• 02.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheit, Reformen und Forschung

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherheit, Reformen und Forschung

 

Apotheken erhöhen Sicherheitsmaßnahmen, umfassende Pflegeversicherungsreformen und neue Studien zu Demenz und Internetnutzung – aktuelle Entwicklungen in Deutschland

In einem sich wandelnden pharmazeutischen Umfeld erhöhen Apotheken ihre Sicherheitsmaßnahmen gegen Risiken wie fehlerhafte Medikamente und Lieferengpässe. Während die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gemischte Reaktionen hervorruft, plant die CDU eine umfassende Pflege-Reform, die pflegebedingte Kosten vollständig abdecken soll. Deutschland verzeichnete einen Höchststand an Krankmeldungen wegen Atemwegserkrankungen, und der Parallelimporteur „2care4“ ruft eine Charge des Medikaments Humira zurück. Die Nachfrage nach Medizinalcannabis steigt stark an, während erstmals Fälle von Oropouche-Fieber in Deutschland registriert wurden. Impfungen in Apotheken erhöhen die Effizienz des Gesundheitssystems, und neue Risikofaktoren für Demenz wurden identifiziert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert gesetzlichen Schutz gegen zunehmende Gewalt in Arztpraxen. Das IQWiG erkennt einen beträchtlichen Zusatznutzen von Fezolinetant an, und WHO sowie STIKO empfehlen die Umstellung auf trivalente Grippeimpfstoffe. Eine Studie zeigt, dass Cannabigerol (CBG) positive Effekte auf Angst und Stress hat, während eine internationale Langzeitstudie die positiven Auswirkungen der Internetnutzung auf das Wohlbefinden belegt.

 

Apotheken erhöhen Sicherheitsmaßnahmen gegen pharmazeutische Risiken

Inmitten eines sich ständig wandelnden pharmazeutischen Umfelds verstärken Apotheken in Deutschland ihre Anstrengungen, um sich gegen pharmazeutische Risiken abzusichern. Diese Risiken umfassen fehlerhafte Medikamente, Lieferengpässe sowie gesetzliche und regulatorische Herausforderungen. Die Notwendigkeit eines umfassenden Risikomanagements wird immer deutlicher, insbesondere angesichts der zunehmenden Komplexität und Globalisierung der Lieferketten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements ist die Qualitätssicherung. Apotheken setzen verstärkt auf strengere Kontrollen und Prüfverfahren, um sicherzustellen, dass nur qualitativ hochwertige Medikamente an Patienten ausgegeben werden. Die regelmäßige Überprüfung von Medikamentenchargen und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten sind zentrale Maßnahmen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Neben der Qualitätssicherung spielen auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Apotheker und pharmazeutisches Personal werden kontinuierlich geschult, um über die neuesten Entwicklungen und Richtlinien im Bereich der Pharmazie informiert zu sein. Nur durch ständige Weiterbildung kann sichergestellt werden, dass das Personal in der Lage ist, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Implementierung von Technologien zur Überwachung und Verwaltung von Beständen. Moderne Softwaresysteme ermöglichen es Apotheken, den Überblick über ihre Lagerbestände zu behalten und frühzeitig auf Engpässe oder Rückrufaktionen zu reagieren. Durch die Digitalisierung der Prozesse können Apotheken nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch die Sicherheit der Patienten erhöhen.

Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Apotheken arbeiten eng mit Ärzten, Krankenhäusern und pharmazeutischen Unternehmen zusammen, um ein Netzwerk zur frühzeitigen Erkennung und Bewältigung von Risiken zu schaffen. Eine enge Kooperation und der Austausch von Informationen sind unerlässlich, um schnell und effektiv auf unerwartete Herausforderungen reagieren zu können.

Trotz aller präventiven Maßnahmen bleibt die pharmazeutische Landschaft dynamisch und herausfordernd. Daher setzen Apotheken vermehrt auf Versicherungen, um sich gegen finanzielle Verluste abzusichern, die durch Risiken wie Produkthaftung oder Betriebsunterbrechungen entstehen können. Eine umfassende Versicherungspolice ist heutzutage ein Muss für jede Apotheke.

Abschließend lässt sich sagen, dass Apotheken sich durch ein ganzheitliches Risikomanagement, bestehend aus Qualitätssicherung, Weiterbildung, technologischer Unterstützung, Kooperation und Versicherungsschutz, gegen pharmazeutische Risiken wappnen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und die betriebliche Kontinuität zu sichern.

Die verstärkten Maßnahmen der Apotheken zum Schutz vor pharmazeutischen Risiken sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In einer Branche, in der die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten an erster Stelle stehen, ist es unerlässlich, dass Apotheken proaktiv handeln, um mögliche Gefahren zu minimieren.

Die Einführung strengerer Qualitätskontrollen und die kontinuierliche Weiterbildung des Personals zeigen, dass die Apothekenbranche bereit ist, sich den Herausforderungen der modernen Pharmazie zu stellen. Dies ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern auch im Interesse der Apotheken selbst, die sich so gegen rechtliche und finanzielle Konsequenzen absichern.

Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung der Digitalisierung. Moderne Technologien bieten enorme Möglichkeiten, um Prozesse zu optimieren und Risiken frühzeitig zu erkennen. Apotheken, die diese Chancen nutzen, werden langfristig nicht nur effizienter, sondern auch sicherer arbeiten.

Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass Prävention allein nicht ausreicht. Ein umfassender Versicherungsschutz bleibt unerlässlich, um sich gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Die Kombination aus präventiven Maßnahmen und finanzieller Absicherung schafft eine solide Grundlage für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Apotheken auf einem guten Weg sind. Durch ein ganzheitliches Risikomanagement setzen sie ein starkes Zeichen für die Sicherheit und Qualität in der Pharmazie. Dies verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch Unterstützung seitens der Politik und der Gesellschaft. Denn letztlich profitieren wir alle von einem sicheren und zuverlässigen Gesundheitssystem.

  

Apothekenreform: Gute Ideen, schlechte Umsetzung – Branche zeigt sich enttäuscht

Die geplante Reform des Apothekenwesens, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorangetrieben wird, stößt auf gemischte Reaktionen aus der Apothekenbranche. Laut der aktuellen Juli-Umfrage des Instituts für Handelsforschung (IFH) Köln, an der 139 Apothekenleiter*innen teilnahmen, wird zwar grundsätzlich die Relevanz der reformierten Themen anerkannt, jedoch kritisieren die Befragten die konkrete Umsetzung der Maßnahmen.

Besonders die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, wird von 94 Prozent der Befragten als unzureichend beurteilt. Sie befürchten, dass die Einführung von mehr Zweigapotheken die Problematik eher verschärfen und das Apothekensterben beschleunigen könnte. Dies steht im Gegensatz zu den Zielen der Reform, die eine bessere Versorgung garantieren soll.

Weitere Aspekte der Reform betreffen die Vergütung und die Struktur der Apotheken. Während 99 Prozent der Befragten die jährliche Anpassung der Fixvergütung durch Selbstverwaltungen als wichtig erachten, halten nur 14 Prozent die vorgeschlagene Regelung für den richtigen Weg. Ähnlich skeptisch zeigen sich die Apotheker*innen zur Umwidmung des Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen: Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zu dieser Maßnahme halten nur 16 Prozent die konkrete Umsetzung für gelungen. Positiver wird jedoch die Erhöhung der Notdienstpauschale auf etwa 550 Euro bewertet, die von 89 Prozent als wichtig angesehen wird, wobei 55 Prozent die Umsetzung als gelungen beurteilen.

In Bezug auf Strukturreformen zeigen sich die Befragten weitgehend einverstanden mit dem Einsatz ausländischer Fachkräfte während des Anerkennungsverfahrens und der Möglichkeit, die Leitung von Filial- und Zweigapotheken unter zwei Apotheker*innen aufzuteilen. Jedoch besteht Unsicherheit darüber, ob diese Punkte im finalen Gesetz enthalten bleiben, da der Kabinettsbeschluss noch aussteht.

Zudem finden einige neue Leistungen und betriebliche Möglichkeiten Zustimmung. Flexiblere Öffnungszeiten werden von 80 Prozent als wichtig erachtet, und 52 Prozent unterstützen die Ansätze des BMG. Auch die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten wird von 49 Prozent positiv bewertet. Die Einführung zusätzlicher Impfungen und Schnelltests in Apotheken wird von den Befragten unterschiedlich beurteilt, aber diejenigen, die diese Entwicklungen als wichtig erachten, finden die Umsetzung größtenteils zufriedenstellend.

