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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs erschüttert die Versicherungsbranche: Die für unwirksam erklärten Teilklauseln im BU-Telematiktarif könnten weitreichende Folgen für Versicherungsnehmer und Anbieter haben. Während sich die Rechtslage neu sortiert, setzt das Bundesgesundheitsministerium auf eine kontroverse Apothekenreform, die ohne Zustimmung des Bundesrates vorangetrieben werden soll. Diese Reform könnte nicht nur die Struktur des Apothekenwesens verändern, sondern auch die Art und Weise, wie Verbraucher ihre Gesundheitsversorgung wahrnehmen. Doch die Herausforderungen enden hier nicht: Eine gemeldete Störung bei ADG bringt die Verlässlichkeit von E-Rezepten ins Wanken, während Pharmazieingenieure mit Unsicherheiten über ihre berufliche Zukunft konfrontiert sind. Tauchen Sie ein in die sich stetig wandelnde Landschaft von Versicherung und Gesundheitswesen, in der sich Chancen und Herausforderungen für alle Beteiligten abzeichnen.
BGH-Urteil: Teilklauseln im BU-Telematiktarif für unwirksam - Was es für Apotheker-Versicherungen bedeutet
Am Dienstag verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und der Dialog Lebensversicherung. Das Gericht erklärte zwei Teilklauseln im Telematik-Tarif "SBU-professional Vitality" für unwirksam. Dieser Tarif ist mit dem Vitality-Programm der Generali verbunden, das Versicherungsnehmern Prämiennachlässe für gesundheitsbewusstes Verhalten verspricht, das über eine App erfasst wird.
Der BdV hatte bereits seit 2020 gegen die Klauseln gekämpft, die er als intransparent und benachteiligend für die Versicherten ansah. Der Verband argumentierte, dass den Versicherungsnehmern nicht klar genug mitgeteilt werde, welches Verhalten zu welchen konkreten Vergünstigungen führe. Zudem wies er darauf hin, dass die versprochenen Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben könnten.
Der BGH folgte diesen Argumenten und erklärte die Teilklauseln für unwirksam. Er bemängelte, dass den Versicherungsnehmern nicht ausreichend verdeutlicht werde, nach welchen Kriterien die Modifizierung ihrer Überschussbeteiligung vorgenommen werde. Auch der Verweis auf den Geschäftsbericht des Versicherers wurde als unzureichend erachtet.
Die Entscheidung des BGH hat jedoch keine Auswirkungen auf das Vitality-Programm an sich. Die Generali betonte, dass das Programm nicht Gegenstand der Entscheidung war und dass die betroffenen Teilklauseln angepasst würden. Die Kunden könnten weiterhin am Programm teilnehmen und dessen Vorteile nutzen.
Das Urteil des BGH sendet ein wichtiges Signal für die Versicherungsbranche hinsichtlich der Gestaltung von Telematiktarifen. Es betont die Bedeutung von Transparenz und Fairness gegenüber den Versicherungsnehmern.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs über die Telematiktarife hat zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Versicherungsbranche und betrifft nicht nur Lebensversicherungen, sondern könnte auch andere Versicherungsprodukte einschließlich solcher für Apotheker beeinflussen. Insbesondere in Bezug auf Transparenz und Fairness bei der Gestaltung von Versicherungstarifen könnten ähnliche Standards angewendet werden. Apotheker, die sich versichern müssen, sollten daher die Entwicklungen in der Versicherungsbranche genau verfolgen und sicherstellen, dass die von ihnen gewählten Tarife den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Inhabergeführte Apotheken: Bundesgesundheitsminister sichert Unterstützung zu
Bei der kürzlich abgehaltenen Pressekonferenz zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) äußerten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Karl-Josef Laumann (CDU) ihre klare Unterstützung für inhabergeführte Apotheken. Laut Lauterbach sei es von entscheidender Bedeutung, die traditionellen Apotheken vor dem Hintergrund des zunehmenden Drucks durch den Internethandel und die Industrie zu stützen. Insbesondere betonte er, dass die Arzneimittelversorgung nicht allein dem Onlinehandel überlassen werden solle, sondern dass die inhabergeführte Apotheke weiterhin eine wichtige Rolle spiele.
Laumann stimmte diesem Standpunkt zu und unterstrich die Notwendigkeit, die unabhängigen Apotheken zu unterstützen, um ihre Existenz und ihre flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Beide Minister waren sich einig darüber, dass die aktuellen Herausforderungen, wie der Kostendruck und der Fachkräftemangel, die Existenz vieler Apotheken gefährden.
Die Diskussion um die Telepharmazie wurde ebenfalls aufgegriffen, wobei betont wurde, dass klare Definitionen und Regulierungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass sie eine sinnvolle Ergänzung zur traditionellen Apothekenversorgung darstellt, ohne diese zu ersetzen.
