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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken stehen vor vielfältigen Herausforderungen: von Sicherheitsstrategien gegen Betriebsunterbrechungen über die geplante Reform zur Aufwertung des PTA-Berufs bis hin zu Vorfällen wie dem Verkauf gefälschter Abnehmspritzen. Betriebsunterbrechungen durch technische Ausfälle und unerwartete Lieferungen, Störungen bei BtM-Bestellungen und Retaxationen bei E-Rezepten erhöhen den Druck. Zudem sorgen Versorgungsengpässe und Rückrufe für Unsicherheit. Trotz dieser Widrigkeiten gibt es auch positive Entwicklungen, wie die Zulassung von Dasiglucagon zur Behandlung schwerer Hypoglykämie. Wechsel in der Geschäftsführung und regulatorische Entscheidungen runden das Bild ab. Erfahren Sie mehr über diese aktuellen Themen und ihre Auswirkungen auf den Apothekenbetrieb.
Sicherheitsstrategien für Apotheken: So schützen sie sich vor Betriebsunterbrechungen
Apotheken spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen, indem sie den Zugang zu Medikamenten und pharmazeutischen Dienstleistungen sicherstellen. Doch wie viele andere Unternehmen sind auch Apotheken nicht vor Betriebsunterbrechungen gefeit, die durch verschiedene Faktoren verursacht werden können. Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Lieferkettenprobleme oder sogar Pandemien können den Betrieb einer Apotheke schwer beeinträchtigen. Um diese Risiken zu minimieren und die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, müssen Apotheken proaktive Maßnahmen ergreifen.
Ein umfassender Ansatz zur Risikominderung beginnt mit der Erstellung eines Notfallplans. Dieser sollte detaillierte Schritte enthalten, wie auf verschiedene Arten von Störungen reagiert werden soll. Apothekeninhaber sollten regelmäßig Schulungen und Übungen für das Personal durchführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Notfallverfahren kennen und im Ernstfall schnell und effizient handeln können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Diversifizierung der Lieferketten. Apotheken sollten nicht nur von einem einzigen Lieferanten abhängig sein, sondern mehrere Lieferanten für wichtige Medikamente und Produkte haben. Dies reduziert das Risiko, bei einem Ausfall eines Lieferanten ohne Nachschub dazustehen. Zudem sollten Apotheken Partnerschaften mit anderen Apotheken oder regionalen Netzwerken eingehen, um im Bedarfsfall gegenseitige Unterstützung bieten zu können.
Technologische Lösungen spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle im Risikomanagement. Moderne Apothekenmanagement-Software kann helfen, Bestände effizient zu verwalten und frühzeitig auf Engpässe hinzuweisen. Cloud-basierte Systeme bieten zudem den Vorteil, dass Daten bei einem lokalen Ausfall weiterhin zugänglich sind. Regelmäßige Backups und eine solide IT-Sicherheitsstrategie sind unerlässlich, um sich vor Cyberangriffen und Datenverlust zu schützen.
Versicherungen stellen eine weitere Säule der Risikominderung dar. Apotheken sollten sicherstellen, dass sie ausreichend gegen verschiedene Arten von Betriebsunterbrechungen versichert sind. Dies umfasst nicht nur Sachversicherungen, sondern auch spezielle Policen, die entgangene Einnahmen während einer Betriebsunterbrechung abdecken.
Ein oft übersehener Faktor ist die Kommunikation. Im Falle einer Betriebsunterbrechung ist es entscheidend, schnell und transparent mit den Patienten und anderen Stakeholdern zu kommunizieren. Klare Informationen über die Situation und die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung können das Vertrauen der Kunden stärken und Panikkäufe verhindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Apotheken eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen können, um sich vor Betriebsunterbrechungen zu schützen. Ein gut durchdachter Notfallplan, die Diversifizierung der Lieferketten, der Einsatz moderner Technologie, umfassende Versicherungen und eine effektive Kommunikation sind Schlüsselfaktoren, um die Kontinuität der pharmazeutischen Versorgung sicherzustellen. Durch proaktives Risikomanagement können Apotheken nicht nur ihre eigene Existenz sichern, sondern auch weiterhin zuverlässig für die Gesundheit der Bevölkerung sorgen.
Der Bericht über die Schutzmaßnahmen für Apotheken vor Betriebsunterbrechungen zeigt eindrucksvoll, wie wichtig ein ganzheitlicher Ansatz im Risikomanagement ist. Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens, und ihre Fähigkeit, auch in Krisenzeiten verlässlich zu funktionieren, ist von enormer Bedeutung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung der Diversifizierung der Lieferketten. In einer globalisierten Welt, in der Lieferketten oft fragil sind, kann diese Maßnahme den Unterschied zwischen einer kurzen Unterbrechung und einem langfristigen Versorgungsengpass ausmachen. Auch die Integration moderner Technologien bietet ein enormes Potenzial, um Effizienz und Sicherheit zu erhöhen.
Nicht zu unterschätzen ist zudem die Rolle der Kommunikation. In Zeiten der Krise zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Bevölkerung gut informiert ist. Transparente und schnelle Kommunikation kann helfen, Vertrauen zu erhalten und unnötige Panik zu vermeiden.