Die Umfrageergebnisse spiegeln sich auch in den Konjunkturindizes wider: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage ist pessimistischer als im Vormonat, und die Erwartungen für die kommenden zwölf Monate sind ebenfalls gesenkt. Der Geschäftslageindex liegt bei 59,7 Punkten, während der Index für die erwartete Geschäftslage auf 30,9 Punkte gefallen ist. Diese Werte zeigen, dass die Apotheker*innen von einer ausgeglichenen Stimmung weit entfernt sind.

Die Apothekenreform, die auf den ersten Blick eine wohlüberlegte Antwort auf bestehende Herausforderungen im Gesundheitswesen zu sein scheint, offenbart bei näherem Hinsehen erhebliche Schwächen in der Umsetzung. Während die Reform die richtigen Themen aufgreift, wie die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten und die Anpassung der Vergütung, zeigt sich, dass die konkreten Maßnahmen oft nicht den Bedürfnissen und Erwartungen der Apothekenleiter*innen entsprechen.

Die überwältigende Skepsis gegenüber der geplanten Einführung von mehr Zweigapotheken, die potenziell das Apothekensterben beschleunigen könnte, verdeutlicht die Kluft zwischen gesetzgeberischen Zielen und praktischen Realitäten. Auch die Kritik an der Umwidmung von Mitteln aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen zeigt, dass die Vorstellungen der Reformgestalter nicht immer den Praxisanforderungen gerecht werden.

Die positiven Ansätze wie flexiblere Öffnungszeiten und die Möglichkeit zur besseren Lagerung von Betäubungsmitteln sind Schritte in die richtige Richtung, doch sie werden durch die insgesamt unzureichende Umsetzung der Reformkonzepte getrübt. Die signifikanten Rückgänge in den Geschäftsklimaindizes spiegeln die Unsicherheit und Besorgnis wider, die die Branche hinsichtlich der Reform und ihrer Auswirkungen auf die Zukunft der Apotheken empfindet.

Um das Vertrauen der Apothekenleiter*innen zu gewinnen und eine effektive Reform umzusetzen, muss das BMG mehr auf die konkreten Bedürfnisse der Praxis eingehen und sicherstellen, dass die Reformmaßnahmen realistische und umsetzbare Lösungen bieten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Reform nicht nur auf dem Papier funktioniert, sondern auch tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Apothekenversorgung beiträgt.

 

CDU plant umfassende Pflege-Reform: Vollversicherung soll pflegebedingte Kosten vollständig abdecken

Ein umfassender Reformvorschlag der CDU sieht vor, die derzeitige Pflegeversicherung in eine vom Bund finanzierte Vollversicherung umzuwandeln. Diese soll die pflegebedingten Kosten vollständig übernehmen und so die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen erheblich reduzieren. Der Vorschlag wurde von der Sächsischen Staatskanzlei bestätigt und in einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ veröffentlicht.

Das Konzept, auch bekannt als „Ost-West-Papier“, stammt aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Hintergrund für den Vorstoß sind die stark gestiegenen Pflegekosten. Aktuell ist jeder dritte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen, da seine Rente nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. In Sachsen ist der Anteil der Betroffenen sogar noch höher. Durchschnittliche Renten von 1200 bis 1400 Euro stehen monatlichen Pflegekosten von etwa 3000 Euro gegenüber. Dies führt dazu, dass viele Pflegebedürftige automatisch zu Sozialfällen werden.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann haben daher ein Konzept für einen Systemwechsel erarbeitet. Die vorgeschlagene Vollversicherung soll die pflegebedingten Kosten komplett übernehmen. Laut Berechnungen des Iges-Instituts, einem Forschungs- und Beratungsinstitut für Infrastruktur- und Gesundheitsfragen, wären hierfür im Jahr 2026 rund 16,5 Milliarden Euro nötig, die der Bund finanzieren müsste.

Durch diese Reform könnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen um insgesamt 8,9 Milliarden Euro entlastet werden. Dies entspricht der Summe, die aktuell von den Betroffenen als Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten getragen wird. Laut Kretschmer müssten Pflegebedürftige und ihre Familien künftig nur noch die Kosten übernehmen, die nicht unmittelbar mit der Pflege zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere Investitions-, Betriebs- und Verpflegungskosten. Das CDU-Konzept sieht vor, dass Beitragszahler sich gegen diese zusätzlichen Kosten freiwillig absichern können, indem sie bezahlbare Pflegezusatzversicherungen abschließen.

Der Reformvorschlag der CDU zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu reduzieren und das System der Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten. Die weiteren Diskussionen und Verhandlungen in den politischen Gremien werden zeigen, ob und wie das Konzept umgesetzt werden kann.

Der Vorschlag der CDU zur Einführung einer Vollversicherung in der Pflege ist ein dringend notwendiger Schritt. Angesichts der stetig steigenden Pflegekosten und der Tatsache, dass viele Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist eine grundlegende Reform des Systems unerlässlich. Die geplante Entlastung von 8,9 Milliarden Euro für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch ein Akt der sozialen Gerechtigkeit.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, im Alter zu Sozialfällen werden, weil ihre Rente die Pflegekosten nicht deckt. Die vorgeschlagene Vollversicherung würde hier eine entscheidende Verbesserung bringen. Natürlich bleibt die Frage der Finanzierung eine Herausforderung, doch angesichts der Dringlichkeit der Problematik muss der Bund hier Verantwortung übernehmen.

Zudem eröffnet das Konzept mit den freiwilligen Pflegezusatzversicherungen eine flexible Lösung für diejenigen, die sich gegen zusätzliche Kosten absichern möchten. Dies bietet den Versicherten eine gewisse Planungssicherheit und entlastet gleichzeitig das staatliche System.

Die Reform ist ein mutiger Schritt, der zeigt, dass die Politik gewillt ist, auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen und notwendige Veränderungen anzugehen. Jetzt ist es an der Zeit, diesen Vorschlag ernsthaft zu diskutieren und die Weichen für eine zukunftssichere Pflegeversicherung zu stellen.

 

Höchststand der Fehlzeiten wegen Atemwegserkrankungen in Deutschland erreicht

Die Zahl der Krankmeldungen in Deutschland aufgrund von Atemwegserkrankungen hat von Ende Mai bis Anfang Juli einen neuen Höchststand erreicht. Laut einer aktuellen Untersuchung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) stieg der Anteil der Krankmeldungen in den Kalenderwochen 22 bis 27 auf zwischen 118 und 162 Betroffene pro 10.000 Versicherte. Die Barmer teilte am heutigen Freitag mit, dass der Trend in den letzten Wochen jedoch rückläufig sei.

COVID-19-Infektionen spielten dabei nur eine untergeordnete Rolle und machten etwa elf Prozent der Atemwegserkrankungen aus. Der Großteil der Fälle, nämlich 82 bis 86 Prozent, seien sogenannte „sonstige Atemwegsinfekte“ und „banale Infekte“. Auch Influenza-Infektionen trugen nur geringfügig zu den Krankschreibungen bei.

Es gab deutliche regionale Unterschiede bei den Fehlzeiten: In Sachsen waren 114 von 10.000 Versicherten wegen einer Atemwegserkrankung arbeitsunfähig, während die Zahl in Hamburg bei 171 lag. Baden-Württemberg verzeichnete 129 und Bayern 124 Betroffene, beide Werte liegen unter dem bundesweiten Durchschnitt von 147 Betroffenen pro 10.000 Versicherte.

Neben Atemwegserkrankungen spielen auch psychische Erkrankungen eine zunehmend wichtige Rolle bei den Krankschreibungen, insbesondere in Bayern. Im ersten Halbjahr 2024 fielen pro 100 Arbeitnehmer*innen 155 Fehltage aufgrund psychischer Leiden an, was einem Anstieg von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Laut einer Auswertung der DAK sind psychische Erkrankungen inzwischen die dritthäufigste Ursache für Krankmeldungen in Bayern. Atemwegserkrankungen sind mit 173 Fehltagen pro 100 Versicherte die häufigste Ursache für Fehlzeiten, gefolgt von Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems mit 166 Fehltagen. Verletzungen belegen nach den psychischen Erkrankungen den vierten Platz mit 98 Fehltagen.

