• 29.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Risikomanagement und technologische Fortschritte

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Risikomanagement und technologische Fortschritte

 

Insolvenzschutz, Reformen und digitale Lösungen – Strategien zur Sicherung und Weiterentwicklung von Apotheken

Apotheken stehen vor großen Herausforderungen: Von der Insolvenz ihres Rezeptabrechnungsunternehmens bis hin zur Bewältigung fehlerhafter Verordnungen. Dieser Bericht beleuchtet, wie Apotheken präventiv gegen finanzielle Risiken vorgehen können und stellt innovative Lösungen wie Noventis „TI-as-a-Service“ vor, die ohne lokale Konnektoren auskommen. Zudem wird das Apotheken-Reformgesetz und der Einfluss des Bundesrates thematisiert, sowie die politischen Bemühungen um bessere Vergütung und Apothekerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Selbstmedikation erreicht ein Rekordniveau, während innovative Apothekenprojekte auf der Expopharm gewürdigt werden. Parallel dazu gibt es Entwicklungen wie das Card-Link-Verfahren der Gesund.de-App, das Apotheken digital vernetzt. Bleiben Sie informiert über die neuesten Trends und Herausforderungen im Apothekenwesen.

 

Sichere Rezeptabrechnung: So schützen sich Apotheken vor Insolvenzen

Die Insolvenz eines Rezeptabrechnungsunternehmens kann für Apotheken gravierende finanzielle Folgen haben. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Insolvenzen solcher Dienstleister, was zahlreiche Apotheken in Zahlungsschwierigkeiten brachte. Dieser Bericht beleuchtet, wie sich Apotheken präventiv schützen und rechtlich absichern können, um im Falle einer Insolvenz nicht in existenzbedrohende Lagen zu geraten.

Die Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung ist Vertrauen, doch gerade bei finanziellen Transaktionen müssen Apotheken verstärkt auf Sicherheit achten. Der erste Schritt ist die sorgfältige Auswahl des Rezeptabrechnungsunternehmens. Apotheken sollten auf die wirtschaftliche Stabilität und die Reputation des Dienstleisters achten. Hierbei können Bonitätsprüfungen und Referenzen anderer Apotheken hilfreich sein. Ein etablierter und finanzstarker Partner bietet eine größere Sicherheit, dass die Zahlungen zuverlässig und pünktlich erfolgen.

Ein weiteres wichtiges Mittel zur Risikominimierung sind vertragliche Absicherungen. In den Verträgen sollten Klauseln enthalten sein, die den Zahlungsverkehr und die Haftung im Insolvenzfall regeln. Dazu gehört unter anderem die Vereinbarung von Treuhandkonten, auf denen die Gelder der Apotheken separat verwaltet werden. Dies verhindert, dass die Mittel im Falle einer Insolvenz in die Insolvenzmasse des Abrechnungsunternehmens einfließen und somit für die Apotheken verloren gehen.

Zusätzlich sollten Apotheken regelmäßig ihre Forderungen überwachen und zeitnah Rechnungen einreichen. Eine enge Kommunikation mit dem Abrechnungsunternehmen kann dabei helfen, frühzeitig Probleme zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sollte eine Insolvenz absehbar sein, ist schnelles Handeln gefragt. Apotheken sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um ihre Forderungen anzumelden und ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die rechtliche Beratung spielt ohnehin eine zentrale Rolle im Umgang mit Rezeptabrechnungsunternehmen. Fachanwälte für Insolvenzrecht und Apothekenrecht können wertvolle Unterstützung bieten und dabei helfen, Verträge optimal zu gestalten und im Ernstfall die richtigen Schritte zu unternehmen. Gerade bei komplexen Rechtsfragen und im Falle einer Insolvenz kann der rechtliche Beistand über den Fortbestand der Apotheke entscheiden.

Neben diesen präventiven Maßnahmen können Apotheken auch finanzielle Rücklagen bilden, um kurzfristige Zahlungsausfälle abzufedern. Eine solide Finanzplanung und die Diversifizierung der Einnahmequellen tragen dazu bei, dass eine Apotheke auch bei Zahlungsschwierigkeiten eines Abrechnungsunternehmens handlungsfähig bleibt. Darüber hinaus sollten Apotheken überlegen, ob sie mehrere Abrechnungsdienstleister nutzen, um das Risiko weiter zu streuen.

Letztlich ist es von großer Bedeutung, dass Apothekeninhaber sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen informieren. Fachzeitschriften, Fortbildungen und die Mitgliedschaft in Apothekenverbänden bieten wertvolle Informationsquellen und Unterstützung.

Insgesamt zeigt sich, dass eine Kombination aus sorgfältiger Auswahl des Abrechnungsunternehmens, vertraglichen Absicherungen, regelmäßiger Überwachung der Forderungen, rechtlicher Beratung und finanziellen Rücklagen der beste Schutz vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz ist. Apotheken können somit ihre finanzielle Stabilität sichern und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Die Insolvenzen von Rezeptabrechnungsunternehmen zeigen eindrucksvoll, wie verletzlich Apotheken gegenüber den Zahlungsausfällen Dritter sind. Es ist daher unerlässlich, dass Apothekeninhaber präventive Maßnahmen ergreifen und nicht allein auf das Vertrauen in ihre Dienstleister setzen. Die sorgfältige Auswahl der Abrechnungsunternehmen und die vertragliche Absicherung sind hierbei essenziell. Besonders wichtig ist jedoch die Diversifizierung: Apotheken sollten nicht alle Eier in einen Korb legen und mehrere Dienstleister nutzen, um das Risiko zu streuen. Auch die Bildung finanzieller Rücklagen und eine solide Finanzplanung sind unverzichtbar. Nur durch eine umfassende Strategie können Apotheken die existenzbedrohenden Folgen einer Insolvenz vermeiden und ihre wirtschaftliche Stabilität langfristig sichern.