Ein einstimmiger Beschluss zur Stärkung und Erhaltung der inhabergeführten Apotheken sowie ihrer festen Verankerung in der regionalen Versorgungsstruktur wurde auf der GMK gefasst. Trotz dieser Einigkeit wurde keine Kritik an einigen vorgeschlagenen Maßnahmen wie Light-Filialen ohne Approbierte oder der Honorarumverteilung geäußert.
Die klare Unterstützung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und seinem Amtskollegen Laumann für inhabergeführte Apotheken ist ein wichtiger Schritt, um ihre Zukunftsfähigkeit inmitten wachsender Herausforderungen zu sichern. Die Anerkennung ihrer Rolle als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems sowie die Betonung ihrer regionalen Verankerung sind positive Signale für die Branche. Jedoch müssen die getroffenen Beschlüsse nun konsequent umgesetzt und weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Apotheken auch langfristig zu stützen und ihre flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Bundesrat umgangen: Lauterbach treibt Apothekenreform voran
Die Apothekenreform in Deutschland könnte eine bedeutende Wende nehmen, da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, das Apothekenreformgesetz (ApoRG) ohne Zustimmung des Bundesrates voranzutreiben. Ein Referentenentwurf, der gestern veröffentlicht wurde, deutet darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt, den Bundesrat bei diesem Schritt zu umgehen. Dies könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Gesetzgebungsverfahren werden, da auch nicht zustimmungspflichtige Gesetzesentwürfe üblicherweise durch den Bundesrat gehen müssen.
In dem Referentenentwurf wird explizit auf die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates verzichtet. Dies könnte zu einem umstrittenen Thema zwischen Bund und Ländern werden, da die Länder normalerweise die Möglichkeit haben, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu fordern, um Änderungsvorschläge zu diskutieren. Nach einer Vermittlungsausschuss-Sitzung müssen diese Änderungen dann vom Bundestag erneut abgestimmt werden.
Der genaue Zeitplan für die Vorlage des Entwurfs im Kabinett bleibt derzeit unklar, da das Bundesgesundheitsministerium sich dazu nicht äußern möchte, solange der Entwurf intern noch nicht abgestimmt ist. Die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause endet am 5. Juli, und obwohl das Kabinett während der Sommerpause tagen kann, könnte das Thema genauso gut auf den Herbst verschoben werden. Der Bundestag wird erst ab dem 9. September und der Bundesrat erst ab dem 27. September wieder tagen.
Das Gesetz soll laut Entwurf am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Die erste Phase der Honorarreform ist für den 1. Januar 2025 geplant, gefolgt von einer zweiten Phase ein Jahr später.
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, das Apothekenreformgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates voranzutreiben, birgt das Potenzial für eine bedeutende Veränderung im Gesetzgebungsverfahren. Während diese Vorgehensweise möglicherweise den Prozess beschleunigt, könnte sie auch zu Spannungen zwischen Bund und Ländern führen. Die genaue Entwicklung bleibt abzuwarten, aber diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebungsverfahren haben.
Apothekenreform: Zweigapotheken erhalten Rezepturen per Botendienst
Im Zuge einer geplanten Apothekenreform in Deutschland setzt das Bundesgesundheitsministerium auf die Förderung von Zweigapotheken, einem Konzept, das bisher eher Relikte vergangener Zeiten oder Sonderfälle darstellte. Laut § 16a Apothekengesetz sollen in Orten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung bis zu zwei Zweigapotheken pro Inhaber zusätzlich zu Haupt- und Filialapotheken betrieben werden dürfen. Diese Neuregelung soll insgesamt die Gründung von Zweigapotheken erleichtern und ihre Rolle als Versorgungsform stärken. Die geplanten Lockerungen ermöglichen es den Inhabern, selbst die Leitung der Zweigapotheken zu übernehmen, ohne eine separate Apothekenleitung benennen zu müssen.
Zweigapotheken müssen zwar eine Offizin, ausreichenden Lagerraum und ein Nachtdienstzimmer vorweisen, sind jedoch nicht mehr zwingend zur Einrichtung eines Rezepturarbeitsplatzes verpflichtet. Stattdessen können Apotheken des Filialverbunds die Herstellung übernehmen, was zu Einsparungen bei Miet- und Energiekosten führen könnte. Allerdings bleibt der Kontrahierungszwang für Rezepturarzneimittel bestehen, und Zweigapotheken ohne Rezeptur müssen diese über Botendienst aus einer anderen Apotheke des Filialverbunds beziehen.
Des Weiteren sind Zweigapotheken dazu verpflichtet, montags bis samstags für mindestens vier Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten dienstbereit zu sein. Die Reform sieht außerdem vor, dass einem Inhaber bis zu zwei Zweigapotheken für jeweils zehn Jahre betrieben werden dürfen, und nicht mehr von einem Notstand, sondern von einer "eingeschränkten Arzneimittelversorgung" gesprochen wird.
Die geplante Apothekenreform, die die Gründung von Zweigapotheken in Orten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung erleichtern soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgungslücken in ländlichen Regionen zu schließen. Durch die Lockerungen bei den Betriebsvoraussetzungen und die Möglichkeit, Zweigapotheken ohne eigenen Rezepturarbeitsplatz zu führen, könnten potenzielle Hürden für Existenzgründer reduziert werden.