Insgesamt verdeutlicht der Bericht, dass Apotheken durch vorausschauende Planung und den Einsatz moderner Mittel gut gerüstet sein können, um auch in schwierigen Zeiten ihre wichtige Aufgabe zu erfüllen. Dies ist nicht nur im Interesse der Apotheken selbst, sondern vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten, die auf ihre Leistungen angewiesen sind.
Lauterbach kündigt Apothekenreform zur Aufwertung des PTA-Berufs an
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Rahmen der geplanten Apothekenreform angekündigt, den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) aufzuwerten. Bei einem Wahlkampftermin in Chemnitz betonte Lauterbach, dass die Reform den PTA-Beruf attraktiver gestalten soll, indem PTAs phasenweise relativ eigenständig arbeiten können. Besonders bei Beratungen sollen sie mehr Verantwortung übernehmen, wobei der Apothekenleiter bei Bedarf hinzugezogen wird. Diese erweiterte Kompetenz soll den Beruf interessanter machen.
Auf die Frage einer PTA, warum sie für ihr Gehalt von 17 Euro pro Stunde diese zusätzliche Verantwortung übernehmen solle, räumte Lauterbach ein, dass das Einkommen nicht hoch sei. Er verwies auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler kleiner Apotheken, besonders in ländlichen Gebieten. Lauterbach erklärte, dass viele dieser Apotheken sich wegen hoher Betriebskosten nicht mehr halten könnten, was zu einem flächendeckenden Apothekensterben führen würde.
Lauterbach stellte zwei Optionen zur Diskussion: Entweder akzeptiere man, dass Apotheken schließen, wenn ihre Inhaber sie nicht weiterführen können, oder man versuche, einen Teil dieser Apotheken zu retten und das Angebot durch Filialapotheken zu erweitern. Ohne Reform werde das Apothekensterben weitergehen, was besonders ältere Menschen betreffe, die Probleme mit Versandapotheken haben könnten.
Um die Apotheken zu unterstützen, plant Lauterbach zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehören eine bessere Vergütung der Notdienste und eine verbesserte Bezahlung bestimmter Dienstleistungen. Zudem möchte er sicherstellen, dass Apotheken gewisse Skonti erhalten bleiben. Lauterbach betonte, dass die Struktur des Apothekenwesens geändert werden müsse, um das Apothekensterben zu stoppen. Er hoffe, die betroffenen Berufsgruppen für diese Reform gewinnen zu können, um eine nachhaltige Wende zu erreichen.
Die Ankündigungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Aufwertung des PTA-Berufs und zur Rettung kleiner Apotheken sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die geplante Apothekenreform zeigt, dass die Regierung die Herausforderungen des Apothekensterbens ernst nimmt. Gerade in ländlichen Gebieten, wo die medizinische Versorgung ohnehin oft lückenhaft ist, wäre der Verlust von Apotheken ein schwerer Schlag.
Dennoch bleibt die Frage offen, ob die angekündigten Maßnahmen ausreichen. Ein Gehalt von 17 Euro pro Stunde für PTAs, die mehr Verantwortung übernehmen sollen, erscheint weiterhin nicht angemessen. Hier muss nachgebessert werden, um den Beruf langfristig attraktiv zu halten. Auch die wirtschaftliche Absicherung kleiner Apotheken bedarf weiterer konkreter Schritte, um die hohen Betriebskosten auszugleichen.
Die Idee, Filialapotheken zu ermöglichen, ist ein interessanter Ansatz, der allerdings sorgfältig umgesetzt werden muss, um die individuelle Betreuung der Kunden nicht zu gefährden. Wichtig ist, dass bei allen Reformen das Hauptziel nicht aus den Augen verloren wird: eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und pharmazeutischer Beratung sicherzustellen.
Lauterbachs ehrliche Darstellung der aktuellen Problemlage und sein Bemühen, realistische Lösungen zu finden, sind lobenswert. Jetzt kommt es darauf an, diese Pläne in konkrete und vor allem wirksame Maßnahmen umzusetzen. Die Apothekenbranche, insbesondere die PTAs, verdient eine Reform, die ihre wichtige Arbeit wirklich würdigt und nachhaltig unterstützt.
Wiener Medizinstudentin wegen Verkaufs gefälschter Abnehmspritzen verurteilt
Eine 28-jährige Medizinstudentin aus Wien wurde wegen des Verkaufs gefälschter Ozempic-Spritzen (Semaglutid) zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Das Wiener Landgericht befand die ehemalige Betreiberin eines Schönheitssalons des gewerbsmäßigen Betrugs und der schweren Körperverletzung für schuldig. Laut Anklage hatte die Frau Spritzen, die dem Originalpräparat ähnlich sahen, weitergegeben und teilweise selbst an ihre Kundinnen verabreicht.
Die betroffenen Kundinnen erlitten laut Anklage heftige Krämpfe und Schweißausbrüche und waren der Gefahr einer potenziell lebensbedrohlichen Unterzuckerung ausgesetzt. Die Angeklagte gestand, ihren Salon ohne entsprechende Ausbildung und Zulassung betrieben und die gefälschten Spritzen verkauft zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im September wird ein weiterer Prozess in der oberösterreichischen Stadt Steyr stattfinden. Zwei Unternehmer werden beschuldigt, 225 gefälschte Abnehmspritzen verkauft zu haben. Auch in diesem Fall kam es laut den österreichischen Gesundheitsbehörden zu gefährlichen Unterzuckerungen, da die Produkte anscheinend Insulin statt Semaglutid enthielten.
