• 22.10.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Kostendruck, Reformen und Innovation

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen Kostendruck, Reformen und Innovation

 

Steigende Betriebskosten und Reformen zwingen Apotheken zur Anpassung, doch Innovationen eröffnen neue Chancen

Apotheken in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Steigende Betriebskosten und stagnierende Einnahmen zwingen Apotheker dazu, ihre Versicherungskosten zu optimieren, um finanzielle Spielräume zu schaffen. Parallel dazu fordern sie neue Vergütungsmodelle, die das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellen, anstatt nur auf eine Erhöhung des Fixums zu setzen. Die Apothekenreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bleibt weiterhin unklar, während die Branche auf Klarheit wartet, insbesondere im Hinblick auf die Telepharmazie. Die pharmazeutische Versorgung in ländlichen Gebieten bleibt ein zentrales Thema, da Apotheken im aktuellen Sondierungspapier zur medizinischen Versorgung kaum Erwähnung finden. Gleichzeitig spielen Re- und Parallelimporte eine immer größere Rolle im deutschen Arzneimittelmarkt, da sie zur Kostensenkung beitragen. Apotheken sollen künftig auch mehr Gesundheitsleistungen anbieten, was die Patientenversorgung erweitern, aber auch neue Kostenfragen aufwerfen könnte. Der Rückruf von ACC akut 600 mg sowie neue Vorschriften für Silbernitrat-Lösungen verdeutlichen zudem die Wichtigkeit von Qualitätssicherung. Trotz Unsicherheiten beim E-Rezept, etwa bei abweichenden Namen, dürfen Apotheken beruhigt liefern. Positive Nachrichten kommen aus der Forschung: Ein vielversprechender Impfstoff gegen das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) hat Erfolge in klinischen Studien erzielt.

 

Apothekenversicherungen: Risiken absichern, Ausgaben optimieren

Steigende Betriebskosten und stagnierende Einnahmen stellen Apothekenbetreiber vor immer größere wirtschaftliche Herausforderungen. In diesem Kontext rückt die Optimierung der Versicherungskosten in den Fokus, da diese oft ein erhebliches Einsparpotenzial bieten. Der gezielte Abgleich bestehender Versicherungsverträge und die Reduktion überflüssiger Leistungen können helfen, finanzielle Freiräume zu schaffen, ohne den notwendigen Schutz zu gefährden.

Ein zentrales Anliegen vieler Apothekenbetreiber ist es, eine Balance zwischen umfassender Absicherung und finanzieller Effizienz zu finden. Die wichtigsten Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, sowie Cyberversicherungen, dürfen nicht vernachlässigt werden. Insbesondere der Schutz vor Cyberangriffen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Durch die zunehmende Digitalisierung des Apothekenalltags sind diese Bedrohungen realer denn je. „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken ihre IT-Systeme schützen, um sich vor teuren und potenziell existenzbedrohenden Schäden zu bewahren“, betont ein Sprecher des Apothekenverbands.

Eine beliebte Lösung zur umfassenden Absicherung ist die sogenannte Allrisk-Police, wie sie beispielsweise durch die PharmaRisk® OMNI angeboten wird. Diese Art der Versicherung deckt nahezu alle relevanten Risiken ab und bietet somit eine breite Absicherung, ohne dass der Versicherungsnehmer jedes Risiko einzeln betrachten muss. Neben klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruch oder Betriebsunterbrechungen schützt diese Police auch vor weniger offensichtlichen Risiken wie Naturkatastrophen oder Bedienungsfehlern an technischen Geräten. Die Versicherungssumme beträgt in der Regel 5.000.000 EUR für Sachsubstanzschäden, wobei Haftpflichtansprüche Dritter bis zu 30.000.000 EUR abgesichert sind.

Eine regelmäßige Überprüfung der Policen wird von Experten als essenziell angesehen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand bleibt und den tatsächlichen Anforderungen entspricht. Dabei können auch Einsparungen erzielt werden, etwa durch eine moderate Selbstbeteiligung, die die Prämienbelastung spürbar reduzieren kann. Viele Apothekenbetreiber setzen zudem auf die Beratung durch spezialisierte Versicherungsmakler, um maßgeschneiderte Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Insgesamt zeigt sich, dass ein effizient verwaltetes Versicherungsportfolio nicht nur Kosten senken, sondern auch den Fortbestand einer Apotheke langfristig sichern kann. Apothekenbetreiber sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen Anforderungen entspricht und ob mögliche Einsparpotenziale genutzt werden.

Die Optimierung von Versicherungskosten ist für Apothekenbetreiber eine notwendige, aber keinesfalls triviale Aufgabe. Es geht nicht nur darum, die Prämien möglichst niedrig zu halten, sondern vielmehr darum, den richtigen Versicherungsschutz zu finden, der die spezifischen Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt. In einer Branche, in der Risiken wie Betriebsunterbrechungen, Cyberangriffe und Haftungsansprüche allgegenwärtig sind, muss der Versicherungsschutz umfassend und zuverlässig sein.

Gleichzeitig darf man die finanzielle Seite nicht außer Acht lassen. Apotheken sind wirtschaftlichen Zwängen unterworfen, die durch steigende Betriebskosten und stagnierende Einnahmen verschärft werden. Daher ist es entscheidend, dass der Versicherungsschutz effizient gestaltet wird. Selbstbeteiligungen und die regelmäßige Überprüfung der Verträge bieten hier wichtige Hebel, um Kosten zu reduzieren, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden.