Allerdings ist es wichtig, sicherzustellen, dass trotz der Flexibilität bei den Betriebsanforderungen die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung gewährleistet bleibt. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Botendienste für die Lieferung von Rezepturarzneimitteln effizient und zuverlässig funktionieren, um eine kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Apotheken-Reformgesetz: Beifall und Bedenken im Schatten der Veränderung
Die Reaktion der Krankenkassen auf den Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist zwiegespalten. Während Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, die vorgeschlagenen Maßnahmen lobt, werfen kritische Stimmen Fragen auf und mahnen zur Vorsicht.
Der Entwurf sieht unter anderem die Einrichtung von Filialapotheken in ländlichen Gebieten sowie die Ausweitung digitaler Angebote vor, um die Apotheken-Versorgung in strukturschwachen Regionen zu stärken. Doch wie wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen tatsächlich eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten? Können Filialapotheken in dünn besiedelten Gegenden wirtschaftlich betrieben werden und welche Auswirkungen hat dies auf die Vielfalt und Unabhängigkeit der Apothekenlandschaft?
Ein weiterer diskussionswürdiger Punkt ist die geplante Honorarreform, die darauf abzielt, die Versorgung effizienter zu gestalten und Mehrausgaben zu vermeiden. Allerdings wird vorgeschlagen, den bisher wenig genutzten Finanzierungs-Topf für pharmazeutische Dienstleistungen aufzulösen und auf eine Direktabrechnung umzustellen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Änderung tatsächlich zu einer verbesserten Abrechnungspraxis führt oder ob sie möglicherweise zu Intransparenz und einem Abbau von Leistungen führt.
Dr. Reimann äußert zwar insgesamt eine positive Einschätzung des Entwurfs, warnt jedoch vor möglichen Verwässerungen im weiteren politischen Prozess. Es bleibt abzuwarten, wie die Reformpläne in der Ressortabstimmung und im parlamentarischen Prozess weiterentwickelt werden und ob sie tatsächlich den angestrebten Zielen gerecht werden können.
Die Reaktion der Krankenkassen auf den Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes zeigt, dass trotz lobenswerter Ansätze noch viele Fragen und Bedenken bestehen. Insbesondere die Umsetzbarkeit und die langfristigen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sollten kritisch hinterfragt werden. Es ist wichtig, dass im weiteren politischen Prozess die Bedürfnisse der Patienten und die Qualität der Versorgung im Fokus bleiben und mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Reformpläne sorgfältig abgewogen werden.
Skonto-Freigabe im Apotheken-Reformgesetz: Politischer Prüfauftrag löst Diskussionen aus
Die Diskussion um eine potenzielle Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) nimmt Fahrt auf, während sich Apothekenbetreiber und politische Akteure über die Auswirkungen auf die Branche austauschen. Gemäß den jüngsten Entwicklungen und Bestätigungen aus dem Büro von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bleibt der Großhandelszuschlag bei 73 Cent, und der prozentuale Zuschlag von 3,15 Prozent, maximal 37,80 Euro, soll unverändert bleiben. Allerdings steht eine Änderung in Aussicht, die die Gewährung von "handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen" ermöglichen würde, sofern diese die festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
Dies bedeutet, dass bei Vereinbarung von Zahlungszielen seitens der Großhändler Rabatte oder finanzielle Vergünstigungen wie Skonti gewährt werden könnten, die über den relativen Zuschlag von 3,15 Prozent hinausgehen. Eine direkte Rabattierung des festgelegten Zuschlags von 73 Cent bleibt jedoch weiterhin untersagt. Die potenzielle Neuregelung wird voraussichtlich erst Anfang 2025 in Kraft treten, was von vielen Apothekenbetreibern als zu spät erachtet wird.
Um dieses Zeitfenster zu verkürzen, haben die Fraktionen von Grünen und FDP einen Prüfauftrag gestellt, um zumindest den vorherigen Status vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wiederherzustellen. Eine mögliche Beschleunigung der Neuregelung könnte durch eine Anbindung an das aktuell beratene Medizinforschungsgesetz (MFG) erreicht werden, obwohl diesbezüglich noch kein konkreter Änderungsantrag vorliegt.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) hat die Dringlichkeit einer schnellen Lösung betont, insbesondere vor dem Hintergrund der Kürzungen seitens des Großhandels. Die Reaktion auf einen möglichen Vorstoß der Grünen und der FDP bei Gesundheitsminister Lauterbach bleibt jedoch ungewiss.
Die potenzielle Änderung der AMPreisV im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes wirft wichtige Fragen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Apothekenbranche auf. Während die Diskussion über die Zulässigkeit von Skonti und anderen Vergünstigungen weitergeht, ist es entscheidend, dass politische Entscheidungsträger eine Balance finden, die die Interessen sowohl der Apothekenbetreiber als auch der Verbraucher berücksichtigt. Eine zeitnahe Klärung und Umsetzung dieser Fragen ist dringend geboten, um die Stabilität und das Funktionieren des Apothekensystems sicherzustellen.
