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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Skonto-Urteil des BGH: Finanzielle Belastung für Apotheken und potenzielle Auswirkungen auf den Verkauf
Am 8. Februar erging am Bundesgerichtshof ein Urteil bezüglich Skonti, das erhebliche Auswirkungen auf Apotheken in Deutschland haben könnte. Insbesondere wurde entschieden, dass Skonti bei verschreibungspflichtigen Medikamenten (Rx-Medikamenten) als unzulässig gelten, sofern der gewährte Nachlass die 3,15-prozentige Spanne überschreitet. Diese Entscheidung hat zur Konsequenz, dass Apotheken einen bedeutenden Einkaufsvorteil verlieren, was sich laut Treuhand Hannover durchschnittlich mit 50 Cent pro Packung bemerkbar machen könnte.
Dr. Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, warnt vor einem beschleunigten Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze in Apotheken. Der Wegfall der Skontomöglichkeiten durch Großhandel und Direktlieferanten könnte zu erheblichen Einbußen führen. Die finanziellen Auswirkungen auf Apotheken werden auf durchschnittlich 22.000 Euro pro Betrieb geschätzt, was einem Verlust von etwa 16 Prozent entspricht. Schwintek betont, dass dieses Geld fehlen wird, um die ohnehin schon defizitäre Versorgung von GKV-Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auszugleichen.
Die Treuhand-Experten Christian Meyer und Guido Michels erwarten, dass Hersteller und Großhändler grundlegende Vergütungsänderungen planen werden, um die Folgen des Urteils abzumildern. Als mögliche Kompensationsmaßnahmen schlagen sie unter anderem die Reduzierung des Handelsspannenausgleichs, die Erhöhung der Vergütung für Rabattausschlüsse und andere Boni sowie die Einführung von Servicegebühren oder verzinsten Vorauskassen vor.
Besondere Aufmerksamkeit gilt größeren, verhandlungsstarken Apotheken, die stärker betroffen sein könnten. Die Auswirkungen auf den Großhandel könnten zu Liquiditätseinbußen führen, und auch Spezialgroßhändlern oder Reimporteuren wird eine wesentliche Geschäftsgrundlage durch das Skonto-Urteil entzogen.
Die Forderung nach einer Reduzierung oder Abschaffung des Kassenabschlags wird als wenig zielführend betrachtet, da die Einsparungen den Krankenkassen und Versicherten zugutekommen. Das Urteil könnte auch erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf von Apotheken haben, da potenzielle Käufer abwarten könnten, um den optimalen Kaufpreis zu ermitteln. Für ertragsschwächere Apotheken könnte das Skonto-Verbot in Verbindung mit anderen finanziellen Belastungen existenzgefährdend sein.
E-Rezepte: Staatssekretär Franke fordert sofortige digitale Signatur durch Ärzte zur Lösung von Verzögerungsproblemen
In Anbetracht der bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Einlösung von E-Rezepten in Apotheken aufgrund fehlender Arztsignaturen hat Staatssekretär Edgar Franke (SPD) eine klare und praxisnahe Lösung vorgeschlagen. Franke betont die Dringlichkeit, dass Ärzte und Ärztinnen E-Rezepte direkt nach ihrer Ausstellung in der Sprechstunde digital signieren sollten. Dieser Schritt wird als entscheidend angesehen, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten ihre Verordnungen unverzüglich in Apotheken einlösen können.
Die Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Gematik, die die Nutzung der Komfortsignatur bei der Erstellung von E-Rezepten befürworten, werden von Franke als wegweisend hervorgehoben. Durch die konsequente Umsetzung dieses Vorgehens könnten Rezepte direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei der Apotheke, per App oder als Ausdruck eingelöst werden.
Insbesondere Apotheken in Ärztehäusern haben seit Jahresbeginn über Schwierigkeiten bei der Belieferung von E-Rezepten berichtet, die noch nicht von der Praxis signiert wurden. Diese Verzögerungen haben nicht nur einen erheblichen organisatorischen Aufwand zur Folge, sondern führen auch dazu, dass Kunden, insbesondere in ländlichen Gebieten, zusätzliche Wege in Kauf nehmen müssen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die elektronische Gesundheitskarte zum Abrufen vom Fachdienst in die Apotheke eingesteckt werden muss.
Eine vielversprechende Lösung könnte das "Card Link"-Verfahren bieten, das von der Gematik demnächst spezifiziert werden soll. Durch dieses Verfahren könnten Versicherte ihre NFC-fähige eGK ans Handy halten, um das E-Rezept über die Apotheken-App selbst abzurufen und einzulösen. Nicht nur für ausländische Versender konzipiert, könnte dieses Verfahren auch für Plattformen und das Einlösen auf Distanz genutzt werden – insbesondere in Fällen, in denen der Arzt das Rezept noch nicht signiert hat und der Versicherte nicht physisch in der Apotheke anwesend ist.
Die zügige flächendeckende Nutzung des "Card Link"-Verfahrens könnte bald Realität werden, wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage von Dr. Markus Reichel (CDU) hervorgeht. Zum Jahreswechsel verfügten bereits 67,6 Millionen der 74,5 Millionen Versicherten über eine NFC-eGK, im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nur 1,7 Millionen Versicherte über eine PIN für ihre eGK verfügen, während das BMG alternative Identifikations- und Authentifizierungsmöglichkeiten, wie den elektronischen Personalausweis mit PIN, betont. Eine eGK mit PIN sei demnach nicht zwingend erforderlich.
Neue Erkenntnisse zu Valproat: Maßnahmen zur Risikoreduktion bei Männern eingeführt
In einer aktuellen Entwicklung im Gesundheitswesen wurden neue Maßnahmen für Männer bekanntgegeben, die mit dem Antiepileptikum Valproat behandelt werden. Bekannt ist bereits, dass Kinder von Frauen, die während der Schwangerschaft mit Valproat behandelt werden, ein erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen aufweisen. Nun weist eine retrospektive Beobachtungsstudie darauf hin, dass auch Väter, die in den drei Monaten vor der Zeugung mit Valproat als Monotherapie behandelt wurden, möglicherweise ein gesteigertes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei ihren Kindern bis zum elften Lebensjahr bergen könnten.
Die Studie, die in drei nordeuropäischen Ländern durchgeführt wurde, beobachtete das Risiko unter Valproat sowie den Vergleich mit anderen Antiepileptika wie Lamotrigin und Levetiracetam als Monotherapie. Es ist wichtig anzumerken, dass aufgrund von Limitationen der Studie das Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen als möglich, aber nicht als definitiv belegt angesehen werden kann.
Als Reaktion auf diese Erkenntnisse wurden nun Maßnahmen zur Risikoreduktion für männliche Patienten, die mit Valproat behandelt werden, empfohlen. Die Behandlung sollte von einem erfahrenen Spezialisten eingeleitet und überwacht werden. Verschreibende Ärzte sollten die männlichen Patienten über das potenzielle Risiko informieren und den Einsatz einer zuverlässigen Verhütungsmethode während der Behandlung sowie für drei Monate darüber hinaus empfehlen. Bei männlichen Patienten, die die Absicht haben, ein Kind zu zeugen, sollten alternative Behandlungsoptionen in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, während der Behandlung und für mindestens drei Monate nach Therapieende keine Samenspende durchzuführen.