 

Landgericht Ulm: Kein Erbe für Müllers Adoptivkinder

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder des Drogerieunternehmers Erwin Müller und seiner Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptivkinder hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, dass der Pflichtteilsverzichtsvertrag weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig sei. Die Richterin wies darauf hin, dass den Klägern bekannt war, dass ein Beurkundungstermin stattfinden würde und der Vertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem betonte das Gericht, dass die erwachsenen Adoptivkinder die Tragweite ihres Verzichts hätten abschätzen können.

Das Argument der Kläger, sie hätten den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus erhalten, ließ die Richterin nicht gelten. Auch von einer seelischen Zwangslage, wie von den Klägern behauptet, konnte sich die Kammer nicht überzeugen. Das Gericht sah zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass die Adoptivkinder finanziell abhängig gewesen seien. Der Streitwert wurde auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro festgesetzt. Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und deren Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung hatte im Mai begonnen, als die Adoptivkinder ihren Pflichtteil des Erbes forderten. Bereits beim Prozessauftakt hatte die Kammer angedeutet, dass sie den Vertrag nicht für nichtig halte. Damals waren die drei Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend, Erwin Müller selbst jedoch nicht. Den drei Adoptivkindern, die 2015 adoptiert wurden, wird nachgesagt, Jagdfreunde Müllers zu sein. Die Adoption soll erfolgt sein, nachdem es zum Bruch mit Müllers leiblichem Sohn gekommen war, offenbar um dessen Pflichtteil zu schmälern.

Erwin Müller, ursprünglich Friseur, eröffnete 1953 seinen ersten Salon in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim und später in Neu-Ulm. 1966 begann er, Kosmetik- und Drogerieartikel in seinem Salon anzubieten. 1969 brachte er von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores und SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er in Ulm seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Heute beschäftigt die Drogeriekette Müller rund 35.000 Mitarbeiter und betreibt über 900 Filialen in Europa. Die Klage und das Urteil werfen ein Schlaglicht auf die rechtlichen und emotionalen Herausforderungen von Adoptionsfällen im Erwachsenenalter und Erbstreitigkeiten.

Der Fall um die Erbschaftsrechte der Adoptivkinder von Erwin Müller zeigt eindrücklich die komplexen und oftmals schmerzhaften Verflechtungen von familiären und rechtlichen Beziehungen. Während das Gericht formell korrekt gehandelt hat, indem es den Pflichtteilsverzichtsvertrag als gültig erachtete, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Adoptionsentscheidungen, die auf strategischen Überlegungen basieren, um Erbschaftsrechte zu beeinflussen, werfen ethische Fragen auf. Es zeigt sich, dass rechtliche Klarheit nicht immer mit moralischer Gerechtigkeit einhergeht. Zudem wird deutlich, wie wichtig eine fundierte und unabhängige rechtliche Beratung ist, um die Tragweite solcher Entscheidungen vollumfänglich zu verstehen. Die betroffenen Adoptivkinder stehen nun nicht nur vor den hohen finanziellen Lasten des Prozesses, sondern auch vor der Aufgabe, ihre persönliche und familiäre Identität neu zu definieren. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall eine breitere Diskussion über die ethischen Dimensionen von Erbschaft und Adoption anstößt.

 

Apotheken-Reformgesetz: Machtkampf zwischen Bundestag und Bundesrat

Beim Apotheken-Reformgesetz (Apo-RG) hoffen die Apotheker noch auf die Unterstützung der Bundesländer. Doch deren Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Dennoch gibt es einige Optionen. Der Bundestag kann die meisten Gesetze ohne Votum des Bundesrats beschließen. Bei Einspruchsgesetzen kann die Länderkammer jedoch ihre abweichende Meinung zum Ausdruck bringen.

Sobald das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen hat, wird dieser dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Die Bundesregierung kann daraufhin eine Gegenäußerung abgeben. Der Bundestag ist nicht verpflichtet, die Stellungnahme des Bundesrats zu berücksichtigen, doch Anregungen der Länderkammer finden gelegentlich ihren Weg ins Gesetz.

Der Bundesrat kann nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch den Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. Können sich die Vertreter von Bund und Ländern auf Änderungen verständigen, beschließt der Bundestag das Gesetz erneut. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Ein Einspruch mit absoluter Mehrheit kann vom Bundestag mit absoluter Mehrheit zurückgewiesen werden. Bei einem Einspruch mit Zweidrittelmehrheit benötigt auch der Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zur Zurückweisung, ansonsten ist das Gesetz gescheitert.

In der Praxis ruft der Bundesrat bei Einspruchsgesetzen häufig den Vermittlungsausschuss an. Dass der Bundesrat nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegt, kommt hingegen selten vor.

Zustimmungsbedürftig im Bundesrat sind Gesetze nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Grundgesetz geregelt sind. Dazu gehören Verfassungsänderungen, Auswirkungen auf die Finanzen der Länder und Eingriffe in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits Änderungen an seinem Referentenentwurf vorgenommen, um eine Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat zu vermeiden. So wurde die erleichterte Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse aus einer früheren Version des Gesetzentwurfs gestrichen.

Das Apotheken-Reformgesetz ist ein Beispiel für die komplexen Machtverhältnisse im deutschen Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat bei den meisten Gesetzen das letzte Wort, doch der Bundesrat kann durch Stellungnahmen, Vermittlungsausschuss und Einspruchsverfahren Einfluss nehmen.

Das Apotheken-Reformgesetz steht im Zentrum eines komplexen politischen Prozesses, der die Balance der Macht zwischen Bundestag und Bundesrat widerspiegelt. Während die Apotheker auf Unterstützung der Bundesländer hoffen, bleibt die Realität, dass der Bundestag bei den meisten Gesetzen das letzte Wort hat. Dennoch zeigt die Möglichkeit des Bundesrats, den Vermittlungsausschuss anzurufen und Einspruch einzulegen, dass die föderalen Strukturen Deutschlands eine bedeutende Rolle in der Gesetzgebung spielen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat geschickt versucht, eine Zustimmungsbedürftigkeit im Bundesrat zu umgehen, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen. Dies zeigt, wie politische Akteure innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen manövrieren, um ihre Ziele zu erreichen. Trotz begrenzter Einflussmöglichkeiten kann der Bundesrat durch Stellungnahmen und Einsprüche wichtige Anpassungen und Diskussionen anstoßen.

