• 08.01.2024 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute

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DocSecur® Nachrichten - Arztpraxis:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute

 

Aktuelle Entwicklungen von Telematikinfrastruktur bis E-Rezept, kritische Bilanz und positive Verbindung zwischen Mensch und Vogel

Willkommen zu den heutigen Apotheken-Nachrichten. In dieser Ausgabe widmen wir uns den neuesten Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor, von der dynamisierten Telematikinfrastruktur-Pauschale über Herausforderungen beim E-Rezept bis zur Integration von DIM in DEMIS im Digitalen Impfquoten-Monitoring. Zudem werfen wir einen Blick auf die kritische Bilanz der Apotheken und präsentieren faszinierende Forschungsergebnisse zur positiven Wirkung der Vogelfütterung auf das menschliche Wohlbefinden. Bleiben Sie informiert über die aktuellen Geschehnisse in der Apothekenwelt.

 

Optimierte Apothekenfinanzierung: Dynamisierte Telematikinfrastruktur-Pauschale ab 2024 ermöglicht umfassende Refinanzierung

Die Telematikinfrastruktur-Pauschale ermöglicht Apotheken seit Juli die monatliche Abrechnung der damit verbundenen Kosten. Diese Pauschale wird ab dem ersten Quartal 2024 dynamisiert, wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mitteilte. Die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI)-Kosten erfolgt fortan ausschließlich über monatliche Pauschalen, nachdem Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erfolglos blieben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rief daraufhin das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Schiedsstelle an.

Das BMG erließ einen Bescheid, der festlegt, dass die TI-Pauschalen für öffentliche Apotheken dynamisiert und jährlich angepasst werden sollen. Im September beschloss der erweiterte Bewertungsausschuss eine Erhöhung des Punktwerts um 3,85 Prozent, die ab dem kommenden Jahr greift.

Ab dem ersten Quartal 2024 wird der NNF die Anspruchsgrundlage der Apotheken entsprechend anpassen. Die volle TI-Pauschale hängt von der Anzahl der GKV-Rx-Packungen ab und wird nur Apotheken gewährt, die alle vier Pflichtanwendungen und vorgegebenen Komponenten nachweisen können. Fehlt eine vorgeschriebene Anwendung, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Apotheken, die bereits nach der alten Regelung eine Förderung der Erstausstattung erhalten haben, müssen 30 Monate nach Inbetriebnahme warten, bevor sie die volle Pauschale erhalten.

Für Apotheken, denen eine Anwendung fehlt, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Gleiches gilt für Apotheken, die bereits eine Förderung der Erstausstattung nach der alten Regelung erhalten haben und zusätzlich noch eine Anwendung vermissen.

Die Voraussetzung für die Zahlung der Pauschale ist der Anschluss der Apotheke an die TI. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Apotheke die elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept und ab dem 1. April 2024, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) unterstützt. Fehlt eine Anwendung, wird die TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Bei fehlender Anbindung an die TI oder dem Fehlen von zwei Anwendungen wird überhaupt keine TI-Pauschale gezahlt.

Zusätzlich müssen Apotheken nachweisen, dass sie mit bestimmten Komponenten und Diensten ausgestattet sind, darunter Konnektor, eHealth-Kartenterminal, HBA Smartcard, und SMC-B Smartcard. Die Kosten für Handscanner, TI-Messenger und das Lesen der Notfalldaten sind in der Pauschale enthalten, da sie nicht verpflichtend sind.

Die Ausstattungsnachweise müssen bis zum Ende des Folgequartals nach Inbetriebnahme in Form einer Selbsterklärung beim NNF eingereicht werden. Neue Anwendungen, Komponenten und Dienste erfordern einen erneuten Nachweis innerhalb von drei Monaten. Fristüberschreitungen führen zu einer gekürzten Pauschale, die nicht rückwirkend erstattet wird. Ab dem 1. April 2024 muss die KIM-Adresse der Apotheke benutzt oder zumindest dem DAV oder NNF bekannt gemacht werden.

Ohne rechtzeitige Einreichung der Nachweise gibt es keine Auszahlung: "Erst ab dem auf die Erbringung des erforderlichen Nachweises folgenden Monats erhält die betreffende Apotheke wieder die volle TI-Pauschale. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, wird eine gekürzte Pauschale nicht rückwirkend erstattet."