Valproat, ein Antiepileptikum auf Basis von Valproinsäure, ist seit 1967 auf dem Markt. Es wird zur Behandlung von verschiedenen Formen epileptischer Anfälle eingesetzt. Der Wirkstoff wirkt durch die Blockade von spannungsabhängigen Natrium- und Calciumkanälen und erhöht zudem die Konzentration des Neurotransmitters Gamma-Aminobuttersäure (GABA). Die Anwendung von Valproat, insbesondere bei Frauen im gebärfähigen Alter, unterliegt bereits strengen Richtlinien aufgrund des erhöhten Risikos von Entwicklungsstörungen und angeborenen Missbildungen bei im Mutterleib exponierten Kindern.
Apothekenkrise in Senftenberg: Personalengpass belastet Adler-Apotheke schwer
In einem Jahr hat die Adler-Apotheke in Senftenberg mit erheblichen personellen Herausforderungen zu kämpfen. Dr. Maike Gruno-Richter, die Inhaberin, musste im vergangenen Jahr sechs Angestellte verabschieden, wobei die Mehrheit aus gesundheitlichen Gründen ausschied. Ab April dieses Jahres werden zwei weitere Mitarbeiterinnen fehlen, was zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Betriebsabläufe führte und die Chefin dazu veranlasste, die Öffnungszeiten zu kürzen.
Die Probleme begannen im Februar, als zwei Mitarbeiterinnen ihre Kündigung einreichten. Die verbliebenen Angestellten sahen sich daraufhin mit einer erhöhten Arbeitslast konfrontiert, die durch Krankheitsausfälle und weitere Kündigungen noch verstärkt wurde. Einige Mitarbeiter verließen die Apotheke aufgrund psychischer Probleme, wobei Gruno-Richter betont, dass neben der Arbeitsbelastung auch äußere Faktoren wie gestiegene Lebensmittel- und Energiekosten eine Rolle spielen könnten.
Die Einführung des E-Rezepts und unzufriedene Kunden trugen ebenfalls zu einer veränderten Stimmung in der Apotheke bei. Die niedrigen Gehälter im Verhältnis zur geleisteten Arbeit verstärkten die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Gruno-Richter unterstreicht den Wunsch, höhere Gehälter zahlen zu können, wenn dies finanziell möglich wäre.
Um den akuten Personalmangel zu überbrücken, hat die Inhaberin vorübergehend fachfremdes Personal eingestellt, das hauptsächlich für die Bearbeitung der Ware zuständig ist. Derzeit sind acht pharmazeutische Angestellte, darunter mehrere in Teilzeit, in der Apotheke tätig. Aufgrund der bevorstehenden Elternzeit zweier Mitarbeiterinnen im April hat Gruno-Richter nun die Öffnungszeiten um eine halbe Stunde pro Tag verkürzt.
Die Apotheke sucht derzeit aktiv nach einer Apothekerin und einer pharmazeutisch-technischen Assistentin (PTA). Um attraktive Anreize zu bieten, werden unter anderem Weihnachtsgeld, Erholungsbeihilfen, außertarifliche Zulagen, Boni, familienfreundliche Arbeitszeiten und die Möglichkeit von 3- bis 4-Tage-Wochen sowie ein Kita-Zuschuss für Eltern angeboten. Trotz dieser Bemühungen belastet das anhaltende Personalthema die Inhaberin, die den Betrieb 2005 von ihrem Vater übernommen hat, zunehmend. Sie reflektiert über die Belastungen der Apothekenleitung und erwägt, ob dies langfristig tragbar ist.
Debatten um Apotheken: Zwiespalt zwischen Investitionen und Informationsmanagement
In der aktuellen Debatte um die Apothekenvergütung und -versorgung fordert die Unionsfraktion gezielte Investitionen in die Strukturen, einschließlich der Apotheken, um die Versorgung zu verbessern. Ein Antrag hierzu wird morgen im Gesundheitsausschuss beraten. Die Unionsfraktion sieht sowohl das Honorar als auch die Engpasspauschale als unzureichend an. Die Kassen hingegen weisen die Forderung nach einer höheren Vergütung bei Lieferengpässen zurück.
Der GKV-Spitzenverband äußert sich in seiner Stellungnahme skeptisch und betont, dass eine verbesserte Information der Verordnenden über drohende Nichtverfügbarkeiten von Arzneimitteln entscheidend sei, um die Versorgung zu optimieren. Eine rechtzeitige Berücksichtigung dieser Informationen könne den Aufwand in den Apotheken reduzieren und Unsicherheiten bei den Patienten minimieren.
Die Diskussion über die Anpassung der Apothekenvergütung insgesamt erfordert nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes zunächst Transparenz über die wirtschaftliche Situation basierend auf aktuellen Daten. Die derzeitige Logik der Vergütung, die absatzstarke Apotheken bevorzugt, wird kritisiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die Kassen plädieren für eine stärkere Förderung von Apotheken in schwach besiedelten Regionen, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Die Kassen betonen, dass es nicht nur um Geld gehen sollte und weisen auf einen Fachkräftemangel, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, hin. Eine Überprüfung der Rahmenbedingungen, inklusive personeller und räumlicher Voraussetzungen sowie der geforderten Öffnungszeiten, sei notwendig, um die Versorgung mit Arzneimitteln in diesen Regionen langfristig sicherzustellen. Die Digitalisierung und telepharmazeutische Maßnahmen könnten hierbei neue Potenziale erschließen und die Attraktivität des Berufs der Pharmazeutisch-technischen Assistenz steigern.
Die Kassen sehen keinen Bedarf für erweiterte Abgabemöglichkeiten und betonen, dass bestehende Austauschregeln bereits viele Konstellationen bei Engpässen berücksichtigen. Eine weitere Anpassung wird als nicht erforderlich erachtet. Stattdessen wird auf die Bedeutung von Frühwarnsystemen und Informationen in der Verordnungssoftware der Ärzte hingewiesen, um Lieferengpässen bereits bei der Verordnung entgegenzuwirken.
Alarmierende Lieferengpässe in Niedersachsen: Dringender Handlungsbedarf im Gesundheitssektor
In Niedersachsen schlagen Apotheker und Ärzte Alarm aufgrund anhaltender Lieferengpässe im Gesundheitssektor. Der Landesapothekerverband (LAV) und Vertreter der Kassen- und Zahnärzteschaft warnen eindringlich vor einer drohenden Verschlechterung der Arzneimittelversorgung und appellieren an die politischen Entscheidungsträger, unverzüglich weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Berend Groeneveld, Vorsitzender des Landesapothekerverbands, betont die absehbare Verschlechterung der Versorgungssituation, sollten keine gezielten Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang fordert Groeneveld eine Reduzierung der Abhängigkeiten von Drittstaaten bei der Arzneimittelherstellung. Er unterstreicht die Notwendigkeit, Lieferketten robuster zu gestalten und die heimische pharmazeutische Produktion zu stärken. Ebenso plädiert er für eine Förderung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland.
Die Warnungen vor weiteren Engpässen werden von Thorsten Schmidt, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, unterstützt. Er warnt vor einem nachhaltig negativen Einfluss auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Versorgungssicherheit. Schmidt kritisiert zudem das bestehende Engpass-Gesetz (ALBVVG) als zwar wichtigen, jedoch unzureichenden Schritt. Es sei klar geworden, dass dieses Gesetz weder kurzfristig bestehende Engpässe abwenden noch langfristig beseitigen könne.
Dr. Jürgen Hadenfeldt, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, äußert sich in Bezug auf die aktuelle Versorgungslage. Er sieht bestehende Gesetze und das Arzneimittelrecht als ungeeignet an, um die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe kurzfristig zu bewältigen. Als Hauptgründe für die Lieferengpässe führen die Verbände die Abhängigkeit von ausländischen Wirkstoffproduzenten an. Nahezu 70 Prozent der Produktionsorte für Europa befinden sich in Asien, was bei Fertigungsproblemen oder Lieferkettenstörungen unmittelbare Auswirkungen auf Deutschland haben kann. Ein weiterer problematischer Faktor ist die Marktkonzentration, da für bestimmte Wirkstoffe lediglich ein einziger Anbieter existiert.