Das Apo-RG ist ein Paradebeispiel dafür, wie Gesetze nicht nur in der Legislative entstehen, sondern durch ein ständiges Kräftemessen und Kompromissfindungen zwischen Bund und Ländern geformt werden. Dies mag den Prozess komplex und manchmal langwierig machen, doch es ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Demokratie, der sicherstellt, dass vielfältige Interessen Gehör finden und berücksichtigt werden.

 

Apotheker am Limit: Doppelte Rezeptausstellung und fehlerhafte Verordnungen belasten Apotheken

Ein Vertretungsapotheker steht vor einer Herausforderung: Er erhält eine Rezepturverordnung sowohl als Muster-16-Formular als auch als E-Rezept und ist unsicher, welches er beliefern soll. Die Hautarztpraxis stellt offenbar routinemäßig beide Formate aus. Der Apotheker, der anonym bleiben möchte, berichtet frustriert über den täglichen Kampf mit solchen Problemen.

Ein Patient brachte kürzlich zwei Papierrezepte mit je einer Rezepturverordnung in die Apotheke. Auf den Formularen waren Erythromycin, Triamcinolon, Hilfsstoffe und die Grundlage jeweils separat aufgeführt, jeweils mit einem „DJ“ am Ende jeder Zeile. Parallel dazu legte der Patient dasselbe Rezept als E-Rezept vor. Der Apotheker war unschlüssig, welches Rezept er verwenden sollte.

Der Apotheker kritisiert, dass einfache Dinge in der Praxis oft nicht richtig gehandhabt werden. Der Hautarzt stellt angeblich routinemäßig Verordnungen sowohl als E-Rezept als auch als Papierrezept aus. Der Patient behauptete, er erhalte sicherheitshalber immer beide Formate. Das E-Rezept war jedoch so fehlerhaft, dass der Apotheker es nicht in sein System übernehmen konnte.

Da es sich um eine nicht dringliche Folgeverordnung handelte, schickte der Apotheker den Patienten zurück zur Praxis, um ein korrekt ausgestelltes Rezept zu erhalten. Er zeigte dem Patienten, wie ein korrektes Rezept aussehen müsste. Der Patient versprach, sich darum zu kümmern, und der Apotheker wartet nun auf das richtige Rezept.

Dieser Vorfall verdeutlicht die oft unbekannte Hintergrundarbeit in Apotheken. Der Apotheker hätte zur Praxis gehen können, um das Papierrezept korrigieren zu lassen oder das E-Rezept zu berichtigen, entschied sich jedoch dagegen, da beide Verordnungen schludrig ausgestellt waren. Er wollte nicht erneut die Fehler anderer ausbügeln.

Apotheker nehmen seit jeher den Patienten, Verordnern und Krankenkassen viele Aufgaben und Fehler ab und korrigieren diese. Der Apotheker beklagt, dass sich diese Praxis nie ändern wird, solange das Selbstverständnis eines „All-Inclusive-Service-Apothekers“ unantastbar bleibt. Seine umfangreiche Vertretungserfahrung zeigt ihm immer wieder die gleichen Verhaltensmuster in der Branche.

Der Fall des Vertretungsapothekers offenbart ein wiederkehrendes Problem im Gesundheitssystem: die oft mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Apotheken. Dass ein Apotheker zwischen einem fehlerhaften E-Rezept und einem ebenso problematischen Papierrezept wählen muss, zeigt, wie dringend Verbesserungen notwendig sind. Es ist untragbar, dass Apotheken ständig die Fehler anderer korrigieren müssen, anstatt sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.

Die doppelte Ausstellung von Rezepten durch die Arztpraxis – sowohl digital als auch auf Papier – mag aus Vorsicht geschehen, führt jedoch zu unnötiger Verwirrung und zusätzlichem Arbeitsaufwand. Hier sind klare Richtlinien und eine bessere Schulung der Praxisangestellten erforderlich. Gleichzeitig sollten Apotheken entlastet werden, damit sie nicht als „All-Inclusive-Service“ agieren müssen, sondern sich auf die qualifizierte Versorgung der Patienten konzentrieren können.

Langfristig muss das Ziel sein, ein reibungslos funktionierendes System zu schaffen, in dem E-Rezepte korrekt und zuverlässig ausgestellt und verarbeitet werden können. Dies erfordert Investitionen in die technische Infrastruktur und eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitssystem. Nur so können Apotheker entlastet und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden.

 

Noventi führt TI-Anbindung ohne lokale Konnektoren für Apotheken ein

Noventi bietet ab sofort eine innovative TI-Anbindung ohne lokale Konnektoren für Apotheken an. Die neue Lösung, bekannt als „TI-as-a-Service“ (TIaaS), ermöglicht es Apotheken, die Warenwirtschaftssysteme von Noventi nutzen, auf eine rechenzentrumsbasierte TI-Anbindung umzusteigen. Traditionell sind Apotheken über lokale Konnektoren an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden, was häufig Wartungs- und Ausfallprobleme mit sich bringt. Mit Noventi Connect TIaaS entfällt dieser lokale Konnektor, und die Verbindung erfolgt stattdessen über ein Hochleistungsrechenzentrum in Frankfurt am Main.

Diese neue Lösung verspricht eine deutlich höhere Ausfallsicherheit und Wartungsfreundlichkeit. Das Rechenzentrum ist mit Backup-Konnektoren und einer redundanten Infrastruktur ausgestattet, was eine durchgehende Verfügbarkeit gewährleisten soll. Zudem werden die TI-Komponenten zentral überwacht und gewartet, sodass Apotheken von einem reibungslosen Betrieb profitieren. Die Kosten für die Anbindung sollen sich an der TI-Förderpauschale orientieren, was eine transparente und planbare Kostenstruktur für die Apotheken gewährleistet.

Die technische Umsetzung der TIaaS-Lösung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Konnektorenhersteller Secunet. Während wichtige Hardwarekomponenten wie Kartenterminal, SMC-B und eHBA weiterhin vor Ort in den Apotheken verbleiben, wird der Verbindungsaufbau zum Rechenzentrum durch den „Noventi TI Service Client (TISC)“ übernommen. Die Verbindung erfolgt dabei über eine sichere VPN-Verbindung.