Der NNF prüft die eingereichten Unterlagen, erhebt jährlich Absatzzahlen und führt quartalsweise Sammelabrechnungen durch. Der GKV-Spitzenverband behält sich stichprobenartige Abrechnungsprüfungen vor. Bei Unstimmigkeiten kann eine Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Pauschalen erfolgen.

 

E-Rezept in Deutschland: Anlaufprobleme offenbaren Herausforderungen der digitalen Umstellung

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland zum Jahreswechsel verläuft nicht reibungslos, wie eine Umfrage des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) zeigt. Laut dieser Befragung stellt jedes fünfte E-Rezept in den ersten Tagen nach der Umstellung eine erhebliche Belastung dar. Die Probleme erstrecken sich über verschiedene Bereiche, wie der Vorsitzende des AVNR, Thomas Preis, betont. Einer der Hauptgründe liegt in fehlerhaft ausgestellten E-Rezepten in Arztpraxen. Hinzu kommen Serverprobleme außerhalb des Apothekenbereichs, insbesondere bei Krankenkassen. Auch die Apothekensoftware wird in einem kleinen Teil der Fälle als Verursacher von Verarbeitungsschwierigkeiten identifiziert.

Die Umfrageergebnisse, von der "Rheinischen Post" veröffentlicht, zeigen, dass bereits mehr als die Hälfte aller Rezepte in elektronischer Form vorliegen. Thomas Preis unterstreicht die Akzeptanz des E-Rezepts in Apotheken, fordert jedoch alle Beteiligten dazu auf, die identifizierten Schwachstellen rasch zu beheben.

Über 80 Prozent der E-Rezepte wurden über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) abgewickelt, während 20 Prozent noch auf dem klassischen Papierweg verlaufen. Interessanterweise nutzte nur 1 Prozent der Fälle die Gematik-App zur Verarbeitung von E-Rezepten. Die befragten Apotheker bewerten das E-Rezept insgesamt durchschnittlich mit einer Note von Drei Minus.

Trotz der Anlaufprobleme äußert sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuversichtlich gegenüber der "Bild"-Zeitung. Er relativiert die Schwierigkeiten als Ausnahmefälle und führt sie darauf zurück, dass einige Krankenkassen und Ärzte ihre Systeme noch nicht vollständig aktualisiert haben. Lauterbach versichert jedoch, dass intensiv an der Behebung dieser Probleme gearbeitet wird und ist überzeugt, dass das E-Rezept in kurzer Zeit zum unkomplizierten Alltag für alle wird.

Die "Bild"-Zeitung hat das Thema "Rezept-Chaos" am vergangenen Samstag sogar auf die Titelseite gehoben. In einem Beitrag kommen Apotheker, Ärzte und Patienten zu Wort. Ein Apotheker aus Herne berichtet von einem konkreten Fall, bei dem er aufgrund technischer Schwierigkeiten ein verordnetes Antibiotikum nicht an eine Patientin abgeben konnte. Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beklagt den fortbestehenden "administrativen Wust" im Zusammenhang mit dem E-Rezept.

Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten bleibt die Zuversicht auf Seiten des Gesundheitsministers und anderer Beteiligter hoch, dass die Kinderkrankheiten des E-Rezepts bald überwunden werden und es sich als effizientes und alltagstaugliches System etablieren wird.

 

Integrierung von DIM in DEMIS: Neuer Schritt im Digitalen Impfquoten-Monitoring

In Deutschland steht eine bedeutende Veränderung im Bereich des Gesundheitswesens bevor, die die Meldung von Schutzimpfungen betrifft. Insbesondere geht es um die Integration des Digitalen Impfquoten-Monitorings (DIM) in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Dieser Schritt markiert eine Fortentwicklung im Umgang mit Impfdaten und wurde bislang durch das Robert-Koch-Institut (RKI) vorangetrieben.

DIM, eine Web-Anwendung, ermöglicht es Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämtern und Krankenhäusern, pseudonymisierte Daten von Schutzimpfungen an Apotheken zu übermitteln. Hierbei werden Informationen wie das Impfdatum, der Impfstoffname, die Chargennummer, die Dosis/Reihenfolge der Impfserie sowie pseudonymisierte Details zur geimpften Person erfasst. Diese Daten werden über die Bundesdruckerei im Auftrag des RKI zwischengespeichert und anschließend vom RKI abgerufen.