Eine maßgeschneiderte Absicherung, wie sie durch Allrisk-Policen möglich ist, bietet Apothekenbetreibern den notwendigen Schutz und schafft gleichzeitig finanzielle Spielräume. Ein kluges Versicherungsmanagement ist heute mehr denn je ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Apothekenführung. Nur wer seine Risiken realistisch einschätzt und den Versicherungsschutz kontinuierlich anpasst, wird langfristig wirtschaftlich bestehen können.

 

Apotheker fordern neue Vergütungsmodelle: Gemeinwohl im Fokus statt Fixumsanhebung

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor massiven Herausforderungen. Der jüngste Deutsche Apothekertag (DAT) in München hat erneut gezeigt, dass die Diskussionen um das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) festgefahren sind. Während die Forderung nach einer Erhöhung des Fixums von vielen Apothekern als eine Möglichkeit angesehen wird, die finanzielle Lage der Vor-Ort-Apotheken zu stabilisieren, gibt es auch Stimmen, die einen anderen Weg vorschlagen. Eine dieser Stimmen gehört Ulrich Geltinger, Inhaber der St. Johannes-Apotheke im bayerischen Neumarkt-Sankt Veit.

Geltinger hat kürzlich im Gespräch mit Vertretern der FDP sein eigenes Diskussionspapier vorgestellt. Darin äußerte er Bedenken, dass eine pauschale Erhöhung des Fixums lediglich den Versandapotheken einen weiteren Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte. „Eine Anhebung des Aufschlages würde nur die Versandhändler stärken“, sagte er. Stattdessen schlägt Geltinger vor, die Honorierung der Apotheken nicht mehr an die abgegebenen Packungen zu koppeln, sondern an die versorgten Patienten und die Bedeutung der Apotheke für das Gemeinwohl.

In seinem Konzept fordert er, dass Apotheken, die aktiv zur Gesundheitsversorgung vor Ort beitragen, eine Gemeinwohl-Vergütung erhalten. Dies würde bedeuten, dass die Vor-Ort-Apotheken für ihre Dienstleistungen und ihren Beitrag zur öffentlichen Gesundheit honoriert werden, unabhängig von der Menge der abgegebenen Medikamente. „Die Apotheken leisten weit mehr als nur den Verkauf von Arzneimitteln“, betonte Geltinger. „Wir sind eine wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung, bieten Beratung, Prävention und Notdienste – all das muss stärker berücksichtigt werden.“

Dieser Vorschlag setzt auf eine differenzierte Betrachtung der Apothekenlandschaft und könnte helfen, den Wettbewerb mit den Versandhändlern auszugleichen. Gerade in ländlichen Regionen spielen Apotheken eine Schlüsselrolle in der Gesundheitsversorgung. Eine Fixumsanhebung, die für alle gleichermaßen gilt, könnte jedoch dazu führen, dass Versandhändler mit geringen Gemeinwohlverpflichtungen unverhältnismäßig profitieren, während die tatsächlichen Leistungsträger, die Vor-Ort-Apotheken, nicht ausreichend honoriert werden.

Der Vorschlag von Geltinger findet bei vielen Kollegen Anklang, aber auch Kritiker warnen, dass eine solche Umstellung des Honorarsystems mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sein könnte. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber diese Ideen aufgreifen wird, doch die Diskussion um eine Reform der Apothekenvergütung wird sicherlich weiter an Bedeutung gewinnen.

Die Diskussion um eine Reform der Apothekenvergütung ist längst überfällig. Die Vor-Ort-Apotheken, die tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten, stehen unter immensem Druck. Eine pauschale Erhöhung des Fixums mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen, doch in der Praxis könnte diese Maßnahme zu einer weiteren Stärkung der Versandapotheken führen – mit möglicherweise fatalen Folgen für die Apotheken vor Ort.

Der Vorschlag von Ulrich Geltinger, die Honorierung an das Gemeinwohl zu knüpfen, bietet eine neue Perspektive. Apotheken sollten nicht nur danach bezahlt werden, wie viele Medikamente sie verkaufen, sondern auch dafür, wie sie das Gesundheitssystem stützen und ihre Rolle als Anlaufstelle für Patienten wahrnehmen. Ein solches Modell könnte dazu beitragen, dass die Arbeit der Vor-Ort-Apotheken endlich die Anerkennung und Vergütung erhält, die sie verdient.

Allerdings darf man nicht die Augen vor den Herausforderungen verschließen: Ein solches System müsste klar definierte Kriterien haben, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Es braucht zudem einen politischen Willen, diesen Wandel herbeizuführen. Doch eins ist klar: Die Zukunft der Apotheken in Deutschland hängt nicht allein von höheren Fixumszahlungen ab. Es geht um eine grundlegende Reform, die die vielfältigen Leistungen der Apotheken in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen schafft.

 

Lauterbachs Apothekenreform im Ungewissen – Apotheker warten weiter auf Klarheit

Beim Deutschen Apothekertag (DAT) Anfang Oktober in München kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, dass er bald mit einem neuen Vorschlag für die Apothekenreform auf die Branche zukommen werde. Im Mittelpunkt seiner geplanten Reform steht die Telepharmazie, ein Konzept, das es ermöglicht, Patienten auf digitalem Wege zu beraten und zu versorgen. Für Lauterbach ist dies ein wesentlicher Schritt, um die Apothekenlandschaft in Deutschland zu modernisieren und den Zugang zu pharmazeutischen Dienstleistungen vor allem in ländlichen Gebieten zu erleichtern.