Mit diesem Angebot reiht sich Noventi in eine wachsende Zahl von Anbietern ein, die rechenzentrumsbasierte TI-Anbindungen anbieten. Neben Noventi nutzen bereits Apotheken, die Systeme von RedMedical und CGM verwenden, ähnliche Lösungen. Experten gehen davon aus, dass künftig weitere Anbieter folgen werden, da die TI 2.0-Initiative auf eine vollständige Abkehr von lokalen Konnektoren abzielt.

Die Einführung der TI-as-a-Service-Lösung durch Noventi markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung von Apotheken. Mit der Verlagerung der TI-Anbindung ins Rechenzentrum wird nicht nur die technische Zuverlässigkeit erhöht, sondern auch der Wartungsaufwand erheblich reduziert. Dies erlaubt den Apotheken, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um die technische Infrastruktur sorgen zu müssen.

Besonders bemerkenswert ist die hohe Ausfallsicherheit, die durch die redundante Ausstattung des Rechenzentrums erreicht wird. In Zeiten, in denen Ausfallsicherheit und Datenschutz höchste Priorität haben, bietet Noventi eine Lösung, die diesen Anforderungen gerecht wird. Zudem zeigt die Kooperation mit Secunet, dass Noventi auf bewährte Technologien und Partnerschaften setzt, um den Apotheken eine optimale Dienstleistung zu bieten.

Die Orientierung an der TI-Förderpauschale bei den Kosten ist ein weiterer Pluspunkt, der die Lösung attraktiv und wirtschaftlich planbar macht. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Anbieter nachziehen und den Apothekenmarkt mit innovativen Lösungen bereichern. Noventi setzt hier einen wichtigen Impuls für die Zukunft der Apotheken und zeigt, dass moderne IT-Infrastrukturen auch im Gesundheitswesen Einzug halten können.

 

Selbstmedikation und Vertrauen in Apotheken auf Rekordniveau

Eine neue Umfrage des Branchenverbandes Pharma Deutschland zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen bei kleineren gesundheitlichen Beschwerden auf Selbstmedikation mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln setzt. Die repräsentative Umfrage ergab, dass 83 Prozent der Befragten entweder auf Arzneimittel aus ihrem heimischen Vorrat zurückgreifen oder sich rezeptfreie Präparate in der Apotheke besorgen. Besonders aktiv in der Selbstmedikation ist die Altersgruppe der 30 bis 39-Jährigen, von denen 94 Prozent zu dieser Maßnahme greifen.

Die Apotheke vor Ort ist dabei der bevorzugte Einkaufsort für rezeptfreie Arzneimittel: 67 Prozent der Befragten kaufen sie dort ein und nutzen die Möglichkeit zur Beratung durch das Fachpersonal. Gründe hierfür sind die Nähe der Apotheke, die von 32 Prozent geschätzt wird, und das Vertrauen in die Empfehlungen des Apothekenpersonals, das 21 Prozent der Befragten als entscheidend angeben.

Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, sieht in diesen Zahlen eine Bestätigung der bedeutenden Rolle der Apotheken: "Die Zahlen belegen eindrucksvoll: Apotheken sind unverzichtbar für eine sichere und effektive Selbstmedikation. Das große Vertrauen, das die Menschen in die persönliche Beratung und Kompetenz der Apotheken vor Ort setzen, ist eine wichtige Säule unseres Gesundheitssystems."

Die Umfrage hebt auch das hohe Vertrauen in Gesundheitsfachkräfte hervor: 93 Prozent der Befragten vertrauen auf die Beratung in Arztpraxen, während die Beratung in Apotheken mit 92 Prozent fast genauso hoch eingeschätzt wird. Brakmann betont: "Die Kombination aus Vertrauen in Fachkräfte und die eigene Expertise zeigt, dass sich Selbstmedikation und professionelle medizinische Betreuung sinnvoll ergänzen und den Patientinnen und Patienten helfen, eigene Entscheidungen zu treffen." Zudem geben 57 Prozent der Befragten an, ihre Entscheidung für ein rezeptfreies Arzneimittel maßgeblich auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen zu treffen.

Pharma Deutschland misst verlässlichen Informationen zur Selbstmedikation eine hohe Bedeutung bei, um den Menschen Sicherheit im Umgang mit rezeptfreien Arzneimitteln zu geben. "Wir setzen uns für die Stärkung der Gesundheitskompetenz ein", erklärt Brakmann. "Nur informierte Patientinnen und Patienten können die Vorteile der Selbstmedikation voll ausschöpfen und gleichzeitig mögliche Risiken minimieren. Hierbei spielt die Beratungsleistung der Apotheken eine entscheidende Rolle."

Brakmann betont zudem den wirtschaftlichen Vorteil der Selbstmedikation: "Der hohe Anteil von Menschen, die bei leichten Beschwerden zu rezeptfreien Arzneimitteln greifen, unterstreicht die enorme Bedeutung für unser Gesundheitssystem. Studien zum gesundheitsökonomischen Effekt der Selbstmedikation haben ergeben, dass ein Euro für Selbstmedikation mit einem rezeptfreien Arzneimittel im GKV-System Ausgaben von etwa 14 Euro einspart. Damit sind Selbstmedikation und Selbstfürsorge wichtige und effiziente Bausteine einer umfassenden Gesundheitsversorgung."

Mit Blick auf die Zukunft sieht Pharma Deutschland großes Potenzial in der Selbstmedikation. "In einer Zeit, in der unser Gesundheitssystem vor enormen Herausforderungen steht, kann verantwortungsvolle Selbstmedikation einen wichtigen Beitrag zur Entlastung leisten. Wir sprechen uns deutlich für eine Entlassung aus der Rezeptpflicht bei geeigneten Substanzen aus, um das volle Potenzial der Selbstmedikation zu entfalten und Eigenverantwortung zu stärken", so Brakmann.

Die repräsentative Online-Befragung wurde vom 13. bis 18. Mai 2024 unter 1.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt.