Ein besonders großer Anstieg bei psychisch bedingten Krankschreibungen sei zu verzeichnen, betont die DAK. Rainer Blasutto, bayerischer Landeschef der DAK, erläuterte mögliche Ursachen: „Die bayerischen Beschäftigten stehen in diesen Kriegs- und Krisenzeiten weiterhin unter Druck. Arbeitgeber sollten Stress und mögliche Belastungen in den Fokus rücken und sich verstärkt mit Fragen der psychischen Gesundheit ihrer Belegschaft befassen.“

Insgesamt zeigt die Analyse, dass Atemwegserkrankungen weiterhin die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeiten sind, während psychische Erkrankungen insbesondere in Bayern stark zunehmen. Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Reduzierung von Stress und zur Förderung der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

Die aktuellen Zahlen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten werfen ein alarmierendes Licht auf die Gesundheitssituation der deutschen Arbeitnehmer. Während Atemwegserkrankungen saisonbedingt oft zunehmen, sollte die Zunahme psychischer Erkrankungen ein Weckruf sein. Der immense Druck durch die anhaltenden Krisen und die steigenden Anforderungen im Arbeitsleben erfordern dringend mehr Aufmerksamkeit für die psychische Gesundheit. Arbeitgeber sind in der Verantwortung, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Nur so können sie dazu beitragen, die Gesundheit ihrer Belegschaft langfristig zu erhalten und Fehlzeiten zu reduzieren. Ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl körperliche als auch psychische Gesundheit fördert, ist unabdingbar für die Zukunft der Arbeitswelt.

 

Enquete-Kommission gefordert: Bundesrechnungshof rügt Fehlmanagement im Corona-Krisenmanagement

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, fordert erneut die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur umfassenden Aufarbeitung des Krisenmanagements während der Coronavirus-Pandemie. Anlass für diese Forderung ist eine kritische Rüge des Bundesrechnungshofs (BRH) zur Verwaltung und Beschaffung von Schutzausrüstung durch die Bundesregierung. In einer nicht-öffentlichen Sitzung im Frühjahr dieses Jahres zog der BRH Bilanz und kritisierte insbesondere das Vorgehen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU).

Laut dem BRH-Bericht, der am 28. März 2024 veröffentlicht wurde, belaufen sich die Pandemieausgaben des Bundes auf insgesamt 100 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2023. Die Prüfung der Beschaffung von Schutzmasken offenbarte gravierende Mängel: Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Jahr 2020 insgesamt 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft. Bis Ende 2023 wurden jedoch nur 1,7 Milliarden Masken im Inland verteilt. Der Großteil der Masken wurde nicht verwendet, und mehr als die Hälfte wurde bereits vernichtet oder ist zur Vernichtung vorgesehen. Zudem verursachten die Verwaltungskosten für die Überbeschaffung bis Ende 2023 rund 460 Millionen Euro, mit zusätzlichen möglichen Ausgaben von bis zu 534 Millionen Euro für das Jahr 2024, vor allem wegen laufender Rechtsstreitigkeiten.

Der BRH kritisierte auch die mangelhafte Dokumentation und die nachträgliche Klassifizierung von Unterlagen als Verschlusssachen durch das BMG, was die öffentliche und parlamentarische Kontrolle erschwerte. Der BRH fordert eine gründliche Aufarbeitung der Pandemieerfahrungen, um sicherzustellen, dass die Bundesregierung besser auf künftige Krisen vorbereitet ist.

Andrew Ullmann betont die Notwendigkeit einer Enquete-Kommission, um Regeln und Handlungsalgorithmen zu entwickeln, die eine bessere Reaktion auf zukünftige Pandemien ermöglichen. Dies sei erforderlich, um finanzielle Fehlleistungen zu vermeiden und eine effiziente Krisenbewältigung sicherzustellen. Auch andere Politiker der Ampel-Koalition unterstützen die Forderung nach einer Enquete-Kommission, um die Lehren aus der Pandemie umfassend zu analysieren.

Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn verteidigte seine Amtsführung, indem er erklärte, dass die damalige Strategie »Besser haben als brauchen« gewesen sei. Er räumte jedoch ein, dass aus den Berichten des BRH wichtige Erkenntnisse für zukünftige Pandemien gewonnen werden könnten.

Der Ruf nach einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Pandemie ist angesichts der schweren Kritik des Bundesrechnungshofs mehr als berechtigt. Die Mängel im Krisenmanagement der Bundesregierung, insbesondere die massiven Fehlkäufe bei Schutzmasken und die unzureichende Dokumentation, werfen Fragen zur Effizienz und Transparenz der Pandemiepolitik auf. Es ist unerlässlich, dass die Lehren aus diesen Fehlern gezogen werden, um besser auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein.

Eine Enquete-Kommission könnte nicht nur die Ursachen der misslungenen Beschaffung und Verwaltung aufklären, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln, die eine künftige Katastrophenbewältigung effektiver gestalten könnten. Die von Ullmann und anderen Politikern der Ampel-Koalition geforderte Aufarbeitung könnte entscheidend dazu beitragen, die kritischen Lücken in der Krisenbewältigung zu schließen und Vertrauen in die öffentliche Verwaltung wiederherzustellen.

Der frühere Gesundheitsminister Spahn hat zwar seine Strategie verteidigt, doch die anhaltende Kritik des BRH zeigt, dass es dringend an der Zeit ist, die Erfahrungen der Pandemie kritisch zu überprüfen. Nur durch eine ehrliche und umfassende Analyse können wir sicherstellen, dass die Lehren aus der Corona-Pandemie zu einer besseren Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen führen.

 

Rückruf von Humira: Fälschung oder Systemfehler?

Der Parallelimporteur „2care4“ hat die Charge 235084 des Medikaments Humira 40 mg (Adalimumab) zurückgerufen. Grund für den Rückruf ist die Möglichkeit, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangt sein könnten. Obwohl das Unternehmen von einem Systemfehler ausgeht, wurde die Charge als Vorsichtsmaßnahme zurückgerufen. Apotheken wurden angewiesen, ihre Bestände zu überprüfen und betroffene Packungen an die Firmenadresse in Köln zurückzusenden.

Laut einem Sprecher von „2care4“ gibt es keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Qualitätsprobleme bei den betroffenen Produkten. Die Entscheidung zum Rückruf wurde jedoch in Abstimmung mit den Behörden getroffen, um jegliches Risiko auszuschließen. Die Produkte werden gemäß den geltenden Vorschriften transportiert und gelagert, einschließlich der Einhaltung der Kühlkette. Dies soll sicherstellen, dass die Produkte nach der Identifizierung und Behebung des Systemfehlers wieder in den Markt eingeführt werden können.

Auch der Originalhersteller AbbVie ist über den Rückruf informiert. Eine Sprecherin von AbbVie Deutschland betonte, dass die von AbbVie in den Markt gebrachte Humira-Charge keine Qualitätsprobleme aufweist. Der Parallelimporteur übernimmt als pharmazeutischer Unternehmer die volle Verantwortung für die Qualität und Sicherheit des importierten Arzneimittels.

„2care4“ ist seit 2005 im Bereich der Parallelimporte tätig und konzentriert sich auf den skandinavischen und deutschen Pharmamarkt. Seit 2010 ist das Unternehmen auch in der Entwicklung und im Vertrieb von Generika aktiv und beschäftigt über 300 Mitarbeiter in ganz Europa.

Humira ist ein bedeutendes Medikament, das im September 2003 in der EU zugelassen wurde. Der Wirkstoff Adalimumab ist ein monoklonaler Antikörper, der den Tumor-Nekrose-Faktor (TNF)-alpha blockiert. Durch die Hemmung dieses Mediators können entzündliche Reaktionen reduziert werden, was zur Linderung chronisch entzündlicher Erkrankungen führt. Humira wird unter anderem zur Behandlung von rheumatoider Arthritis, juveniler idiopathischer Arthritis, axialer Spondyloarthritis, Psoriasis-Arthritis, Psoriasis, Hidradenitis suppurativa, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Uveitis eingesetzt. Die juvenile idiopathische Arthritis umfasst dabei sowohl die polyartikularen als auch die Enthesitis-assoziierten Formen.

Der Rückruf von Humira durch „2care4“ zeigt das Engagement des Unternehmens für die Sicherheit der Patienten und die Integrität der Lieferkette. Der Fall unterstreicht die Bedeutung strenger Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit, insbesondere im Bereich der Parallelimporte.

Der Rückruf von Humira durch den Parallelimporteur „2care4“ wirft ein Licht auf die Herausforderungen und Risiken im Bereich des Arzneimittelhandels. Die Möglichkeit, dass gefälschte Medikamente in die legale Lieferkette gelangen könnten, ist alarmierend und zeigt, wie wichtig strenge Kontrollen und Überwachungsmechanismen sind. Obwohl „2care4“ davon ausgeht, dass ein Systemfehler die Ursache ist, bleibt die Vorsichtsmaßnahme eines Rückrufs die richtige Entscheidung zum Schutz der Patienten.

Dieser Vorfall verdeutlicht auch die komplexen Verantwortlichkeiten im Arzneimittelhandel, insbesondere bei Parallelimporten. Der Originalhersteller AbbVie hat klargestellt, dass die von ihnen produzierten Chargen keine Qualitätsprobleme aufweisen, was die Verantwortung des Parallelimporteurs unterstreicht, die Sicherheit und Integrität der importierten Produkte zu gewährleisten.