Apothekenkrise: Forderungen nach Honorarerhöhung und Bürokratieabbau im Fokus
Im Zuge der sich zuspitzenden Lage im Apothekensektor hat die CDU/CSU-Fraktion im November einen umfassenden Antrag mit 21 Forderungen eingereicht, um die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Bekämpfung von Lieferengpässen sowie der Stärkung der Apotheken, einschließlich einer dringenden Erhöhung des Apothekenhonorars.
Die ABDA, als maßgebliche Standesvertretung der Apotheker:innen, unterstützt diesen Vorstoß und unterstreicht dabei vier zentrale Forderungen. Erstens wird die sofortige Anhebung der Apothekenvergütung gefordert, um dem alarmierenden Trend der Apothekenschließungen entgegenzuwirken. Zweitens wird die zügige und verlässliche Dynamisierung des Apothekenhonorars angemahnt, da dieses seit Jahren wirtschaftlichen Entwicklungen hinterherhinkt.
Des Weiteren plädiert die ABDA vehement für einen Bürokratieabbau und mehr Handlungsfreiheiten für Apotheker:innen. Ihre Argumentation basiert darauf, dass diese durch ihr Pharmaziestudium als Arzneimittelspezialist:innen und Expert:innen für die Arzneimitteltherapiesicherheit qualifiziert sind. Größere Entscheidungsfreiheiten sollen es ihnen ermöglichen, sachgerechte Entscheidungen im Einzelfall zu treffen und gleichzeitig bürokratische Hürden zu vermeiden, insbesondere im Kontext der aktuellen Lieferengpassproblematiken.
Abschließend fordert die ABDA die Beibehaltung des Fremdbesitzverbots. Dieses Verbot wird als essenziell betrachtet, um die eigenverantwortliche und unabhängige Erbringung von Dienstleistungen durch Apotheker:innen sicherzustellen. Die ABDA betont dabei die hohe Bedeutung dieser Unabhängigkeit für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten und lehnt jegliche Einmischung durch Fremdkapitalinvestitionen ab.
Insgesamt zeigt sich in diesen Forderungen eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Standesvertretung, die drängenden Probleme im Apothekensektor anzugehen und die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern.
Meilenstein für Apotheken: Abschaffung der Präqualifizierung in 18 Produktgruppen
In einem wegweisenden Schritt für das Apothekenwesen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband einer Einigung zur Abschaffung der Präqualifizierung in 18 Produktgruppen zugestimmt. Diese Entscheidung, die am 1. April in Kraft tritt, beendet die langjährige bürokratische Hürde für Apotheken im Umgang mit apothekenüblichen Hilfsmitteln.
Die Vereinbarung, die gestern in den Gremien von DAV und GKV-Spitzenverband bestätigt wurde, erhielt nicht nur die einstimmige Zustimmung der Landesapothekerverbände in der DAV-Mitgliederversammlung, sondern signalisiert auch eine zügige und erfolgreiche Verhandlung zwischen den Apothekenvertretern und den Krankenkassen.
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, kommentierte die Einigung und bezeichnete die Abschaffung der Präqualifizierung als "Geschichte". Er betonte die deutliche Erleichterung für Apotheken und hob die außergewöhnliche Geschwindigkeit und den umfangreichen Erfolg in den Verhandlungen hervor.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die bisherigen Präqualifikationsanforderungen bis einschließlich 31. März weiterhin gültig sind. Apotheken wird geraten, Verträge mit Präqualifizierungsstellen nur dann vollständig zu kündigen, wenn sie ausschließlich apothekenübliche Hilfsmittel abgeben. Technische Umsetzungen müssen in diesem Zeitraum noch erfolgen.
Die betroffenen 18 Produktgruppen, für die ab April keine Präqualifizierung mehr erforderlich ist, umfassen eine breite Palette von Hilfsmitteln, darunter Milchpumpen, Anziehhilfen, Spritzen und Pens, Bandagen, Inhalationstherapiegeräte, Inkontinenzprodukte, medizinische Kompressionsware, Bettschutzeinlagen, Sitzringe, Messgeräte für verschiedene medizinische Parameter, ausgewählte Orthesen, Hilfsmittel bei Augenerkrankungen, Produkte für die Insulintherapie und sonstige Produkte wie Läuse- und Nissenkämme.
Der Wegfall der Präqualifizierung verspricht nicht nur eine spürbare Entlastung der Apotheken von bürokratischem Aufwand, sondern auch eine effizientere Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Patienten. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der neuen Regelung werden Apotheken in der Lage sein, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung zu leisten.
Skurrile Entdeckung: Viagra-Honig im Biberacher Supermarkt führt zu Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
In einem Supermarkt in Biberach an der Riß haben Zollbeamte bei einer routinemäßigen Überprüfung einen ungewöhnlichen Fund gemacht. Statt sich auf die Kontrolle der Versteuerung von Tee und Kaffee zu konzentrieren, stießen die Beamten auf einen Honig, der den potenzfördernden Wirkstoff Sildenafil, bekannt als Hauptbestandteil von Viagra, enthielt.
Der Inhaber des Supermarkts steht nun im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Etwa 4,5 Kilogramm des als "Potenz-Honig" bezeichneten Produkts, abgefüllt in kleinen Gläsern, wurden von den Zollbeamten sichergestellt. Der Honig, der ursprünglich aus der Türkei stammt, wo der freie Verkauf solcher Produkte anders als in Deutschland erlaubt ist, wurde während einer Überprüfung entdeckt, die auf die korrekte Versteuerung von Tee und Kaffee abzielte.
Ein Sprecher des Hauptzollamts Ulm erklärte, dass solche mit Sildenafil versetzten Nahrungsergänzungsmittel in Zollkreisen bereits bekannt seien. Die Entdeckung wirft nicht nur Fragen zur ordnungsgemäßen Verzollung auf, sondern auch zur Herkunft und unerlaubten Verwendung von verschreibungspflichtigen Wirkstoffen in einem Lebensmittelprodukt.
Die Ermittlungen werden zeigen, wie der fragliche Honig seinen Weg in den Supermarkt fand und ob möglicherweise weitere Produkte betroffen sind. Der Vorfall verdeutlicht auch die Herausforderungen, die bei der Überwachung von Nahrungsergänzungsmitteln und importierten Lebensmitteln auftreten können, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Gesundheitsstandards und Verkaufsvorschriften geht.
Karl Lauterbach verteidigt Cannabis-Legalisierung: Kontroverse um Ampel-Koalitionspläne in Deutschland
Die Pläne der Ampel-Koalition zur Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erreichen die entscheidende Phase. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis gegenüber Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Lauterbach betont im Deutschlandfunk, dass man darauf hoffe, mit diesem Gesetz einen Großteil des Schwarzmarktes eliminieren zu können. Durch ausreichendes Angebot in Cannabis-Clubs und durch den Selbstanbau könne die Nachfrage nach illegalen Quellen drastisch reduziert werden. Er argumentiert, dass es für Konsumenten wenig attraktiv sei, toxische Substanzen auf dem Schwarzmarkt zu kaufen und sich mit Drogendealern in zwielichtigen Umfeldern auseinanderzusetzen.
