• 27.06.2024 – Die Fünftelregelung bei Abfindungen: Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer

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Die Fünftelregelung bei Abfindungen: Steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer

 

Selbst in der oft turbulenten Welt der Arbeitsbeziehungen und Vertragsauflösungen gibt es Regelungen, die die steuerliche Belastung von Abfindungen mildern können. Die sogenannte Fünftelregelung ist ein Instrument, das Arbeitnehmern in Deutschland dabei hilft, außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen steuerlich günstiger zu behandeln.


Im Kern funktioniert die Fünftelregelung folgendermaßen: Sie ermöglicht es, den steuerpflichtigen Betrag einer Abfindung auf fünf Jahre zu verteilen und dadurch die Steuerlast zu mindern. Diese Regelung greift allerdings nur dann, wenn die Abfindung außerordentlich ist, das heißt, sie steht nicht regelmäßig zu und wurde beispielsweise im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags gezahlt. Reguläre Gehaltszahlungen oder ähnliche Einkünfte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Der erste Schritt zur Anwendung der Fünftelregelung ist die Berechnung der regulären Steuerlast ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anschließend wird der Fünftel der Abfindungssumme ermittelt und zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet. Auf diese neue Summe wird die Einkommensteuer berechnet. Dieser Steuerbetrag wird dann mit fünf multipliziert, um die Gesamtsteuerbelastung über fünf Jahre zu ermitteln. Verglichen mit der regulären Versteuerung ergibt sich in vielen Fällen eine deutlich niedrigere Steuerlast, da die Progression des deutschen Steuersystems abgemildert wird.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Abfindung von 50.000 Euro wird normalerweise voll versteuert, was je nach Steuerklasse und Progression zu einer hohen Steuerlast führen kann. Mit der Fünftelregelung hingegen wird nur ein Fünftel dieser Summe, also 10.000 Euro, pro Jahr dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dadurch bleibt das zu versteuernde Jahreseinkommen niedriger, und die Steuerlast fällt entsprechend geringer aus.

Trotz der Vorteile der Fünftelregelung gibt es auch einige Punkte zu beachten. Zum einen müssen Abfindungen explizit im Aufhebungsvertrag oder in der Kündigung als solche deklariert werden, damit sie unter diese Regelung fallen können. Zum anderen ist die Fünftelregelung nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen vorteilhaft, da sie stark von der individuellen Steuersituation abhängt. Es kann daher ratsam sein, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Einigung mit dem Arbeitgeber steuerlichen Rat einzuholen, um die optimale Lösung zu finden.

Insgesamt bietet die Fünftelregelung Arbeitnehmern eine wichtige Möglichkeit, die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung abzumildern. Sie ist ein Instrument, das in bestimmten Situationen erhebliche finanzielle Vorteile bringen kann, jedoch sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände angewendet werden sollte.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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