Es ist beruhigend zu sehen, dass „2care4“ proaktiv und transparent mit der Situation umgeht und in enger Abstimmung mit den Behörden handelt. Dies stärkt das Vertrauen in die Sicherheitsmechanismen und zeigt das Engagement des Unternehmens für höchste Standards in der Arzneimittelsicherheit. Letztlich dient der Fall als wichtige Erinnerung daran, dass die Gesundheit der Patienten oberste Priorität haben muss und dass jedes potenzielle Risiko, so gering es auch sein mag, ernst genommen werden sollte.

 

Medizinalcannabis: Nachfrage steigt – heimische Produktion wird ausgeweitet

Die Teillegalisierung von Cannabis hat den Markt für medizinische THC-Produkte in Deutschland stark belebt. Branchenvertreter berichten von Umsatzsteigerungen zwischen 100 und 200 Prozent. Um möglichen Lieferengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Ausweitung der Produktion von Medizinalcannabis genehmigt.

Benedikt Sons, Geschäftsführer des Großhändlers „Cansativa“, sieht ein Wachstum des Marktes für medizinisches Cannabis um 80 bis 100 Prozent. Das Unternehmen erwartet für das Jahr 2024 einen Umsatzanstieg um 75 Prozent auf 30 Millionen Euro. Der Markt für Medizinalcannabis soll in diesem Jahr auf 24 Tonnen wachsen und im nächsten Jahr um weitere 40 Prozent auf 35 Tonnen ansteigen. Sons rechnet nicht mit Lieferengpässen, sondern eher mit einem Überschussangebot.

Die „Cantourage Group“, ein börsennotierter Großhändler, berichtet von einem Umsatzwachstum im zweiten Quartal um fast 90 Prozent auf 10,8 Millionen Euro. Niklas Kouparanis, Chef der „Bloomwell Group“, berichtet von einer Verdreifachung der Umsätze seit der Teillegalisierung Anfang April.

Ein großer Teil des Wachstums ist auf selbst zahlende Patienten zurückzuführen, die meist Rezepte über Telemedizinplattformen erhalten. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), erklärte, dass derzeit 80 Prozent der eingereichten Rezepte von Selbstzahlern stammen. Vor der Teillegalisierung lag das Verhältnis bei 60 zu 40.

In einigen VCA-Mitgliedsapotheken kam es aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage zu Lieferengpässen. Neubaur wies darauf hin, dass der Boom bei Selbstzahlern zulasten der Stammpatienten gehen könnte. Einige Apotheken haben deshalb spezielle Lagerbestände für diese Patienten angelegt.

Auch die durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanzierten Cannabis-Verordnungen haben laut Dominik Ziegra vom Marktforschungsinstitut Insight Health leicht zugenommen. Im vergangenen Jahr haben 12.000 Patienten mindestens ein Kassen-Rezept für Cannabis-Blüten eingelöst, während 77.000 Patienten ein Kassen-Rezept für Cannabis-Extrakte oder Fertigarzneimittel erhielten. Der Umsatz mit GKV-finanzierten Cannabis-Produkten stieg insgesamt auf 201 Millionen Euro, wobei Cannabis-Blüten mit 79 Millionen Euro etwa 40 Prozent davon ausmachten. Selbst zahlende Patienten bevorzugen Cannabis-Blüten, während Kassenpatienten vor allem Fertigarzneimittel und Cannabis-Extrakte erhalten.

Die Geschäftsführer der Cannabis-Großhändler, darunter Julian Wichmann von „Bloomwell“ und Thomas Schatton von „Four 20 Pharma“, widersprechen Gerüchten über drohende Lieferengpässe. Sie sehen keine Anzeichen für eine Verknappung des Angebots durch die zusätzliche Nachfrage von Selbstzahlern. Wichmann und Schatton betonen, dass von den im Jahr 2023 importierten 32,5 Tonnen Medizinalcannabis nur 19 Tonnen an Apotheken geliefert wurden, was auf ein Überschussangebot hinweist. Die Preise für Cannabis-Produkte liegen teilweise unter fünf Euro pro Gramm. Laut Wichmann und Schatton hätten sich die Preise nach einer leichten und temporären Erhöhung nach der Teillegalisierung wieder stabilisiert. Auch das BfArM meldete bisher keine Engpässe.

Weltweit gibt es ein großes Netz von Anbietern für medizinische Cannabis-Produkte, wobei kanadische Unternehmen zu den größten Akteuren gehören. In Deutschland haben drei Produzenten eine Ausschreibung des BfArM gewonnen. Die Ausschreibung von 2019 sah eine Produktion von insgesamt 10 Tonnen über vier Jahre vor.

Das deutsche Unternehmen „Demacan“, mit einer Produktionsstätte im sächsischen Ebersbach, hat nun die Genehmigung erhalten, seine Produktionskapazitäten um zwei Tonnen pro Jahr zu erhöhen. Philipp Goebel, Vertriebsleiter bei „Demacan“, betonte, dass die gestiegene Nachfrage den guten Umsatz widerspiegelt und zeigt, dass das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist.

Auch die beiden kanadischen Unternehmen „Aphria RX“ und „Aurora“ dürfen ihre Produktion ausweiten. „Aphria RX“, eine Tochter des kanadischen Cannabis-Produzenten „Tilray“, plant, die jährliche Produktion in Neumünster von einer auf drei Tonnen zu erhöhen. „Aurora“ hat angekündigt, vorerst keine Produktionserweiterung vorzunehmen, sondern zunächst neue Produkte zu testen. Derzeit produziert „Aurora“ in Leuna eine Tonne Cannabis pro Jahr und plant, den Großteil des Angebots weiterhin aus Kanada zu importieren.

Laut „Demacan“ ist die Genehmigung zur Kapazitätserweiterung entscheidend, um den wachsenden Bedarf an medizinischem Cannabis zu decken und die Versorgung von Importen auf mehr heimische Produktion umzustellen.

Die aktuelle Marktentwicklung im Bereich Medizinalcannabis ist bemerkenswert und zeigt das Potenzial dieses aufstrebenden Sektors. Die wachsende Nachfrage, vor allem von selbst zahlenden Patienten, signalisiert ein wachsendes Vertrauen in die therapeutischen Möglichkeiten von Cannabis. Dies stellt jedoch auch Herausforderungen dar, insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit.

Während die Branchenvertreter versichern, dass es keine Lieferengpässe geben wird, zeigen Berichte über Engpässe in einigen Apotheken, dass eine sorgfältige Planung und Anpassung der Lieferketten notwendig sind. Die Ausweitung der heimischen Produktion ist ein Schritt in die richtige Richtung und könnte langfristig dazu beitragen, die Abhängigkeit von Importen zu verringern und die Versorgung zu stabilisieren.

Gleichzeitig muss die Branche darauf achten, dass der Boom bei Selbstzahlern nicht zulasten der Stammpatienten geht. Eine faire und ausgewogene Versorgung aller Patienten muss gewährleistet sein, um das Vertrauen in Medizinalcannabis weiter zu stärken.

Insgesamt zeigt die Entwicklung, dass Medizinalcannabis in Deutschland auf einem guten Weg ist. Es bleibt jedoch wichtig, die Marktmechanismen und die regulatorischen Rahmenbedingungen kontinuierlich zu überwachen und anzupassen, um eine nachhaltige und stabile Versorgung sicherzustellen.

 

Erste Fälle von Oropouche-Fieber in Deutschland – Gesundheitsschutz und Überwachungsmaßnahmen intensiviert

In Deutschland wurden erstmals Fälle von Oropouche-Fieber registriert, einer Tropenkrankheit, die vor allem in Süd- und Mittelamerika vorkommt. Laut dem aktuellen Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um zwei Personen aus Sachsen und Baden-Württemberg, die sich während eines Aufenthalts in Kuba infizierten. Die Betroffenen entwickelten Ende Juni und Anfang Juli Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, sowie Muskel- und Gelenkschmerzen. Tests in Deutschland bestätigten das Vorhandensein von Antikörpern gegen das Oropouche-Virus, jedoch verlief die Krankheit bei beiden Patienten unkompliziert.

Seit Ende 2022 häufen sich die Berichte über Ausbrüche des Oropouche-Fiebers in Süd- und Mittelamerika. Brasilien hat bereits mehr als 7000 laborbestätigte Fälle für das laufende Jahr gemeldet, einschließlich mindestens zweier Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus. In Europa wurden bisher nur reiseassoziierte Fälle festgestellt, mit Meldungen aus Italien und Spanien über Fälle bei Rückkehrern aus Kuba und Brasilien.