Bisher war DIM ein zentrales Instrument für die gesetzlich geregelte Meldung von Coronaimpfungen. Doch in letzter Zeit kursierten Gerüchte, dass DIM kurzfristig eingestellt und ab dem zweiten Quartal 2024 DEMIS genutzt werden sollte. Dies löste Unsicherheit aus, jedoch hielt sich das RKI bedeckt und kommentierte die Spekulationen nicht.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums äußerte sich zu dieser Thematik, betonte jedoch, dass es ab Januar 2024 bezüglich der Erfassung und Meldung von Impfdaten keine Änderungen geben werde. Alle Leistungserbringer könnten weiterhin wie gewohnt Impfdaten erfassen und dem RKI melden.

Der aktuelle Fokus liegt nun auf der geplanten Integration des DIM-Meldeportals in das umfassende Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). DEMIS dient als zentrales Melde- und Informationssystem im Bereich des Infektionsschutzes und soll zukünftig auch das DIM-Meldeportal beinhalten. Dieser Schritt wird als Parallelprozess vorangetrieben, ohne dass das RKI bislang konkrete Informationen dazu veröffentlicht hat.

Es sei erwähnt, dass die Meldung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken im Gegensatz zu Coronaimpfungen nicht gesetzlich geregelt ist. Ein Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr sah vor, dass öffentliche Apotheken das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbandes nutzen sollten, um die Meldedaten über DEMIS an das RKI zu übermitteln. Bis dato wurde dieser Entwurf jedoch nicht in eine gesetzliche Regelung umgewandelt, was Fragen nach der Rechtssicherheit aufwirft.

Insgesamt bleibt die Lage dynamisch, während die Gesundheitsbehörden bemüht sind, die Meldewege für Schutzimpfungen zu optimieren und in die bestehenden Informationssysteme zu integrieren. Die Zukunft des Digitalen Impfquoten-Monitorings und seine Rolle in DEMIS werden weiterhin intensiv beobachtet, da diese Entwicklungen direkte Auswirkungen auf die Effizienz und Transparenz des Impfprozesses in Deutschland haben können.

 

Apotheken in der Zwickmühle: Overwienings kritische Bilanz und der Ruf nach Sofortmaßnahmen

Im Jahr 2024 blickt Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einer Videobotschaft auf ein für Apotheken außergewöhnliches Jahr zurück. Sie unterstreicht, dass die Apotheken nicht nur mit den Auswirkungen der globalen Gesundheitskrise zu kämpfen hatten, sondern auch mit einer als destruktiv wahrgenommenen Gesundheitspolitik. Diese habe die Apotheken vor vielfältige Herausforderungen gestellt, darunter die Absenkung des Honorars auf das Niveau von 2004, den Wegfall von Sondereinnahmen aus der Pandemie, sowie Lieferengpässe und Personalmangel.

Overwiening beschreibt dieses Zusammentreffen als einen "mörderischen Cocktail", den die Apotheken nicht einfach hingenommen, sondern entschieden auf die wahre Situation hingewiesen haben. Sie betont den gemeinsamen Einsatz und die Geschlossenheit der Apothekerschaft, die zu einem neuen Bewusstsein für die Bedürfnisse und Herausforderungen der Apotheken geführt haben.

Trotz dieser Bemühungen bleibt eine existenzielle Forderung unbeantwortet: die sofortige finanzielle Stabilisierung des Apothekenwesens. Overwiening warnt davor, dass ohne eine Anpassung der Honorierung viele Apotheken die geplante Reform nicht überleben werden. Die Reformpläne des Gesundheitsministers werden als unausgegoren und den Forderungen der Apotheker nicht gerecht bezeichnet.

Ein Lichtblick sind jedoch erste "kleine, positive Signale" in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Hier wird in Aussicht gestellt, dass eine Dynamisierung und regelmäßige Verhandlung über das Fixhonorar eingeführt werden könnten. Overwiening betont jedoch die Notwendigkeit, diese Regelung mit gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen schnell umzusetzen, und nicht erst in der fernen Zukunft.

Trotz des erreichten Erfolgs mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG), welches erweiterte Entscheidungskompetenzen für Apotheken vorsieht, appelliert Overwiening an die Politik, die existenziellen Forderungen der Apotheken zu beachten. Sie versichert intensive Gespräche mit dem BMG und den Bundestagsabgeordneten in den kommenden Wochen und Monaten und ruft dazu auf, auch kleine politische Fortschritte anzuerkennen.