Die Umfrage von Pharma Deutschland zeichnet ein klares Bild: Die Deutschen vertrauen auf Selbstmedikation und schätzen die Beratung in Apotheken. Dies ist ein deutlicher Beweis für die hohe Kompetenz und das Vertrauen, das Apotheken genießen. In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem zunehmend unter Druck steht, bieten Apotheken nicht nur eine wichtige Anlaufstelle für medizinische Beratung, sondern tragen auch erheblich zur Entlastung des Systems bei. Selbstmedikation, wenn verantwortungsvoll betrieben, ist ein unverzichtbarer Baustein unserer Gesundheitsversorgung und spart zudem immense Kosten. Doch es bleibt wichtig, dass Patienten gut informiert sind und wissen, wann professionelle Hilfe notwendig ist. Die Balance zwischen Selbstmedikation und ärztlicher Beratung muss stets gewahrt bleiben, um eine optimale Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

 

Preis für innovative Apothekenprojekte: Würdigung von Tatendrang und unternehmerischem Geschick

Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen zeigen Apothekerinnen und Apotheker weiterhin Engagement, indem sie bestehende Offizinen übernehmen oder neue gründen. Um diesen Unternehmergeist und die kreativen Ideen zu honorieren, wird auf der Expopharm erstmals der Gründungs-Preis verliehen. Interessierte Apothekenleiterinnen und -leiter haben noch bis zum 16. August die Möglichkeit, sich um diesen Preis zu bewerben.

In Deutschland schließen immer mehr Apotheken, da viele Inhaberinnen und Inhaber keine Nachfolger finden. Zudem zögert der pharmazeutische Nachwuchs angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten, eine neue Offizin zu gründen. Der Gründungs-Preis soll ein positives Signal setzen und diejenigen auszeichnen, die mit ihren Visionen und ihrem Tatendrang bei der Übernahme oder Neugründung von Apotheken beeindrucken.

Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: Eine Fachjury wählt ihren Favoriten, während die Besucherinnen und Besucher der Expopharm-Website die Möglichkeit haben, ihren Publikumsliebling zu küren. Die Gewinnerinnen und Gewinner jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld von 2.500 Euro.

Teilnahmeberechtigt sind Apothekenleiterinnen und -leiter, die bei der Übernahme oder Neugründung einer Apotheke besonderen Mut und unternehmerisches Geschick gezeigt haben. Voraussetzung ist, dass die Neugründung oder Übernahme nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Die Bewerbung erfolgt durch Einreichung einer kurzen Videobotschaft. In dieser Botschaft sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hervorheben, was ihre Apotheke einzigartig macht. Sie sollen darlegen, warum sie die Offizin übernommen oder neu gegründet haben, welche Vision sie mit ihrer Apotheke verfolgen und wie sie diese in Zukunft weiterentwickeln möchten.

Apothekenleiterinnen, Apothekenleiter oder Apothekenteams können sich noch bis zum 16. August per Videobotschaft auf der Website der Expopharm (www.expopharm.de) um den Gründungs-Preis bewerben. Die feierliche Preisverleihung findet am 10. Oktober 2024 im Rahmen einer Abendveranstaltung auf der Expopharm statt.

Dieser Preis ist eine wertvolle Gelegenheit, innovatives Denken und unternehmerischen Mut in der Apothekenlandschaft zu würdigen und zu fördern. Durch die Anerkennung solcher Leistungen soll ein Anreiz geschaffen werden, auch in herausfordernden Zeiten neue Wege zu gehen und die Apothekenlandschaft aktiv zu gestalten.

Die Einführung des Gründungs-Preises für Apothekerinnen und Apotheker ist nicht nur eine willkommene Neuerung, sondern auch ein dringend benötigtes Zeichen der Anerkennung. In einer Zeit, in der viele Apotheken wegen mangelnder Nachfolge schließen und der Berufsnachwuchs vor den wirtschaftlichen Herausforderungen zurückschreckt, setzt dieser Preis ein positives Signal.

Die Möglichkeit, unternehmerischen Mut und innovative Konzepte zu würdigen, kann jungen Apothekerinnen und Apothekern den notwendigen Anreiz geben, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Es ist essenziell, dass der pharmazeutische Nachwuchs erkennt, dass Engagement und Kreativität geschätzt und belohnt werden.

Darüber hinaus bietet der Preis nicht nur eine finanzielle Anerkennung, sondern auch eine Plattform, um innovative Projekte und zukunftsweisende Ideen vorzustellen. Dies könnte dazu beitragen, neue Standards in der Branche zu setzen und andere Apotheken zu inspirieren.

Der Gründungs-Preis ist ein wichtiger Schritt, um die Apothekerschaft in Deutschland zu stärken und die Vielfalt der Apothekenlandschaft zu erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiative auf breite Resonanz stößt und die dringend benötigte positive Dynamik entfaltet.

 

Gesund.de startet Card-Link am 31. Juli

Als erste App in Deutschland hat gesund.de die Zulassung der Gematik für das Card-Link-Verfahren erhalten, das nun auch für Vor-Ort-Apotheken verfügbar ist. Diese Funktion soll schrittweise für alle bisherigen und neuen Nutzerinnen und Nutzer der Gesund.de-App ausgerollt werden. Zuvor hatten bereits die Versandapotheken Doc Morris und Shop Apotheke die Zulassung für das Card-Link-Verfahren erhalten. Die Branche wartet nun auf die standeseigene Lösung der Gedisa, die voraussichtlich Mitte August bereitstehen soll.

In einer Mitteilung an die Apotheken heißt es, dass gesund.de „die erste und einzige deutsche App ist, die alle strengen Anforderungen der Gematik erfüllt und Card-Link als neuen Einlöseweg für E-Rezepte auf den Markt bringen darf.“ Der offizielle Start von Card-Link durch gesund.de ist für den 31. Juli 2024 geplant. Apotheken, die gesund.de bereits mit der Bereitstellung von Card-Link beauftragt haben, müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, da die Funktion automatisch freigeschaltet wird.