Apothekenreform in Deutschland: Zeitplan und Reaktionen auf Referentenentwurf
Die Apothekenreform in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf, doch der genaue Zeitplan bleibt vorerst unklar, während Interessenvertreter auf den Referentenentwurf reagieren. Der kürzlich von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichte Entwurf für das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hat die Diskussionen über die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland angeheizt. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Einbringung des Gesetzes noch vor der Sommerpause ins Kabinett anstrebt, stehen noch entscheidende Schritte aus.
Die ABDA, der Allgemeine Deutsche Apothekerverband, hat den Referentenentwurf noch nicht offiziell erhalten, was den Zeitplan für das weitere Verfahren in Frage stellt. Die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), ein entscheidender Schritt im Gesetzgebungsprozess, kann erst stattfinden, wenn der Entwurf offiziell an die betroffenen Parteien übermittelt wurde. Dies gilt auch für die Festlegung einer Frist für die Stellungnahme der ABDA.
Währenddessen ist der Zeitdruck spürbar, da die Länder nur begrenzte Zeit haben, um das Gesetz vor der Sommerpause zu diskutieren. Mit nur zwei verbleibenden Sitzungswochen im Bundestag vor der Pause ist es unwahrscheinlich, dass alle erforderlichen Schritte bis dahin abgeschlossen werden können. Es wird erwartet, dass das Gesetz nach der ersten Lesung im Bundestag an den Gesundheitsausschuss überwiesen wird, wo weitere Diskussionen und Anhörungen stattfinden werden.
Die Reaktionen auf den Referentenentwurf innerhalb der ABDA sind ebenfalls von Bedeutung. Derzeit finden interne Beratungen statt, während in den kommenden Tagen eine außerordentliche Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands geplant ist. Konkrete Reaktionen und mögliche Anpassungen an den Entwurf werden erwartet, sobald diese Treffen abgeschlossen sind.
Insgesamt bleibt der genaue Zeitplan für die Apothekenreform unsicher, während verschiedene Akteure auf den Entwurf reagieren und Änderungen diskutieren. Die Entscheidungen, die in den kommenden Wochen getroffen werden, könnten einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland haben.
Die Apothekenreform in Deutschland ist ein komplexes und viel diskutiertes Thema, das die Interessen verschiedener Akteure berührt. Angesichts des ambitionierten Zeitplans und der noch ausstehenden Schritte ist es entscheidend, dass alle beteiligten Parteien transparent und konstruktiv zusammenarbeiten. Die Reaktionen der ABDA und anderer Interessengruppen werden zeigen, ob der Referentenentwurf den Bedürfnissen und Anliegen aller gerecht wird. Es ist wichtig, dass die Reform einen ausgewogenen Ansatz verfolgt, der sowohl die Belange der Apotheker als auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt.
GMK in Lübeck-Travemünde: Minister beschließen wichtige Maßnahmen für das Gesundheitswesen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Lübeck-Travemünde hat heute zu einer Reihe wichtiger Beschlüsse geführt, die das Gesundheitswesen in Deutschland maßgeblich beeinflussen werden. Unter der Leitung von Dr. Kerstin von der Decken, der Gesundheitsministerin Schleswig-Holsteins, kamen die Ministerinnen und Minister aus allen Bundesländern zusammen, um über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen zu beraten.
Ein zentrales Thema der Konferenz war die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und die weitere Strategie zur Eindämmung des Virus. Dabei wurde intensiv über Impfkampagnen, Teststrategien und Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssystems diskutiert. Besonders hervorgehoben wurde die Notwendigkeit einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um eine effektive Antwort auf die Herausforderungen der Pandemie zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurden auch andere wichtige Gesundheitsthemen erörtert, darunter die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Verbesserung der Versorgung in ländlichen Gebieten und der Ausbau von Präventionsmaßnahmen. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich über bestehende Initiativen aus und diskutierten neue Ansätze, um die Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglicher und effizienter zu gestalten.
Insgesamt verlief die GMK in konstruktiver Atmosphäre, wobei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einmütig darin waren, dass eine enge Zusammenarbeit und abgestimmte Maßnahmen entscheidend sind, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen erfolgreich zu bewältigen.
Die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Diskussionen und Beschlüsse zeigen, dass die Politik sich der dringenden Herausforderungen bewusst ist und konkrete Maßnahmen ergreift, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die betonte Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern signalisiert eine gemeinsame Verantwortung und den Willen zur koordinierten Handlung. Es ist nun entscheidend, dass die vereinbarten Maßnahmen zügig umgesetzt werden, um einen nachhaltigen Fortschritt im Gesundheitswesen zu erzielen und die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
BMG-Pläne stoßen auf Widerstand: Sorge äußert Bedenken über mangelnden Rückhalt in der Koalition
Die aktuellen Diskussionen über das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) haben eine Debatte über die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland entfacht. Der Referentenentwurf des Gesetzes, der kürzlich bekannt wurde, hat gemischte Reaktionen ausgelöst und wirft Fragen nach der Wirksamkeit und Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen auf.