Doch trotz dieser Ankündigung herrscht seither Funkstille. Bisher wurde weder ein konkreter Gesetzesentwurf präsentiert noch weiterführende Informationen veröffentlicht. Die Apotheken, die auf eine zeitnahe Reform hoffen, um ihre Rolle im digitalen Gesundheitswesen zu stärken und ihre finanzielle Lage zu stabilisieren, stehen weiterhin vor großen Herausforderungen.

Ein zentrales Element, das Lauterbach in seiner Rede betonte, ist die Telepharmazie. Diese soll insbesondere in strukturschwachen Regionen für einen besseren Zugang zu Apothekendienstleistungen sorgen. Doch viele Apothekerinnen und Apotheker sehen in der Digitalisierung auch Risiken. Vor allem kleinere Apotheken befürchten, dass durch die Verlagerung von Dienstleistungen ins Digitale der direkte Kundenkontakt verloren gehen könnte, der für das Vertrauensverhältnis und die Kundenbindung essenziell ist. Ohne diesen Kontakt könnten insbesondere ältere und hilfsbedürftige Menschen Schwierigkeiten haben, den gewohnten Service zu nutzen.

Ein weiteres Problem stellt die finanzielle Lage vieler Apotheken dar. Angesichts steigender Betriebskosten, höheren Personalausgaben und teurer IT-Sicherheitsanforderungen sind viele Apotheken auf eine Anpassung der Vergütung angewiesen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Diese Themen hätten durch das Apotheken-Reformgesetz adressiert werden sollen, doch die ausbleibende Umsetzung lässt die Apothekenbetreiber im Unklaren darüber, wie die Politik sie in Zukunft unterstützen will.

Für Apothekenbetreiber geht es nicht nur um die Frage, wie sie den neuen Anforderungen der Digitalisierung begegnen, sondern auch darum, wie sie ihre Existenz sichern können. Viele Apotheken befinden sich bereits jetzt an der Belastungsgrenze, und ohne klare gesetzliche Vorgaben bleibt es schwierig, zukunftssichere Investitionen in die digitale Infrastruktur zu tätigen oder das Personal entsprechend weiterzubilden. Die ausbleibende Reform sorgt daher für erhebliche Unsicherheit in der Branche.

Die Apotheken in Deutschland stehen am Scheideweg. Die lange angekündigte Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist dringend notwendig, um den Apothekensektor zukunftssicher zu machen. Doch seit der Ankündigung auf dem Deutschen Apothekertag herrscht Funkstille, und das schürt zunehmend Ängste unter den Apothekern.

Die Telepharmazie, die im Mittelpunkt von Lauterbachs Reformvorschlag steht, bietet zweifellos Potenzial, insbesondere für Regionen, in denen Apotheken schwer zugänglich sind. Doch die Apothekerinnen und Apotheker sind zu Recht besorgt, dass die Digitalisierung zu Lasten der stationären Apotheken gehen könnte. Der direkte Kontakt mit den Patienten ist ein wesentliches Merkmal des Apothekenberufs, und viele Betreiber fürchten, dass sie durch digitale Angebote Kunden verlieren könnten, die den persönlichen Service schätzen.

Zusätzlich zur Frage der Telepharmazie bleibt die finanzielle Lage der Apotheken prekär. Steigende Kosten und stagnierende Einnahmen setzen die Betriebe unter Druck, und ohne klare politische Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken könnten viele gezwungen sein, ihre Türen für immer zu schließen. Eine zügige Umsetzung des Apotheken-Reformgesetzes ist daher unerlässlich, um die Weichen für eine zukunftsfähige Apothekenlandschaft zu stellen.

Die Zeit drängt, und jede weitere Verzögerung erhöht die Unsicherheit für Apothekenbetreiber, die bereits jetzt mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben. Lauterbach muss liefern – und zwar schnell.

 

Landapothekerquote: Lösungen für die ländliche Versorgung gesucht

Im jüngsten Sondierungspapier der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, BSW und SPD in Thüringen wird die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten als zentrales Thema herausgestellt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Patienten innerhalb von 20 Minuten ärztliche Versorgung erhalten können. Dieses ambitionierte Vorhaben soll durch eine verstärkte Anwerbung von Ärzten und weiteren medizinischen Fachkräften ermöglicht werden. Von Apotheken ist an dieser Stelle im Sondierungspapier allerdings nicht die Rede, was Fragen zur pharmazeutischen Versorgung in ländlichen Gebieten aufwirft.

Trotzdem sieht das Papier eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten an der Universität Jena im Fach Pharmazie sowie die Einführung einer sogenannten Landapothekerquote vor. Letztere soll sicherstellen, dass auch in strukturschwachen Regionen eine ausreichende Apothekenversorgung gewährleistet bleibt. Eine solche Quote wäre allerdings eine Neuheit im deutschen Gesundheitssystem und wirft bereits jetzt Diskussionen auf.

Danny Neidel, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT), äußerte sich kritisch zur Landapothekerquote und zur Übertragung des „Landarztmodells“ auf Apotheken. „Das Modell der Landarztquote kann nicht ohne Weiteres auf Apotheken übertragen werden“, so Neidel. Ärzte haben deutlich flexiblere Möglichkeiten, Praxisstandorte auszuwählen, während Apotheken aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen wie der Apothekenbetriebsordnung sowie wirtschaftlicher Faktoren in ihrer Standortwahl limitiert sind. Zudem stellt die Eröffnung und der Betrieb einer Apotheke hohe wirtschaftliche Anforderungen, die in ländlichen Gebieten oft nicht erfüllt werden können.