Der federführende Gesundheitsausschuss wird sich in Kürze abschließend mit den Gesetzesplänen befassen, bevor voraussichtlich in dieser Woche der Bundestag darüber abstimmt. Die Koalition hat sich auf Details verständigt, wodurch ab dem 1. April der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen für Volljährige erlaubt sein sollen. Ab dem 1. Juli sollen auch Clubs für den gemeinsamen, nicht kommerziellen Anbau von Cannabis möglich sein. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen, allerdings unter Einhaltung spezifischer Regeln und Vorgaben.
Die Pläne stoßen auf breite Kritik von verschiedenen Seiten, darunter Medizinverbände sowie Innenpolitiker der SPD und Innenminister der Länder. Auch in der Union gibt es erheblichen Widerspruch. Lauterbach weist darauf hin, dass selbst unter den Kritikern der Reform weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass die bisherige Politik gescheitert ist. Insbesondere die steigende Cannabisnutzung bei jüngeren Menschen macht eine Neubewertung erforderlich. Die Befürworter argumentieren, dass die derzeitige Politik junge Menschen derzeit dem Schwarzmarkt überlasse.
Lauterbach betont, dass es bei der geplanten Legalisierung nicht darum gehe, neue Konsumenten zu gewinnen, sondern vielmehr darum, den bereits konsumierenden 18- bis 25-Jährigen einen sichereren Zugang zu ermöglichen. Er ist zuversichtlich, dass das Gesetz die Zustimmung des Bundestags erhalten wird, trotz der breiten Kritik von verschiedenen Seiten. Die Abstimmung über die Legalisierung von Cannabis wird in dieser Woche erwartet.
Pharmaindustrie vor finanzieller Herausforderung: Großhandelsverband Phagro fordert 2 Milliarden Euro zur Bewältigung von Lieferengpässen
Inmitten anhaltender Herausforderungen durch Lieferengpässe im Gesundheitssektor hat der Großhandelsverband Phagro eine dringende finanzielle Unterstützung in Höhe von 2 Milliarden Euro gefordert. Dieser Aufruf zielt darauf ab, dem Großhandel die Möglichkeit zu geben, effektiv gegen bestehende Versorgungsprobleme vorzugehen. Insbesondere wird betont, dass allein die Erweiterung der Lagerkapazitäten von zwei auf vier Wochen bereits einen Milliardenbetrag erfordert.
Der Großhandel argumentiert, dass eine vertiefte Lagerhaltung zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, um den gestiegenen Bedarf an Lagerkosten, Risikovorsorge und erweiterter Reichweite zu decken. Aktuell halten die Unternehmen bereits Arzneimittel im Wert von mehr als 2 Milliarden Euro vorrätig. Die Forderung nach einer Verdoppelung der Lagerhaltung auf vier Wochen würde zusätzlich mindestens 2 Milliarden Euro erfordern, wobei die Zinseffekte dieser Investition die derzeitigen Jahresgewinne sämtlicher Phagro-Mitgliedsunternehmen übersteigen würden.
Ein weiterer zentraler Punkt des Verbandes ist die seit 2012 nicht mehr angepasste und staatlich unterfinanzierte Infrastruktur des pharmazeutischen Großhandels. Die finanzielle Belastung durch gestiegene Aufwände aufgrund von Lieferengpäss
sen, gepaart mit der mangelnden Anpassung der Großhandelsvergütung, stellt eine ernsthafte Herausforderung dar. Angesichts der anhaltenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln wird eine umfassende finanzielle Absicherung der bestehenden Infrastruktur als dringend notwendig erachtet.
Der Verband betont, dass es nicht nur darum geht, die Ursachen der Lieferengpässe bei den Herstellern anzugehen, sondern auch die finanziellen Aufwendungen aller Beteiligten entlang der Arzneimittelversorgung angemessen zu berücksichtigen. Die Forderung nach einer effizienten finanziellen Unterstützung ist als entscheidender Schritt zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur positioniert.
Trotz der Forderung, den Vorrat von zwei auf vier Wochen zu erhöhen, warnt der Phagro vor einer ineffektiven Umsetzung, falls der Großhandel nicht ausreichend von den Herstellern beliefert wird. Insbesondere bei bestimmten Antibiotika bleibt die Vorratshaltung aufgrund unzureichender Verfügbarkeiten eine Herausforderung.
Der Verband lehnt den Import als grundlegendes Instrument der Regelversorgung ab und fordert stattdessen die Beseitigung rechtlicher und bürokratischer Hürden, um im Falle von Engpässen zumindest Kleinstmengen als Import verfügbar zu machen. Bisherige Beratungen im BfArM haben nach Auffassung des Phagro nicht zu ausreichenden Lösungen geführt.
In einem abschließenden Appell betont der Phagro die Notwendigkeit, alle Akteure der Lieferkette in die Meldung von Bestands- und Verfügbarkeitsdaten einzubeziehen, um eine valide Datenbasis zur Einschätzung der Versorgungslage zu schaffen. Diese Forderungen des Großhandelsverbandes Phagro werfen ein Schlaglicht auf die drängenden Probleme im Gesundheitssektor und die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Lösungsfindung.
Apotheker im Schwalm-Eder-Kreis fordern Erhalt vollversorgender Apotheken und lehnen Light-Konzept ab
Apotheker:innen in Hessen, insbesondere im Schwalm-Eder-Kreis, appellieren an die Kommunalpolitik, sich aktiv für den Erhalt und die Unterstützung lokaler Apotheken einzusetzen und die Einführung von sogenannten Light-Apotheken auf dem Land zu verhindern. Die Apothekendichte im Schwalm-Eder-Kreis, laut dem Hessischen Apothekerverband (HAV) mit 2,6 Betrieben pro 100 km2 deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 6,29, ist Anlass für die Forderung nach kommunalem Handeln.
Timo Henkel, Inhaber der Stern-Apotheke in Homberg, unterstreicht die Wichtigkeit eines klaren Bekenntnisses der Kommunalpolitik zur nachhaltigen Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Dies sei besonders relevant, da die neue Landesregierung aus CDU und SPD dieses Anliegen im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat. Die Apotheker rufen zu einem parteiübergreifenden Engagement auf Landkreisebene auf, da Kreispolitiker über ihre Parteigremien erheblichen Einfluss auf Landes- und Bundespolitik ausüben können.
Kritik äußern die Apotheker am von der Bundesregierung vorgestellten "Light"-Konzept. Sie unterstützen die Forderung der Partei Die Linke, dieses abzulehnen. Die Apotheker argumentieren, dass Light-Apotheken, die ohne approbierte Fachkräfte, ohne Arzneimittelherstellung und ohne Notdienst auskommen, die Bewohner:innen im ländlichen Raum zu Patient:innen zweiter Klasse degradieren würden. Zusätzlich sei das Konzept ungeeignet, eine angemessene Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die Apotheker haben den Kreistagsabgeordneten detaillierte Informationen übermittelt und informieren auch ihre Kunden über diese Thematik.
Die Apotheker im Schwalm-Eder-Kreis appellieren an den direkten Kontakt mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Edgar Franke, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Sie hoffen darauf, dass die Kreistagsabgeordneten diesen Kontakt nutzen, um sich für eine qualitativ gleichwertige Arzneimittelversorgung durch vollversorgende Apotheken vor Ort einzusetzen. Der Appell wird von rund 10.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises unterstützt.
ABDA-Umfrage: Apothekenteams zeigen Bereitschaft zum Protest und botendienstlichen Engagement
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat eine Umfrage gestartet, um die Protestbereitschaft der Apothekenteams zu erfassen und den Forderungen der Apothekerschaft in den bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren Nachdruck zu verleihen. In Zusammenarbeit mit dem Partner Iqvia wird eine Umfrage per E-Mail an Apothekeninhaber:innen verschickt, die konkrete Maßnahmen ermitteln soll, die Inhaber:innen und ihre Teams unterstützen und umsetzen möchten.
