• 06.08.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Strategien, rechtliche Entscheidungen und globale Einflüsse

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DocSecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Strategien, rechtliche Entscheidungen und globale Einflüsse

 

Ein umfassender Bericht über die neuesten Trends in der Apothekenpraxis, rechtliche Urteile, Förderinitiativen und internationale Gesetzesänderungen, die die Gesundheitsversorgung prägen

Erfahren Sie, wie die innere Einstellung von Apothekenmitarbeitern den Verkaufserfolg beeinflusst, und entdecken Sie die neuesten rechtlichen Entwicklungen, wie das wegweisende Urteil des Bundessozialgerichts zum Zyto-Rezepturzuschlag. Thüringen setzt auf Fördermittel für die Niederlassung von Gesundheitsfachleuten in ländlichen Regionen und die Park-Apotheke in Wilhelmshaven meisterte einen Notdienst-Anruf bezüglich der Shop Apotheke App. Zudem bringt Gedisa's CardLink-Verfahren neue digitale Lösungen in den Apothekenalltag, während Kritik am Notfall-Gesetz und Chinas verschärfte Anti-Spionage-Gesetze aktuelle Herausforderungen aufwerfen. CDU-Politiker zeigen Bedenken hinsichtlich geplanter Reformen, während Statine in der Herz-Kreislauf-Medizin neue Perspektiven bieten und die Tele-Kasper-App einen Fortschritt bei der Reduzierung von Antibiotika-Einsätzen bei Kindern erzielt. Abschließend beleuchtet Dr. Wolfgang Paulus die Herausforderungen und Behandlungsmöglichkeiten von Migräne in der Schwangerschaft. Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen in der Apothekenbranche und der medizinischen Versorgung!

 

Wie die innere Einstellung von Apothekenmitarbeitern den Verkaufserfolg bestimmt

In Apotheken spielt die innere Einstellung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle für den Verkaufserfolg. Diese wesentliche Erkenntnis wurde auf einer kürzlich stattgefundenen Branchenkonferenz in Berlin klar herausgearbeitet, bei der Fachleute und Praktiker der Pharmabranche zusammenkamen, um über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven im Apothekenverkauf zu diskutieren.

Ein zentrales Thema der Konferenz war der Einfluss der persönlichen Einstellung der Apothekenmitarbeiter auf den Erfolg im Verkauf. Experten wiesen darauf hin, dass eine positive und engagierte Haltung des Personals nicht nur die Qualität des Kundenservices erheblich verbessert, sondern auch direkte Auswirkungen auf die Kaufentscheidungen der Kunden hat. "Die innere Einstellung der Mitarbeiter prägt die gesamte Kundeninteraktion. Mitarbeiter, die mit Begeisterung und Empathie arbeiten, sind wesentlich besser in der Lage, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden einzugehen und passende Empfehlungen auszusprechen", wurde in einem der Vorträge erläutert.

Des Weiteren wurde die Notwendigkeit regelmäßiger Schulungen betont, um die Motivation der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten und ihre Verkaufsfähigkeiten kontinuierlich zu verbessern. Ein wiederkehrendes Thema war dabei, dass kontinuierliche Weiterbildung nicht nur die Fachkompetenz steigert, sondern auch dazu beiträgt, das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu fördern. In einer Branche, die stark auf Vertrauen und persönliche Beratung angewiesen ist, sind solche Maßnahmen besonders wichtig, um die Qualität der Kundenbetreuung zu sichern und langfristige Kundenbindungen aufzubauen.

Die Konferenzteilnehmer stellten einhellig fest, dass eine positive innere Einstellung des Apothekenpersonals nicht nur die Verkaufszahlen positiv beeinflusst, sondern auch das Arbeitsklima innerhalb der Apotheke verbessert. Ein motiviertes Team, das sich mit seinem Arbeitsumfeld identifiziert und Freude an seiner Arbeit hat, ist eher bereit, außergewöhnlichen Service zu bieten und sich aktiv für das Wohl der Kunden einzusetzen. Dies führt nicht nur zu einer höheren Kundenzufriedenheit, sondern auch zu einer besseren Arbeitsatmosphäre und einem insgesamt produktiveren Arbeitsumfeld.

Die Einsichten aus der Berliner Konferenz verdeutlichen, wie entscheidend die innere Einstellung der Mitarbeiter für den Erfolg im Apothekenverkauf ist. In einem Bereich, in dem persönliche Beratung und Vertrauen eine zentrale Rolle spielen, ist es von größter Bedeutung, dass die Mitarbeiter nicht nur über umfangreiches Fachwissen verfügen, sondern auch eine positive und engagierte Haltung zeigen. Diese Kombination ermöglicht es ihnen, die Bedürfnisse der Kunden präzise zu erfassen und maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben.

Die Notwendigkeit, kontinuierliche Schulungen und Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeitermotivation zu integrieren, ist nicht nur ein theoretisches Konzept, sondern eine praktische Notwendigkeit. Erfolgreiche Apotheken zeichnen sich oft durch ihr engagiertes und motiviertes Personal aus. Diese Mitarbeiter sind nicht nur kompetent, sondern auch in der Lage, durch ihre positive Einstellung das Kundenvertrauen zu gewinnen und langfristige Beziehungen aufzubauen.

Das Ziel sollte daher sein, diese Erkenntnisse in die tägliche Praxis der Apotheken zu integrieren. Eine starke innere Motivation und kontinuierliche Weiterentwicklung des Teams sind essenziell, um sich im Wettbewerb zu behaupten und die Kundenbindung zu stärken. Apotheken sollten ihre Mitarbeiter als wertvolle Investition betrachten und gezielt in deren Weiterbildung und Motivation investieren. Nur so können sie nicht nur ihre Verkaufszahlen steigern, sondern auch ein Arbeitsumfeld schaffen, das sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kunden von großem Nutzen ist.

 

Bundessozialgericht bestätigt Anspruch auf Zyto-Rezepturzuschlag für jede Spritze

Am 5. September 2024 entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem wegweisenden Urteil, dass der Rezepturzuschlag für zytostatikahaltige parenterale Zubereitungen gemäß der Hilfstaxe für jede applikationsfertige Einheit separat berechnet werden darf. Dies bedeutet einen bedeutenden Sieg für einen Apotheker aus Thüringen, der von der AOK Bayern eine Rückzahlung in Höhe von 5994,74 Euro zuzüglich Zinsen seit Mai 2015 zugesprochen bekam.

Der Streit begann im Jahr 2014, als der Apotheker zytostatikahaltige parenterale Lösungen mit dem Wirkstoff Azacitidin an Versicherte der AOK Bayern abgab. Die Verordnungen, die der Apotheker erhielt, lauteten auf „2x Azacitidin“ mit jeweils mehr als 50 mg Wirkstoff. Der Apotheker rechnete für jede der beiden Spritzen den Rezepturzuschlag von 81 Euro gemäß der Hilfstaxe ab. Die AOK Bayern beanstandete dies jedoch und argumentierte, dass der Zuschlag nur einmal pro Verordnung und nicht pro Spritze berechnet werden dürfe. Infolgedessen rechnete die Kasse die insgesamt 5994,74 Euro gegen die unstrittigen Vergütungsforderungen des Apothekers auf und weigerte sich, diesen Betrag auszuzahlen.

Der Apotheker klagte gegen diese Retaxation. Das Sozialgericht wies zunächst die Klage ab, woraufhin der Apotheker vor das Landessozialgericht Thüringen zog. Dieses hob das Urteil des Sozialgerichts auf und entschied zugunsten des Apothekers. Das Landessozialgericht stellte fest, dass jede Spritze als applikationsfertige Einheit zu betrachten sei und somit der Zuschlag für jede einzelne Einheit berechnet werden könne. Diese Auslegung stützte sich auf den Wortlaut der Abrechnungsbestimmung der Hilfstaxe, die besagt: „Für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen ist pro applikationsfertiger Einheit ein Zuschlag von 81,00 Euro abrechnungsfähig.“

Das BSG bestätigte die Entscheidung des Landessozialgerichts und wies die Revision der AOK Bayern zurück. Der 3. Senat des BSG argumentierte, dass der Begriff „applikationsfertige Einheit“ eindeutig jede einzelne Spritze umfasst, unabhängig davon, wie die verordnete Tagesdosis aufgeteilt ist. Das Gericht stellte klar, dass der Zuschlag nicht auf die Gesamtmenge der verordneten Zubereitung bezogen ist, sondern auf jede einzelne, abgabefertige Zubereitung. Selbst wenn die verordnete Tagesdosis auf mehrere Spritzen verteilt ist, kann der Zuschlag für jede dieser Spritzen separat berechnet werden.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Apothekerschaft. Es stellt sicher, dass die Abrechnungsregelungen der Hilfstaxe streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind und schützt Apotheker vor unzulässigen Retaxationen durch Krankenkassen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für klare und faire Abrechnungsbedingungen und betont, dass Kassen nicht willkürlich die Vergütung kürzen dürfen. Die Kassen müssen sich nun an die festgelegten Regeln halten und können nicht durch unzutreffende Auslegungen der Vorschriften versuchen, ihre Kosten zu reduzieren.

Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein bedeutsamer Erfolg für Apotheker, der die faire Vergütung für ihre Leistungen sichert. Die klare Festlegung, dass jede Spritze als separate applikationsfertige Einheit behandelt wird, stellt sicher, dass Apotheker für ihre Arbeit angemessen entschädigt werden. Diese Entscheidung schützt nicht nur die finanziellen Interessen der Apotheker, sondern trägt auch zur Klarheit und Konsistenz in der Abrechnung von Rezepturzuschlägen bei. Durch die Bestätigung des Zuschlags für jede einzelne Einheit wird eine wichtige Präzedenz geschaffen, die künftige Auseinandersetzungen über die Abrechnungsregelungen beeinflussen wird. Das Urteil sendet eine klare Botschaft an die Krankenkassen, dass Abrechnungsbestimmungen strikt eingehalten werden müssen und dass unrechtmäßige Kürzungen der Vergütung nicht toleriert werden.

 

Thüringen fördert Niederlassungen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern

Seit November dieses Jahres können in Thüringen nicht nur Ärzte, sondern auch Zahnärzte und Apotheker Fördermittel des Landes beantragen, um sich in ländlichen Gemeinden niederzulassen. Die Initiative soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in weniger bevölkerten Regionen zu verbessern und die medizinische Grundversorgung zu sichern.

In diesem Jahr wurden bislang 20 Förderanträge bewilligt, die eine Summe von insgesamt 720.000 Euro umfassen. Jeder der bewilligten Antragsteller erhält bis zu 40.000 Euro, abhängig von der Größe der Gemeinde und weiteren Kriterien. Zusätzlich können Antragsteller für die Schaffung von Barrierefreiheit einen weiteren Zuschuss von 5.000 Euro erhalten.

Das Förderprogramm, das im November 2023 von der rot-rot-grünen Landesregierung neu geregelt wurde, umfasst nun auch Zahnärzte und Apotheker, die bisher nicht in den Genuss der Förderung kamen. Die Höchstsumme für die Zuschüsse wurde auf 40.000 Euro verdoppelt. Apotheken müssen mindestens 3.500 Einwohner versorgen, um förderfähig zu sein. Weitere Förderbedingungen beinhalten die Anzahl der Apotheken im Umkreis von sechs Kilometern sowie die Präsenz von Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren in der Umgebung.

Bislang gingen beim Landesverwaltungsamt 31 Anträge von Ärzten, 21 von Zahnärzten und fünf von Apothekern ein. Von diesen wurden 20 Anträge abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen acht Ärzte, neun Zahnärzte und drei Apotheker. Ein wesentlicher Grund für die Ablehnungen war, dass einige Antragsteller bereits vor der Entscheidung der Behörde mit ihrer Niederlassung begonnen hatten. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden zehn Anträge noch bewilligt.

In Thüringen ist das Problem der Nachfolgeregelung für Zahnarztpraxen besonders ausgeprägt, obwohl der Freistaat lange Zeit eine der höchsten Zahnarztdichten in Deutschland aufwies. Auch der Apothekerverband verzeichnet Schwierigkeiten bei der Nachfolgesuche für in den Ruhestand gehende Apotheker. Das Förderprogramm soll helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen und die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten langfristig zu sichern.

Das Thüringer Förderprogramm stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die medizinische und pharmazeutische Versorgung in ländlichen Regionen zu stärken. Die Erweiterung der Fördermöglichkeiten auf Zahnärzte und Apotheker, sowie die Erhöhung der maximalen Fördersumme, zeigen ein Bewusstsein für die drängenden Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in weniger dicht besiedelten Gebieten.

Die relativ hohe Ablehnungsquote weist jedoch auf die Schwierigkeiten hin, die bei der Beantragung und Umsetzung der Fördermittel auftreten können. Insbesondere die Tatsache, dass einige Antragsteller bereits vor der Entscheidung der Behörde mit ihrer Niederlassung begonnen hatten, unterstreicht die Notwendigkeit eines klaren und effizienten Antragsprozesses.

Die anhaltenden Probleme bei der Nachfolgeregelung für Zahnarztpraxen und Apotheker verdeutlichen, wie wichtig solche Fördermaßnahmen sind. Sie bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Anreize für medizinische Fachkräfte, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Langfristig könnte dies dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung in diesen Regionen zu stabilisieren und zu verbessern.

 

Notdienstanruf bei Park-Apotheke: Kundin benötigt Hilfe mit Shop Apotheke App

In der vergangenen Nacht erhielt die Park-Apotheke in Wilhelmshaven einen ungewöhnlichen Anruf während des Notdienstes. Gegen 23 Uhr kontaktierte eine junge Frau Apotheker Christian Kennepohl, da sie Schwierigkeiten hatte, ihr E-Rezept über die App der Shop Apotheke einzureichen. Der Apotheker schilderte, dass die Anruferin insbesondere Probleme mit der Freitextverordnung hatte, da ihre Verordnung keine Pharmazentralnummer (PZN) enthielt und daher im Freitextfeld eingetragen werden musste.

Die App der Shop Apotheke stellte daraufhin zusätzliche Fragen, mit denen die Kundin offenbar nicht zurechtkam. Kennepohl bestätigte, dass der Anruf ernst gemeint war und die Frau keine bösen Absichten hatte, aber der Apotheker zeigte sich unzufrieden darüber, im Notdienst mit solchen Fragen konfrontiert zu werden.

Der Apotheker entschied sich, am Telefon keine Erklärung zur Freitextverordnung abzugeben und wies die Frau höflich darauf hin, dass solche Anfragen nicht zum Notdienst gehören. Er bot ihr an, die Apotheke am nächsten Tag zu besuchen, um ihr Medikament zu erhalten. Trotz dieses Angebots blieb die Kundin bei ihrer Nachfrage nach einer Erklärung zur Freitextverordnung, woraufhin der Apotheker das Gespräch beendete.

Der Vorfall bei der Park-Apotheke verdeutlicht die Herausforderungen, die mit dem digitalen Wandel im Gesundheitswesen verbunden sind. Während Apps und digitale Dienste den Zugang zu Medikamenten erleichtern sollen, können technische Hürden und unklare Anweisungen in stressigen Situationen zu zusätzlichen Belastungen führen. Es ist wichtig, dass digitale Plattformen benutzerfreundlicher gestaltet werden, um solchen Missverständnissen vorzubeugen. Gleichzeitig zeigt der Vorfall die Belastungen, die Notdienstapotheken bei der Bewältigung unerwarteter Anfragen tragen müssen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Aufgaben im Notdienst.

 

Gematik erteilt Zulassung für Gedisa's CardLink-Verfahren

Die Gematik hat der Gedisa die Zulassung für das CardLink-Verfahren erteilt, das ursprünglich für August dieses Jahres angekündigt war. Die Gedisa, die standeseigene Digitalgesellschaft, gab bekannt, dass die Zulassung nun erteilt wurde und das Verfahren bald in Betrieb genommen werden kann. Das Unternehmen bedankte sich in seiner Mitteilung bei der Gematik für die zügige Bearbeitung und die hervorragende Zusammenarbeit.

Die nächste Phase sieht vor, dass die Gematik das CardLink-Verfahren in den unterschiedlichen Betriebsumgebungen aktivieren muss, was voraussichtlich etwa eine Woche in Anspruch nehmen wird. Nach der Aktivierung wird das Verfahren offiziell veröffentlicht. Die teilnehmenden Apotheken sollen innerhalb von maximal zwei Wochen Zugang zum neuen System erhalten.

Da die Freischaltung nicht für alle Apotheken gleichzeitig erfolgen kann, sondern schrittweise durchgeführt wird, entfällt im September die Grundgebühr für das Paket „S“. Zudem erhalten die Apotheken individualisierbare ApoGuide-Werbemittel, um das neue Verfahren den Patientinnen und Patienten näherzubringen.

Derzeit zählt die Gedisa 18 Partner, die ihre App-Angebote auf die CardLink-Lösung abgestimmt haben.

Die schnelle Erteilung der Zulassung für das CardLink-Verfahren durch die Gematik markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Die Gedisa hat es geschafft, trotz der anfänglichen Verzögerung zügig voranzukommen und die Anforderungen der Gematik zu erfüllen. Die Entscheidung, die Grundgebühr im September zu erlassen und individualisierbare Werbemittel bereitzustellen, zeigt ein gutes Gespür für die Bedürfnisse der Apotheken in dieser Übergangsphase.

Die schrittweise Freischaltung des Verfahrens ist sinnvoll, um eine reibungslose Integration in die bestehenden Systeme der Apotheken sicherzustellen. Die Unterstützung durch ApoGuide-Werbemittel wird den Apotheken dabei helfen, das neue System effektiv zu kommunizieren und den Patienten den Umstieg zu erleichtern.

Insgesamt stellt die Zulassung von CardLink einen bedeutenden Fortschritt für die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen dar. Die Zusammenarbeit zwischen Gedisa und Gematik sowie die kontinuierliche Unterstützung für die Apotheken unterstreichen den Wert solcher innovativer Lösungen in der modernen Gesundheitsversorgung.

 

Kritik am Notfall-Gesetz: Apotheker warnen vor Doppelstrukturen und Reformfolgen

Der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch, hat ernsthafte Bedenken gegen das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Notfall-Gesetz geäußert. In einem Gespräch mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Krull in dessen Nordpark-Apotheke in Magdeburg erläuterte Münch, dass das neue Gesetz potenziell schädliche Doppelstrukturen schaffen könnte, die das funktionierende Notdienstsystem der Apotheken gefährden.

Münch erklärte, dass die Einführung zusätzlicher Strukturen durch das Notfall-Gesetz die Aufrechterhaltung des bewährten flächendeckenden Notdienstsystems der Apotheken erschweren könnte. Dies könnte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Effizienz und Zugänglichkeit des Notdienstes führen, was besonders in ländlichen Gebieten problematisch wäre, wo Apotheken oft die einzige Anlaufstelle für Notfälle darstellen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Krull, der im Gesundheitsausschuss des Landtags tätig ist, zeigte sich von Münchs Ausführungen überrascht. Er kündigte an, das Innenministerium in die Diskussion einzubeziehen, da dieses Ministerium für die Regelungen im Bereich Notfallmanagement zuständig sei.

Zusätzlich zur Kritik am Notfall-Gesetz äußerte Münch seine Besorgnis über die geplante Apothekenreform. Diese Reform sieht vor, Apotheken künftig ohne Apotheker betreiben zu können. Münch warnte, dass eine solche Reform die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln erheblich verschlechtern könnte. Insbesondere in ländlichen Regionen würde es immer schwieriger, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden, was die Arzneimittelversorgung weiter verschärfen könnte.

Krull stimmte Münch in dieser Angelegenheit zu und betonte, dass die bestehende kleinteilige Struktur der Apotheken eine bewährte Grundlage für eine umfassende und barrierefreie Patientenversorgung bilde. Er unterstrich die Notwendigkeit, diese Struktur zu erhalten, um sicherzustellen, dass die Patienten weiterhin eine kompetente und wohnortnahe Versorgung erhalten können.

Der jüngste Austausch zwischen Jens-Andreas Münch und Tobias Krull verdeutlicht die tiefgreifenden Sorgen innerhalb der Apothekerschaft über die aktuellen Gesetzesvorhaben. Münchs Kritik am Notfall-Gesetz hebt die potenziellen Risiken hervor, die durch unnötige Doppelstrukturen entstehen könnten. Diese Kritik sollte als ernstzunehmende Warnung betrachtet werden, da sie die potenziellen Folgen für das bestehende Notdienstsystem und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung verdeutlicht.

Die Besorgnis über die geplante Apothekenreform, die die Rolle des Apothekers in Frage stellt, stellt einen weiteren kritischen Punkt dar. Die möglichen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, werfen Fragen zur Zukunft der Patientenversorgung auf. Es ist entscheidend, dass diese Bedenken in den Gesetzgebungsprozess einfließen und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, um eine kontinuierlich hochwertige und zugängliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Die Reaktionen von Tobias Krull, der bereit ist, weitere Gespräche mit dem Innenministerium zu führen, zeigen ein offenes Ohr für die Anliegen der Apothekerschaft. Dennoch wird sich zeigen müssen, wie diese Bedenken konkret in die Gesetzgebung integriert werden können, um sowohl die Effizienz als auch die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.

 

Chinas verschärfte Anti-Spionage-Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung

Mit der Novellierung der chinesischen Anti-Spionage-Gesetze droht ausländischen Staatsbürgern, die Informationen weitergeben, die als sicherheitsrelevant angesehen werden, eine Verschärfung der Sanktionen. Dies hat in Deutschland Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf den Import von Arzneimitteln und Wirkstoffen aus China. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um mögliche Konsequenzen dieser Gesetzesänderung zu klären.

In den Bundesländern gibt es zunehmende Bedenken, Inspekteure zu chinesischen Produktionsstätten zu entsenden. Diese Inspektionsreisen sind entscheidend für die Gewährleistung der Einhaltung internationaler Standards für „good manufacturing practice“ (GMP). Ohne regelmäßige Inspektionen könnte der Import von Arzneimitteln und Wirkstoffen beeinträchtigt werden, was zu einem Anstieg der Lieferengpässe führen könnte. Besonders betroffen sind die Bundesländer Hessen, Berlin und Schleswig-Holstein, die in einer Umfrage angaben, geplante Inspektionsreisen aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken ausgesetzt zu haben. Auch die Pharmaindustrie äußert Besorgnis über mögliche Auswirkungen, da viele Zertifikate in diesem Jahr auslaufen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage versucht, die Bedenken zu zerstreuen. Sie betont, dass derzeit keine konkreten Hinweise auf eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung durch die neuen Gesetze vorliegen. Die bestehenden chinesischen Gesetze, die bereits Eingriffe in die Rechte ausländischer Staatsbürger ermöglichen, würden durch die Novellierung lediglich ergänzt. Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis Ende Juli 2024 wurden 18 Inspektionsreisen nach China durchgeführt, weitere Inspektionen erfolgten als „Distant Assessments“. Die Bundesregierung betont, dass sie keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass deutsche Behörden oder Unternehmen von Maßnahmen nach dem neuen Gesetz betroffen seien.

Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Risiken bei zukünftigen Inspektionsreisen zu minimieren, und führt Gespräche mit der chinesischen Regierung über die Auswirkungen des Gesetzes auf den betroffenen Personenkreis. Trotz der geltenden Sicherheitsbedenken sehen die deutschen Behörden derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung.

Die jüngsten Entwicklungen in China werfen berechtigte Fragen auf, wie sich die verschärften Anti-Spionage-Gesetze auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland auswirken könnten. Die Sorgen der Bundesländer und der Pharmaindustrie sind verständlich, da regelmäßige Inspektionen chinesischer Produktionsstätten unerlässlich sind, um die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln zu gewährleisten. Die Unsicherheit über mögliche Einschränkungen oder Verzögerungen bei diesen Inspektionen könnte gravierende Folgen für die Verfügbarkeit von Medikamenten haben.

Die Bundesregierung versucht zu beruhigen und verweist auf die laufenden Inspektionsreisen sowie die geplante Gesetzesänderung im Medizinforschungsgesetz, die es auch Inspekteuren aus Partnerstaaten ermöglichen soll, Zertifizierungen durchzuführen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, insbesondere wenn weitere Sicherheitsbedenken auftreten oder sich die geopolitische Lage ändert.

In Anbetracht der globalen Abhängigkeit von chinesischen Arzneimittelproduzenten ist es entscheidend, dass sowohl die Bundesregierung als auch die betroffenen Industrien proaktive Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Engpässe zu vermeiden und die Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten. Der Dialog zwischen den Regierungen und eine enge Zusammenarbeit mit der chinesischen Seite werden entscheidend sein, um die Risiken zu minimieren und die Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

 

Kritik an Reformplänen: CDU-Politiker besucht Apotheke und äußert Bedenken

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Haase hat die St.-Nikolaus-Apotheke in Nieheim besucht und sich über die Herausforderungen der Arzneimittelversorgung sowie die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) informiert. Im Gespräch mit Björn Schmidt, dem Kreisvertrauensapotheker und Vorsitzenden der Bezirksgruppe Höxter im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), sowie André Kramer von der Annen-Apotheke in Brakel, wurden die Auswirkungen der Reformpläne auf die Apotheken detailliert erläutert.

Christian Haase, der als haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion bekannt ist, zeigte sich besorgt über die Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen, die seiner Meinung nach die Apotheken übermäßig belasten könnten. Während Sparen für Haase ein zentrales Thema seiner politischen Arbeit darstellt, stellte er fest, dass die geplanten Maßnahmen im Bereich der Apotheken möglicherweise zu weit gehen.

Die Apotheker erläuterten Haase, dass die chronische Unterfinanzierung der Apotheken ein ernstes Problem darstellt. Seit mehr als 20 Jahren wurde das staatlich geregelte Honorar nicht erhöht, obwohl die Kosten für Personal, Sachmittel und Inflation erheblich gestiegen sind. Derzeit arbeiten etwa 10 Prozent der Apotheken defizitär, und ein Drittel der Apotheken ist wirtschaftlich gefährdet.

Besonders kritisch sehen die Apotheker die Reformpläne des BMG, die unter anderem eine Reduzierung der Anwesenheitszeiten von Apothekern in den Apotheken vorsehen. Nach den Reformplänen müsste ein Apotheker nur noch wenige Stunden pro Woche in der Apotheke präsent sein. Dies könnte zu erheblichen Einschränkungen bei den angebotenen Dienstleistungen führen, wie Impfungen, die Abgabe starker Schmerzmittel und individuelle Rezepturen. Die Apotheker befürchten, dass diese Veränderungen zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führen könnten, bei der nur noch einige Apotheken umfassende pharmazeutische Dienstleistungen bieten können, während andere lediglich als „Schein-Apotheken“ fungieren.

Ein weiteres Problem, das die Apotheker ansprachen, betrifft die geplante Übertragung von Aufgaben auf pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Diese müssten für die zusätzliche Verantwortung besser bezahlt werden, doch es gibt Zweifel, ob genügend qualifizierte PTA bereit wären, diese Aufgaben zu übernehmen. Auch die Interessenvertretung der PTA lehnt die Reformpläne des BMG ab.

Die Apotheker kritisierten auch die vorgesehene Honorarreform, die eine Umverteilung der Mittel zwischen kleinen und großen Apotheken vorsieht. Sie befürchten, dass die kleinen Apotheken nur minimale finanzielle Unterstützung erhalten werden, was deren wirtschaftliche Lage nicht nachhaltig verbessern könne. Dies könnte die Schließung weiterer Apotheken beschleunigen und das bestehende Netz weiter ausdünnen.

Christian Haase zeigte Verständnis für die Bedenken und betonte die Wichtigkeit der lokalen Apotheken als essenzielle Säule des Gesundheitssystems. Er forderte eine Überprüfung der Reformpläne, um sicherzustellen, dass die Apotheken vor Ort erhalten bleiben und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung weiterhin gesichert ist.

Die geplanten Reformen des Bundesgesundheitsministeriums werfen ernsthafte Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung. Der Besuch von Christian Haase in der St.-Nikolaus-Apotheke und die dort geäußerten Bedenken verdeutlichen die Herausforderungen, die mit den Reformplänen verbunden sind.

Die Argumente der Apotheker, insbesondere die Kritik an der chronischen Unterfinanzierung und den potenziellen Einschränkungen der Dienstleistungen durch die Reduzierung der Anwesenheitszeiten von Apothekern, sollten von den Entscheidungsträgern ernst genommen werden. Die Sorge um eine Zwei-Klassen-Versorgung und die wirtschaftliche Unsicherheit vieler Apotheken sind berechtigt und müssen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Es ist entscheidend, dass Reformen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch durchdacht sind. Die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Qualität der pharmazeutischen Versorgung und die finanzielle Stabilität der Apotheken müssen vermieden werden. Eine sorgfältige Abwägung der Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten ist unerlässlich, um eine gerechte und effektive Reform zu gewährleisten.

 

Statine stabilisieren koronare Plaques und senken Herzinfarktrisiko

Statine, bekannt als Hemmer der 3-Hydroxy-Methylglutaryl-Coenzym-A (HMG-CoA)-Reduktase, zeigen nicht nur eine effektive Senkung des LDL-Cholesterins, sondern beeinflussen auch positiv die Stabilität von koronaren Plaques. Laut aktuellen Studien tragen Statine zur Stabilisierung und Verdichtung von Plaques bei, was das Risiko für Herzinfarkte reduzieren könnte.

Atherosklerotische Plaques entstehen, wenn LDL-Cholesterin in der Gefäßwand oxidiert und von Makrophagen aufgenommen wird, wodurch Schaumzellen und weitere entzündliche Zellen in der Plaquebildung eine Rolle spielen. Die Stabilität dieser Plaques, die durch eine fibröse Kappe begrenzt werden, ist entscheidend für das Risiko einer Plaqueruptur und damit für Herzinfarkte. Eine Zunahme der Plaque-Stabilität könnte daher das Risiko eines Herzinfarkts verringern.

Professor Dr. Martin Halle von der Technischen Universität München erläuterte auf einer Online-Fortbildung der Sportkardiologie, dass Statine durch eine verstärkte Verkalkung von Plaques wirken. Diese erhöhte Kalzifizierung führt zu einer stabileren und kompakteren Plaque-Struktur, was das Risiko für eine Plaqueruptur verringert. Dieser Effekt könnte als zusätzlicher Vorteil der Statintherapie betrachtet werden.

Die PARADIGM-Studie, veröffentlicht im Jahr 2021, bestätigte diese Beobachtungen. Die Studie untersuchte die Wirkung von Statinen auf koronare Plaques bei 857 Patienten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Die Analyse mittels Koronar-CT-Angiografie zeigte, dass unter Statinen das Volumen lipidreicher, wenig dichter Plaques reduziert wurde, während kompakte, kalzifizierte Plaques an Dichte zunahmen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass Statine die Plaques stabiler machen und das Risiko für Herzinfarkte senken könnten.

Zum Welt-Herz-Tag am 29. September 2024 wird auf die Bedeutung der Früherkennung und Risikoeinschätzung hingewiesen. Apotheken und Gesundheitsdienstleister werden ermutigt, präventive Maßnahmen zu fördern und über die Vorteile der Statintherapie aufzuklären. Weitere Informationen und Materialien zum Welt-Herz-Tag können bis zum 13. September 2024 bei der deutschen Herzstiftung bestellt werden.

Die neuesten Erkenntnisse zur Wirkung von Statinen unterstreichen die Bedeutung dieser Medikamente über die bloße Cholesterinsenkung hinaus. Die Stabilisierung von koronaren Plaques durch eine erhöhte Kalzifizierung stellt einen wichtigen Fortschritt in der Prävention von Herzinfarkten dar. Während die primäre Zielsetzung von Statinen die Senkung des LDL-Cholesterins bleibt, zeigt sich zunehmend, dass ihre pleiotropen Effekte eine entscheidende Rolle im Schutz vor kardiovaskulären Ereignissen spielen können. Die Ergebnisse der PARADIGM-Studie belegen, dass Statine nicht nur das Volumen von instabilen Plaques reduzieren, sondern auch die Dichte stabiler Plaques erhöhen, was das Herzinfarktrisiko signifikant senken könnte. Die Erkenntnisse sollten die medizinische Praxis stärken und die Aufklärung über die Vorteile einer Statintherapie weiter vorantreiben, insbesondere im Vorfeld des Welt-Herz-Tages, der eine wertvolle Gelegenheit bietet, Bewusstsein für kardiovaskuläre Gesundheit zu schaffen.

 

Tele-Kasper-App: Erfolgreiche Reduzierung von Antibiotika bei Kindern

Die Universitätsmedizin Halle hat einen bedeutenden Fortschritt im Bereich der Antibiotika-Verordnung bei Kindern erzielt. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Tele-Kasper“, das auf telemedizinische Unterstützung zur Optimierung der Verschreibungspraxis setzt, wurde nun bekannt, dass die App, die speziell für diese Studie entwickelt wurde, erfolgreich zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes beiträgt. Das Projekt zielt darauf ab, den Einsatz von Antibiotika um mindestens 20 Prozent zu senken.

Die erfolgreiche Implementierung und Nutzung der App haben zu einer hohen Akzeptanz unter den beteiligten Kliniken geführt. Nutzer greifen im Durchschnitt etwa zehnmal täglich auf das System zu, was darauf hinweist, dass die App bereits fester Bestandteil der täglichen klinischen Arbeit geworden ist. Diese positive Resonanz hat das sachsen-anhaltische Wissenschaftsministerium dazu veranlasst, das Projekt „Tele-Kasper 2.0“ um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die zusätzliche Förderung in Höhe von knapp 500.000 Euro soll die weitere Entwicklung und Ausweitung des Projekts unterstützen.

Heike Kielstein, Dekanin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, unterstreicht die Bedeutung der Studie: „Durch die gezielte Untersuchung der Verschreibungspraxis leisten wir einen wichtigen und dringend benötigten Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.“ Das Projekt verfolgt das langfristige Ziel, die Verschreibungspraxis für Antibiotika auf breiter Basis zu optimieren und somit einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung von Resistenzen zu leisten.

Das Projekt „Tele-Kasper“ stellt einen bedeutenden Schritt in der modernen Medizin dar, indem es innovative Technologien zur Verbesserung der Verschreibungspraxis nutzt. Die hohe Akzeptanz und intensive Nutzung der App durch Kliniken zeigen, dass die telemedizinische Lösung auf breiter Front etabliert werden kann. Die verlängerte Förderung und die positiven Ergebnisse der bisherigen Nutzung legen nahe, dass der Einsatz solcher Systeme nicht nur die Effizienz der Behandlung verbessert, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen leisten kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Projekt weiterentwickelt, doch die bisherigen Erfolge sind ein vielversprechender Schritt in die richtige Richtung.

 

Migräne in der Schwangerschaft: Sicher Behandeln und Prophylaktisch Vorbeugen

Die Behandlung von Migräne während der Schwangerschaft bleibt eine anspruchsvolle Aufgabe, da viele Medikamente in dieser Zeit nicht ausreichend erforscht sind. Dies betrifft insbesondere Migränemittel, bei denen teils umfassende Daten vorliegen, aber in anderen Fällen noch Unsicherheiten bestehen.

Laut Dr. Wolfgang Paulus vom Universitätsklinikum Ulm, der auf einer Online-Pressekonferenz der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) anlässlich des Deutschen und Europäischen Kopfschmerztages sprach, sind Frauen etwa dreimal häufiger von Migräne betroffen als Männer. Besonders betroffen sind Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren, bei denen die Prävalenz 25 Prozent erreicht. Jährlich sind in Deutschland schätzungsweise 150.000 Schwangere von Migräne betroffen. Während hormonelle Veränderungen in der Schwangerschaft oft zu einer Reduktion der Migräneattacken führen, benötigen viele Frauen dennoch Medikamente zur Linderung und Prophylaxe.

Paracetamol gilt als das Schmerzmittel der Wahl während der Schwangerschaft und Stillzeit. Trotz einiger epidemiologischer Studien, die Paracetamol mit möglichen kindlichen Störungen in Verbindung bringen, zeigt aktuelle Forschung, dass diese Risiken auch für andere Analgetika gelten. Paracetamol sollte jedoch nur bei klarer Indikation und zeitlich begrenzt eingesetzt werden.

Ibuprofen ist ebenfalls vergleichsweise unkritisch, sollte jedoch im dritten Schwangerschaftstrimester vermieden werden, da es das Risiko eines vorzeitigen Verschlusses des Ductus arteriosus erhöhen kann. Sumatriptan, ein Triptan zur Migränelinderung, ist in allen Phasen der Schwangerschaft und Stillzeit als akzeptabel einzustufen.

Für die Behandlung von Übelkeit, die häufig mit Migräne einhergeht, kann Metoclopramid in allen Schwangerschaftsphasen und in der Stillzeit verwendet werden. Bei stärkerer Übelkeit kann Ondansetron eingesetzt werden, obwohl frühere Warnungen vor einem erhöhten Risiko für Fehlbildungen durch Ondansetron inzwischen weitgehend entkräftet wurden.

Zur Migräneprophylaxe können Betablocker wie Metoprolol und Propranolol sowie das Antidepressivum Amitriptylin während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit verwendet werden. Es sollte jedoch vermieden werden, rund um die Geburt Maximaldosen zu verabreichen, um Anpassungsstörungen beim Neugeborenen zu vermeiden.

Antikonvulsiva wie Topiramat und Valproat sind aufgrund ihrer teratogenen Effekte in der Schwangerschaft kontraindiziert. Valproat steht zudem im Verdacht, das Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen zu erhöhen, auch wenn diese Befunde umstritten sind. Daher darf Valproat nur von spezialisierten Ärzten verschrieben werden.

Migräneprophylaktika wie Botulinumtoxin und monoklonale Antikörper (Eptinezumab, Erenumab, Galcanezumab, Fremanezumab) haben keine ausreichende Datenbasis zur Sicherheit in der Schwangerschaft und Stillzeit. Während Antikörper als große Proteinmoleküle in der Muttermilch voraussichtlich nur in sehr geringen Mengen vorkommen, fehlen spezifische Studien zur Stillzeit.

Der Mangel an ausreichenden Sicherheitsdaten bleibt ein zentrales Problem. Schwangere und stillende Frauen sind aus ethischen Gründen oft von klinischen Studien ausgeschlossen, was die medizinische Gemeinschaft auf Beobachtungsstudien anwendet. Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) fordert daher eine verstärkte finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Beratungsaktivitäten, um eine bessere Versorgung der betroffenen Frauen zu gewährleisten.

Die Behandlung von Migräne in der Schwangerschaft zeigt sich als komplexes Feld, das sowohl medizinische Expertise als auch eine ausgewogene Risikobewertung erfordert. Die aktuellen Empfehlungen bieten einen wichtigen Leitfaden für schwangere Frauen, die unter Migräne leiden, indem sie auf die besten verfügbaren Sicherheitsdaten zurückgreifen. Während Medikamente wie Paracetamol und Ibuprofen als weitgehend sicher gelten, bleibt der Einsatz von Triptanen und Migräneprophylaktika eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko. Besonders die mangelnde Datenlage für viele Medikamente unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Forschung. Die Forderung der DMKG nach erhöhter finanzieller Unterstützung für entsprechende Studien ist daher nur zu begrüßen, um eine evidenzbasierte und sichere Behandlung für alle betroffenen Frauen sicherzustellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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