Die Ausweitung der Pharmazie-Studienplätze in Jena könnte langfristig die Nachwuchssituation für Apotheken verbessern, allerdings stellt sich die Frage, ob junge Apotheker bereit sein werden, sich in strukturschwachen Regionen niederzulassen. Hier könnte eine Landapothekerquote zwar einen Beitrag leisten, aber ohne zusätzliche finanzielle Anreize oder strukturelle Unterstützung bleibt der Erfolg ungewiss. Vor allem die ungleichen wirtschaftlichen Bedingungen zwischen städtischen und ländlichen Apotheken stellen ein erhebliches Hindernis dar.

Für Apothekenbetreiber in Thüringen ergeben sich aus diesen Plänen wichtige Überlegungen. Sie müssen die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da mögliche gesetzliche Änderungen, wie die Landapothekerquote, direkte Auswirkungen auf ihre Standortwahl und Geschäftsstrategie haben könnten. Auch die Frage, wie ländliche Apotheken wirtschaftlich attraktiv gestaltet werden können, bleibt offen. Die Landesapothekerkammer Thüringen plädiert daher dafür, die Apotheken stärker in die Überlegungen der Landesregierung zur Gesundheitsversorgung einzubeziehen.

Die Einführung einer Landapothekerquote mag auf den ersten Blick wie ein logischer Schritt erscheinen, um die flächendeckende Versorgung auch in abgelegenen Regionen sicherzustellen. Doch der Teufel steckt im Detail. Apotheken funktionieren anders als Arztpraxen – wirtschaftliche Überlegungen und gesetzliche Einschränkungen machen eine einfache Übertragung des Landarztmodells unmöglich. Ohne finanzielle Anreize, staatliche Unterstützung und vor allem ohne eine strukturelle Reform der Apothekenbetriebsordnung wird es schwierig bleiben, Apotheken in ländlichen Gebieten dauerhaft zu etablieren.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Landespolitik die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen zwar erkannt hat, aber dennoch nur halbherzige Lösungen anbietet. Eine Landapothekerquote alleine wird nicht ausreichen, um die Attraktivität ländlicher Standorte zu steigern. Was es braucht, sind nachhaltige wirtschaftliche Modelle, die es Apotheken ermöglichen, auch in strukturschwachen Regionen zu bestehen. Die Ausweitung der Studienplätze ist ein Anfang, doch die eigentlichen Herausforderungen liegen in der praktischen Umsetzung.

Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung in Thüringen die Apotheken aktiv in ihre Planungen einbezieht. Denn eine flächendeckende Gesundheitsversorgung umfasst nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheken – und diese sind ein essenzieller Teil der Infrastruktur, besonders in ländlichen Gebieten.

 

Re- und Parallelimporte: Unterschiede und Bedeutung im deutschen Arzneimittelmarkt

Re- und Parallelimporte spielen eine zunehmend wichtige Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Sie tragen erheblich dazu bei, die Kosten für Arzneimittel zu senken, indem sie von den Preisunterschieden innerhalb der Europäischen Union profitieren. Dieser Mechanismus ermöglicht es, hochwertige und wirksame Medikamente zu günstigeren Preisen anzubieten, ohne dabei die Versorgungssicherheit oder die Arzneimittelqualität zu gefährden.

Doch was genau versteht man unter Re- und Parallelimporten? Reimporte bezeichnen Arzneimittel, die von einem Originalhersteller in Deutschland produziert und anschließend in ein anderes EU-Land exportiert werden. Dort werden sie aufgrund unterschiedlicher Preisstrukturen günstiger angeboten. Importeure in Deutschland nutzen diese Preisunterschiede, indem sie die Arzneimittel wieder zurück nach Deutschland importieren. So wird ein Originalpräparat, das in Deutschland oft zu höheren Kosten erhältlich wäre, zu einem günstigeren Preis angeboten. Die Qualität und Zusammensetzung des Produkts bleiben dabei unverändert, sodass der Verbraucher sicher sein kann, dass er ein identisches Präparat erhält.

Parallelimporte hingegen beziehen sich auf Arzneimittel, die in einem anderen EU-Land hergestellt und von dort direkt nach Deutschland importiert werden. Diese Medikamente stammen oft von multinationalen Pharmakonzernen, die ihre Produkte in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Auch hier werden die Preisunterschiede ausgenutzt, um den deutschen Markt zu bedienen. Der wesentliche Unterschied zum Reimport liegt also darin, dass Parallelimporte nicht ursprünglich aus Deutschland stammen, sondern direkt aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland gelangen.

Ein dritter, weniger bekannter Begriff in diesem Zusammenhang ist der Parallelvertrieb. Dieser unterscheidet sich von den beiden vorgenannten Importarten dadurch, dass es sich um Arzneimittel handelt, die zentral von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für den gesamten EU-Raum zugelassen wurden. Diese Medikamente benötigen keine separate nationale Zulassung in Deutschland, sondern werden auf Grundlage der zentralen EU-Zulassung vertrieben.