Für die Apotheken sei ein zusätzlicher Vertrag mit der Gedisa „ausdrücklich nicht notwendig“, erklärte gesund.de weiter. Zudem gebe es konstruktive Gespräche mit der Gedisa und es würden die Bestrebungen unterstützt, eine einheitliche technische Card-Link-Infrastruktur aufzubauen. „Wir werden Sie rechtzeitig kontaktieren, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt etwas ändern“, so Gesund.de.

Die bestellten Werbemittel wie Plakate oder Flyer zu Card-Link seien auf die jeweilige Apotheke individualisiert und bereits versandt worden. Mit dieser neuen Entwicklung wird gesund.de den Apotheken einen modernen und effizienten Weg bieten, E-Rezepte einzulösen und den Service für Patienten und Kunden weiter zu verbessern.

Die Einführung des Card-Link-Verfahrens durch gesund.de markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es zeigt, dass Innovation und technischer Fortschritt auch im Apothekensektor möglich sind. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass gesund.de als erste und bisher einzige App die strengen Anforderungen der Gematik erfüllt hat. Dies unterstreicht das Engagement und die Kompetenz des Unternehmens, moderne Lösungen für alltägliche Herausforderungen bereitzustellen.

Die schrittweise Einführung ermöglicht eine kontrollierte und nachhaltige Integration der neuen Funktion in den Apothekenalltag. Dass hierfür kein zusätzlicher Vertrag mit der Gedisa notwendig ist, erleichtert den Prozess für die Apotheken erheblich. Die konstruktiven Gespräche und die Unterstützung einer einheitlichen technischen Infrastruktur sind ebenfalls positive Signale für die Branche.

Es bleibt zu hoffen, dass andere Anbieter nachziehen und ähnliche Lösungen entwickeln, um den Patienten in Deutschland flächendeckend moderne und effiziente Wege zur Einlösung von E-Rezepten zu bieten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Zukunft, und gesund.de setzt hier ein starkes Zeichen.

 

Apothekenreform: Mecklenburg-Vorpommern fordert bessere Vergütung und Apothekerschutz

Die Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Unterstützung aus der Politik. Gemeinsam mit der Apothekerkammer setzt sich das Gesundheitsministerium für Änderungen am aktuellen Reformentwurf ein. In einem gemeinsamen Schreiben fordern Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) und Kammerpräsident Dr. Georg Engel unter anderem eine Erhöhung der Vergütung für Apotheken sowie den Erhalt der Präsenz von Apothekern.

Das Schreiben fasst die wesentlichen Punkte zusammen, die im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren behandelt werden sollen. Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten bei der Aufstellung der Notfalldienstpläne. In Mecklenburg-Vorpommern haben sich Teildienste bewährt, und die Honorierung dieser Teildienste sei notwendig, um die Apothekenstandorte, insbesondere in dünn besiedelten Regionen, zu stärken.

Eine unmittelbare Anpassung des Fixbetrages auf ein Niveau, das allen Interessen gerecht wird und regelmäßig an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst wird, sei laut dem Schreiben unerlässlich, um weitere kurzfristige Apothekenschließungen zu vermeiden. Der prozentuale Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis solle unverändert bleiben, um die Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln nicht zu gefährden.

Ministerin Drese und Kammerpräsident Engel sprechen sich klar gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums aus, Apotheken künftig ohne Anwesenheit eines Apothekers öffnen zu lassen. Das Prinzip der persönlichen Leitung und Verantwortung eines Apothekers müsse beibehalten werden, da die schulische Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) dafür nicht ausreichend sei. Stattdessen sollten neue Berufsbilder entwickelt werden, ähnlich den früheren Pharmazieingenieuren.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die geplante Notfallreform keine Doppelstrukturen im Nacht- und Notdienst entstehen dürfen, da diese die ohnehin prekäre Personalsituation weiter verschärfen könnten. Ministerin Drese und Kammerpräsident Engel betonen, dass eine sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Apotheken auch zukünftig gewährleistet sein muss.

Marco Bubnick, Vizepräsident der Apothekerkammer, bedankt sich bei Ministerin Drese, Staatssekretärin Grimm und der zuständigen Fachabteilung für das Gehör und die Prüfung der Argumente der Apothekerschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Er hebt hervor, dass eine Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt eine Fläche von mehr als 70 km² abdeckt, was in anderen Bundesländern von mehreren Apotheken übernommen wird. Es sei daher unabdingbar, wirtschaftlich tragbare Lösungen zu finden, um eine Arzneimittelversorgung in der Nacht und an Feiertagen auch künftig sicherzustellen.

Insgesamt setzen sich die Ministerin und der Kammerpräsident für eine Reform ein, die die besonderen Anforderungen und Herausforderungen der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt und die Grundlage für eine nachhaltige und flächendeckende Versorgung bietet.

Die Forderungen nach Anpassungen an der Apothekenreform sind mehr als berechtigt. Mecklenburg-Vorpommern steht aufgrund seiner geografischen Gegebenheiten und der dünnen Besiedlung vor besonderen Herausforderungen. Eine Apotheke, die eine Fläche von über 70 km² abdecken muss, braucht andere Rahmenbedingungen als in dicht besiedelten Regionen. Die Vorschläge zur Anpassung der Vergütung und zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sind daher notwendige Schritte, um eine flächendeckende und zuverlässige Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Besonders wichtig ist der Erhalt der Präsenz von Apothekern in den Apotheken. Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Apotheken auch ohne anwesende Apotheker zu betreiben, sind nicht nur unrealistisch, sondern gefährden auch die Qualität der Versorgung. Apotheken sind mehr als reine Verkaufsstellen für Medikamente; sie sind wichtige Beratungsstellen und Gesundheitsdienstleister. Eine solide Ausbildung und die fachliche Kompetenz eines Apothekers sind unverzichtbar.

Auch die Honorierung von Teildiensten ist ein richtiger Schritt, um die Apothekenstandorte in dünn besiedelten Regionen zu stärken. Ohne angemessene Vergütung werden Apothekenschließungen unvermeidbar sein, was die Versorgungslage weiter verschlechtern würde.

Die Politik ist gefordert, die speziellen Bedürfnisse der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine nachhaltige und zukunftssichere Versorgung garantieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen von Ministerin Drese und Kammerpräsident Engel im parlamentarischen Verfahren Gehör finden und umgesetzt werden.