Die Präsidentin betont die Bedeutung eines sofort wirksamen Apotheken-Rettungspakets zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Arzneimittelversorgung über heilberuflich getragene Apotheken vor Ort. Sie fordert zudem weitere Entscheidungskompetenzen für Apotheker, wie die Flexibilisierung der Abgabemöglichkeiten bei Lieferproblemen, sowie wirksame, entbürokratisierende Maßnahmen für den Apothekenalltag.

Overwiening hebt auch zukünftige Herausforderungen hervor, darunter das E-Rezept, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und pharmazeutische Dienstleistungen. Eine neue Kampagne zur Nachwuchsgewinnung wird angekündigt, und Overwiening ermutigt die Apotheker, gemeinsam für die Zukunft der Apotheken und eine sichere Arzneimittelversorgung einzustehen.

Insgesamt zeigt die Videobotschaft Overwienings eine Mischung aus Anerkennung für bisherige Erfolge, deutlicher Kritik an bisherigen politischen Entwicklungen und klaren Forderungen für die Zukunft der Apotheken. Der Bericht verdeutlicht die Komplexität und Dringlichkeit der aktuellen Situation, während er auch auf mögliche positive Entwicklungen hinweist.

 

Methotrexat-Pause nach COVID-19-Booster: Neue Studie zeigt verstärkte Immunantwort, aber warnt vor generellen Empfehlungen

In einer kürzlich veröffentlichten britischen Studie namens VROOM (Vaccine Response On/Off Methotrexate study) wurden abschließende Ergebnisse präsentiert, die sich mit der Auswirkung einer vorübergehenden Unterbrechung der Methotrexat-Therapie bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen nach einer COVID-19-Auffrischungsimpfung befassen. Methotrexat, ein synthetisches Basistherapeutikum, wird als erstes Mittel der Wahl in der Behandlung von rheumatoider Arthritis betrachtet, aufgrund seines schnellen Wirkungseintritts und einfachen Dosierungsschemas.

Die Studie umfasste Erwachsene, die seit mindestens drei Monaten Methotrexat (in Dosierungen von ≤ 25 mg pro Woche) erhielten und bereits mindestens zwei COVID-19-Impfungen erhalten hatten. Von der Untersuchung ausgeschlossen wurden Patienten, bei denen eine Unterbrechung der Methotrexat-Basistherapie aufgrund des Risikos eines akuten Krankheitsschubs nicht sicher durchgeführt werden konnte.

Die Teilnehmer wurden nach einer COVID-19-Booster-Impfung mit einem mRNA- oder Vektor-Impfstoff zufällig in zwei Gruppen eingeteilt. Eine Gruppe setzte die Methotrexat-Therapie für zwei Wochen aus (n = 191), während die andere Gruppe die Therapie fortsetzte (n = 192). Die Forscher analysierten die Antikörperantwort gegen die S1-Rezeptorbindungsdomäne des Spike-Proteins (S1-RBD).

Die Ergebnisse zeigten, dass der geometrische Mittelwert des Antikörpertiters in der Gruppe mit Methotrexat-Pause vier Wochen nach der Auffrischungsimpfung bei 25.413 U/ml lag, verglichen mit 12.326 U/ml in der Gruppe, in der die Methotrexat-Therapie fortgesetzt wurde. Das Verhältnis des geometrischen Mittelwerts war signifikant mit einem Wert von 2,08 (95%-Konfidenzintervall = 1,59 bis 2,70; p < 0,0001). Interessanterweise blieb die durch die Methotrexat-Pause gesteigerte Antikörperantwort über mindestens sechs Monate bestehen.

Trotz vielversprechender Ergebnisse warnten die Studienautoren vor einer generellen Empfehlung zur Methotrexat-Pause, da kurzfristig ein erhöhtes Risiko für eine verstärkte entzündliche Krankheitsaktivität besteht. Die entzündliche Krankheitsaktivität war besonders in den ersten zwölf Wochen nach der Impfung in der Gruppe mit Methotrexat-Pause erhöht, stabilisierte sich jedoch nach 26 Wochen auf einem Niveau, das mit der Gruppe, die die Therapie fortsetzte, vergleichbar war. Die meisten Krankheitsschübe konnten von den Patienten selbst behandelt werden, ohne zusätzliche ärztliche Hilfe zu benötigen.