Insbesondere die Einführung von "Apotheken light", eine Idee, die darauf abzielt, die Apothekenversorgung zu verbessern, aber auch auf Skepsis und Ablehnung stößt, hat zu kontroversen Diskussionen geführt. Während Befürworter argumentieren, dass diese Art von Apotheken die Versorgungslücken in ländlichen Gebieten schließen könnten, warnen Kritiker davor, dass sie nicht ausreichen, um die bestehenden Probleme zu lösen. Die Vorstellung, dass Apotheken ohne Apotheker, sondern lediglich mit pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAs) betrieben werden, stößt insbesondere auf Widerstand, da die Rolle des Apothekers bei der Fachberatung und Sicherstellung der Arzneimittelqualität als unersetzlich angesehen wird.
Darüber hinaus wird der Entwurf für sein angebliches "Nullsummenspiel" kritisiert, da er einerseits das Fixum für Apotheker leicht erhöhen soll, aber gleichzeitig mit neuen finanziellen Einschnitten für die Apotheken verbunden ist. Dies hat Bedenken hinsichtlich der Rentabilität und Zukunftsfähigkeit der Apothekenbranche geweckt, insbesondere angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen Apotheken gegenüberstehen, wie dem steigenden Wettbewerbsdruck und den regulatorischen Anforderungen.
Trotz einiger positiver Aspekte des Entwurfs, wie der Aussicht auf eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), bleiben die zentralen Fragen zur langfristigen Stabilität und Effektivität des Apothekenwesens in Deutschland bestehen. Die politische Debatte darüber, wie die Apothekenversorgung verbessert und die Zukunft der Branche gesichert werden kann, wird voraussichtlich weitergehen, da verschiedene Interessengruppen und politische Parteien ihre Standpunkte vertreten und nach Lösungen suchen.
Die Diskussionen um das Apotheken-Reformgesetz verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen das deutsche Apothekenwesen konfrontiert ist, und die Komplexität bei der Suche nach geeigneten Lösungen. Während der vorgeschlagene Entwurf einige positive Elemente enthält, sind die Bedenken hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Ausgewogenheit gerechtfertigt. Eine umfassende Reform, die die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Belange der Apotheken berücksichtigt, ist unerlässlich, um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland zu gewährleisten.
Landesapothekerverband warnt: Reformpläne gefährden Qualität der Arzneimittelversorgung
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat in einer aktuellen Stellungnahme scharfe Kritik am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur "Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform" geübt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden als potenziell schädlich für die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Deutschland betrachtet.
Insbesondere wird die Idee, Apotheken ohne die ständige Anwesenheit eines Apothekers zu betreiben und stattdessen die Möglichkeit einzuführen, dass ein approbierter Apotheker per Video zugeschaltet werden kann, von Seiten des LAV kritisiert. Diese Maßnahme wird als eine Reduktion der direkten, qualifizierten Beratung durch Fachkräfte betrachtet und als eine Degradierung der Apotheker zu "Schubladenziehern" interpretiert.
Des Weiteren wird die geplante Gründung von 100 Zweigapotheken in unterversorgten Regionen als unzureichende Lösung für die flächendeckende Arzneimittelversorgung angesehen. Die Zweigapotheken werden als Elemente der Notversorgung betrachtet, die die bestehenden Versorgungsprobleme nicht nachhaltig lösen, sondern eher verschleiern würden.
Die vorgesehenen Anpassungen und Umverteilungen beim Honorar werden ebenfalls als unzureichend erachtet. Die geplante Erhöhung des Fixums und die Reduzierung der prozentualen Vergütung werden als keine wirkliche Verbesserung angesehen, da sie nicht den steigenden Betriebskosten, Personalkosten und anderen Kostentreibern gerecht werden.
Die Pläne, Apotheker künftig auch Impfungen gegen bestimmte Krankheiten durchführen und den Verkauf von Schnelltests auf verschiedene Viren in Apotheken erlauben zu lassen, werden zwar als Potenzial für erweiterte Aufgaben gesehen, jedoch wird betont, dass hierfür angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um eine Überlastung der Apothekenmitarbeiter zu vermeiden.
Insgesamt wird der Gesetzesentwurf als Ignorierung der Bedenken und Vorschläge der Apothekerverbände wahrgenommen. Der LAV fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und einen echten Dialog mit den Apothekern, um gemeinsam nachhaltige und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die die Gesundheit der Bevölkerung und die Qualität der Arzneimittelversorgung gewährleisten.
Die scharfe Kritik des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg an den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums verdeutlicht die Besorgnis innerhalb der Apothekerbranche hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen. Die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung stehen hier im Mittelpunkt, und es ist entscheidend, dass Reformen nicht auf Kosten dieser Aspekte durchgeführt werden. Eine gründliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und ein offener Dialog zwischen den Entscheidungsträgern und den betroffenen Apothekern sind unerlässlich, um nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl den Anforderungen der Branche als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden.