Für die deutschen Krankenkassen und Verbraucher bieten sowohl Re- als auch Parallelimporte erhebliche Vorteile. Durch die preisgünstigen Medikamente werden die Kosten für das Gesundheitssystem gesenkt, während gleichzeitig der Zugang zu bewährten Originalarzneimitteln gesichert bleibt. Diese Regelung unterstützt nicht nur die Kosteneffizienz im deutschen Gesundheitswesen, sondern bietet auch den Patienten eine größere Auswahl an Medikamenten zu niedrigeren Preisen.

Die zunehmende Bedeutung von Re- und Parallelimporten im deutschen Arzneimittelmarkt ist eine direkte Antwort auf die stetig wachsenden Kosten im Gesundheitssystem. Während Pharmaunternehmen in verschiedenen Ländern oft unterschiedliche Preise für dieselben Medikamente verlangen, eröffnen diese Importe eine Möglichkeit, Preisunterschiede zu nutzen, ohne Abstriche bei Qualität und Sicherheit zu machen. Dies ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der Ausgaben im Gesundheitswesen.

Dennoch gibt es kritische Stimmen, die auf mögliche Herausforderungen hinweisen. Die Einführung solcher Arzneimittel auf dem deutschen Markt erfordert sorgfältige Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Medikamente in der richtigen Verpackung und mit den notwendigen Informationen bereitgestellt werden. Fehlerhafte Kennzeichnungen oder unzureichende Informationen könnten potenziell zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen.

Gleichzeitig müssen die Akteure des Marktes darauf achten, dass die Förderung von Re- und Parallelimporten nicht dazu führt, dass der Anreiz für Pharmaunternehmen sinkt, neue und innovative Medikamente zu entwickeln. Diese Gratwanderung zwischen Kostenersparnis und Innovationsförderung bleibt eine der zentralen Herausforderungen für den deutschen Arzneimittelmarkt. Klar ist jedoch, dass Re- und Parallelimporte weiterhin ein unverzichtbares Instrument bleiben, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu bewältigen.

 

Apotheken sollen mehr leisten – doch zu welchem Preis?

Die Bereitschaft, Apotheken mehr Verantwortung im Gesundheitswesen zu übertragen, wächst in Deutschland stetig. Einer aktuellen Studie zufolge, dem internationalen Stada Health Report 2024, befürworten fast ein Drittel der Deutschen die Einführung zusätzlicher Gesundheitsleistungen wie Hör- und Sehtests in Apotheken. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, Arztpraxen zu entlasten und den Zugang zu diagnostischen Diensten zu erleichtern. Auch in Europa ist ein ähnlicher Trend zu beobachten, denn 28 Prozent der Befragten aus 23 Ländern äußern sich positiv über eine Erweiterung der Apothekenleistungen.

Trotz dieser wachsenden Akzeptanz für mehr Apothekendienste zeigt sich ein klarer Widerstand, wenn es darum geht, die Kosten im Gesundheitssystem zu erhöhen. Für 65 Prozent der Deutschen ist es undenkbar, mehr für Gesundheitsversorgung zu zahlen. Die Hauptursache liegt weniger in der fehlenden Bereitschaft, als vielmehr in der finanziellen Belastbarkeit. Fast die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie sich höhere Gesundheitskosten schlicht nicht leisten können. Dieser finanzielle Druck spiegelt sich europaweit wider, wenngleich in Österreich etwa die Hälfte der Befragten mehr Geld für eine bessere Gesundheitsversorgung auszugeben bereit wäre.

Neben der Frage der Kostenerhöhung fordern viele Befragte eine verbesserte Kosteneffizienz im Gesundheitssystem. So wünschen sich 44 Prozent der Deutschen preiswertere Medikamenten- und Behandlungsoptionen. Darüber hinaus wird der Ruf nach mehr Vielfalt bei den Lieferoptionen von Medikamenten lauter – 42 Prozent sprechen sich für flexiblere Zustellmöglichkeiten aus, unabhängig davon, ob die Medikamente verschreibungspflichtig sind. Auch der Informationsbedarf wächst: Knapp jeder Dritte möchte detailliertere Informationen zu individuellen Medikamenten und Rezepten erhalten.

Die Ergebnisse des diesjährigen Stada Health Reports verdeutlichen, dass der Anspruch an Apotheken als zentrale Anlaufstellen im Gesundheitssystem weiter zunimmt. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie sich diese Ausweitung der Apothekenleistungen finanzieren lässt, wenn eine breite Zahlungsbereitschaft in der Bevölkerung fehlt. Für viele Deutsche sind zusätzliche Gesundheitskosten schlicht untragbar, sodass sich das Spannungsfeld zwischen einem wachsenden Serviceangebot und den begrenzten finanziellen Möglichkeiten weiter zuspitzt.

Die Forderungen nach mehr Gesundheitsleistungen in Apotheken erscheinen auf den ersten Blick vernünftig: Apotheken sind häufig die erste Anlaufstelle für Patienten, die schnelle Hilfe benötigen. Die Entlastung der Arztpraxen durch zusätzliche Dienstleistungen in Apotheken könnte den Zugang zu medizinischer Versorgung beschleunigen und die Gesundheitsversorgung insgesamt verbessern. Doch die Studie zeigt auch die Kehrseite dieser Entwicklung: Die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht bereit, mehr für Gesundheitsleistungen zu zahlen.