 

Erste Todesfälle durch Oropouche-Virus in Brasilien: Junge Frauen betroffen

Brasilien erlebt gegenwärtig die schwerste Dengue-Epidemie seiner Geschichte. Nun sorgen auch erste Todesfälle durch das Oropouche-Virus für Besorgnis. Zwei junge Frauen im Landesinneren des Bundesstaates Bahia im Nordosten Brasiliens sind erstmalig an dieser von Mücken übertragenen Krankheit gestorben. Beide waren unter 30 Jahre alt, hatten keine Vorerkrankungen, wiesen jedoch Symptome auf, die einem schweren Denguefieber ähneln. Ein weiterer möglicher Todesfall im südlichen Bundesstaat Santa Catarina wird noch untersucht.

Das brasilianische Gesundheitsministerium teilte am Donnerstag mit, dass es bislang weltweit keine Berichte über Todesfälle durch das Oropouche-Virus in der wissenschaftlichen Fachliteratur gibt. Das Virus wird hauptsächlich von der Culicoides paraensis-Mücke, aber auch von anderen Mückenarten übertragen. Hauptwirte der Krankheit sind sowohl Tiere wie Affen und Faultiere als auch Menschen. Die Symptome des Oropouche-Fiebers ähneln denen des Dengue- und Chikungunya-Fiebers und umfassen Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, Übelkeit und Durchfall. In seltenen Fällen kann die Krankheit schwer verlaufen. Es gibt keine spezifische Behandlung für das Oropouche-Fieber.

Derzeit werden in Brasilien auch sechs Fälle untersucht, bei denen mögliche Auswirkungen auf ungeborene Kinder vermutet werden. Gesundheitsämter führen Analysen durch, um festzustellen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Oropouche-Fieber und Missbildungen oder Fehlgeburten gibt.

Das Oropouche-Virus wurde erstmals 1955 in Trinidad und Tobago entdeckt. In Brasilien wurde es erstmals 1960 in einer Blutprobe eines Faultiers nachgewiesen. Seitdem wurden vereinzelte Fälle und lokal begrenzte Ausbrüche hauptsächlich in den Bundesstaaten des Amazonasgebiets gemeldet. Im Jahr 2024 wurden in 20 brasilianischen Bundesstaaten 7236 Fälle von Oropouche-Fieber registriert. Auch andere Länder Mittel- und Südamerikas wie Panama, Argentinien, Bolivien, Ecuador, Peru und Venezuela haben Fälle und Ausbrüche gemeldet.

Die jüngsten Todesfälle durch das Oropouche-Virus in Brasilien werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen das Land im Kampf gegen von Mücken übertragene Krankheiten gegenübersteht. Während Dengue-Fieber bereits weit verbreitet ist, zeigt das Auftreten des Oropouche-Virus die Notwendigkeit eines verstärkten Fokus auf Prävention und Forschung. Die Tatsache, dass beide Opfer jung und gesund waren, unterstreicht die potenzielle Gefahr für die gesamte Bevölkerung. Es ist essenziell, dass die brasilianischen Gesundheitsbehörden und die internationale Gemeinschaft schnell handeln, um die Ausbreitung dieses Virus zu verhindern und effektive Behandlungsstrategien zu entwickeln. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir verhindern, dass sich eine weitere Epidemie entwickelt und unnötige Todesfälle vermieden werden.

 

Alzheimer-Therapie: Europa verweigert Lecanemab trotz US-Zulassung

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat sich gegen die Zulassung des Alzheimer-Medikaments Lecanemab ausgesprochen, das in den USA bereits erhältlich ist. Diese Entscheidung fällt, obwohl in den USA inzwischen drei Anti-Amyloid-Antikörper zur Behandlung von Alzheimer zugelassen wurden. Die EMA begründet ihre Ablehnung mit Sicherheitsbedenken, die den Nutzen der Therapie überwiegen.

Bereits 2021 wurde in den USA Aducanumab (Aduhelm) unter Bedingungen zugelassen. Im Jahr 2023 folgte die reguläre Zulassung von Lecanemab (Leqembi), und jüngst wurde auch Donanemab (Kisunla) zugelassen. In Europa hingegen lehnte der Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA Ende 2021 die Zulassung von Aducanumab ab, da widersprüchliche Studienergebnisse und Sicherheitsbedenken, insbesondere Hirnschwellungen und Blutungen, vorlagen.

Anfang 2023 weckte die Alzheimer Forschungs Initiative e.V. Hoffnungen auf eine Zulassung von Lecanemab in Europa, da die Phase-III-Studien positive Ergebnisse gezeigt hatten. Doch am 25. Juli 2023 sprach sich der CHMP gegen eine Zulassung aus. Die Entscheidung basierte erneut auf den Risiken von Hirnschwellungen und Blutungen, den sogenannten amyloid-related imaging abnormalities (ARIA). Diese Risiken sind besonders bei Personen mit zwei Kopien des Gens für Apolipoprotein E4 erhöht, die wahrscheinlich für eine Behandlung mit Lecanemab infrage kämen.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) äußerte ihr Bedauern über die Entscheidung des CHMP. Sie betonte, dass Lecanemab zwar Alzheimer nicht heilen oder aufhalten, aber das Fortschreiten der Krankheit im Frühstadium verlangsamen könne. Dennoch gebe es viele praktische Einschränkungen: ein sehr frühes Zeitfenster für die Therapieinitiierung, mangelnde Refinanzierung der erforderlichen Frühdiagnostik, fehlende Versorgungsstrukturen und Nebenwirkungen. Die DGN befürchtet nun, dass wohlhabendere Patienten Lecanemab über internationale Apotheken beziehen und somit Zugang zu dieser Therapie haben werden, während andere darauf verzichten müssen, was zu einer Zweiklassenmedizin führen könnte.

Eisai, der Anbieter von Lecanemab, kann eine erneute Prüfung der Zulassung beantragen. In den USA wird jedoch auch auf die Risiken von ARIA hingewiesen. Bei der EMA soll bereits ein Zulassungsantrag für Donanemab von Eli Lilly gestellt worden sein. Aducanumab wird in den USA hingegen nicht mehr vermarktet.