Das Oropouche-Virus gehört zur Familie der Peribunyaviridae und ist verwandt mit den Hantaviren. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Gnitzen, eine Art von Bartmücken, sowie möglicherweise durch andere Stechmückenarten. Da die relevanten Mückenarten in Europa nicht heimisch sind, ist eine Übertragung des Virus durch europäische Mückenarten bislang nicht dokumentiert. Das RKI hält eine Weiterverbreitung des Virus in Deutschland für sehr unwahrscheinlich.

Oropouche-Fieber äußert sich durch Symptome, die denen des Dengue-Fiebers ähneln, darunter Fieber, Kopfschmerzen und Muskel- sowie Gelenkschmerzen. In seltenen Fällen kann es zu aseptischer Meningitis oder Meningoenzephalitis kommen. Es gibt Hinweise, dass das Virus Fehlbildungen bei Ungeborenen verursachen könnte, ähnlich wie das Zikavirus. In Brasilien werden derzeit sechs Fälle von möglichen Auswirkungen auf ungeborene Kinder untersucht. Schwangeren wird geraten, Reisen in betroffene Gebiete zu vermeiden.

Die Gesundheitsbehörden überwachen die Situation weiterhin und betonen, dass die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verbreitung in Deutschland sehr gering ist.

Die Meldung über die ersten Fälle von Oropouche-Fieber in Deutschland wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedeutung globaler Gesundheitsüberwachung und -vorsorge. Während die betroffenen Patienten aus Sachsen und Baden-Württemberg offenbar nur milde Symptome zeigten, unterstreicht der Fall die Notwendigkeit, aufmerksam auf tropische Krankheiten zu bleiben, insbesondere im Kontext globaler Reisemuster.

Das Oropouche-Virus, das durch Gnitzen und möglicherweise andere Stechmückenarten übertragen wird, stellt derzeit keine unmittelbare Bedrohung für die europäische Bevölkerung dar, da die relevanten Mückenarten hier nicht heimisch sind. Dennoch sollte der Fall als Warnsignal dienen, die Beobachtungs- und Überwachungsmaßnahmen zu intensivieren. Besonders wichtig ist es, weiterhin genaue Informationen über die Krankheitsverläufe zu sammeln und mögliche gesundheitliche Auswirkungen auf ungeborene Kinder, wie sie in Brasilien untersucht werden, ernst zu nehmen.

Die Gesundheitsbehörden zeigen sich zuversichtlich, dass eine Weiterverbreitung des Virus in Deutschland sehr unwahrscheinlich ist, was beruhigend ist. Dennoch bleibt es von zentraler Bedeutung, dass Reisende aus betroffenen Gebieten sich der Risiken bewusst sind und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Der Fall erinnert uns an die globalen Herausforderungen im Gesundheitsbereich und die Notwendigkeit, internationale Kooperationen zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten zu stärken.

 

Portugal spart Millionen durch Impfungen in Apotheken und erhöht Effizienz des Gesundheitssystems

In vielen europäischen Ländern sind Impfungen in Apotheken mittlerweile möglich, was einen bedeutenden Fortschritt in der Gesundheitsversorgung darstellt. Die Coronavirus-Pandemie hat diesen Trend weiter verstärkt, da viele Länder ihre Impfstrategien angepasst haben, um die Zugänglichkeit und Effizienz zu verbessern. In Portugal beispielsweise konnten sich Patienten bereits vor der Pandemie in Apotheken gegen Grippe impfen lassen. Dies wurde während der Pandemie auf Covid-19-Impfungen ausgeweitet.

Der portugiesische Apothekerverband hat nun eine detaillierte Analyse durchgeführt, um die Einsparungen durch diese Maßnahmen zu quantifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass das Gesundheitssystem des Landes allein in der letzten Grippe- und Covid-19-Impf-Saison 2,4 Millionen Euro eingespart hat. Zusätzlich konnten durch den Impf-Service in Apotheken 310.000 Arbeitsstunden des nationalen Gesundheitsdienstes eingespart werden. Diese Ergebnisse wurden kürzlich in Lissabon vorgestellt.

Die Analyse deutet darauf hin, dass das Angebot von Impfungen in Apotheken den Zugang zu Impfungen erleichtert, Ressourcen schont und finanzielle Einsparungen ermöglicht. Zudem zeigte sich eine hohe Zufriedenheit der Patienten mit dem Verfahren, was möglicherweise positiv auf die Durchimpfungsrate der Bevölkerung wirkt. An der Studie waren rund 7000 Apothekerinnen und Apotheker beteiligt. Zum Vergleich: In Portugal gibt es derzeit 2920 öffentliche Apotheken.

Auch andere Länder haben die Vorteile einer Kompetenzerweiterung für Apotheker erkannt. Derzeit dürfen Apotheker in Deutschland, Frankreich, Dänemark, Belgien, Luxemburg, Polen, Norwegen, Großbritannien, Irland, Lettland, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien und der Schweiz Impfungen verabreichen. Dies geht aus einem Bericht der Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) hervor.

In diesen Ländern sind Grippe- und Covid-19-Impfungen in Apotheken möglich, mit Ausnahme von Rumänien, wo nur Influenza-Impfungen erlaubt sind. In Großbritannien, Irland und Lettland sind darüber hinaus weitere Impfungen wie gegen Gürtelrose und Pneumokokken möglich. In Frankreich, Norwegen und Portugal können Apotheker nahezu alle verfügbaren Impfungen verabreichen. In einigen Kantonen der Schweiz ist dies ebenfalls der Fall. Ausnahmen bilden Kroatien, Estland und die Niederlande, wo nur Ärzte oder Krankenpfleger in Apotheken impfen dürfen.

In Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2024 neue Vergütungsregeln für Grippeschutz-Impfungen. Apotheken erhalten für die Durchführung und Dokumentation bis zum Jahresende nun 10 Euro pro Impfung, anstatt bisher 7,60 Euro. Ab 2025 steigt dieser Satz auf 10,40 Euro. Diese Änderungen sollen die Attraktivität der Impfungen in Apotheken weiter erhöhen und die Gesundheitsversorgung insgesamt effizienter gestalten.

Die Entscheidung, Impfungen in Apotheken anzubieten, ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Die Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die Portugal erzielt hat, sind beeindruckend und dienen als Vorbild für andere Länder. Indem sie den Zugang zu Impfungen erleichtern, tragen Apotheken dazu bei, die Durchimpfungsrate zu erhöhen und die Bevölkerung besser zu schützen. Darüber hinaus entlasten sie das Gesundheitssystem, indem sie Arbeitsstunden und Kosten einsparen. Es ist jedoch wichtig, dass diese Dienste qualitativ hochwertig bleiben und die Apotheker entsprechend geschult sind. Die Anpassung der Vergütung in Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diese wichtigen Dienstleistungen weiter zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten.

 

Sehverlust und hohes Cholesterin: Neue Risikofaktoren für Demenz identifiziert

Ein abnehmendes Sehvermögen und zu hohe LDL-Cholesterolwerte können das Demenzrisiko erhöhen. Zu dieser Einschätzung kommt die »Lancet«-Kommission zur Prävention, Intervention und Pflege von Demenz in ihrer aktuellen Studie und erhöht die Zahl der Demenz-Risikofaktoren damit auf 14. Einer Demenz kann man in gewissem Umfang vorbeugen, indem man Risikofaktoren reduziert. In früheren Studien hatte die Kommission zur Prävention, Intervention und Pflege von Demenz der Fachzeitschrift »The Lancet« bereits zwölf solcher Risikofaktoren identifiziert. Zu diesen gehören unter anderem Bluthochdruck, Schwerhörigkeit, Depression und soziale Isolation. In ihrer aktuellen, im »Lancet« veröffentlichten Studie nimmt die Kommission Sehverlust und erhöhtes LDL-Cholesterol als weitere Risikofaktoren für eine Demenz in die Liste auf.

Demnach können Sehbehinderungen das Demenzrisiko insbesondere im späten Lebensalter erhöhen. Laut der Studie ließe sich das Erkrankungsrisiko um 2 Prozent senken, wenn besonders im hohen Alter Sehschwächen ausgeglichen würden. Weltweit blieben bei 12,5 Prozent der Menschen über 50 Jahren Sehschwächen unbehandelt. Ein abnehmendes Sehvermögen kann ähnliche Folgen haben wie Schwerhörigkeit, erläutert Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft von der gemeinnützigen Alzheimer Forschung Initiative, in einer Pressemitteilung. Menschen, die schlechter sehen oder hören, ziehen sich oft zurück und sind sozial weniger aktiv. Durch die soziale Isolation verarbeite das Gehirn weniger Reize und werde weniger stimuliert, wodurch die Leistungsfähigkeit abnehme und das Alzheimer-Risiko steige. Außerdem kann soziale Isolation zu Depressionen führen, die ebenfalls zu den Demenz-Risikofaktoren zählen.