Dieser Widerspruch stellt sowohl Apotheken als auch politische Entscheidungsträger vor ein Dilemma. Einerseits werden höhere Erwartungen an Apotheken gestellt, andererseits fehlt es an finanziellen Ressourcen, um diese Erwartungen zu erfüllen. Der Ansatz, Apotheken mehr Verantwortung zu übertragen, ohne jedoch die Kostenfrage zu klären, könnte die Situation langfristig verschärfen. Denn zusätzliche Dienstleistungen müssen refinanziert werden – sei es durch staatliche Zuschüsse oder direkte Kostenüberwälzungen auf die Patienten.

Es ist an der Zeit, eine offene Debatte darüber zu führen, wie die Gesundheitsversorgung in Deutschland in Zukunft finanziert werden soll. Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle, doch auch ihre finanziellen Spielräume sind begrenzt.

 

Neue Vorschrift für Silbernitrat-Lösungen: Glycerol ersetzt Kaliumnitrat

Die Herstellung von Silbernitrat-Lösungen, die zur Prophylaxe von Pseudomonas-Infektionen auf Brandwunden eingesetzt werden, hat eine wichtige Änderung erfahren. Zukünftig wird statt Kaliumnitrat Glycerol 85 Prozent für die Isotonisierung der Lösung verwendet. Diese Neuerung ist in der aktualisierten NRF-Vorschrift 11.98 festgelegt. Silbernitrat, das für seine antiseptischen, adstringierenden und schorfbildenden Eigenschaften bekannt ist, kommt üblicherweise in Konzentrationen von 0,5 bis 1 Prozent zur Anwendung. Da Silbernitrat eine isoosmotische Konzentration von 2,74 Prozent besitzt, muss bei der Herstellung von Lösungen mit geringerer Konzentration ein Isotonisierungsmittel zugegeben werden.

Bislang wurde hierfür Kaliumnitrat verwendet. Aufgrund neuer Regularien fällt dieser Stoff jedoch unter die Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Dies führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Apotheken, da Kaliumnitrat nur noch mit einer sogenannten Endverbleibserklärung erworben werden kann. Obwohl Kaliumnitrat selbst nicht explosiv ist, kann es in der Herstellung explosiver Stoffe genutzt werden, was diese strengeren Regelungen erklärt.

Als Alternative wird nun Glycerol 85 Prozent eingesetzt. Je nach Silbernitrat-Konzentration variiert die benötigte Menge Glycerol: Für eine 0,5-prozentige Silbernitrat-Lösung werden 2,36 Prozent Glycerol verwendet, während für eine 1-prozentige Lösung 1,83 Prozent nötig sind. Bei abweichenden Konzentrationen wird die genaue Glycerol-Menge gemäß DAC-Anlage B berechnet.

Für die Herstellung der Lösung wird Wasser für Injektionszwecke verwendet. Eine Filtration der fertigen Lösung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sie klar und frei von Schwebstoffen ist. Dabei wird ein hydrophiler Membranfilter aus Polyethersulfon eingesetzt. Konservierungsmittel sind nicht erforderlich. Die Lösung wird in einem Becherglas unter Rühren hergestellt, wobei Silbernitrat in Glycerol und Wasser für Injektionszwecke aufgelöst wird. Am Ende muss eine klare, farblose Lösung vorliegen.

Der Einsatz von Glycerol anstelle von Kaliumnitrat stellt eine Erleichterung für Apotheken dar, da der bürokratische Aufwand erheblich reduziert wird. Zugleich bleibt die Wirksamkeit der Lösung uneingeschränkt bestehen, was die Anpassung an die neuen Vorschriften als sinnvoll und praxisnah erscheinen lässt.

Die Umstellung von Kaliumnitrat auf Glycerol 85 Prozent bei der Herstellung von Silbernitrat-Lösungen ist ein Beispiel für eine pragmatische Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben. Apotheken profitieren durch die Verringerung des bürokratischen Aufwands, der mit der Verwendung von Kaliumnitrat verbunden war. Gleichzeitig bleibt die therapeutische Wirksamkeit der Silbernitrat-Lösungen erhalten. Es zeigt sich, dass regulatorische Anforderungen, die zunächst als Belastung erscheinen mögen, durch passende Alternativen entschärft werden können. Dies könnte auch als Modell für andere Bereiche der Rezepturherstellung dienen, in denen Regularien den Arbeitsalltag der Apotheken zunehmend beeinflussen.

 

E-Rezept: Keine Prüfpflicht bei abweichenden Namen – Apotheken dürfen ohne Bedenken liefern

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens gewinnt das E-Rezept stetig an Bedeutung. Dennoch gibt es weiterhin Unsicherheiten und Fragen zur praktischen Handhabung, insbesondere wenn die verordnende und die signierende Person auf dem Rezept voneinander abweichen. Diese Konstellation tritt vor allem in Gemeinschaftspraxen oder Vertretungssituationen auf, was in der Vergangenheit Zweifel an der korrekten Vorgehensweise bei Apotheken aufwarf.

Gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) müssen auf jedem Rezept der Name der verordnenden Person sowie deren Unterschrift oder im Fall eines E-Rezepts eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) dokumentiert werden. Während der Name der verordnenden Person für die Erstellung des Rezepts erforderlich ist, stellt sich die Frage, ob Apotheken dazu verpflichtet sind, die Übereinstimmung zwischen dem Namen der verordnenden und der signierenden Person zu prüfen.