Die Studienautoren betonten die Bedeutung einer individuellen Abwägung der Methotrexat-Pause, abhängig vom Krankheitsstatus und der Vulnerabilität gegenüber einer COVID-19-Infektion. Die Ergebnisse der VROOM-Studie sind nicht auf Patienten mit schlecht kontrollierter Erkrankung oder intensivierter Therapie (z.B. mit Biologika) übertragbar, da nur Patienten mit gut kontrollierter Krankheitsaktivität eingeschlossen waren, bei denen es relativ sicher erschien, die Methotrexat-Basistherapie kurzzeitig zu unterbrechen.

 

Die Glück bringende Verbindung zwischen Mensch und Vogel: Neue Forschungsergebnisse von der Universität Virginia-Tech

In einer aktuellen Studie der Universität Virginia-Tech hat ein Forschungsteam unter der Leitung von Dr. Ashley Dayer, außerordentliche Professorin der Abteilung für Fisch- und Wildtierschutz, faszinierende Erkenntnisse über die positive Wirkung der regelmäßigen Vogelfütterung auf das menschliche Wohlbefinden enthüllt. Die Forscher betonen, dass die einzigartige Beziehung zwischen Mensch und Vogel nicht nur die Psyche auf dem Land, sondern auch in städtischen Gebieten beeinflusst.

Die Studie plant die Analyse von beeindruckenden 10.000 Vogelfutterhäuschen in den Vereinigten Staaten, um nicht nur das Verhalten der Vögel, sondern auch die emotionalen Empfindungen der Menschen während der Fütterung zu untersuchen. Die National Science Foundation unterstützt finanziell dieses ehrgeizige Vorhaben, das auf die Erweiterung des Verständnisses für die Beziehung zwischen Mensch und Vogel abzielt.

Dr. Dayer und ihr Team kooperieren mit dem Gemeinschaftsprojekt "FeederWatch" des Cornell Lab of Ornithology und Birds Canada, das seit 37 Jahren Berichte über Vogelbeobachtungen sammelt. Ursprünglich auf Vogelzählung ausgerichtet, liefert das Projekt heute umfassende Informationen zu Verhalten, Krankheiten, Lebensraum, Klimawandel und generellen Erkenntnissen zu Ökologie und Evolution.

Die Forscher beabsichtigen, das Augenmerk der Vogelenthusiasten auf die persönlichen Empfindungen während der Vogelbeobachtung und -fütterung zu lenken. Nach Ansicht von Dr. Dayer ist es wichtig, die positive Wirkung des Vögelfütterns nicht nur auf das Wohlbefinden der ländlichen Bevölkerung zu beschränken, sondern auch die Bedeutung für Stadtbewohner zu betonen. Ihr Endziel besteht darin, Richtlinien für die Vogelfütterung zu entwickeln, die sowohl den Schutz der Wildvögel als auch den maximalen Nutzen für den Menschen berücksichtigen.

Die Studie steht im Kontext einer bereits bekannten Untersuchung von der Universität Kiel, des Forschungsinstituts Senckenberg und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv). Diese Studie ergab, dass eine vielfältige Vogelwelt im direkten Umfeld einen ähnlich positiven Effekt auf die Zufriedenheit der Menschen hat wie eine Einkommenssteigerung. Die Wissenschaft hofft, dass diese Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen und den Naturschutz als investitionsrelevante Maßnahme für die Gesundheit etablieren.

Dr. Dayer unterstreicht die Notwendigkeit, bei Entscheidungen über Vogelfütterung nicht nur wissenschaftliche Aspekte in Bezug auf die Vögel zu berücksichtigen, sondern auch die Auswirkungen auf die menschliche Psyche zu beachten. Dieser ganzheitliche Ansatz könnte dazu beitragen, politische Entscheidungen im Naturschutzbereich zu beeinflussen und ihn als eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung zu betrachten.

 

Kommentar:

Die bevorstehende Dynamisierung der Telematikinfrastruktur-Pauschale ab dem Jahr 2024 markiert einen bedeutsamen Meilenstein für die Finanzierung von Apotheken. Diese Anpassung trägt dazu bei, die Kostenstrukturen besser abzudecken und stellt eine essenzielle Stärkung der finanziellen Grundlage für Apotheken dar. Durch die dynamische Anpassung der Pauschale wird eine zeitgemäße Refinanzierung gewährleistet, was letztlich einen positiven Effekt auf die Qualität und Verfügbarkeit von pharmazeutischen Dienstleistungen haben kann. Ein Schritt, der nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die zukünftige Leistungsfähigkeit des Apothekensektors fördert.