Als weiteren neuen Risikofaktor wurden zu hohe LDL-Cholesterolwerte im mittleren Lebensalter in die Liste aufgenommen. Der Publikation zufolge könnte durch Normalisierung der Werte das Demenzrisiko um 7 Prozent gesenkt werden. Ein hoher LDL-Cholesterolspiegel kann die Bildung von Amyloid-Plaques, ein charakteristisches Merkmal der Alzheimer-Krankheit, begünstigen, heißt es zur Erklärung. Er beeinflusse aber auch das Risiko für weitere Demenzerkrankungen, so Pfitzer-Bilsing. Hohe LDL-Cholesterolwerte können zu Ablagerungen in den Blutgefäßen führen, die die Blutversorgung des Gehirns beeinträchtigen. Dadurch steigt das Risiko für eine vaskuläre Demenz. Mit Aufnahme des LDL-Cholesterolwerts in die Liste der Risikofaktoren unterstreiche die Kommission die Wichtigkeit der Herz-Kreislauf-Gesundheit für die Demenzprävention.

Das bekräftigt auch Professor Dr. Stefan Teipel, Leiter der Klinischen Demenzforschung am Deutschen Zentrum für neurodegenerative Erkrankungen (DZNE). Was gut ist für die Herzgesundheit, ist auch für die Hirngesundheit gut. Es lohnt sich also doppelt, in Prävention zu investieren. Dabei seien hohe LDL-Werte kein neu entdeckter Risikofaktor und wurden etwa von der Weltgesundheitsorganisation schon 2019 in ihrem Report aufgelistet. Auch zum Sehverlust gibt es bereits einige Studien zu dessen Einfluss auf das Demenzrisiko.

Dem »Lancet«-Bericht zufolge könnten 45 Prozent der Demenzerkrankungen verhindert oder deutlich verzögert werden, wenn alle 14 Risikofaktoren vollständig ausgeschaltet werden könnten. Dass Prävention möglich ist, betont auch Teipel. So hätte seit 2011 eine Reihe von prospektiven epidemiologischen Studien in Großbritannien, Dänemark, den USA und Deutschland gezeigt, dass das altersbezogene Demenzrisiko in den letzten zehn Jahren um etwa 3,5 Prozent gesunken ist. Die Gründe seien vermutlich der Zugang der Nachkriegsgeneration zu einer besseren Gesundheitsversorgung und zu Bildung, gerade bei Frauen, und die Abnahme des Rauchens. Dass die Summe der verhinderbaren Demenzfälle über alle Risikofaktoren hinweg bei 45 Prozent liegt, zweifelt der Experte aber an. Wenn man mehrere Risikofaktoren beeinflusst, gibt es synergistische Effekte, man kann für einzelne Individuen die Effekte der Risikoreduktion deswegen nicht einfach aufsummieren. Ich denke, die 45 Prozent liegen im oberen Randbereich dessen, was man erwarten kann und die Wirklichkeit liegt deutlich darunter.

Die 14 Demenz-Risikofaktoren sind geringe Bildung, eingeschränkte Hörfähigkeit, Einschränkungen der Sehkraft, hoher LDL-Cholesterolspiegel, Depressionen, soziale Isolation, Kopfverletzungen, Bewegungsmangel, Typ-2-Diabetes, Rauchen, Bluthochdruck, starkes Übergewicht, übermäßiger Alkoholkonsum und Luftverschmutzung. Die neuen Erkenntnisse der »Lancet«-Kommission betonen die Notwendigkeit, diese Risikofaktoren zu adressieren, um die Prävention und Verzögerung von Demenz zu fördern.

Die neuesten Erkenntnisse der »Lancet«-Kommission zur Prävention von Demenz liefern wichtige Hinweise darauf, wie wir dem wachsenden Problem der Demenzerkrankungen entgegenwirken können. Es ist beunruhigend zu sehen, dass Sehschwächen und hohe LDL-Cholesterolwerte das Demenzrisiko erhöhen, aber es bietet auch eine Gelegenheit zur Prävention. Indem wir die Herz-Kreislauf-Gesundheit verbessern und Sehschwächen behandeln, könnten wir signifikante Fortschritte im Kampf gegen Demenz erzielen. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen umzusetzen und die Öffentlichkeit sowie das Gesundheitssystem zu mobilisieren, um präventive Maßnahmen zu fördern und umzusetzen. Prävention ist möglich und nötig – die Senkung des Demenzrisikos muss eine Priorität in der öffentlichen Gesundheitsagenda werden.

 

Gerlach fordert Überarbeitung der Apothekenreform: Arzneimittelversorgung in Gefahr

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat ihre Bedenken gegenüber den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach deutlich gemacht. Bei einem Treffen mit den Vertretern des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) und der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) warnte sie, dass die geplanten Maßnahmen die Arzneimittelversorgung gefährden könnten. Laut Gerlach schwächt die Reform die Vor-Ort-Apotheken, anstatt sie zu stärken, und stellt eine Gefahr für die sichere und wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Menschen dar, besonders in ländlichen Regionen.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Zulassung von reinen Arzneimittel-Abgabestellen ohne die Anwesenheit eines Apothekers. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, argumentiert, dass dies den Begriff „Apotheke“ aushöhle und Gefahren für die Patientensicherheit berge, da eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln nicht mehr gewährleistet sei. Besondere Bedenken bestehen hinsichtlich der Beratung von Patienten, die mehrere Medikamente benötigen, sowie der Herstellung individueller Rezepturen, zum Beispiel für Kinder. Die geplanten Maßnahmen könnten die Patientensicherheit erheblich beeinträchtigen, da eine persönliche Beratung und individuelle Medikamentenherstellung in den Abgabestellen nicht sichergestellt werden können.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten Vergütungsregeln. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, betont die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung, um weitere Apothekenschließungen zu verhindern. Er verweist darauf, dass die aktuelle Honorierung auf dem Niveau von 2013 sei, obwohl die Personal-, Betriebs- und Lebenshaltungskosten seitdem erheblich gestiegen seien. Gerlach unterstützt diese Ansicht und fordert eine angemessene Vergütung der Leistungen öffentlicher Apotheken, um das Apothekensterben zu beenden.

Hubmann appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, den aktuellen Referentenentwurf zurückzuziehen und eine angemessene Finanzierung des bewährten Systems sicherzustellen. Er betont die Unterstützung aus den Ländern und der Gesundheitsministerkonferenz für diese Forderung. Gerlach äußerte die Hoffnung, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf in Abstimmung mit den Apothekern und den Ländern überarbeitet. Laut Gerlach müsse die Bundesregierung dringend Maßnahmen ergreifen, um die Reform in Zusammenarbeit mit den Apothekern und den Ländern zu überarbeiten und eine Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftliche Existenz der Apotheken sichert als auch die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.

Die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwar das Ziel, das Sterben von Apotheken zu stoppen und die Arzneimittelversorgung zu sichern, führt jedoch zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Versorgungssicherheit. Die Einführung von reinen Arzneimittel-Abgabestellen ohne die Anwesenheit von Apothekern ist ein Schritt in die falsche Richtung. Diese Maßnahme gefährdet nicht nur die Patientensicherheit, sondern auch die Qualität der medizinischen Beratung und die Herstellung individueller Rezepturen. Besonders in ländlichen Regionen, wo die medizinische Versorgung ohnehin schon herausfordernd ist, könnte die Reform zu einer weiteren Verschlechterung führen.

Darüber hinaus ist die finanzielle Situation der Apotheken ein entscheidender Faktor. Die Vergütung der Apothekenleistungen muss dringend an die gestiegenen Kosten angepasst werden, um ein weiteres Apothekensterben zu verhindern. Es ist unerlässlich, dass die Leistungen der Apotheken angemessen honoriert werden, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Forderung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach nach einer Überarbeitung des Gesetzentwurfs in Abstimmung mit den Apothekern und den Ländern ist daher mehr als gerechtfertigt.

Eine Reform darf nicht auf Kosten der Patientensicherheit und der Qualität der Arzneimittelversorgung gehen. Die Bundesregierung muss die Bedenken ernst nehmen und gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung finden, die sowohl die wirtschaftliche Existenz der Apotheken sichert als auch die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Nur so kann eine nachhaltige und sichere Gesundheitsversorgung in Deutschland gewährleistet werden.

 

Gewalt in Arztpraxen: Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert gesetzlichen Schutz

Gewalt und Aggressionen in Arztpraxen nehmen laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) alarmierend zu. Angesichts dieser Entwicklung appelliert die KBV eindringlich an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), den strafrechtlichen Schutz für medizinisches Personal in Arztpraxen auszuweiten. Dies solle im Rahmen der geplanten Strafrechtsverschärfung berücksichtigt werden, die Polizisten, Rettungskräfte und andere dem Gemeinwohl dienende Berufe besser vor Gewalt schützen soll.