Die Gematik, zuständig für die Entwicklung und Koordination digitaler Prozesse im Gesundheitswesen, hat im Juni 2023 auf einer Gesellschafterversammlung Klarheit geschaffen. Sie stellte fest, dass eine Abweichung zwischen dem Namen der verordnenden Person im Rezeptdatensatz und der signierenden Person keine Prüfpflicht für Apotheken begründet. Der Name der verordnenden Person besitzt laut der Gematik lediglich Anzeigewert, während die qualifizierte elektronische Signatur, die fest mit der Verordnung verknüpft ist, als verbindlich gilt.

Diese Entscheidung wurde auch durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt, welches im Oktober 2023 betonte, dass für die Abrechnung eines E-Rezepts ausschließlich der Name der signierenden Person maßgeblich ist. Da die Signatur die Unveränderbarkeit der Verordnung sicherstellt, sind die Angaben aus der Signatur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausschlaggebend. Apotheken müssen sich daher nicht um eine Abweichung der Namen sorgen, solange die qualifizierte Signatur ordnungsgemäß vorliegt.

Praktisch bedeutet dies für Apotheken, dass sie E-Rezepte ohne Bedenken beliefern können, auch wenn verordnende und signierende Person nicht identisch sind. Dies entlastet Apothekerinnen und Apotheker von der Verantwortung, detaillierte Überprüfungen der Rezeptdaten vorzunehmen, und fördert zugleich die Effizienz im Arbeitsablauf. Zudem schafft diese Klarstellung Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Verordnungen, was die Einführung des E-Rezepts weiter unterstützt und Apotheken entlastet.

Die Entscheidung der Gematik und des Bundesgesundheitsministeriums bringt eine wesentliche Erleichterung für Apotheken mit sich. Die Befürchtung, bei abweichenden Namen auf E-Rezepten rechtlich unsicher zu agieren oder potenziellen Retaxationen ausgesetzt zu sein, hat sich damit erübrigt. Diese Klärung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen in das System des E-Rezepts.

Für die Zukunft der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist es entscheidend, dass die Verantwortlichen weiterhin klare Vorgaben und praxisnahe Lösungen bieten, die sowohl für Ärzte als auch für Apotheken handhabbar sind. Die Vereinfachung der Prozesse stärkt nicht nur das Vertrauen der Akteure, sondern sorgt auch dafür, dass Patienten ihre Arzneimittel schnell und unkompliziert erhalten können.

 

Rückruf von ACC akut 600 mg: Undichte Sachets erfordern Rücksendung betroffener Packungen

Das Medikament ACC akut 600 mg, ein bewährter Hustenlöser der Firma Hexal, muss aufgrund von Produktionsmängeln in einer Charge zurückgerufen werden. Der Rückruf betrifft die Charge NL3385, die 20 Brausetabletten enthält. Es wurde festgestellt, dass bei diesen Packungen während der Lagerung Undichtigkeiten in den Sachets auftreten können. In einigen Fällen kam es sogar zur Öffnung der Sachets und einem teilweisen Auflösen der Brausetabletten, was das Produkt unbrauchbar macht. Apotheken sind aufgerufen, betroffene Packungen zu identifizieren und an Salutas Pharma GmbH, Retourenabteilung, in Barleben zurückzusenden. Für die Rücksendung übernimmt Hexal die Portokosten.

Die Rückrufaktion erfolgte, nachdem Apotheken Berichte über das Auftreten von Undichtigkeiten in den Verpackungen der betroffenen Charge gemeldet hatten. Die Siegelrandbeutel, in denen die Brausetabletten verpackt sind, zeigten Schwächen in ihrer Versiegelung. Diese Mängel können die Stabilität und Wirksamkeit des Medikaments beeinträchtigen, was für Patienten, die auf eine verlässliche Medikation angewiesen sind, ein erhebliches Risiko darstellt. Die genaue Ursache der Mängel wurde bisher nicht veröffentlicht, allerdings wird der Rückruf als Vorsichtsmaßnahme gesehen, um potenzielle gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

ACC akut 600 mg ist ein verbreitetes Medikament zur Schleimlösung bei Husten. Der Wirkstoff Acetylcystein (N-Acetylcystein, kurz NAC) gehört zu den Mukolytika, die zähen Schleim in den Atemwegen verflüssigen und so das Abhusten erleichtern. NAC greift in die Struktur des Schleims ein, indem es Disulfidbrücken spaltet und damit dessen Viskosität verringert. Zusätzlich wirkt der Wirkstoff sekretolytisch, das heißt, er fördert die Bildung von dünnflüssigem Schleim, der leichter abtransportiert werden kann.

Der Rückruf hat bei Apothekern für zusätzlichen Aufwand gesorgt, da sie nicht nur ihre Bestände prüfen, sondern auch betroffene Patienten informieren müssen. Diese Rückrufaktion stellt einmal mehr die Bedeutung von Qualitätskontrollen in der pharmazeutischen Industrie in den Vordergrund. Solche Vorfälle zeigen, wie empfindlich und wichtig die sichere Verpackung und Lagerung von Medikamenten ist.

Die Rückrufaktion von ACC akut 600 mg wirft erneut Fragen zur Qualitätssicherung in der Produktion von Arzneimitteln auf. Während der Rückruf von Hexal schnell und koordiniert durchgeführt wird, ist es beunruhigend, dass sich Verpackungsfehler dieser Art bis in die Apotheken durchschleichen können. Die Gesundheit der Patienten hängt maßgeblich von der Stabilität und der Zuverlässigkeit eines Medikaments ab. Verpackungsmängel, die zu einer Beeinträchtigung der Wirkung führen, sind ein ernstes Problem, das nicht nur das Vertrauen der Konsumenten, sondern auch das Ansehen der Marke gefährden kann.