Gemeldete Störung bei ADG führt zu Problemen mit E-Rezepten
Die Gematik, verantwortlich für die digitale Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen, hat eine "vereinzelte Störung" bei der Nutzung der Apothekensoftware von ADG bekannt gegeben. Diese Störungen betreffen nicht nur ADG, sondern auch andere Softwareanbieter, und stehen offenbar im Zusammenhang mit dem VPN-Zugangsdienst der T-Systems.
Die Auswirkungen dieser Störung sind für Apotheken beträchtlich. Kunden, die auf die Software von ADG setzen, könnten Beeinträchtigungen beim Abruf von E-Rezepten erleben, was zu verzögerten oder sogar gesperrten Rezepten führen kann. Die ADG arbeitet mit Hochdruck daran, das Problem zu lösen, und steht in engem Austausch mit den Beteiligten. Apotheken, die betroffen sind, werden direkt von ADG informiert.
Die Störung stellt nicht nur eine Herausforderung für die Apotheken dar, sondern wirft auch Fragen zur Kommunikation seitens des Anbieters auf. Einige Apotheker berichten von Schwierigkeiten, Informationen über die Störung zu erhalten, was die Situation zusätzlich belastet.
Die Folgen dieser Störung sind auch für die Patienten spürbar. Verzögerungen bei der Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten sind keine Seltenheit, da E-Rezepte nicht ordnungsgemäß übertragen werden können. Einige Arztpraxen zeigten sich wenig kooperativ bei der Bereitstellung neuer Rezepte.
Neben ADG-Kunden berichten auch Kunden anderer Anbieter von ähnlichen Problemen beim Transfer von E-Rezepten. CGM (CompuGroup Medical) erklärt, dass sie vereinzelt Fälle von Störungen beobachten und diese mit hoher Priorität behandeln.
Die Gematik gibt an, dass alle Kunden mit einem VPN-Zugangsdienst der T-Systems von den Beeinträchtigungen betroffen sind. Dies kann zu längeren Antwortzeiten und Verbindungsabbrüchen führen und Auswirkungen auf die Nutzung verschiedener Anwendungen haben, darunter das E-Rezept.
Alle Beteiligten, einschließlich der Gematik, ADG, CGM und der T-Systems, arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung des Problems, um die reibungslose Funktion der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen wiederherzustellen.
Die gemeldete Störung bei ADG und anderen Softwareanbietern zeigt deutlich die Verwundbarkeit der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen auf. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer robusten und zuverlässigen Technologie, um die kontinuierliche Versorgung von Patienten zu gewährleisten. Die mangelnde Kommunikation seitens der Anbieter verschärft die Situation zusätzlich und verdeutlicht die Bedeutung einer transparenten und effektiven Krisenkommunikation.
Pharmazieingenieure in der Apothekenlandschaft: Zukunft in Gefahr?
Inmitten sich wandelnder gesetzlicher Bestimmungen im Apothekenwesen steht eine Berufsgruppe im Fokus: die Pharmazieingenieure. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass auch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Apotheken betreiben dürfen, ohne dass ein Approbierter anwesend sein muss. Diese Neuerung hat Bedenken und Unsicherheiten hinsichtlich der Rolle und Zukunft der Pharmazieingenieure hervorgerufen.
Bislang war die Vertretung von Approbierten in Apotheken durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure geregelt. Voraussetzung dafür war eine entsprechende Berufserfahrung und Qualifikation, darunter eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einer öffentlichen oder Krankenhausapotheke. Der geplante Gesetzesentwurf jedoch eröffnet PTA die Möglichkeit, eigenverantwortlich Apotheken zu leiten, solange ein Apotheker für Beratungen per Telepharmazie zur Verfügung steht und der Apothekenleiter mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.
Pharmazieingenieure äußern sich besorgt über ihre berufliche Zukunft. Eine Pharmazieingenieurin, deren Prüfung bereits 1994 abgelegt wurde, sorgt sich um die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf ihre Beschäftigungssituation. Sie sieht ihre Berufsaussichten bedroht, insbesondere angesichts der Aussicht, dass künftig keine ständige Präsenz von Apothekern in den Apotheken mehr erforderlich sein könnte. Die Reform wird als potenzielle Gefahr für die Vielfalt und Qualität der Apothekenlandschaft betrachtet, da sie den Weg für eine verstärkte Kettenbildung von Apotheken ebnen könnte.
Die Diskussion über die Zukunft der Pharmazieingenieure in dieser neuen Gesetzeslage ist im Gange. Es besteht Bedarf an weiteren Klärungen und Diskussionen, um die potenziellen Auswirkungen auf den Berufsstand und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung zu bewerten. Die Frage bleibt: Wird die Apothekenlandschaft durch diese Reformen verändert und welche Rolle werden Pharmazieingenieure in dieser neuen Realität spielen?