Ein kürzlich vorgelegter Referentenentwurf sieht vor, dass bei der Strafzumessung nach § 46 Absatz 2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) künftig berücksichtigt wird, ob eine Tat geeignet ist, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Die bestehende Strafvorschrift „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ in § 113 Absatz 2 StGB soll erweitert werden, um Polizisten sowie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes, des ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme besser zu schützen. Noch bis heute besteht für interessierte Kreise die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Vorstand der KBV, vertreten durch Andreas Gassen, appellierte an Buschmann, Arztpraxen explizit in den Gesetzentwurf aufzunehmen. „Wir fordern daher Herrn Buschmann auf, in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen“, erklärte Gassen. Die zunehmende Gewalt und das aggressive Verhalten in der Gesellschaft seien auch in den Praxen deutlich spürbar. „Beschimpfungen und rüdes Verhalten, sei es verbal oder körperlich, werden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung“, fügte KBV-Vize Stephan Hofmeister hinzu.

Auch Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betonte die negativen Auswirkungen auf die Attraktivität des Berufes der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Diese seien häufig die ersten, die den raueren und aggressiveren Umgangston in der Gesellschaft zu spüren bekämen, sei es am Telefon oder bei der Anmeldung.

Die KBV hofft, dass die Gesetzesänderung auch den Schutz für das Personal in Arztpraxen verbessert und somit die Sicherheit und das Arbeitsumfeld der medizinischen Fachkräfte gestärkt werden.

Die zunehmende Gewalt in Arztpraxen ist ein besorgniserregendes Symptom einer gesellschaftlichen Verrohung, die wir nicht hinnehmen dürfen. Es ist erschreckend, dass medizinisches Personal, das tagtäglich im Dienst der Gesundheit und des Wohlbefindens steht, zunehmend Ziel von Aggressionen wird. Die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach erweitertem strafrechtlichem Schutz ist daher nicht nur berechtigt, sondern dringend notwendig. Wenn wir es ernst meinen mit dem Schutz derjenigen, die für das Gemeinwohl arbeiten, müssen wir sicherstellen, dass auch Ärzte und ihre Mitarbeiter in den Praxen vor Gewalt geschützt sind. Ein klarer gesetzlicher Rahmen, der diese Berufsgruppe einbezieht, wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nur so können wir gewährleisten, dass Arztpraxen Orte der Heilung und nicht der Bedrohung bleiben.

 

IQWiG erkennt beträchtlichen Zusatznutzen von Fezolinetant an

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Fezolinetant festgestellt. Das Medikament, vermarktet unter dem Namen Veoza™, ist seit Februar auf dem Markt und der erste Vertreter einer neuen Wirkstoffklasse als Antagonist am Neurokinin-3(NK3)-Rezeptor. Es wird zur Behandlung von Frauen mit moderaten bis schweren vasomotorischen Symptomen (VMS) in den Wechseljahren eingesetzt. Als estrogenfreie Alternative zur Hormonersatztherapie (HRT) stellt es eine bedeutende neue Therapieoption dar, insbesondere für Frauen, bei denen eine HRT aufgrund von Kontraindikationen oder persönlicher Ablehnung nicht infrage kommt.

Laut IQWiG liegt ein beträchtlicher Zusatznutzen von Fezolinetant im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie – dem beobachtenden Abwarten – vor. In der Ausmaßkategorie des IQWiG rangiert „beträchtlich“ hinter „erheblich“ und vor „gering“. Ein „Anhaltspunkt“ stellt die niedrigste Stufe der Aussagesicherheit dar, hinter „Beleg“ und „Hinweis“. Somit wird der Zusatznutzen von Fezolinetant zwar anerkannt, jedoch nicht als überwältigend betrachtet.

In der initialen Bewertungsrunde hatte das IQWiG die Studienergebnisse des Herstellers als unzureichend eingestuft, da die Kriterien für das Nicht-Infragekommen einer HRT zu weit gefasst waren. Neben Kontraindikationen, einem vorherigen Abbruch einer HRT oder der Entscheidung gegen eine HRT nach ärztlicher Beratung wurde auch das Vorliegen eines Risikofaktors als Ausschlusskriterium gewertet. Das IQWiG argumentierte, dass selbst bei Risikofaktoren wie Diabetes mellitus eine HRT nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung möglich sein könnte.

Der Hersteller Astellas konnte diese Bedenken durch das Nachreichen zusätzlicher Daten ausräumen, was zu einer positiveren Bewertung führte. Die abschließende Entscheidung über den Zusatznutzen von Fezolinetant wird nun dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegen.

Die Anerkennung eines beträchtlichen Zusatznutzens von Fezolinetant durch das IQWiG ist ein wichtiger Schritt in der Behandlung von Frauen mit vasomotorischen Symptomen in den Wechseljahren. Dieses neue Medikament bietet eine dringend benötigte, estrogenfreie Alternative zur Hormonersatztherapie, insbesondere für Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen oder persönlicher Überzeugung eine HRT ablehnen. Während die Einstufung als „Anhaltspunkt“ für einen Zusatznutzen nicht die höchste Sicherheitsstufe darstellt, markiert sie dennoch einen Fortschritt und eröffnet neue Möglichkeiten in der Therapie dieser belastenden Symptome.

Die Kritik des IQWiG an den ursprünglich eingereichten Studien verdeutlicht die Notwendigkeit präziser und umfassender Forschungsdaten, um den tatsächlichen Nutzen neuer Medikamente bewerten zu können. Es zeigt sich, dass eine gründliche und transparente wissenschaftliche Prüfung unerlässlich ist, um die bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für die zukünftige Behandlung von Wechseljahresbeschwerden sein.

 

WHO und STIKO empfehlen Umstellung auf trivalente Grippeimpfstoffe

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Ständige Impfkommission (STIKO) haben bedeutende Änderungen bei der Grippeimpfstoff-Empfehlung vorgenommen. Seit September 2023 rät die WHO zur Umstellung von tetravalenten auf trivalente Grippeimpfstoffe. Dieser Empfehlung folgt nun auch die STIKO und hat ihre Richtlinien entsprechend angepasst, wie im „Epidemiologischen Bulletin“ (31/2024) veröffentlicht wurde.

Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass die Influenza(B)/Yamagata-Linie seit März 2020 nicht mehr zirkuliert. Um das theoretische Risiko eines Wiedereintrags dieses Virus-Subtyps durch die Nutzung attenuierter Lebendimpfstoffe oder bei der Impfstoffproduktion zu minimieren, wird auf diesen Bestandteil verzichtet.

In Deutschland wird ab der Grippesaison 2024/2025 ein trivalenter lebend-attenuierter Influenzaimpfstoff verfügbar sein. Trivalente inaktivierte Grippeimpfstoffe sollen erst ab der Saison 2025/2026 erhältlich sein. Die exakte Verfügbarkeit dieser Impfstoffe wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die STIKO empfiehlt, dass Personen ab 60 Jahren jährlich im Herbst einen inaktivierten Influenza-Hochdosis-Impfstoff erhalten sollten. Für Personen ab sechs Monaten wird bei entsprechender Indikation ein inaktivierter Influenzaimpfstoff in Standarddosis empfohlen, jeweils mit der von der WHO vorgeschlagenen Antigenkombination. Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren können alternativ, sofern keine Kontraindikation besteht, mit einem lebend-attenuierten Impfstoff geimpft werden.

In der Übergangszeit, bis trivalente inaktivierte Grippeimpfstoffe verfügbar sind, können tetravalente Impfstoffe weiterhin bis zur Saison 2025/2026 verwendet werden. Für den Fall, dass kein trivalenter Lebendimpfstoff zur Verfügung steht, sollte auf einen inaktivierten Influenzaimpfstoff zurückgegriffen werden. Die STIKO rät von der Verwendung eines tetravalenten Lebendimpfstoffs in der Saison 2024/2025 ab.

Diese Anpassungen spiegeln die aktuellen epidemiologischen Erkenntnisse wider und dienen der Optimierung des Grippeschutzes.

Die Umstellung auf trivalente Grippeimpfstoffe ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung an die sich ändernde epidemiologische Lage. Die WHO und die STIKO reagieren damit auf die fehlende Zirkulation der Influenza(B)/Yamagata-Linie und minimieren somit potenzielle Risiken. Die Einführung der trivalenten Impfstoffe zeigt die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Gesundheitsbehörden, die stets darauf bedacht sind, den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Umstellung reibungslos verläuft und die Verfügbarkeit der neuen Impfstoffe termingerecht sichergestellt werden kann. Die klare und evidenzbasierte Kommunikation der STIKO trägt dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Impfmaßnahmen weiter zu stärken.