Die Umfrage beinhaltet Fragen zu potenziellen Schließungen von Apotheken für Proteste, dem optimalen Wochentag dafür, der Teilnahmebereitschaft des gesamten Teams und dem bevorzugten Ort für einen Protest. Eine besonders interessante Frage betrifft die Bereitschaft der Apothekeninhaber:innen, sich mit ihren Botendienst-Fahrzeugen einem bundesweiten "Botendienst-Korso" anzuschließen, wobei verschiedene Antwortmöglichkeiten wie "regional", in der Landeshauptstadt oder Berlin genannt werden. Die Umfrage eruiert auch, wie viel Vorbereitungszeit für solche Aktionen notwendig wäre.
Die ABDA legt Wert auf eine rasche Rückmeldung, um flexibel auf neue gesundheitspolitische Bedingungen reagieren zu können. Bereits nach dem kommenden Wochenende sollen erste Rückmeldungen vorliegen, und Apothekeninhaber:innen werden gebeten, sich bis zum 26. Februar zu äußern. Die Umfrage wird vom US-Datenkonzern Iqvia durchgeführt, zu dem auch die Retaxfirma Davaso gehört und mit dem die ABDA ein Datenhub plant. Die Umfrage ist anonym und beansprucht laut Angaben weniger als fünf Minuten Zeit.
Präsident der Apothekerkammer Hamburg ruft zur aktiven Beteiligung an Diskussionen über Hochpreiser auf
In einem kürzlich abgehaltenen Fortbildungsseminar der Apothekerkammer Hamburg und der DPhG Landesgruppe Hamburg äußerte Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, die Aufforderung an Apotheker, sich aktiv an kommenden Diskussionen über den Umgang mit Hochpreisern zu beteiligen. Bei der 28. gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung standen orale Zytostatika im Fokus, wobei Dr. Dorothee Dartsch aus Hamburg und Jürgen Barth aus Gießen das notwendige pharmazeutische Hintergrundwissen präsentierten.
Gnekow unterstrich die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen als integraler Bestandteil der Apothekenfunktion. Hierzu gehöre auch die Medikationsanalyse im Zusammenhang mit oralen Zytostatika. Er ermutigte Apotheker, die politische und fachliche Vorarbeit für solche Dienstleistungen zu nutzen und diese aktiv zu erbringen sowie entsprechend abzurechnen. Dabei betonte er, dass die Verhinderung unerwünschter Arzneimittelwirkungen eine gemeinsame Verantwortung von Apothekern und Ärzten sei und niemandem etwas weggenommen werde.
Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die Herausforderung durch Hochpreiser, die mittlerweile 40 Prozent des Arzneimittelumsatzes ausmachen, jedoch nur bei wenigen Patienten zum Einsatz kommen. Gnekow warnte vor einem möglichen finanziellen Druck auf gängige Standardtherapien mit Generika und betonte, dass Kosteneinsparungen bei Generika die steigenden Kosten für Hochpreiser nicht ausgleichen könnten.
Er prognostizierte, dass sich in Zukunft Fragen zu wirtschaftlichen Konsequenzen und möglichen regulatorischen Maßnahmen stellen werden, da die Produktion in Europa unattraktiv werde und die Abhängigkeit von Asien zunehme. Gnekow mahnte dazu, dass Apotheker sich auf die bevorstehenden Debatten vorbereiten sollten. Unabhängig von den künftigen inhaltlichen Regelungen forderte er dazu auf, eine führende Rolle zu übernehmen, Verantwortung zu tragen und aktiv an der Gestaltung zukünftiger Prozesse teilzunehmen.
Er schlug vor, dass sich diese Haltung auch in der Ausbildung widerspiegeln sollte, indem mehr Schwerpunkte auf Pharmakologie, Klinische Pharmazie und Pharmakoökonomie gelegt werden. In Anbetracht der wachsenden Bedeutung von Hochpreisern und ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Pharmaindustrie, appellierte Gnekow an die Apotheker, eine proaktive Rolle in den bevorstehenden Diskussionen einzunehmen.
Neue Empfehlungen: Männer, die Valproat einnehmen, sollten über Risiken für die Kinderentwicklung informiert werden
Die aktuellen Empfehlungen des europäischen Pharmakovigilanz-Ausschusses betonen die Notwendigkeit, auch Männer über die potenziellen Risiken von Valproat für die neurologische Entwicklung ihrer Nachkommen zu informieren. Die Substanz, die zur Behandlung von Epilepsie, bipolarer Störung und gelegentlich Migräne eingesetzt wird, stand bisher hauptsächlich im Fokus teratogener Risiken für Frauen im gebärfähigen Alter.
Neue Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Einnahme von Valproat durch Männer in den drei Monaten vor der Empfängnis das Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei ihren Kindern erhöhen könnte. Obwohl die Untersuchungen zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind, wurden Maßnahmen zur Information von Patienten und Gesundheitsfachkräften eingeleitet.
Der Ausschuss empfiehlt, männliche Patienten, die mit Valproat behandelt werden, intensiver zu informieren. Die Behandlung sollte von Spezialisten eingeleitet und überwacht werden, wobei die Möglichkeit wirksamer Empfängnisverhütung sowohl während der Therapie als auch für mindestens drei Monate nach Beendigung betont wird. Es wird davon abgeraten, während dieser Zeit Sperma zu spenden.
Die bestehenden Empfehlungen für Frauen bleiben gültig, da Valproat während der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko für angeborene Missbildungen und neurologische Entwicklungsstörungen in Verbindung gebracht wird. Die geschätzten Risiken bei Kindern von Männern, die Valproat einnehmen, erscheinen im Vergleich zu den Risiken bei Kindern von Frauen, die das Medikament während der Schwangerschaft einnehmen, geringer.
Als mögliche Alternativen zu Valproinsäure werden bei Epilepsie Lamotrigin und Levetiracetam empfohlen, während bei bipolarer affektiver Störung Quetiapin und andere Neuroleptika sowie möglicherweise das schwach teratogene Lithium als besser geeignete Optionen betrachtet werden. Patienten wird geraten, ihre Behandlung nicht eigenmächtig abzubrechen, sondern vorher Rücksprache mit ihrem Arzt zu halten, um eine Verschlechterung ihrer Symptome zu vermeiden.
Drohnenlieferung von Arzneimitteln im Odenwald: Technisches Potenzial, aber noch operative Hürden
Im Rahmen des laufenden Modellversuchs "LieferMichel" im hessischen Odenwald wird die Möglichkeit der Drohnenlieferung von Arzneimitteln in entlegene Ortschaften erprobt. Seit Mitte Januar werden abgelegene Gebiete im Odenwald per Drohne mit Arzneimitteln beliefert, wobei anfängliche Wetterprobleme erfolgreich überwunden wurden. Der Modellversuch, der seit Oktober 2023 läuft, wird von der Frankfurt University of Applied Sciences (UAS) und dem Unternehmen Wingcopter durchgeführt, mit einer Förderung von 430.000 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Benjamin Federmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts, betont die technische Machbarkeit der Drohnenlieferung von Arzneimitteln. Trotzdem sind im Rahmen des Versuchs operative Hürden ans Licht gekommen. Insbesondere der aktuelle manuelle Prozess, der externe Lieferanten und Lastenräder einschließt, erfordert einen beträchtlichen Arbeitsaufwand. Zudem sind behördliche Genehmigungen notwendig, was als "umständlich und unwirtschaftlich" beschrieben wird.