Der Fall der Wiener Medizinstudentin zeigt auf erschreckende Weise, wie gefährlich der Handel mit gefälschten Medikamenten sein kann. Das Vertrauen der Kundinnen wurde massiv missbraucht, und die gesundheitlichen Risiken sind immens. Eine 15-monatige Bewährungsstrafe scheint angesichts der Schwere der Vergehen angemessen, doch bleibt abzuwarten, ob dies eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Nachahmer hat.
Die bevorstehenden Verfahren in Steyr werfen ein weiteres Schlaglicht auf das Problem. Die Anzahl der verkauften Fälschungen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sind alarmierend. Es bedarf dringend strengerer Kontrollen und härterer Strafen, um solche kriminellen Machenschaften zu unterbinden. Nur durch konsequentes Handeln können wir die Integrität des Gesundheitswesens und das Vertrauen der Patienten in medizinische Produkte bewahren.
Wechsel in der Geschäftsführung der ADG
Die ADG (Angewandte Daten-Gesellschaft) hat erneut eine Veränderung in ihrer Geschäftsführung bekanntgegeben. Ein Jahr nach seinem Amtsantritt hat Ralf Schantz das Unternehmen verlassen. Sein Nachfolger ist Tobias Osterloher.
Ralf Schantz, der in der Geschäftsführung der ADG für die Bereiche Personal und Betriebswirtschaftslehre (BWL) zuständig war, verlässt das Unternehmen. Vor seiner Tätigkeit bei ADG war Schantz mehr als zehn Jahre lang für den Mutterkonzern Phoenix tätig. Dort sammelte er umfassende Erfahrungen, bevor er beim Softwarehaus die Nachfolge von Dr. Max Schwesig antrat. Schantz' Arbeit wurde von der Geschäftsführung und den Mitarbeitern geschätzt, und er hinterlässt eine bedeutende Lücke im Führungsteam.
Tobias Osterloher tritt nun die Nachfolge von Schantz an und übernimmt die Verantwortung für die Bereiche Personal, BWL und Strategie bei der ADG. Osterloher kommt ebenfalls von Phoenix, wo er wertvolle Erfahrungen im Apothekenmarkt sammeln konnte. Zusätzlich war er viele Jahre Mitglied der Geschäftsleitung bei Kaufland International und Lidl in Deutschland. In diesen Positionen war er für die Bereiche Vertrieb, Supply Chain Management, Logistik, Beschaffung sowie Sicherheits- und Behördenmanagement verantwortlich.
Osterloher wird gemeinsam mit Joachim von Morstein, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, und Mihai Diga, dem Geschäftsführer Technik, die Transformation der ADG in ein agiles Softwareunternehmen weiter vorantreiben. Er soll maßgeblich an der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mitwirken und seine umfangreiche Erfahrung in der operativen und strategischen Unternehmensführung einbringen.
Joachim von Morstein kommentierte die Personalveränderung: „Tobias Osterloher bringt viel Erfahrung in der operativen und strategischen Ausrichtung von Unternehmen mit ein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ Er ergänzte: „Im Namen der ADG Geschäftsführung danke ich Ralf Schantz für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünsche ihm alles Gute für die Zukunft.“
Der Wechsel in der Geschäftsführung der ADG markiert einen weiteren Schritt in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Unternehmens. Mit Tobias Osterloher gewinnt die ADG einen erfahrenen Manager, der die Transformation und strategische Neuausrichtung des Unternehmens aktiv mitgestalten soll. Gleichzeitig verabschiedet sich die ADG von Ralf Schantz und bedankt sich für seine geleistete Arbeit und seinen Einsatz im vergangenen Jahr.
Der erneute Wechsel in der Geschäftsführung der ADG ist mehr als nur eine Personalie; er signalisiert eine notwendige strategische Anpassung des Unternehmens. Ralf Schantz hat während seiner Amtszeit wichtige Impulse gegeben, doch die Anforderungen eines sich schnell wandelnden Marktes verlangen nach neuer Expertise.
Tobias Osterloher bringt nicht nur frischen Wind, sondern auch umfangreiche Erfahrung in der operativen und strategischen Unternehmensführung mit. Seine Zeit bei Phoenix, Kaufland International und Lidl zeigt, dass er in der Lage ist, große und komplexe Strukturen erfolgreich zu managen. Dies ist genau die Art von Führung, die die ADG in ihrer aktuellen Phase der Transformation benötigt.
Die Entscheidung, Osterloher an Bord zu holen, dürfte sich als klug erweisen. Sein Hintergrund im Apothekenmarkt und seine umfassenden Kenntnisse in Supply Chain Management und Logistik könnten der ADG neue Wege eröffnen und das Unternehmen noch wettbewerbsfähiger machen. Es bleibt zu hoffen, dass er die Erwartungen erfüllt und die ADG auf ihrem Weg zu einem agilen Softwareunternehmen maßgeblich voranbringt.
Insgesamt ist dieser Führungswechsel eine Chance für die ADG, ihre strategische Ausrichtung zu schärfen und sich besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie erfolgreich diese neue Führungskonstellation sein wird.