Die geplante Gesetzesänderung im Apothekenwesen wirft wichtige Fragen über die Zukunft und Rolle der Pharmazieingenieure auf. Angesichts der Bedenken hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Vielfalt der Apothekenlandschaft ist es unerlässlich, dass die Regierung und die relevanten Interessengruppen diesen Angelegenheiten Aufmerksamkeit schenken. Eine gründliche Analyse der Auswirkungen dieser Gesetzesänderung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Qualität der pharmazeutischen Versorgung nicht gefährdet wird und dass die Vielfalt und Unabhängigkeit der Apothekenlandschaft erhalten bleiben.
Neuer Hoffnungsschimmer: Pharmaziestudiengang in Brandenburg in Aussicht
In Brandenburg zeichnet sich möglicherweise eine bedeutende Entwicklung im Bildungswesen ab, da die Einführung eines Pharmaziestudiengangs in absehbarer Zeit in Betracht gezogen wird. Jens Dobbert, der Präsident der Apothekerkammer Brandenburg, hat bekannt gegeben, dass eine länderübergreifende Fachgruppe aktiv an einem Entwurf für die Umsetzung dieses Vorhabens arbeitet.
Seit mehr als einem Jahrzehnt steht die Etablierung eines Pharmaziestudiengangs in Brandenburg auf der Agenda der Apothekerkammer. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Brandenburg neben Bremen das einzige Bundesland ist, das keine eigene Ausbildung für Pharmazeuten bietet. Dieses Defizit verschärft den bereits existierenden Mangel an Fachkräften in Apotheken und führt dazu, dass viele Absolventen nach ihrem Studium nicht in ihre Heimatregion zurückkehren. Insbesondere in der Gesundheitsregion Lausitz wurde immer wieder über die Möglichkeit eines Pharmaziestudiengangs an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) in Cottbus diskutiert, jedoch bisher ohne Erfolg.
Die Umsetzung eines Pharmaziestudiengangs ist ein zentrales Anliegen von Kammerpräsident Dobbert, der sich seit Jahren dafür einsetzt, dass auch in Brandenburg die Möglichkeit besteht, Pharmazie zu studieren. Trotz früherer Absagen, zuletzt von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), die das Vorhaben erneut ablehnte, gibt es nun neue Hoffnung. Dobbert teilte auf der Delegiertenversammlung am 12. Juni in Potsdam mit, dass eine länderübergreifende Fachgruppe bereits an Details für die Umsetzung eines Pharmaziestudiengangs an der BTU Cottbus arbeitet.
Ende April wurde das Vorhaben offiziell von der Staatskanzlei verkündet, die betonte, dass beide Landesregierungen den Aufbau eines neuen Pharmaziestudiengangs prüfen, um dem Mangel an Apothekern entgegenzuwirken und qualifizierte Fachkräfte in der Gesundheitsregion Lausitz zu halten. Eine länderübergreifende Facharbeitsgruppe soll bis zum Sommer ein Konzept erarbeiten, auf dessen Grundlage Entscheidungen zur Umsetzung und Finanzierung getroffen werden können. Ziel ist es, dass das Konzept Möglichkeiten aufzeigt, wie Einwohner der betroffenen Länder eine gute Ausbildung erhalten und ein signifikanter Teil der Absolventen in der Region bleibt.
Die Einrichtung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe markiert einen schnellen Fortschritt in diesem langjährigen Bestreben. Die Arbeitsgruppe wird von Kammerpräsident Dobbert und Professor Bernd Clement vom Pharmazeutischen Institut der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel unterstützt. Es stehen weitere Treffen an, auf denen bereits über einen ersten Entwurf eines Umsetzungsplans diskutiert werden könnte.
Die jüngsten Entwicklungen sind vielversprechend, jedoch besteht noch keine Gewissheit, dass der Pharmaziestudiengang tatsächlich eingeführt wird. Das Arbeitspapier muss die Politik überzeugen, und die Ministerien müssen zustimmen. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Brandenburg am 22. September ist es unwahrscheinlich, dass während dieser Legislaturperiode eine Entscheidung getroffen wird. Das Ziel ist es jedoch, dass das erarbeitete Konzept in die künftigen Koalitionsverträge zwischen Sachsen und Brandenburg einfließt. Es ist unbestritten, dass in den Apotheken in Brandenburg ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Approbationen besteht.
Die Apothekerkammer hat noch weitere Pläne im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen. Dazu gehört die Schaffung einer neuen Homepage rund um das Apothekenwesen in Brandenburg, um wichtige Daten, Zahlen und Fakten bereitzustellen, damit sich jeder ein Bild von der Situation in den Apotheken im Land machen kann.
Die potenzielle Einführung eines Pharmaziestudiengangs in Brandenburg markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Apotheken und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Region. Die aktive Beteiligung der Regierung und der Fachexperten an diesem Vorhaben deutet auf einen ernsthaften Willen hin, dieses dringende Problem anzugehen. Es ist zu hoffen, dass die Bemühungen der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Früchte tragen und die politische Unterstützung erhalten, um dieses wichtige Bildungsprojekt erfolgreich umzusetzen.
Steigende Nutzung von Telefonreanimationen: Lebensrettende Anleitungen im Notfall
In Deutschland nimmt die Anwendung von Telefonreanimationen deutlich zu, wie aus dem Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters hervorgeht. Im vergangenen Jahr erhielten 33 Prozent der Ersthelfer telefonische Anleitungen zur Wiederbelebung von geschultem Personal, im Vergleich zu nur etwa 12 Prozent im Jahr 2014. Dieser Anstieg zeigt eine wachsende Bereitschaft der Bevölkerung, in Notfallsituationen aktiv zu werden und lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen.
Experten betonen die entscheidende Bedeutung einer sofortigen Wiederbelebung nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Trotzdem zögern viele Menschen, Erste Hilfe zu leisten, aus Angst, Fehler zu machen. Um diese Hürden zu überwinden, bieten Rettungsleitstellen nun eine direkte Anleitung zur Herzdruckmassage über das Telefon an. Diese Maßnahme wird bereits seit Jahren in den Reanimationsleitlinien empfohlen und hat sich als äußerst wirksam erwiesen.
Professor Dr. Matthias Fischer, einer der Autoren des Deutschen Reanimationsregisters, betont die signifikante Steigerung der Erfolgsrate bei der Ersthelfer-Reanimation durch telefonische Anleitungen. Sein Kollege, Professor Dr. Jan-Thorsten Gräsner, ergänzt, dass selbst Personen ohne medizinische Vorkenntnisse effektive Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten können, wenn sie durch geschulte Profis angeleitet werden.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt etwa 55.000 Menschen in Deutschland reanimiert, wobei etwa 70 Prozent der Wiederbelebungsversuche im häuslichen Umfeld und etwa 15 Prozent in der Öffentlichkeit stattfanden. Trotz dieser positiven Entwicklung liegt die Quote der Wiederbelebungsversuche durch Ersthelfer in Deutschland immer noch unter dem Durchschnitt anderer europäischer Länder.
Professor Fischer betont die Bedeutung der Ersthelfer und ermutigt dazu, aktiv zu werden, unabhängig von medizinischen Vorkenntnissen. Denn jeder, der hilft, kann potenziell zum Lebensretter werden und die Überlebenschancen des Betroffenen erheblich verbessern.
Die zunehmende Verwendung von Telefonreanimationen zeigt eine erfreuliche Entwicklung in der Notfallversorgung. Die Anleitung durch geschulte Profis erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Wiederbelebung erheblich und ermutigt auch Menschen ohne medizinische Kenntnisse, aktiv zu werden. Dennoch bleibt noch Raum für Verbesserungen, um die Hemmschwelle zur Erste-Hilfe-Leistung weiter zu senken und die Überlebenschancen in Notfallsituationen zu maximieren.
Belästigende Anrufe im Notdienst: ABDA reagiert nach Druck von Apothekerkammern
In Reaktion auf das anhaltende Problem belästigender Anrufe im Notdienst hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nun doch Schritte unternommen, nachdem die Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz das Thema auf dem Deutschen Apothekertag 2022 in München auf die Agenda gesetzt hatten. Der Antrag erhielt damals eine Mehrheit von etwa 85 Prozent, jedoch entschied der Geschäftsführende Vorstand der ABDA, das Problem nicht weiter zu verfolgen, aus Angst vor einem möglichen Imageverlust.
Eine Umfrage legt nahe, dass drei Viertel der teilnehmenden Apothekerinnen und Apotheker bereits mindestens einmal Erfahrungen mit derartigen Belästigungen gemacht haben. Besonders alarmierend ist, dass 84 Prozent der weiblichen Apothekerinnen von diesen Erfahrungen betroffen waren.
Die Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz drängten weiter auf eine angemessene Reaktion der ABDA. Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, setzte die Arbeit seines Vorgängers fort und berichtete kürzlich bei der Delegiertenversammlung seiner Kammer, dass gemeinsam mit der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz erneut Druck auf die ABDA ausgeübt wurde. Als Resultat dieser Anstrengungen hat die ABDA schließlich die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kontaktiert, um das Problem der belästigenden Anrufe im Notdienst anzusprechen.
Bei der Kontaktaufnahme betonte die ABDA nicht nur die Bedeutung dieses Themas für die Apothekerschaft, sondern wies auch darauf hin, dass andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen ähnlichen Belästigungen und Bedrohungen ausgesetzt sind. Es wurde betont, dass geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen angemessen zu schützen.
Die Reaktion der ABDA auf das Problem belästigender Anrufe im Notdienst ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Apothekerkammern Hamburg und Rheinland-Pfalz beharrlich auf eine Lösung gedrängt haben und letztendlich eine Antwort von der ABDA erhalten haben. Die Tatsache, dass dieses Thema nun auf höherer Ebene angesprochen wird, zeigt eine zunehmende Sensibilität für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Apothekerinnen und Apotheker sowie anderer Gesundheitsberufe. Es bleibt jedoch wichtig, dass dieser Dialog fortgesetzt wird und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um belästigende Anrufe im Notdienst effektiv zu bekämpfen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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