Die Forderung nach Automatisierung und Digitalisierung des Drohnenversands sowie dem Abbau bürokratischer Hürden wird von Federmann betont. Eine Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt für Direktflüge zu den Kunden ist ebenfalls erforderlich, doch dies könnte noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Auch die Tragekapazität der Drohnen und die Anpassung des Produktangebots sind Aspekte, die für eine erfolgreiche Implementierung weiterentwickelt werden müssen.
Trotz dieser Herausforderungen sehen die beteiligten Akteure Potenzial für die Zukunft, sowohl für lokale Apotheken als auch für den Versandhandel. Federmann weist darauf hin, dass bereits jetzt etwa 80 Prozent Deutschlands von Lieferengpässen bei lebensnotwendigen Gütern betroffen sind. Das Projekt "LieferMichel" endet planmäßig im März, und die Ergebnisse sollen nach Projektabschluss veröffentlicht werden. Es gibt bisher keine Ankündigung weiterer finanzieller Unterstützung, doch betonen die Projektverantwortlichen die Notwendigkeit von Folgeprojekten, um eine flächendeckende Güterversorgung sicherzustellen, insbesondere in Ostdeutschland.
Medizinforschungsgesetz: Chancen und Herausforderungen für den Pharmastandort Deutschland
Im Bestreben, den Pharmastandort Deutschland international attraktiver zu gestalten, wurde Mitte Dezember vom Bundeskabinett eine umfassende Pharmastrategie verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist das geplante Medizinforschungsgesetz (MFG), für das Ende Januar ein Referentenentwurf durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt wurde.
Das MFG sieht vor, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen und Zulassungen zu vereinfachen und strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit medizinprodukterechtlichen Prozessen zu verknüpfen. Zudem ist geplant, die Veröffentlichung von Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel, die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden, nicht mehr zwingend vorzunehmen. Eine neu zu schaffende Bundes-Ethik-Kommission soll sich insbesondere um eilige oder anspruchsvolle Verfahren kümmern.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) äußerte sich am Montag zum Referentenentwurf des MFG. BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen begrüßte die geplanten Maßnahmen als Schritt in die richtige Richtung, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland zu stärken. Er lobte insbesondere die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die Förderung des internationalen Charakters klinischer Prüfungen.
Trotz der positiven Bewertung äußerte Joachimsen jedoch Bedenken bezüglich der neu geplanten Bundes-Ethik-Kommission. Er warnte vor möglichen zusätzlichen Ressourcenbindungen und der Schaffung von Parallelstrukturen. Darüber hinaus betonte der BPI, dass das MFG nicht die bestehenden Herausforderungen in der Erstattungspolitik vernachlässigen dürfe. Insbesondere forderte Joachimsen die Korrektur von Fehlentwicklungen bei den AMNOG-Leitplanken und Abschlägen für Kombinationstherapien.
Ein weiterer Kritikpunkt des BPI betraf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das in seiner aktuellen Gestalt nach Ansicht des Verbands die positiven Absichten der Pharmastrategie und des Medizinforschungsgesetzes konterkariert. Der BPI hofft darauf, dass die Gesetzgeber diese Wechselwirkungen erkennen und entsprechend nachsteuern werden. Insgesamt bleibt die Branche gespannt auf die weiteren Entwicklungen und darauf, inwiefern die geplanten Gesetzesänderungen den Pharmastandort Deutschland tatsächlich international konkurrenzfähiger machen werden.
Bedeutende Fortschritte in der Krebstherapie: Zwei Medikamente erhalten 'beträchtlichen Zusatznutzen' durch den G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich zwei Krebsarzneimittel, Sacituzumab govitecan und Trifluridin/Tipiracil, in die Kategorie "beträchtlicher Zusatznutzen" eingestuft. Diese Medikamente werden in fortgeschrittenen Stadien der Krebstherapie eingesetzt und haben im Vergleich zur Standardtherapie das Überleben verlängert.
Professor Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, betonte die Bedeutung dieser neuen Therapieoptionen, insbesondere in fortgeschrittenen palliativen Situationen. Er hob hervor, dass die beiden Arzneimittel, Sacituzumab govitecan gegen Brustkrebs und Trifluridin/Tipiracil (in Kombination mit Bevacizumab) gegen Dickdarmkrebs, erst dann zum Einsatz kommen, wenn Patientinnen und Patienten bereits mehrere Therapielinien mit verschiedenen Arzneimitteln durchlaufen haben.
In klinischen Studien konnte bei beiden Therapieoptionen eine Verlängerung des Überlebens festgestellt werden. Darüber hinaus wies das Arzneimittel gegen Brustkrebs, Sacituzumab govitecan, eine verbesserte Lebensqualität nach. Bei der Wirkstoffkombination gegen Dickdarmkrebs konnten schwerwiegende Nebenwirkungen reduziert werden.
Sacituzumab govitecan (Trodelvy®) ist bereits seit zwei Jahren zugelassen und erhielt nun eine Indikationserweiterung. Das Immunkonjugat kann nun auch bei Erwachsenen mit positivem Hormonrezeptor-Status bei fortgeschrittener Brustkrebserkrankung nach hormoneller Therapie eingesetzt werden. Der G-BA stellte aufgrund der klinischen Studien einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
Die bereits bekannte Wirkstoffkombination Trifluridin/Tipiracil (Lonsurf®) erhielt eine Erweiterung des Anwendungsgebiets und kann nun auch in Kombination mit Bevacizumab für die Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom nach zwei Vortherapien eingesetzt werden. Der G-BA sah auch hier einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen, insbesondere in Bezug auf eine Verlängerung der Überlebenszeit und eine Reduktion schwerwiegender Nebenwirkungen.
Die Bewertung des G-BA ist entscheidend für die Preisverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Herstellern. Ein "beträchtlicher Zusatznutzen" wird vergeben, wenn das neue Therapieverfahren im Vergleich zur Standardtherapie eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens bietet. Dies umfasst eine Abschwächung schwerwiegender Symptome, eine moderate Verlängerung der Lebensdauer, spürbare Linderung der Erkrankung oder die Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen.
Insgesamt markieren diese Bewertungen einen bedeutenden Fortschritt in der Krebstherapie, was für Betroffene, ihre Familien und ihre behandelnden Ärzte positive Signale sind. Das zeitliche Zusammentreffen dieser Bewertungen mit dem Deutschen Krebskongress und dem Darmkrebsmonat März unterstreicht die Relevanz dieser Entwicklungen in der Krebstherapie.
Durchbruch in der Antibiotikaforschung: Cresomycin überwindet erfolgreich Bakterienresistenzen
In einem bahnbrechenden Schritt auf dem Gebiet der Antibiotikaforschung haben Wissenschaftler in den Vereinigten Staaten ein neuartiges synthetisches Antibiotikum namens Cresomycin entwickelt. Dieses Antibiotikum zeigt vielversprechende Ergebnisse bei der Hemmung von gramnegativen und grampositiven Bakterien sowohl in vitro als auch in Mäuseversuchen.
Ähnlich wie einige bereits existierende Antibiotika greift Cresomycin die bakteriellen Ribosomen an, die als Proteinfabriken der Zellen fungieren. Das Besondere an diesem neuen Wirkstoff ist jedoch seine Fähigkeit, Resistenzen zu überwinden. Probleme mit Antibiotikaresistenzen entstehen oft, wenn Bakterien ribosomale Methyltransferasen produzieren, die eine Methylgruppe an das Ribosom binden und dadurch die Wirksamkeit des Antibiotikums reduzieren.