Apotheker erhält ungefragt Lieferung von TAD: Polizei und Aufsichtsbehörde eingeschaltet
Neuenmarkt, Bayern - Wolf Fickenscher, Inhaber der Apotheke Neuenmarkt, sieht sich mit einer unverhofften Lieferung des Generikaherstellers TAD konfrontiert. Ungefragt erhielt er sieben Packungen des Medikaments Dabigatran im Wert von rund 1500 Euro. Erst nach Einschaltung der Polizei und der zuständigen Aufsichtsbehörde reagierte der Hersteller und holte die Ware ab.
Fickenscher betont, dass er nie eine Geschäftsbeziehung mit TAD eingegangen sei. Der Generikahersteller behauptete jedoch, der Apotheker sei Mitglied im sogenannten „TAD-Club“. Um Klarheit zu schaffen, forderte Fickenscher schriftlich den Nachweis seines angeblichen Beitritts und bat um die Löschung seiner Daten im System des Unternehmens. Trotz dieser Aufforderung erhielt er die unerwünschte Lieferung.
In einem Telefonat versicherte TAD dem Apotheker, dass ohne die vorliegende Betriebserlaubnis seiner Apotheke keine Ware zugeschickt werden könne. Zudem erklärte TAD, dass er als Mitglied der Kooperation Alphega automatisch auch Mitglied im „TAD-Club“ sei, was von seinem Alphega-Berater entschieden widersprochen wurde.
Tage später erhielt Fickenscher dennoch ein großes Paket mit sieben Packungen des verschreibungspflichtigen oralen Antikoagulans Dabigatran. Der Apotheker stellte klar, dass selbst bei einem möglichen früheren Beitritt die gelieferten Konditionen nicht den von ihm jemals vereinbarten entsprechen könnten.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen, den Vorfall per Einschreiben aufzuklären, meldete Fickenscher den Vorfall dem Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und der Polizei. Er betonte, dass es inakzeptabel sei, einer ihm unbekannten Person ohne vorherige Geschäftsbeziehung verschreibungspflichtige Medikamente in großen Mengen zuzusenden.
Erst nach der offiziellen Anzeige und dem Eingreifen der Aufsichtsbehörde reagierte TAD und holte die falsch zugeschickten Arzneimittel zügig ab. In einer Stellungnahme erklärte der Generikahersteller: „Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Herstellung und dem Vertrieb unserer Arzneimittel die gültigen Regelungen gemäß GMP und GDP befolgen.“
Der Vorfall wirft Fragen hinsichtlich der Geschäftsgebaren und der Datensicherheit im Pharmavertrieb auf. Fickenscher hofft, dass durch seine Meldung ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.
Der Vorfall in der Apotheke Neuenmarkt ist mehr als nur ein Ärgernis für Apotheker Wolf Fickenscher. Er offenbart gravierende Mängel in der Kommunikation und im Umgang mit sensiblen Daten seitens des Generikaherstellers TAD. Dass ein Apotheker ungefragt verschreibungspflichtige Medikamente in erheblichem Wert zugeschickt bekommt, ist nicht nur beunruhigend, sondern auch potenziell gefährlich.
Es stellt sich die Frage, wie es zu solchen Vorfällen kommen kann. War es ein einmaliger Systemfehler oder steckt ein größeres Problem dahinter? Die Stellungnahme von TAD, die auf die Einhaltung der GMP- und GDP-Regelungen hinweist, wirkt in diesem Kontext wenig beruhigend. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der Hersteller die Ernsthaftigkeit der Situation nicht vollumfänglich erkannt hat.
Die prompte Reaktion nach Einschaltung der Behörden zeigt, dass Druck von außen notwendig war, um eine Lösung herbeizuführen. Dies sollte jedoch nicht der Standardweg zur Klärung solcher Vorfälle sein. Unternehmen wie TAD müssen sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und Datenmanagementsysteme fehlerfrei funktionieren, um das Vertrauen ihrer Geschäftspartner nicht zu gefährden.
Apotheker wie Fickenscher, die sich tagtäglich um die Gesundheit ihrer Kunden bemühen, dürfen nicht durch solche Fehltritte belastet werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall eine gründliche Überprüfung und Optimierung der internen Abläufe bei TAD nach sich zieht und somit zukünftige Vorfälle dieser Art verhindert werden.
Sanacorp Ulm: Mechanische Störung legt BtM-Bestellungen über MSV3 lahm
In der Sanacorp-Niederlassung Ulm können derzeit keine Betäubungsmittel (BtM) über das MSV3-System bestellt werden. Aufgrund einer mechanischen Störung an der BtM-Tresortür des Standorts ist die Auslieferung von Betäubungsmitteln nicht möglich. Eine kurzfristige Behebung des Problems ist entgegen den Erwartungen nicht machbar, wie der Großhändler die Apotheken informiert hat. Der Zeitpunkt, wann die Störung behoben sein wird, ist momentan noch unklar.
Apotheken werden gebeten, dringend benötigte Betäubungsmittel bis voraussichtlich Ende dieser Woche über alternative Großhändler zu bestellen. Für unvermeidbare Bestellungen über Sanacorp erfolgt die Lieferung nicht tagesaktuell. Statt über das MSV3-System müssen diese Bestellungen telefonisch über den Kundenservice aufgegeben werden. Mündliche Bestellungen, die bis 15 Uhr eingehen, erreichen die Apotheken am Folgetag mit der ersten Tagestour von anderen Sanacorp-Niederlassungen.