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland zum Jahreswechsel stößt auf anfängliche Herausforderungen, wie eine Umfrage des Apothekerverbands Nordrhein zeigt. Jedes fünfte E-Rezept verursacht in den ersten Tagen erhebliche Probleme, vor allem durch fehlerhafte Ausstellungen in Arztpraxen und Serverprobleme bei Krankenkassen. Trotzdem sind bereits über 50 Prozent aller Rezepte digital. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich zuversichtlich, dass die Schwierigkeiten nur vorübergehend sind und intensiv an Lösungen gearbeitet wird. Die "Bild"-Zeitung berichtet intensiv über das "Rezept-Chaos", wobei konkrete Fälle von Apothekern und Patienten beleuchtet werden. Trotz anfänglicher Hürden bleibt die Hoffnung, dass das E-Rezept bald reibungsloser Alltag wird.

Die geplante Integration des Digitalen Impfquoten-Monitorings (DIM) in das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) markiert einen wichtigen Schritt zur Optimierung der Impfdatenübermittlung in Deutschland. Trotz vorheriger Spekulationen bleibt laut Bundesgesundheitsministerium ab Januar 2024 bezüglich der Erfassung und Meldung von Impfdaten vorerst alles unverändert. Die Integration wird als Parallelprozess vorangetrieben, und die gesetzliche Regelung für die Meldung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken bleibt weiterhin offen. Die Entwicklung wird mit Interesse verfolgt, da sie potenziell die Effizienz und Transparenz im Impfprozess beeinflussen kann.

Die Videobotschaft von Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening für 2024 verdeutlicht die prekäre Lage der Apotheken. Trotz des gemeinsamen Einsatzes und erzielter Teilerfolge, insbesondere durch das Lieferengpassgesetz, bleibt die existenzielle Forderung nach sofortiger finanzieller Stabilisierung unbeantwortet. Overwiening kritisiert die Reformpläne des Gesundheitsministers als unzureichend und betont die Dringlichkeit gesetzlich festgelegter Rahmenbedingungen, auch wenn in den Eckpunkten des BMG erste positive Signale erkennbar sind. Der Kommentar unterstreicht die Dringlichkeit wirkungsvoller Maßnahmen, um die Zukunft der Apotheken und die Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Die abschließenden Ergebnisse der VROOM-Studie liefern interessante Einblicke in die Auswirkungen einer vorübergehenden Methotrexat-Pause nach einer COVID-19-Auffrischungsimpfung bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen. Obwohl die Studie eine verstärkte Antikörperantwort nachwies, warnen die Autoren vor einer generellen Empfehlung, da kurzfristig ein erhöhtes Risiko für entzündliche Krankheitsaktivität besteht. Die Entscheidung für eine Therapiepause sollte daher individuell basierend auf dem Krankheitsstatus und der Vulnerabilität gegenüber COVID-19 getroffen werden.

Die aktuellen Forschungsergebnisse der Universität Virginia-Tech unterstreichen eindrucksvoll die positive Verbindung zwischen Vogelfütterung und menschlichem Wohlbefinden. Die geplante Analyse von 10.000 Vogelfutterhäuschen verspricht nicht nur Erkenntnisse über das Verhalten der Vögel, sondern auch über die emotionalen Empfindungen der Menschen während des Fütterungsprozesses. Die finanzielle Unterstützung der National Science Foundation und die Zusammenarbeit mit dem Projekt "FeederWatch" deuten darauf hin, dass diese Studie wegweisend für die Entwicklung von Richtlinien zur Vogelfütterung sein könnte. Die bereits bekannte Studie aus Kiel betont die glückbringende Wirkung einer vielfältigen Vogelwelt, was darauf hindeutet, dass Naturschutz eine investitionsrelevante Maßnahme für die Gesundheit darstellen könnte. Ein holistischer Ansatz, der sowohl die Vögel als auch die menschliche Psyche berücksichtigt, könnte politische Entscheidungen im Naturschutzbereich maßgeblich beeinflussen.

In Anbetracht dieser vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen bleibt die Zukunft der Apotheken und die Gesundheitslandschaft insgesamt von kontinuierlicher Anpassung und innovativen Lösungen geprägt, wobei eine ganzheitliche Betrachtung sowohl medizinischer als auch psychosozialer Aspekte entscheidend für nachhaltige Fortschritte ist.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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