Cresomycin löst dieses Problem durch eine geschickte Anpassung seiner Molekülstruktur. Das Antibiotikum behält seine starke Affinität zur Bindungsstelle am Ribosom bei, selbst wenn Methyltransferasen vorhanden sind. Diese innovative Entwicklung wurde durch die Zusammenarbeit von Forschern der Universitäten Harvard und Chicago ermöglicht. Die genauen Strukturen der resistenten bakteriellen Ribosomen wurden durch Röntgen-Kristallografie visualisiert, und auf dieser Grundlage wurde das Molekül von Forschern an der Harvard-Universität entworfen und synthetisiert.
Die Forschungsergebnisse, kürzlich im Fachjournal "Science" veröffentlicht, bieten einen Einblick in die Wechselwirkung von Cresomycin mit arzneimittelresistenten Ribosomen auf nahezu atomarer Präzisionsebene. Es wurde festgestellt, dass das Antibiotikum nicht nur die Bindungsstelle blockiert, sondern auch das Innere des Ribosoms verändert, was zu einer weiteren Verringerung der antibiotischen Wirksamkeit führt.
Cresomycin, das chemisch einem Lincosamin ähnelt, zeigte vielversprechende Ergebnisse in Tierstudien, indem es vor Infektionen mit multiresistenten Stämmen von Staphylococcus aureus, Escherichia coli und Pseudomonas aeruginosa schützte. In vitro wies Cresomycin eine geringe Zytotoxizität auf und verursachte keine Schäden an roten Blutkörperchen oder Mitochondrien.
Der nächste Schritt in der Forschung ist die eingehende Untersuchung der Wirkung und Sicherheit von Cresomycin in präklinischen Studien. Diese vielversprechenden Entwicklungen könnten einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Entwicklung effektiverer Therapien gegen bakterielle Infektionen leisten.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich des Skonto-Verbots für Rx-Medikamente wird voraussichtlich erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Apotheken haben. Der Wegfall dieses Einkaufsvorteils könnte im Durchschnitt 50 Cent pro Packung kosten und den bereits bestehenden Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze weiter verschärfen. Die Treuhand Hannover schätzt, dass Apotheken durchschnittlich 22.000 Euro pro Betrieb verlieren könnten. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie Hersteller und Großhändler auf das Urteil reagieren und welche Kompensationsmaßnahmen sie einführen werden, um die Auswirkungen abzufedern. Größere, verhandlungsstarke Apotheken könnten stärker betroffen sein, während die Forderung nach einer Reduzierung des Kassenabschlags als wenig zielführend betrachtet wird. Das Urteil könnte auch den Verkauf von Apotheken beeinflussen, insbesondere für ertragsschwächere Betriebe, deren Existenzfrage sich durch das Skonto-Verbot zusätzlich stellt.
Die vorgeschlagene Maßnahme von Staatssekretär Edgar Franke, wonach Ärzte E-Rezepte direkt nach der Verordnung digital signieren sollen, bietet eine pragmatische Lösung für die Verzögerungsprobleme in Apotheken. Die Nutzung der Komfortsignatur gemäß den Empfehlungen der KBV und der Gematik ermöglicht eine unmittelbare Einlösung über die eGK, App oder Ausdruck. Die aktuellen Herausforderungen, besonders in ländlichen Gebieten, könnten durch das vielversprechende "Card Link"-Verfahren der Gematik bald effizient bewältigt werden, indem Versicherte E-Rezepte eigenständig abrufen und einlösen können. Eine rasche flächendeckende Umsetzung dieses Verfahrens erscheint angesichts der bereits vorhandenen NFC-eGK-Besitzer realistisch.
Die neuesten Erkenntnisse über ein potenziell erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen bei Kindern von Männern, die mit Valproat behandelt wurden, werfen wichtige Fragen auf. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion, darunter die Überwachung durch erfahrene Spezialisten und die intensive Aufklärung über Verhütungsmethoden, sind sinnvolle Schritte. Es ist entscheidend, dass diese Informationen präzise und zugänglich an Patienten weitergegeben werden, um ihre Entscheidungen fundiert zu treffen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher Forschung und Sensibilisierung im Bereich der Arzneimittelsicherheit, um die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die Herausforderungen, mit denen die Adler-Apotheke in Senftenberg konfrontiert ist, spiegeln die weitverbreiteten Personalengpässe im Gesundheitswesen wider. Der Verlust von sechs Mitarbeitern innerhalb eines Jahres aufgrund von gesundheitlichen Problemen und Unzufriedenheit ist alarmierend. Die Inhaberin, Dr. Maike Gruno-Richter, steht vor einer anspruchsvollen Aufgabe, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten. Die Kürzung der Öffnungszeiten ist ein notwendiger Schritt, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren, aber langfristige Lösungen sind dringend erforderlich. Es ist an der Zeit, dass die Regierung und die Gesundheitsbehörden Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen und Gehälter im Gesundheitssektor zu verbessern und die Belastung für Apotheken zu mindern.
Die aktuelle Debatte um die Apothekenvergütung zeigt deutliche Meinungsverschiedenheiten zwischen der Unionsfraktion und dem GKV-Spitzenverband. Während die Union gezielte Investitionen zur Verbesserung der Versorgung fordert, betont der Spitzenverband die Bedeutung einer besseren Information der Verordnenden über Arzneimittelverfügbarkeit. Die Diskussion über eine Anpassung der Apothekenvergütung insgesamt erfordert laut GKV-Spitzenverband zunächst Transparenz über die wirtschaftliche Situation. Die Forderung nach Förderung von Apotheken in dünn besiedelten Regionen wird von Gesundheitsminister Lauterbach und den Kassen unterstützt. Eine ausgewogene Lösung muss jedoch nicht nur monetäre, sondern auch strukturelle Aspekte berücksichtigen und die Digitalisierung als Potenzial für eine effizientere Arzneimittelversorgung einbeziehen.
Die anhaltenden Lieferengpässe im Gesundheitssektor in Niedersachsen erfordern dringende und gezielte Maßnahmen. Die Forderungen der Apotheker- und Ärzteschaft nach einer Reduzierung der Abhängigkeit von Drittstaaten, einer Stärkung der heimischen Produktion und robusteren Lieferketten sind essenziell. Das bestehende Engpass-Gesetz zeigt sich als unzureichend, und es ist evident, dass kurzfristige Lösungen fehlen. Die betroffenen Akteure appellieren an die Politik, rasch und effektiv zu handeln, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die aktuellen Forderungen der CDU/CSU-Fraktion und der ABDA zur Stärkung der Apotheken und Sicherstellung der Arzneimittelversorgung sind ein wichtiger Schritt inmitten der zunehmenden Herausforderungen. Die dringende Erhöhung des Apothekenhonorars sowie der Bürokratieabbau sind entscheidende Maßnahmen, um den Apothekenbetrieb zu stabilisieren. Die Einbindung der Fachkenntnisse der Apotheker:innen bei Entscheidungen im Einzelfall und die Betonung der Unabhängigkeit durch das Fremdbesitzverbot sind weitere Schritte in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen zu konkreten Maßnahmen führen und die Arzneimittelversorgung nachhaltig sichern.
Die Abschaffung der Präqualifizierung in 18 Produktgruppen ab April ist ein Meilenstein für Apotheken. Die schnelle Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband signalisiert nicht nur eine Entbürokratisierung, sondern auch einen effizienteren Umgang mit apothekenüblichen Hilfsmitteln. Die positive Resonanz in den Gremien und die einstimmige Zustimmung der Landesapothekerverbände verdeutlichen die Bedeutung dieses Schritts für die Apothekenlandschaft. Technische Anpassungen bis Ende März sind nun erforderlich, während Apotheken ab April eine erleichterte Versorgung ihrer Kunden mit einer Vielzahl von Hilfsmitteln ermöglicht wird.
