkw an einer Autowaschstraße ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Arztpraxis:


Steuer & Recht

LAG Mainz: Foto von erkranktem Arbeitnehmer bei der Autowäsche

 

In dem vom LAG zu beurteilenden Fall reinigte ein leitender Mitarbeiter einer Firma gemeinsam mit seinem Vater seinen Pkw an einer Autowaschstraße und „entdeckte" zufällig die Reinigungs-tätigkeiten eines länger krankgeschriebenen untergebenen Firmenmitarbeiters, die dieser in erstaunlicher körperlicher Verfassung verrichtete. Mit seiner Handykamera machte der Vorgesetzte zur Dokumentation Fotos, die im Anschluss zu einer körperlichen Auseinandersetzung führten. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen des tätlichen Angriffs auf den Vorgesetzten fristlos gekündigt, wobei die Kündigung von dem erkrankten Mitarbeiter aktuell im Rahmen einer Kündigungsschutzklage angegangen wird.

Der erkrankte Arbeitnehmer versuchte zusätzlich vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Untersagung zu erwirken, ihn ohne seine Einwilligung zu filmen, zu fotografieren und/oder ihm heimlich nachzustellen und/oder ihn heimlich zu kontrollieren.

Die Entscheidung

Mit diesem Begehren konnte sich der erkrankte Mitarbeiter sowohl vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern als auch vor dem LAG Mainz nicht durchsetzen.

Persönlichkeitsrecht ist zu beachten

Es sei davon auszugehen, dass das Anfertigen der Fotos mit der Handykamera an der Autowaschanlage das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beeinträchtigt hat. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse u.a. auch das Recht am eigenen Bild. Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen, darüber zu entscheiden, ob Fotografien oder Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen. Dabei sei das Recht am eigenen Bild nicht identisch mit dem Schutz der Privatsphäre. Es sei deshalb nicht auf bestimmte Örtlichkeiten, wie insbesondere die eigene Wohnung, begrenzt.

Arbeitgeberinteresse ist abzuwägen

Das auch im Arbeitsverhältnis zu beachtende allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers sei - auch in seiner Ausprägung als Recht am eigenen Bild - nicht schrankenlos gewährleistet. Eingriffe könnten durch Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers sei durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob dieses den Vorrang verdiene.

Aus Sicht des Vorgesetzten bestand der Verdacht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht haben könnte. Da der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung durch andere Tatsachen mehr oder weniger entwertet werden könne, hatte der Vorgesetzte das Interesse die körperlichen Aktivitäten an der Waschanlage zu Beweiszwecken zu fotografieren.

Keim schwerwiegender Verstoß

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers durch die Speicherung der Fotos auf der Handykamera sei nicht schwerwiegend. Der Vorgesetzte habe die Aktivitäten an der öffentlich zugänglichen Autowaschanlage unmittelbar beobachtet, so dass er als Augenzeuge zur Verfügung stünde. Die Speicherung der Fotos über seine punktuelle persönliche Beobachtung stelle unter den gegebenen Umständen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.

Der Arbeitnehmer könne nicht die Herausgabe von „widerrechtlich" aufgenommenen Film- und Fotoaufnahmen verlangen. Der Antrag scheitere auch daran, dass die Anfertigung der Fotos nicht rechtswidrig war.

RA Michael Lennartz

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner