• 31.08.2024 – Glosse: Lauterbachs Minimal-Gesetz

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Glosse: Lauterbachs Minimal-Gesetz

 

Apothekenreform auf das Wesentliche reduziert – und trotzdem umstritten

Der neue Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) ist da – und so radikal entschlackt, dass er nur noch einen Satz enthält. Statt umstrittener Punkte gibt es jetzt nur noch eine lapidare Ankündigung: Der Kassenabschlag wird ab Februar 2025 auf 1,77 Euro gesenkt. Während Minister Lauterbach in der politischen Küche auf Sparflamme kocht, protestieren Apothekenteams lautstark gegen das Minimal-Gesetz, das vor allem eines beweist: Der Weg zum Kabinett kann auch durch radikale Reduktion führen.


Es war ein dramatischer Moment, als das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) erneut nicht den Weg ins Kabinett fand. Die chronischen Fehlschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Gesetzgebung hatten wohl den letzten Nerv überstrapaziert. Nun, da die Geduld und die politischen Bandbreiten aufgebraucht scheinen, hat Lauterbach beschlossen, dem ApoRG eine radikale Schlankheitskur zu verpassen. Kein Streitpunkt, kein Reibungspunkt, einfach nur das Minimalistengesetz für die Apothekerschaft: „Für eine nachhaltige Stabilität der Apotheken wird der Apothekenabschlag ab dem 1. Februar 2025 wieder auf 1,77 Euro abgesenkt.“ Punkt.

Es ist fast schon bewundernswert, wie Lauterbach es schafft, das Gesetz auf das Wesentliche zu reduzieren: den Kassenabschlag, den ohnehin schon alle kennen. Die restlichen Punkte, die einst für Kontroversen sorgten, wurden mit einem beherzten Rotstift gestrichen. Apotheken ohne Approbierte? Weg damit. Zweigapotheken ohne Labor? Adieu. Umverteilung des Honorars? Kein Thema mehr. Man fragt sich, ob Lauterbachs Ministerium beim Redigieren vielleicht nur noch ein Wörterbuch verwendet hat, in dem alle streitbaren Begriffe durch „Stabilität“ ersetzt wurden.

Doch es gibt auch Lichtblicke in dieser tristen Gesetzgebungskomödie. Die Präambel des Gesetzes blieb unangetastet und streicht fröhlich vor sich hin: „Der Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung ist von zentraler Bedeutung für die Arzneimittelversorgung.“ Das klingt zwar wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten, aber es ist immerhin ein Versprechen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Apotheker nicht auf der Strecke bleibt – auch wenn das Gesetz selbst inzwischen weniger Fleisch auf den Rippen hat als ein Nudelauflauf.

Lauterbachs Strategie, sich durch die Gesetzgebung zu kämpfen, ist nicht neu. Schon beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) zeigte er, dass ein Gesetz im Grunde genommen nur so lange Bestand hat, wie es den politischen Gegebenheiten dient. Die Gesundheitskioske sollten ursprünglich in jedem Winkel Deutschlands stehen, fanden sich aber schnell in den Schubladen der Länder wieder. Und die Statinen für Kinder? Die wurden kurzerhand gestrichen und durch eine schwammige Studie ersetzt, die alles schönzureden vermochte.

Am Mittwoch wurde die politische Bühne noch von einem anderen Schauspieler betreten: den Apothekenteams, die in Dresden und Erfurt ihre Proteste gegen Lauterbachs Reform lautstark vortrugen. Sie hatten Plakate dabei, die so kreativ wie auffällig waren, und machten unmissverständlich klar, dass sie von der Reform nichts halten. Die Gesundheitsministerinnen von Sachsen und Thüringen, Petra Köpping (SPD) und Heike Werner (Linke), erklärten einhellig, dass das aktuelle Gesetz nicht nur bewährte Strukturen gefährdet, sondern möglicherweise den Bundesrat in eine turbulente Sitzung treiben könnte. Der Vermittlungsausschuss scheint hier eine veritable Rettungsleine zu sein.

Und in der Tat: Die Abda sprang auf die Protestwelle auf und freute sich über die mediale Aufmerksamkeit. Hier könnte sich noch eine spannende Phase der Gesetzgebung entwickeln, insbesondere da die Landtagswahl in Brandenburg noch bevorsteht. Vielleicht findet die Protestwelle ja auch den Weg in die Nähe der Hauptstadt, um noch einmal eindrucksvoll auf sich aufmerksam zu machen.

Eines ist sicher: Lauterbachs Reformgesetz ist ein Paradebeispiel für politische Reduktion und einen unaufhörlichen Versuch, einen diplomatischen Sieg zu erringen, auch wenn das Gesetz am Ende nicht mehr als eine nette Fußnote in der politischen Geschichte sein dürfte. Wenn das Ziel war, ein Gesetz durch das Kabinett zu bringen, dann hat Lauterbach sicher einen Weg gefunden, dies auf die minimalistischen Grundsätze einer Gesetzgebung zu reduzieren, bei der der Inhalt ebenso wie die Absicht auf der Strecke bleiben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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