Apotheker stehen hier vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen den Rückruf professionell abwickeln und gleichzeitig sicherstellen, dass betroffene Patienten so schnell wie möglich Ersatzmedikamente erhalten. Solche Fälle zeigen, dass in der pharmazeutischen Versorgungskette kein Raum für Kompromisse bleibt. Vertrauen in die Qualität der Arzneimittel ist unerlässlich – jede Lücke in der Produktionssicherheit kann gravierende Folgen haben.

 

Vielversprechender Impfstoff gegen MERS erzielt Erfolge in klinischer Studie

Das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV) stellt weiterhin eine ernste Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar, vor allem in Ländern des Nahen Ostens. Seit der Entdeckung des Virus im Jahr 2012 hat sich MERS durch seine hohe Sterblichkeitsrate und das Fehlen wirksamer Präventions- und Behandlungsmaßnahmen einen gefährlichen Ruf erworben. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass der Erreger nicht nur von Dromedaren auf Menschen übertragen werden kann, sondern auch durch Tröpfcheninfektion zwischen Menschen übertragbar ist. Die Krankheit verläuft oft schwer, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Die hohe Sterblichkeitsrate, die bei rund 36 Prozent liegt, verdeutlicht die Dringlichkeit der Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen.

In diesem Zusammenhang haben Forschende am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von Professor Dr. Marylyn Addo einen bedeutenden Fortschritt erzielt. Ein neuer Impfstoffkandidat mit dem Namen MVA-MERS-S, der auf dem bewährten „Modified Vaccinia Ankara Virus“ (MVA) basiert, wurde in einer Phase-Ib-Studie erfolgreich getestet. Der Impfstoff soll eine Immunreaktion gegen das MERS-Virus hervorrufen, indem Proteinkomponenten des Erregers in das abgeschwächte MVA-Virus integriert werden. In der kürzlich veröffentlichten Studie, die in der Fachzeitschrift „The Lancet Infectious Diseases“ erschienen ist, konnte der Impfstoff seine Sicherheit und Wirksamkeit in einer Gruppe von 140 gesunden Teilnehmern, die zuvor eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten, unter Beweis stellen. Die Probanden erhielten in randomisierter, placebokontrollierter Doppelblindstudie zwei Dosen des Impfstoffs in unterschiedlichen zeitlichen Abständen.

Die Ergebnisse sind vielversprechend: Der Impfstoff wurde gut vertragen und es wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen beobachtet. Lediglich leichte lokale Reaktionen wie Schmerzen an der Injektionsstelle traten auf, was auf die gute Verträglichkeit des Impfstoffs hinweist. Professor Addo erklärte, dass diese positiven Ergebnisse den Weg für weitere Studien ebnen, insbesondere für Tests an Risikogruppen, wie ältere Menschen und Personen mit chronischen Vorerkrankungen. Diese Gruppen sind besonders anfällig für schwere Verläufe einer MERS-CoV-Infektion, weshalb der Schutz dieser Personen von höchster Priorität ist.

MERS-CoV hat bisher weltweit mehr als 2600 bestätigte Infektionen und über 900 Todesfälle verursacht. Obwohl die meisten Fälle in Saudi-Arabien aufgetreten sind, wurden Infektionen in insgesamt 27 Ländern gemeldet, darunter auch in Europa und Südkorea. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft MERS-CoV aufgrund seiner hohen Letalität und seines Pandemiepotenzials als eine der größten Bedrohungen für die globale Gesundheit ein.

Ein Impfstoff wie MVA-MERS-S könnte einen entscheidenden Durchbruch in der Prävention von MERS darstellen. Doch bevor der Impfstoff breite Anwendung findet, müssen weitere klinische Studien durchgeführt werden, insbesondere an Risikopersonen. Die bisherigen Ergebnisse lassen jedoch hoffen, dass MVA-MERS-S ein wichtiger Baustein im Kampf gegen zukünftige MERS-Ausbrüche werden könnte.

Die Fortschritte bei der Entwicklung eines Impfstoffs gegen MERS-CoV sind ein Meilenstein in der globalen Gesundheitsforschung. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch zoonotische Erreger, die jederzeit zu Epidemien und Pandemien führen können, ist es unerlässlich, Impfstoffe und Behandlungsmöglichkeiten frühzeitig zu entwickeln. Die Erfolge von MVA-MERS-S zeigen, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft in der Lage ist, auf globale Gesundheitsbedrohungen zu reagieren, bevor diese sich unkontrolliert ausbreiten.

Dennoch ist dies nur ein erster Schritt. Die Herausforderung besteht nun darin, den Impfstoff in größeren Studien zu testen, um seine Wirksamkeit bei den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu bestätigen. Zudem muss die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden, um sicherzustellen, dass Impfstoffe wie MVA-MERS-S schnell und effizient in betroffene Regionen gelangen, wenn neue Ausbrüche auftreten. Diese Entwicklungen sollten als Mahnung dienen, dass wir in einer global vernetzten Welt leben, in der keine Krankheit auf Dauer auf einzelne Regionen beschränkt bleibt. Ein wirksamer Impfstoff gegen MERS könnte nicht nur Leben retten, sondern auch als Vorlage für den Kampf gegen andere gefährliche Viren dienen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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