Die Entscheidung der EMA verdeutlicht die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe und regulatorischen Ansätze zwischen den USA und Europa. Während die USA mehrere Anti-Amyloid-Antikörper zugelassen haben, bleibt die Situation in Europa komplex, geprägt von Sicherheitsbedenken und praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung neuer Therapieansätze.

Die Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde, Lecanemab nicht zuzulassen, ist ein herber Rückschlag für die Alzheimer-Patienten und ihre Familien in Europa. Während in den USA bereits mehrere Anti-Amyloid-Antikörper zugelassen sind und neue Hoffnung auf eine Verlangsamung der Krankheit bieten, bleibt europäischen Patienten diese Möglichkeit verwehrt.

Die Sicherheitsbedenken der EMA sind nicht von der Hand zu weisen. Hirnschwellungen und Blutungen sind ernsthafte Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Doch die Entscheidung bringt auch große Enttäuschung mit sich. Für viele Betroffene und ihre Angehörigen war Lecanemab ein Hoffnungsschimmer in einem ansonsten düsteren Ausblick.

Es stellt sich die Frage, ob die EMA bei der Abwägung der Risiken und Nutzen ausreichend die Perspektive der Patienten berücksichtigt hat. Für viele Betroffene ist jede Möglichkeit, das Fortschreiten der Krankheit zu verlangsamen, von unschätzbarem Wert, selbst wenn Risiken bestehen. Die DGN warnt vor einer Zweiklassenmedizin, bei der sich wohlhabende Patienten die Therapie über internationale Apotheken beschaffen können, während der Rest ohne Hoffnung bleibt. Diese Ungleichheit darf in einer gerechten Gesellschaft keinen Platz haben.

Die EMA muss nun gemeinsam mit den Anbietern nach Wegen suchen, um die Sicherheit der Therapie zu gewährleisten und gleichzeitig den Patienten eine Chance auf Behandlung zu geben. Eine erneute Prüfung der Zulassung könnte dabei ein Schritt in die richtige Richtung sein. Europa darf im Kampf gegen Alzheimer nicht zurückfallen. Es bedarf mutiger Entscheidungen und innovativer Ansätze, um den Betroffenen eine Perspektive zu bieten.

 

Traditionsschule vor dem Aus: Naturwissenschaftlich-Technische Akademie Prof. Dr. Grübler schließt

Die Naturwissenschaftlich-Technische Akademie Prof. Dr. Grübler in Isny, Baden-Württemberg, wird zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September keine PTA-Ausbildung mehr anbieten. Die seit langem finanziell angeschlagene Berufsschule konnte weder einen Käufer noch ein tragfähiges Sanierungsmodell finden.

Seit mehreren Jahren schrieb die Schule rote Zahlen, was letztlich zur Überschuldung führte, wie Geschäftsführer Joachim Dufner bestätigt. Das Insolvenzverfahren läuft bereits seit Juli, doch alle Bemühungen um eine Sanierung blieben erfolglos. Verschiedene Träger wurden wegen einer möglichen Übernahme angesprochen, doch es fand sich niemand, der sich auf eine Partnerschaft einlassen wollte. Auch ein Investor wurde nicht gefunden. Laut Dufner hätte die Schule sich innerhalb von vier bis fünf Jahren refinanzieren können, wenn ein entsprechendes Konzept vorgelegen hätte. Die hohen Rentenbelastungen trugen maßgeblich zur finanziellen Schieflage bei.

Alle neuen Interessenten, die sich für das kommende Jahr eingeschrieben hatten, erhielten eine Absage. Die 24 Schülerinnen und Schüler, die ihr zweites Lehrjahr in der PTA-Ausbildung beginnen sollten, wurden auf umliegende Ausbildungsbetriebe verteilt. Die 36 angehenden PTA, die derzeit ihr halbjähriges Praktikum absolvieren, können ihre Abschlussprüfung in Absprache mit dem Regierungspräsidium ohne Probleme ablegen. „Das war unser Minimalziel, da die Situation für die Schüler ohnehin schon belastend ist“, betont Dufner.

Insgesamt sind 171 Schülerinnen und Schüler von der Schließung betroffen. Neben dem PTA-Lehrgang, der seit 1956 angeboten wurde, bildete die Schule auch Biotechnologische Assistenten, Chemisch-technische Assistenten und Informationstechnische Assistenten aus. Die Schließung erfolgt kurz vor dem 80-jährigen Jubiläum des Standorts, das im kommenden Jahr gefeiert werden sollte.

Die Schließung der Naturwissenschaftlich-Technischen Akademie Prof. Dr. Grübler in Isny ist ein alarmierendes Zeichen für den Zustand der beruflichen Bildung in Deutschland. Es ist bedauerlich, dass eine Institution mit einer so langen Tradition und einem breit gefächerten Ausbildungsangebot ihre Türen schließen muss. Besonders tragisch ist die Situation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die nun ihre Ausbildung unter erschwerten Bedingungen fortsetzen müssen.

Die Ursachen für die finanzielle Misere der Akademie sind vielfältig, doch die hohen Rentenbelastungen werfen ein Schlaglicht auf ein grundlegendes Problem: die strukturellen Herausforderungen im Bildungssystem. Es ist ein deutliches Signal an die Bildungspolitik, sich intensiver mit den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Berufsschulen zu beschäftigen. Investitionen in die berufliche Bildung und eine nachhaltige Finanzierung sind unerlässlich, um solche Schließungen in Zukunft zu verhindern.

Es muss ein Umdenken stattfinden, das die Bedeutung der beruflichen Bildung und ihrer Institutionen anerkennt. Denn sie sind es, die Fachkräfte ausbilden und einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilität leisten. Die Schließung der Naturwissenschaftlich-Technischen Akademie sollte als Weckruf verstanden werden, der den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Nur so kann sichergestellt werden, dass berufliche Bildungseinrichtungen auch in Zukunft ihre wichtige Aufgabe erfüllen können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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