 

Cannabigerol: Vielversprechender Ansatz zur Reduktion von Angst und Stress

In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Journals „Scientific Reports“ aus dem renommierten „Nature“-Portfolio haben Forschende Hinweise darauf gefunden, dass das Phytocannabinoid Cannabigerol (CBG) positive Effekte auf das Empfinden von Angst und Stress haben kann. Diese doppelblinde, placebokontrollierte Crossover-Studie mit 34 gesunden, erwachsenen Teilnehmern wurde per Fernzugriff über Zoom durchgeführt und könnte neue Wege in der Behandlung von Angststörungen eröffnen.

Die Teilnehmenden der Studie nahmen an zwei Sitzungen teil, bei denen sie entweder 20 mg einer CBG-Tinktur oder ein Placebo einnahmen. Die CBG-Tinktur enthielt 10 mg/ml CBG, 0,89 mg/ml Cannabigerolsäure (CBGA) und 0,35 mg/ml β-Caryophyllen, mit einem Gesamtgehalt von 0,51 mg/ml Terpenoiden. Der Gehalt an THC und CBD lag unter 0,001 mg/g. Diese Tinktur wurde aus einer CBG-dominanten Hanfpflanze gewonnen, die weniger als 0,3 Prozent THC enthielt.

Die Messungen der Angst-, Stress- und Stimmungslagen sowie subjektiven Wirkungen der Tinktur erfolgten zu verschiedenen Zeitpunkten: vor der Einnahme (T0), etwa 20 Minuten nach der Einnahme (T1), nach einem Trier Social Stress Test (T2) und nach einem verbalen Gedächtnistest sowie einem Test mit der „Driving under the influence of drugs“ (DRUID)-App (T3).

Die Ergebnisse zeigten, dass CBG im Vergleich zum Placebo das Angstgefühl signifikant reduzierte, insbesondere zum Zeitpunkt T1. Auch die Wahrnehmung von Stress verringerte sich zu diesem Zeitpunkt. Obwohl keine signifikanten Auswirkungen auf die Stimmungsverbesserung festgestellt wurden, verbesserte CBG das verbale Gedächtnis im Vergleich zum Placebo, insbesondere in den Lernversuchen des California Verbal Learning Tests. Zudem zeigten die Tests mit der DRUID-App, dass CBG weder motorische noch kognitive Funktionsbeeinträchtigungen verursachte.

Die Teilnehmenden berichteten weder unter der CBG- noch unter der Placebo-Einnahme über nennenswerte Nebenwirkungen, was auf eine gute Verträglichkeit von CBG bei kurzfristiger Anwendung hinweist. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass 20 mg CBG Angst und Stress reduzieren können, ohne dass motorische oder kognitive Beeinträchtigungen oder nennenswerte unerwünschte Wirkungen auftreten.

Diese Ergebnisse sind vielversprechend, doch weitere Forschung, insbesondere größere klinische Studien mit einer sorgfältigen Dosenfindung, sind erforderlich, um das volle therapeutische Potenzial von CBG zu beurteilen. Die vorgestellte Studie stellt einen wichtigen ersten Schritt zum Verständnis der akuten Wirkungen von CBG beim Menschen dar.

Die Ergebnisse dieser Studie sind ein Hoffnungsschimmer für die zahlreichen Menschen, die unter Angst und Stress leiden und auf der Suche nach wirksamen Behandlungsmöglichkeiten sind. Die Entdeckung der positiven Effekte von CBG auf Angst und Stress könnte eine bedeutende Erweiterung der therapeutischen Optionen darstellen. Besonders bemerkenswert ist die gute Verträglichkeit und das Fehlen von nennenswerten Nebenwirkungen bei kurzfristiger Anwendung.

Jedoch sollte die Euphorie durch diese ersten positiven Ergebnisse nicht den Blick für die Notwendigkeit weiterer Forschung verstellen. Größere klinische Studien sind unerlässlich, um die langfristige Wirksamkeit und Sicherheit von CBG zu bestätigen. Die genaue Dosenfindung und das Verständnis der Wirkmechanismen werden entscheidend sein, um CBG als seriöse Behandlungsoption in die medizinische Praxis zu integrieren.

Diese Studie hat einen wichtigen Beitrag zur Forschung geleistet und legt den Grundstein für zukünftige Untersuchungen. Es bleibt zu hoffen, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft diese ersten Hinweise aufgreift und weiterverfolgt, um den Betroffenen bald eine neue, effektive und sichere Behandlungsmöglichkeit bieten zu können.

 

Internetnutzung fördert Wohlbefinden: Langzeitstudie belegt positive Effekte

Eine internationale Langzeitstudie mit 2,4 Millionen Teilnehmern aus 168 Ländern hat überraschende Ergebnisse zur Internetnutzung und deren Auswirkungen auf das Wohlbefinden zutage gefördert. Die Studie, an der Personen ab 15 Jahren teilnahmen, zeigt, dass das Surfen im Internet positive Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit und das Gefühl von Sinnhaftigkeit haben kann.

Wissenschaftler aus Großbritannien und den Niederlanden führten die Studie durch und berücksichtigten dabei verschiedene Einflussfaktoren wie Alter, Einkommen, Beschäftigungsstatus, Bildungsstand und Gesundheitsprobleme. In etwa 85 Prozent der Fälle wirkte sich der Zugang zum World Wide Web positiv auf das Wohlbefinden der Nutzer aus. Im Durchschnitt zeigten die Teilnehmer eine um 8,5 Prozent höhere Lebenszufriedenheit in Bereichen wie positiven Erfahrungen und Zufriedenheit mit ihrem sozialen Leben im Vergleich zu Menschen ohne Internetzugang.

Die Forscher vermuten, dass Online-Aktivitäten dazu beitragen können, Neues zu lernen und Freundschaften zu schließen. Diese Erkenntnisse könnten das Image des Internets verbessern, das oft mit negativen Phänomenen wie Cybermobbing, Social-Media-Sucht und Problemen mit dem Körperbild in Verbindung gebracht wird.

Jedoch offenbarte die Studie auch geschlechtsspezifische Unterschiede: Junge Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die regelmäßig online sind, zeigten sich im Durchschnitt unzufriedener mit ihrem Wohnort als Frauen, die nicht online gingen. Die Forscher mutmaßen, dass diese Unzufriedenheit darauf zurückzuführen sein könnte, dass sich diese Frauen in ihrer Gemeinschaft weniger willkommen fühlten und daher mehr Zeit im Internet verbrachten.

Das Forschungsteam weist darauf hin, dass der Zusammenhang zwischen Internetnutzung und Wohlbefinden bislang wenig Beachtung in der Wissenschaft gefunden hat, da die Mediennutzung häufig mit negativen Verhaltensweisen assoziiert wird. Es bleibt jedoch unklar, ob der beobachtete Zusammenhang kausal oder nur assoziativ ist. Weitere Studien sind notwendig, um zu klären, ob das Internet direkt zu einer Verbesserung des Wohlbefindens führt oder ob andere Faktoren eine Rolle spielen.

Die Ergebnisse der jüngsten Langzeitstudie zur Internetnutzung sind erfrischend und provokativ zugleich. Sie fordern uns auf, unsere voreingenommenen Ansichten über das Internet zu überdenken. Die positiven Effekte auf das Wohlbefinden, die in der Studie aufgezeigt werden, erinnern uns daran, dass die digitale Welt weit mehr bietet als nur Risiken und negative Einflüsse.

Natürlich dürfen die negativen Aspekte nicht ignoriert werden: Cybermobbing, Suchtgefahr und die Herausforderungen, die Social Media für das Körperbild mit sich bringen, sind ernsthafte Probleme. Doch diese Studie zeigt, dass das Internet auch ein Ort des Lernens, der sozialen Interaktion und der positiven Erfahrungen sein kann.

Besonders interessant ist die Beobachtung, dass junge Frauen, die viel Zeit online verbringen, unzufriedener mit ihrem Wohnort sind. Diese Erkenntnis könnte uns wichtige Hinweise darauf geben, wie wir Gemeinschaften und soziale Netzwerke gestalten sollten, um allen ein Gefühl der Zugehörigkeit zu bieten – sowohl online als auch offline.

Es ist an der Zeit, das Internet differenziert zu betrachten und seine Potenziale ebenso wie seine Gefahren zu erkennen. Wir sollten die positiven Aspekte fördern und gleichzeitig Strategien entwickeln, um die negativen Auswirkungen zu minimieren. Nur so können wir das volle Potenzial der digitalen Welt für das Wohlbefinden der Menschen nutzen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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