Zusätzlich sind bis zur Behebung der Störung keine BtM-Retouren möglich. Sanacorp bittet die Apotheken um Verständnis und arbeitet daran, die Störung so schnell wie möglich zu beheben, um den regulären Betrieb wieder aufnehmen zu können.
Die aktuelle Situation bei der Sanacorp-Niederlassung Ulm zeigt, wie anfällig komplexe Lieferketten für technische Störungen sein können. Die mechanische Störung an der BtM-Tresortür mag auf den ersten Blick ein kleineres Problem sein, hat jedoch weitreichende Folgen für die Versorgung der Apotheken mit dringend benötigten Betäubungsmitteln.
Sanacorp hat schnell reagiert und die Apotheken informiert, gleichzeitig aber auch die begrenzten Alternativen aufgezeigt. Die Umstellung auf telefonische Bestellungen und die Nutzung anderer Niederlassungen zur Lieferung zeigt die Flexibilität des Unternehmens. Dennoch ist die Abhängigkeit von funktionierender Technik und der damit verbundene Ausfall ein deutlicher Weckruf.
Apotheken müssen sich auf solche Situationen einstellen und alternative Beschaffungswege bereit haben, um die Versorgung ihrer Kunden nicht zu gefährden. Die temporäre Umstellung auf andere Großhändler und die telefonische Bestellmöglichkeit sind praktikable Lösungen, die jedoch nicht die Effizienz und Geschwindigkeit der üblichen Abläufe erreichen.
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die Störung in Ulm schnell behoben wird und Sanacorp Maßnahmen ergreift, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Eine robuste und flexible Lieferkette ist unerlässlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können.
Technischer Fehler bei Aposoft: Retaxationen bei E-Rezepten sorgen für Unmut
Ein technischer Fehler bei der Software Aposoft hat zu mehreren Retaxationen bei elektronischen Rezepten (E-Rezepten) geführt, die über dieses System abgewickelt wurden. Betroffen sind Fälle, in denen angeblich Rabattarzneimittel nicht abgegeben wurden. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert betroffene Apothekeninhaberinnen und -inhaber auf, gegen die Retaxationen Einspruch zu erheben.
Der AVWL warnt vor einem technischen Defekt bei der Aposoft-Software der Firma Prisma Datensysteme. Die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS) habe im Namen verschiedener Ersatzkassen Retaxationen ausgesprochen, weil angeblich Rabattverträge nicht beachtet wurden. Tatsächlich seien die E-Rezepte jedoch regelkonform bearbeitet und beliefert worden.
Der Fehler liegt in der Aposoft-Software. Bei der Nichtabgabe eines Rabattartikels aufgrund von Nichtverfügbarkeit wurde das E-Rezept während des Kassierens zwar korrekt bearbeitet, jedoch generierte ein technischer Fehler ein falsches Zusatzattribut im Abgabedatensatz. Dies führte zu Retaxationen mit der Begründung eines vermeintlichen Verstoßes gegen Rabattverträge.
Aposoft hat den Fehler eingeräumt und betont, dass trotz intensiver Tests und Prüfmechanismen Fehler erst im praktischen Einsatz erkannt werden können. Wenn Prüfmechanismen nicht richtig greifen, gelangen korrekt bearbeitete Verordnungen mit formalen technischen Fehlern in die Abrechnung, was durch eine Retaxierung offenbart wird. Das Unternehmen arbeitet an einer Lösung und plant, den Fehler kurzfristig durch ein Produktupdate zu beheben.
Laut AVWL gibt es eine gemeinsame Lösung, die mit Prisma erarbeitet wurde. Da der GfS falsche Datensätze vorliegen, soll gegen jede Retaxation Einspruch eingelegt werden. In Absprache mit der GfS müssen in diesen Fällen keine Nachweise über die Nichtverfügbarkeit eingereicht werden. Stattdessen soll ein vom Verband bereitgestellter Mustereinspruch verwendet werden.
Bislang sind nur Retaxationen der Barmer und der DAK bekannt. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass auch andere Krankenkassen ähnliche Fälle melden werden.
Der technische Fehler bei der Aposoft-Software und die daraus resultierenden Retaxationen werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens einhergehen. Obwohl der Übergang zu E-Rezepten viele Vorteile bietet, zeigt dieser Vorfall, dass die Zuverlässigkeit der eingesetzten Software von entscheidender Bedeutung ist. Fehler, die zu unrechtmäßigen Retaxationen führen, belasten Apotheken und gefährden das Vertrauen in das System.
Es ist positiv zu bewerten, dass Aposoft den Fehler anerkannt und Maßnahmen zur Behebung eingeleitet hat. Die Zusammenarbeit zwischen dem AVWL und Prisma zur Lösung des Problems zeigt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit in Krisensituationen möglich ist. Allerdings sollte dies auch ein Weckruf für alle Beteiligten sein, die Systeme und Prüfmechanismen weiter zu verbessern, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.
Die Aufforderung des AVWL, gegen die Retaxationen Einspruch zu erheben, ist richtig und notwendig. Es ist wichtig, dass Apothekeninhaberinnen und -inhaber ihre Rechte wahren und sicherstellen, dass sie für korrekt erbrachte Leistungen nicht zu Unrecht bestraft werden. Der Fall sollte als Anlass genommen werden, die Prozesse rund um die Abrechnung von E-Rezepten zu überprüfen und zu optimieren, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Systems zu gewährleisten.
