• 16.01.2024 – Bürokratieabbau dringend jetzt angehen

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Steuer & Recht |

Bürokratieabbau dringend jetzt angehen

 

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die Bundesregierung aufgefordert, dringende Nachbesserungen am kürzlich vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorzunehmen. Die Kammer betont, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den "Bürokratie-Burn-Out" in Deutschland effektiv zu beenden.


Der Referentenentwurf, der am 11. Januar 2024 präsentiert wurde, basiert auf einer umfassenden Verbändeabfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungsvorschläge eingereicht wurden. Auch die Bundessteuerberaterkammer trug bedeutende Maßnahmen bei, um im Steuerrecht Vereinfachungen vorzunehmen und somit Bürokratie abzubauen.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab äußerte seine Enttäuschung über die Vorschläge der Bundesregierung und betonte die Bedeutung des Bürokratieabbaus für das Wachstum, insbesondere für den stark betroffenen Mittelstand. Schwab forderte mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht.

Während der Verbändeabfrage hatte die Bundessteuerberaterkammer unter anderem eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess gefordert. Leider fehlen diese entscheidenden Maßnahmen im vorliegenden Referentenentwurf.

Schwab äußerte seine Ernüchterung und erklärte, dass der Referentenentwurf in steuerrechtlicher Hinsicht enttäuschend sei, da lediglich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt werde. Dies entspreche zwar einer der Forderungen der Kammer, jedoch gebe es im Steuerrecht noch erhebliches Potenzial für weitere Vereinfachungen.

Die BStBK warnt vor steigenden Bürokratielasten durch die globale Mindestbesteuerung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die geplanten nationalen Meldepflichten. Angesichts dieser Herausforderungen sei das aktuelle Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Die Bundessteuerberaterkammer bekräftigte, nicht nachzulassen und werde weiterhin ihre Vorschläge zur Steuervereinfachung in den Gesetzgebungsprozess einbringen.


Kommentar:

Der aktuelle Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz steht in der Kritik der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die dringende Nachbesserungen fordert. Die Kammer betont, dass der vorgelegte Entwurf nicht ausreicht, um den bürokratischen Ballast in Deutschland effektiv zu reduzieren, insbesondere für den stark betroffenen Mittelstand.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab äußerte sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung und betonte die Notwendigkeit von mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht. Die im Rahmen der Verbändeabfrage eingebrachten wichtigen Maßnahmen, darunter eine Novellierung des Außensteuergesetzes und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess, fehlen bedauerlicherweise im vorliegenden Referentenentwurf.

Die BStBK warnt vor steigenden Bürokratielasten durch internationale Entwicklungen wie die globale Mindestbesteuerung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Kontext kritisiert die Kammer das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung als nicht gerechtfertigt. Es wird betont, dass die BStBK weiterhin aktiv bleiben wird, um ihre Vorschläge zur Steuervereinfachung in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Insgesamt verdeutlicht die Kritik der BStBK die Dringlichkeit einer umfassenden Bürokratieentlastung, insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden internationalen Anforderungen. Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, die Anliegen der verschiedenen Verbände ernst zu nehmen und einen ausgewogenen Entwurf zu präsentieren, der den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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