Für Sie gelesen
Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Am 07. Februar 2024 erging ein wegweisendes Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Bezug auf die Erstattung von Schulungskosten für Personalvertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Entscheidung (Az. 7 ABR 8/23) bestätigt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, nicht nur Seminargebühren, sondern auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für auswärtige Präsenzseminare ihrer Personalvertretungen zu übernehmen.
Gemäß dem BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf Schulungen, deren Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind. Dies schließt auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Präsenzseminare ein, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar desselben Schulungsanbieters verfügbar ist. Die aktuelle Rechtsprechung resultiert aus einem Fall, in dem eine Fluggesellschaft die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine betriebsverfassungsrechtliche Grundlagenschulung ihrer Personalvertretung verweigerte.
Im konkreten Fall entsandte die Personalvertretung (PV) der Fluggesellschaft zwei Mitglieder zu einer mehrtägigen Schulung im August 2021 in Potsdam. Die Seminargebühr wurde von der Arbeitgeberin übernommen, jedoch wurden die Übernachtungs- und Verpflegungskosten abgelehnt. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass die PV-Mitglieder alternativ an einem zeit- und inhaltsgleichen Webinar teilnehmen konnten, was zu niedrigeren Kosten geführt hätte. Die PV klagte vor Gericht, und die Vorinstanzen verpflichteten die Arbeitgeberin zur Übernahme sämtlicher Schulungskosten.
Die Rechtsbeschwerde der Fluggesellschaft vor dem Siebten Senat des BAG wurde abgewiesen. Das Gericht betonte, dass die Personalvertretung ebenso wie ein Betriebsrat einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung über Schulungsformate habe. Dies schließt auch die Wahl zwischen Präsenzseminaren und Webinaren ein. Die höheren Kosten für Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzseminaren seien nicht per se ein Ablehnungsgrund für diese Schulungsform.
Die Entscheidung stärkt die Position von Personalvertretungen und Betriebsräten, indem sie klare Richtlinien für die Übernahme von Schulungskosten durch Arbeitgeber festlegt.
Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den Schulungskosten für Personalvertretungen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ist von weitreichender Bedeutung. Die Klärung der Frage, ob Arbeitgeber neben Seminargebühren auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Präsenzseminare tragen müssen, schafft eine wichtige Grundlage für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen.
Die Rechtsprechung des Siebten Senats des BAG unterstreicht die Autonomie der Personalvertretungen bei der Auswahl von Schulungsformaten für ihre Mitglieder. Der festgelegte Spielraum erlaubt es den Vertretungen, die Bedürfnisse und Umstände ihrer Mitglieder angemessen zu berücksichtigen. Die Erwägung, dass Präsenzseminare in der Regel höhere Kosten verursachen, insbesondere im Hinblick auf Übernachtungs- und Verpflegungskosten, wurde als nicht grundsätzlich hinderlich für die Auswahl dieser Schulungsform anerkannt.
Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position von Personalvertretungen und Betriebsräten im Kontext der Betriebsratsarbeit. Arbeitgeber sind nun klar verpflichtet, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Schulungen zu übernehmen, um die effektive Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte sicherzustellen. Dieses Urteil trägt dazu bei, eine ausgewogene und gerechte Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Personalvertretungen zu gewährleisten und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken
Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de