Apotheke unterstützt Patienten trotz Engpass – und wird retaxiert
Die Versorgung mit Arzneimitteln wird für Apothekenteams zunehmend zur Herausforderung. Besonders ärgerlich wird es, wenn die Versorgung der Patienten gewährleistet wird, aber anschließend eine Retaxierung erfolgt. Genau dies erlebte Silke Hans von der Markt-Apotheke in Kleve. Die Apothekerin ist verärgert über die AOK Rheinland/Hamburg.
Ende Mai suchte eine Patientin die Markt-Apotheke auf, nachdem sie zuvor in der Unfall-Augenklinik in Düsseldorf behandelt worden war, etwa 100 Kilometer entfernt. „Es war früher Abend, nach 18 Uhr“, erinnert sich Hans. Aufgrund eines Lieferengpasses konnte die Apothekerin das Rezept über Floral Edo Augentropfen N1 nicht erfüllen. „Da zu diesem Zeitpunkt – und auch heute noch – nahezu keine Augentropfen und Augensalben lieferbar waren, haben wir nach Rücksprache mit der Abteilung 30 x 0,5 ml Ofloxacin Ophthalmikum abgegeben, also eine N2-Größe, um die Patientin versorgen zu können.“ Der Arzt war nicht erreichbar.
Der Abgabevorgang wurde jedoch retaxiert. Hans legte Einspruch ein, dem die AOK nicht folgte. Die Kasse berief sich auf § 4 Arzneilieferungsvertrag NW: „Die Leistungen haben den vertrags(zahn)ärztlichen Verordnungen zu entsprechen.“ Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich Bezeichnung und Mengen dürften nur vom Arzt veranlasst und unterzeichnet werden. Die Ausnahmeverordnung während der Pandemie gelte nicht mehr.
Laut § 6 des Rahmenvertrags hätten Apotheken „zahlreiche Heilungsmöglichkeiten“ vor der Abrechnung. „Eine Änderung der Menge zählt nicht dazu.“ Möglich wäre bei Nichtlieferbarkeit eine Teilmengen-Abgabe unter Dokumentation der Sonder-PZN gewesen, so die Kasse.
„Es ist eine Frechheit, wie Krankenkassen mit uns umgehen“, äußert sich Hans verärgert. „Was bitte ist DAS für ein Verhalten?“ Die Inhaberin fragt sich, ob sie die Patientin nach Düsseldorf hätte zurückschicken sollen, um ein neues Rezept zu besorgen – frisch operiert. „Der Arzt selbst war für uns gar nicht erreichbar, eine Neuausstellung eines Rezeptes wäre vor Montag gar nicht möglich gewesen, und wer schon einmal versucht hat, aus einem Krankenhaus ein nachträgliches Rezept zugeschickt zu bekommen, weiß, wovon ich spreche.“ Eine vorgeschlagene Teilmengenabgabe mit Sonder-PZN „hätten wir ja ewig nicht wieder ‚auffüllen‘ können, weil quasi nichts lieferbar war und ich froh war, überhaupt versorgen zu können.“
Doch Hans weiß, dass sie in diesem Fall den kürzeren Hebel hat. „Mir geht es ums Prinzip, nicht um die 5,55 Euro. Trotz Versorgung der AOK-Patientin lerne ich aus diesem Vorgang mal wieder schmerzlich: Dienst nach Vorschrift und keinerlei Abgabe außerhalb der Verschreibung oder Bemühungen, Patienten irgendwie zu helfen. Das ist nicht gewollt. Meine Effizienzreserven sind auch lange aufgebraucht.“ Das nächste Mal werde sie in einem solchen Fall nicht weiterhelfen können.
Die Geschichte von Silke Hans zeigt erneut, wie die starre Bürokratie im Gesundheitswesen oft kontraproduktiv wirken kann. Anstatt die Flexibilität und das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker zu würdigen, wird deren Einsatz mit Retaxierungen bestraft. In einer Zeit, in der Medikamentenengpässe zur Norm geworden sind, benötigen wir mehr pragmatische Lösungen und weniger rigide Vorschriften.
Das Verhalten der AOK Rheinland/Hamburg mag formal korrekt sein, zeugt jedoch von einer fehlenden Wertschätzung für die pragmatische Hilfe, die Apotheken tagtäglich leisten. Die Alternative wäre gewesen, die Patientin in einen 100 Kilometer entfernten Zustand zurückzuschicken – eine unzumutbare Forderung, gerade nach einer Operation. Solche Erlebnisse zermürben die Apothekenteams und führen dazu, dass in Zukunft möglicherweise weniger Flexibilität und Hilfsbereitschaft gezeigt werden.
Es ist dringend notwendig, dass Krankenkassen und andere Akteure des Gesundheitssystems die Realität in den Apotheken besser verstehen und würdigen. Statt Bürokratie sollte die Versorgung der Patienten im Mittelpunkt stehen – und dies bedeutet auch, den Apothekern vor Ort mehr Vertrauen und Handlungsspielraum zu geben. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und menschliche Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
Versorgungsengpass bei Atomoxetin: Rückruf wegen Qualitätsmängeln verursacht Unsicherheit
Ein Versorgungsengpass bei Atomoxetin, einem Medikament zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), sorgt aktuell für Unruhe. Grund für den Engpass sind Qualitätsmängel bei der Herstellung der Hartkapseln, die zu starken Schwankungen im Wirkstoffgehalt geführt haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat daraufhin den Rückruf der betroffenen Atomoxetin-haltigen Arzneimittel angeordnet.
Der betroffene griechische Hersteller hat die Produktion vorübergehend eingestellt, um die Ursachen der Qualitätsprobleme zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem wird eine neue Herstellungslinie aufgebaut, um zukünftige Produktionsprobleme zu vermeiden. Da dieser Hersteller rund 80 Prozent des Marktvolumens abdeckt, sind Lieferengpässe nicht auszuschließen. Das BfArM geht jedoch davon aus, dass der Engpass innerhalb weniger Monate behoben werden kann.
Atomoxetin wird zur Behandlung von ADHS eingesetzt, betrifft jedoch nur etwa vier Prozent der Patient. Der Großteil der ADHS-Behandlungen erfolgt mit Methylphenidat, das rund 77 Prozent der Verschreibungen ausmacht. Angesichts des Engpasses wird Praxen empfohlen, Kontakt mit den Patient aufzunehmen, die derzeit Atomoxetin verwenden, um alternative Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen. Als Alternativen kommen Methylphenidat, Amphetamin sowie für Kinder und Jugendliche auch Guanfacin in Frage.
Nach klinischer Bewertung der Fachgesellschaften sind schwerwiegende Folgen für die Patienten aufgrund der Wirkstoffschwankungen nicht zu erwarten. Es liegen derzeit keine Berichte über Nebenwirkungen vor, die im Zusammenhang mit den Schwankungen stehen könnten. Der Rückruf ist dennoch aufgrund der erheblichen Abweichungen in der pharmazeutischen Qualität erforderlich.
Der Versorgungsengpass bei Atomoxetin offenbart erneut die Fragilität der Lieferketten im Gesundheitswesen. Ein einziger Hersteller, der 80 Prozent des Marktvolumens abdeckt, stellt ein erhebliches Risiko dar. Solche Engpässe zeigen, wie wichtig Diversifizierung und strengere Qualitätskontrollen in der Medikamentenproduktion sind.
Die schnelle Reaktion des BfArM und die Bemühungen des Herstellers, das Problem zu beheben, sind lobenswert. Dennoch müssen wir die Lehren aus dieser Situation ziehen und sicherstellen, dass Alternativen und Notfallpläne rechtzeitig vorhanden sind, um Patientenversorgung zu gewährleisten.
Es ist beruhigend zu wissen, dass schwerwiegende Folgen für die Patienten nicht zu erwarten sind. Doch jede Störung in der Medikamentenversorgung kann Unsicherheit und Unannehmlichkeiten verursachen, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit ADHS.
Langfristig sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Produktion von lebenswichtigen Medikamenten auf eine breitere Basis zu stellen und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren. Nur so können wir sicherstellen, dass solche Engpässe künftig vermieden werden und die Gesundheit der Patienten jederzeit gewährleistet ist.
Keine Beanstandungen bei Kammerwahl: Ministerium weist Beschwerden ab
Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) sieht keinen aufsichtsrechtlichen Verstoß bei der Kammerwahl der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). In einer am 1. August veröffentlichten Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wurde die von der Liste der BasisApotheker eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening und Hauptgeschäftsführer sowie Hauptwahlleiter Dr. Andreas Walter abgewiesen. Das MAGS erklärte, dass es nicht der richtige Adressat für eine solche Beschwerde sei und keine Dienstaufsicht über die AKWL ausübe.
Am 23. Juli hatten die BasisApotheker die Beschwerde eingereicht, nachdem es im Wahlkreis Arnsberg zu Unstimmigkeiten gekommen war. Ein Formfehler hatte dazu geführt, dass die Liste dort nicht antreten konnte. Der Wahlleiter in Arnsberg, ein Mitglied von Overwienings Gemeinschaftsliste, hatte den Fehler nicht vorab bemängelt, obwohl dies durch eine kammerweite Vereinbarung zum kollegialen Miteinander gedeckt gewesen wäre. Dies führte dazu, dass die BasisApotheker möglicherweise keine Fraktion in der Kammerversammlung bilden können. Laut Heilberufsgesetz NRW sind dafür mindestens fünf Prozent der Mitglieder nötig, was in diesem Fall sechs Delegierte wären. Die BasisApotheker verfügen jedoch nur über 5,15 Prozent.
Das MAGS stellte klar, dass kein rechtsaufsichtlicher Verstoß der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorliegt und betonte, dass zur Fraktionsbildung bei 103 Mitgliedern der Kammerversammlung mindestens sechs Delegierte erforderlich sind. Eine Annullierung oder Neuwahl könne das Ministerium nicht anordnen; dies könne nur die neu gewählte Kammerversammlung entscheiden.
Dr. Andreas Walter, Hauptgeschäftsführer und Hauptwahlleiter, verteidigte die Entscheidung des Ministeriums und wies die Vorwürfe der BasisApotheker zurück. Er betonte, dass die Liste der BasisApotheker die Frist zur Einreichung ihres Wahlvorschlags im Wahlkreis Arnsberg versäumt habe und nun versuche, andere für ihre Fehler verantwortlich zu machen. Er bezeichnete die Beschwerde als unbegründet und warnte, dass solche öffentlichen Beschädigungsversuche das Vertrauen in den Wahlprozess untergraben könnten.
