• 15.09.2024 – Retaxation: Apotheke kämpft gegen Kassenfehler

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Retaxation: Apotheke kämpft gegen Kassenfehler

 

Bürokratische Hürde trotz fristgerechter Lieferung

Eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen sieht sich trotz korrekter Belieferung eines Entlassrezepts mit einer Retaxation der Krankenkasse konfrontiert. Der Fall verdeutlicht erneut die bürokratischen Hürden, mit denen Apotheken auch nach Einführung der Friedenspflicht kämpfen müssen. Ein Blick auf die Schwachstellen des Systems und die Forderung nach einer Reform der Abrechnungsverfahren.


Seit der Einführung der Friedenspflicht für Entlassrezepte hatte die Apothekenlandschaft in Deutschland gehofft, dass sich die Problematik rund um die Abrechnung von Entlassrezepten entspannen würde. Doch ein aktueller Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt, dass Apotheken weiterhin mit erheblichen Herausforderungen durch bürokratische Hindernisse konfrontiert sind. Eine Apotheke, die ein Entlassrezept nach den gesetzlichen Vorgaben beliefert hatte, erhielt fast ein Jahr später eine Retaxation durch die Krankenkasse. Diese behauptete, die Frist zur Belieferung sei überschritten worden. Eine genauere Prüfung ergab jedoch, dass der Fehler bei der Krankenkasse lag und die Apotheke korrekt gehandelt hatte.

Der Vorfall drehte sich um ein Entlassrezept, das an einem Samstag ausgestellt wurde und aufgrund des Pfingstwochenendes erst am darauf folgenden Dienstag von der Apotheke beliefert werden konnte. Nach § 3 der Anlage 8 des Rahmenvertrags müssen Entlassrezepte innerhalb von drei Werktagen beliefert werden. Dabei zählt der Tag der Ausstellung als erster Werktag, wenn dieser ein Werktag ist – in diesem Fall der Samstag. Der Sonntag sowie der Pfingstmontag waren gesetzliche Feiertage und somit keine Werktage. Demnach war der Dienstag, an dem die Apotheke das Rezept belieferte, der zweite Werktag innerhalb der Frist. Trotzdem stellte die Krankenkasse eine Retaxation aus, die die Apotheke dazu aufforderte, die Erstattung der bereits erhaltenen Vergütung zurückzuzahlen.

Die Apotheke legte unverzüglich Widerspruch gegen die Retaxation ein, doch dieser blieb vorerst unbeantwortet. Laut den Verträgen der Ersatzkassen gilt ein Widerspruch als anerkannt, wenn die Krankenkasse innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückmeldung gibt. Dennoch mussten die Verantwortlichen in der Apotheke weiterhin auf die Auszahlung der fälligen Vergütung warten, da die Krankenkasse ihre Pflichten offenbar nicht vollständig erfüllte.

Dieser Fall ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie Apotheken unter dem bürokratischen Druck des Gesundheitssystems leiden. Trotz der Friedenspflicht, die eingeführt wurde, um die Abrechnung von Entlassrezepten zu erleichtern, sehen sich Apotheken weiterhin mit willkürlichen Retaxationsentscheidungen konfrontiert, die nicht nur zeitaufwendig, sondern auch wirtschaftlich belastend sind.


Kommentar:

Der aktuelle Fall aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht in erschreckender Weise, wie Apotheken im alltäglichen Geschäft durch bürokratische Hürden behindert werden. Die Einführung der Friedenspflicht sollte eigentlich die Lasten, die durch die Abrechnung von Entlassrezepten entstehen, verringern. Doch stattdessen erleben Apotheken, dass Krankenkassen weiterhin Fehler machen und die Verantwortung dafür auf die Apotheken abwälzen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Apotheke, die im vollen Bewusstsein der gesetzlichen Vorgaben korrekt handelt, ein Jahr später mit einer Retaxation konfrontiert wird. In diesem Fall war es offensichtlich, dass die Krankenkasse die Fristen falsch interpretiert hat. Dennoch bleibt die Apotheke auf den Kosten und dem Aufwand des Widerspruchs sitzen, während sie auf die Entscheidung der Krankenkasse wartet. Solche Verfahren belasten die Apotheken unnötig und zeigen, dass das Abrechnungssystem dringend reformiert werden muss.

Es stellt sich auch die Frage, warum Krankenkassen erst so spät auf vermeintliche Fristüberschreitungen reagieren. Dass Retaxationen teilweise erst nach Monaten oder sogar Jahren nach der ursprünglichen Abrechnung erfolgen, sorgt für Unsicherheit und Unmut in der Apothekerschaft. Hier müssen klare Grenzen gezogen werden, damit Apotheken nicht im Nachhinein für systematische Fehler bei den Krankenkassen verantwortlich gemacht werden.

Der bürokratische Aufwand, der mit solchen Retaxationen einhergeht, bindet wertvolle Ressourcen in den Apotheken, die dringend für die Patientenversorgung benötigt werden. Es ist höchste Zeit, dass sich die Krankenkassen ihrer Verantwortung bewusst werden und ihre Prüfverfahren verbessern, um unnötige Retaxationen zu verhindern. Die Versorgung der Patienten sollte stets im Vordergrund stehen – nicht die Abwehr von fehlerhaften Abrechnungen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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