Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Die CDU/CSU-Fraktion hat Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs von Medizinalcannabis zu Genusszwecken geäußert und beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Maßnahmen gegen diesen möglichen Missbrauch gefragt. Das Ministerium verweist auf die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Apothekerinnen und Apotheker.
Die Nachfrage nach Medizinalcannabis steigt kontinuierlich an. In Deutschland werden bereits Lieferengpässe befürchtet, weshalb die Produktion ausgeweitet werden soll. Besonders stark wächst die Gruppe der selbstzahlenden Patientinnen und Patienten, die überwiegend ihre Rezepte über Telemedizinplattformen erhalten. Es besteht der Verdacht, dass es dabei weniger um Therapie als vielmehr um Konsum zu Genusszwecken geht. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) warnte, dass viele Online-Rezeptanbieter vor allem auf Gewinne und nicht auf eine sichere und zweckgerichtete Patientenversorgung abzielen.
Die Bundesregierung hat jedoch keine konkreten Pläne, um den möglichen Missbrauch von Medizinalcannabis zu Genusszwecken zu verhindern. Der Parlamentarische Staatssekretär Edgar Franke (SPD) erklärte in einer Antwort vom 17. Juli, dass das BMG weder die Möglichkeit noch die Berechtigung habe, die Angebote von Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall zu überwachen oder zu überprüfen. Diese Aufgabe obliege den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder.
Die schriftliche Anfrage hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger eingereicht. Er verwies auf Medienberichte, wonach Jugendliche sehr einfach über Telemedizinanbieter an Medizinalcannabis gelangen könnten – „so schnell wie ein Pizza-Service“. Franke betonte, dass für die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken dieselben Regelungen wie für andere nicht-betäubungsmittelhaltige Arzneimittel gelten. Ärztliche Behandlungen müssen nach anerkannten fachlichen Standards erfolgen, was eine sorgfältige Indikationsstellung, besonders bei Kindern und Jugendlichen, voraussetzt. Dies gelte auch für die Telemedizin. Ärztinnen und Ärzte dürfen einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Verschreibungen keinen Vorschub leisten.
Auch Apothekerinnen und Apotheker tragen Verantwortung. Nach § 17 Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung sind sie verpflichtet, einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten.
Das Bundesgesundheitsministerium plant vorerst keine weiteren Maßnahmen, wird jedoch die Folgen der Teillegalisierung gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem GKV-Spitzenverband genau beobachten und auswerten.
Die steigende Nachfrage nach Medizinalcannabis und die damit verbundenen Herausforderungen werfen ein Licht auf die dringende Notwendigkeit klarer und durchsetzbarer Regelungen. Während die Verantwortung auf Ärztinnen, Ärzte und Apothekerinnen, Apotheker übertragen wird, bleibt die Frage, ob diese Maßnahmen ausreichend sind, um Missbrauch zu verhindern.
Der Hinweis auf die Zuständigkeit der Länderaufsichtsbehörden ist nachvollziehbar, entbindet jedoch das Bundesgesundheitsministerium nicht von der Verantwortung, einen umfassenden Rahmen zur Kontrolle und Prävention zu schaffen. Der schnelle und einfache Zugang zu Medizinalcannabis über Telemedizinplattformen, insbesondere für Jugendliche, ist alarmierend und bedarf einer strengeren Überwachung.
Die Warnungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft sollten ernst genommen werden. Wenn wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der Patientinnen und Patienten gestellt werden, leidet die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems. Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung und die zuständigen Behörden eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Medizinalcannabis ausschließlich für medizinische Zwecke genutzt wird.
Eine regelmäßige und transparente Berichterstattung über die Nutzung und die potenziellen Missbrauchsfälle von Medizinalcannabis wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass der therapeutische Nutzen von Cannabis nicht durch Missbrauch zu Genusszwecken untergraben wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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