Die Entscheidung des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, die Dienstaufsichtsbeschwerde der BasisApotheker abzuweisen, ist ein deutliches Zeichen für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und Verfahren. Es zeigt, dass organisatorische und formelle Fehler nicht durch nachträgliche Beschwerden korrigiert werden können, sondern dass die Verantwortung bei den Beteiligten selbst liegt.
Die Reaktion von Dr. Andreas Walter verdeutlicht die Notwendigkeit, die Integrität des Wahlprozesses zu schützen und nicht durch unbegründete Vorwürfe zu gefährden. Die BasisApotheker müssen sich an die Regeln halten und dürfen bei Versäumnissen nicht andere verantwortlich machen. Der Vergleich zum Fußballspiel von Dr. Walter mag plakativ sein, trifft aber den Kern des Problems: Wer seine Pflichten nicht erfüllt, kann hinterher nicht das Ergebnis in Frage stellen.
Diese Entscheidung sollte als Mahnung dienen, dass Wahlprozesse sorgfältig und fristgerecht durchgeführt werden müssen. Die Glaubwürdigkeit und Fairness des demokratischen Systems hängen davon ab.
Neue Hoffnung für Diabetiker - Dasiglucagon als Fertiglösung zugelassen
Eine der gefährlichsten Komplikationen bei Diabetes ist die Hypoglykämie, bei der die Blutzuckerwerte so stark absinken, dass sie lebensbedrohlich werden können. Typische Symptome wie Schwitzen, Zittern und Schwäche können schnell in Ohnmacht übergehen. Für Betroffene gibt es nun neue Hoffnung in Form von Dasiglucagon. Dieser Wirkstoff wird demnächst als Fertiglösung auf den europäischen Markt kommen. In den USA ist Dasiglucagon bereits unter dem Namen Zegalogue bekannt. Ende Juli hat die EU-Kommission das Medikament zur Behandlung schwerer Hypoglykämie bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab sechs Jahren mit Diabetes mellitus zugelassen.
Das Besondere an Dasiglucagon ist die Bereitstellung in Fertigspritzen oder -pens, die zur subkutanen Injektion bestimmt sind. Diese müssen nicht erst rekonstituiert werden, was einen entscheidenden zeitlichen Vorteil bietet. In Notsituationen, in denen schnelle Hilfe erforderlich ist, kann dies lebensrettend sein. Jede Fertigspritze und jeder Fertigpen enthalten 0,6 mg Dasiglucagon, was als empfohlene Dosis für alle zugelassenen Altersgruppen gilt.
Die Anwendung von Dasiglucagon erfolgt subkutan, das heißt, es wird unter die Haut injiziert. Geeignete Stellen für die Injektion sind der Oberarm, der Unterbauch, die Vorder- oder Rückseite des Oberschenkels sowie das Gesäß. Durch die Injektion wird der Glykogenabbau in der Leber gefördert, was zu einem schnellen Anstieg der Glucose-Konzentration im Blut führt.
Allerdings ist die Wirksamkeit von Dasiglucagon davon abhängig, dass die Glykogen-Speicher in der Leber ausreichend gefüllt sind. Personen, die sich in einem Hungerzustand befinden oder an Nebenniereninsuffizienz, chronischem Alkoholmissbrauch oder chronischer Hypoglykämie leiden, sollten daher mit Glucose statt mit Dasiglucagon behandelt werden. In solchen Fällen sind die Glykogen-Speicher möglicherweise nicht ausreichend gefüllt, um eine schnelle Wirkung zu erzielen.
Dasiglucagon stellt somit eine bedeutende Verbesserung in der Notfallbehandlung schwerer Hypoglykämie bei Diabetikern dar. Die einfache Handhabung und die schnelle Verfügbarkeit machen es zu einer wertvollen Ergänzung der bestehenden Behandlungsmöglichkeiten. Es bleibt jedoch wichtig, die individuellen Gesundheitszustände der Patienten zu berücksichtigen, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.
Die Einführung von Dasiglucagon als Fertiglösung auf dem europäischen Markt ist ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Diabetes. Hypoglykämie ist eine ernsthafte Bedrohung für Diabetiker, und schnelle, zuverlässige Lösungen sind unerlässlich. Dasiglucagon bietet genau das: eine sofort einsatzbereite Injektion, die in Notfällen Leben retten kann.
Die Tatsache, dass das Medikament nicht erst rekonstituiert werden muss, ist ein großer Vorteil. In kritischen Situationen zählt jede Sekunde, und die einfache Handhabung von Fertigspritzen und -pens kann den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Es ist ein beruhigender Gedanke für Betroffene und ihre Angehörigen, dass sie im Ernstfall schnell und effektiv handeln können.
Jedoch ist es wichtig, dass Ärzte und Patienten über die Grenzen von Dasiglucagon informiert sind. Die Abhängigkeit von gefüllten Glykogen-Speichern in der Leber bedeutet, dass nicht jeder Diabetiker von diesem Medikament profitieren kann. Insbesondere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder in speziellen Zuständen müssen alternative Behandlungswege kennen und nutzen.
Insgesamt ist Dasiglucagon eine wertvolle Ergänzung im Kampf gegen die gefährlichen Folgen der Hypoglykämie. Es zeigt, dass die medizinische Forschung weiterhin Fortschritte macht, um das Leben von Diabetikern sicherer und einfacher zu gestalten. Ein Schritt in die richtige Richtung, der hoffentlich noch viele weitere folgen werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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