Die Entdeckung von mit Sildenafil versetztem Honig in einem Biberacher Supermarkt wirft nicht nur Fragen zur Einhaltung von Verzollungsregelungen auf, sondern auch zu Gesundheitsstandards und dem Verkauf von potenziell verschreibungspflichtigen Wirkstoffen in Lebensmitteln. Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Überwachung und Regulierung, um die Integrität der Lebensmittelversorgung zu gewährleisten und Verbraucher vor potenziellen Gesundheitsrisiken zu schützen.
Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland durch die Ampel-Koalition, insbesondere Gesundheitsminister Karl Lauterbachs Verteidigung der kontrollierten Freigabe, stößt auf breite Kritik. Lauterbach sieht in der Gesetzesänderung die Möglichkeit, einen Großteil des Schwarzmarktes zu beenden und betont die Sicherheitsaspekte für Konsumenten. Trotzdem gibt es Widerspruch von Medizinverbänden, Innenpolitikern der SPD, und auch in der Union. Die Abstimmung im Bundestag steht bevor, und während Befürworter argumentieren, dass die bisherige Politik gescheitert ist, bleibt die Frage nach einer konsensfähigen Lösung und der Balance zwischen Freigabe und Kontrolle.
Die Forderung des Großhandelsverbands Phagro nach einer finanziellen Unterstützung von 2 Milliarden Euro verdeutlicht die ernsten Herausforderungen durch Lieferengpässe im Gesundheitssektor. Die Erweiterung der Lagerkapazitäten auf vier Wochen erfordert erhebliche finanzielle Mittel, während die unterfinanzierte Infrastruktur zusätzliche Belastungen schafft. Die Notwendigkeit einer umfassenden finanziellen Absicherung der Versorgungsinfrastruktur ist offensichtlich. Trotzdem sollten die Effektivität und gerechte Beteiligung aller Akteure in der Lieferkette sorgfältig abgewogen werden, um nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.
Die Forderung der Apotheker im Schwalm-Eder-Kreis nach dem Erhalt vollversorgender Apotheken auf dem Land und der Ablehnung von Light-Apotheken ist berechtigt. Angesichts der niedrigen Apothekendichte in der Region ist die Kommunalpolitik gefordert, sich für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung einzusetzen. Das "Light"-Konzept der Bundesregierung erscheint in diesem Kontext ungeeignet und könnte die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum beeinträchtigen. Eine parteiübergreifende Unterstützung auf Landkreisebene ist notwendig, um politischen Einfluss zu sichern und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu wahren.
Die aktuelle Umfrage der ABDA zur Protestbereitschaft der Apotheken zeigt, dass die Branche entschlossen ist, ihre Forderungen in den gesetzgeberischen Prozessen zu betonen. Die Abfrage, durchgeführt in Zusammenarbeit mit Iqvia, gibt Einblicke in konkrete Maßnahmen, die Inhaber:innen und ihre Teams unterstützen möchten. Die Frage nach einem möglichen "Botendienst-Korso" verdeutlicht das Bestreben, auf gesundheitspolitische Entwicklungen effektiv zu reagieren. Eine zügige Teilnahme bis zum 26. Februar wird angestrebt, um flexibel agieren zu können.
Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, fordert Apotheker dazu auf, sich aktiv an den kommenden Diskussionen über den Umgang mit Hochpreisern zu beteiligen. Bei einem Fortbildungsseminar betonte er die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen und warnte vor möglichen finanziellen Drücken auf Standardtherapien durch Hochpreiser. Gnekow mahnte die Apotheker zur Vorbereitung auf diese Debatte, betonte ihre Verantwortung und schlug vor, dass eine proaktive Rolle auch in der Ausbildung reflektiert werden sollte, indem mehr Gewicht auf Pharmakologie und Pharmakoökonomie gelegt wird.
Die aktuellen Empfehlungen des europäischen Pharmakovigilanz-Ausschusses unterstreichen die Notwendigkeit, Männer, die Valproat einnehmen, über potenzielle Risiken für die neurologische Entwicklung ihrer Kinder zu informieren. Trotz noch laufender Untersuchungen wird empfohlen, männliche Patienten intensiver auf die Bedeutung wirksamer Empfängnisverhütung während und nach der Behandlung hinzuweisen. Die bestehenden Warnungen für Frauen während der Schwangerschaft bleiben gültig, und mögliche Alternativen zu Valproinsäure sollten mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Die Drohnenlieferung von Arzneimitteln im Odenwald zeigt technisches Potenzial, jedoch offenbaren operative Hürden und bürokratische Prozesse noch Optimierungsbedarf. Die manuelle Abwicklung und behördlichen Genehmigungen machen den Prozess bisher umständlich. Automatisierung, Digitalisierung und eine Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt sind essenziell, um eine effiziente und flächendeckende Umsetzung zu ermöglichen. Trotz aktueller Herausforderungen sehen Experten Zukunftschancen für Apotheken und Versandhändler in der Drohnenlieferung, insbesondere angesichts bestehender Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen.
Der Referentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes zeigt positive Ansätze zur Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Die geplante Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Förderung internationaler klinischer Prüfungen sind begrüßenswerte Schritte. Allerdings bestehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der neu vorgesehenen Bundes-Ethik-Kommission und potenzieller Parallelstrukturen. Die notwendige Korrektur von Erstattungspolitik-Hürden, insbesondere bei AMNOG-Leitplanken, bleibt unerlässlich. Eine kohärente Gesetzgebung ist entscheidend, damit die Pharmastrategie und das Medizinforschungsgesetz ihr volles Potenzial entfalten können.
Die Einstufung von Sacituzumab govitecan und Trifluridin/Tipiracil durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als Therapien mit "beträchtlichem Zusatznutzen" ist ein erheblicher Fortschritt in der Krebstherapie. Diese Medikamente bieten nicht nur eine Verlängerung des Überlebens, sondern auch positive Effekte wie verbesserte Lebensqualität und reduzierte Nebenwirkungen. Die Anerkennung dieser Fortschritte ist nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für die gesamte Onkologie-Gemeinschaft von großer Bedeutung und markiert einen positiven Schritt in Richtung innovativer Krebstherapieoptionen.
Die Entwicklung von Cresomycin markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Antibiotikaforschung. Die Fähigkeit dieses synthetischen Antibiotikums, Resistenzen zu überwinden, stellt einen vielversprechenden Ansatz dar, um der zunehmenden Problematik antibiotikaresistenter Bakterien entgegenzuwirken. Die präzise Anpassung der Molekülstruktur, basierend auf Visualisierungen der resistenten bakteriellen Ribosomen, unterstreicht das Potenzial dieser innovativen Forschung. Die vielversprechenden Ergebnisse in Tierstudien weisen darauf hin, dass Cresomycin möglicherweise eine effektive Lösung für Infektionen mit multiresistenten Bakterienstämmen bieten könnte. Weitere präklinische Studien werden nun entscheidend sein, um die Wirkung und Sicherheit dieses neuen Antibiotikums eingehend zu untersuchen und seine klinische Anwendbarkeit zu bewerten.
Abschließend bleibt die Hoffnung, dass durch eine kooperative Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen, politische Weitsicht und fortlaufende Forschungsbemühungen eine optimale Balance zwischen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen geschaffen wird. Nur durch diesen integrativen Ansatz können wir die vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen und eine nachhaltige Verbesserung im Pharmasektor sowie in der Patientenversorgung erreichen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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