• 12.12.2023 – Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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VORSORGE | Wissen & Tipps |

Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Wegfall gefahrerhöhender Umstände und Prämienanpassungen

Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein komplexer Prozess, der sowohl für Versicherungsnehmer als auch -geber von hoher Bedeutung ist. Eine aktuelle rechtliche Fragestellung betrifft den Wegfall gefahrerhöhender Umstände und die damit verbundenen Konsequenzen für Versicherungsprämien. Gemäß § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer alle relevanten Gefahrumstände mitzuteilen. Doch was passiert, wenn diese Umstände während der Vertragslaufzeit wegfallen? Diese Thematik steht im Zentrum dieses Berichts.


Gefahrerhöhende Umstände können zu Risikozuschlägen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Der Gesetzgeber regelt im § 41 VVG das Recht auf eine angemessene Herabsetzung der Prämie, wenn diese Umstände dauerhaft wegfallen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und -geber in diesem Kontext.

Voraussetzungen der Prämienreduzierung:

Der Wegfall gefahrerhöhender Umstände muss dauerhaft und bedeutungslos sein. Eine höhere Prämie sollte aufgrund dieser Umstände vereinbart worden sein. Dies setzt eine korrekte und vollständige Angabe seitens des Versicherten bei Vertragsabschluss voraus.

Gestaltungsrecht des Versicherten:

Versicherte haben das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Prämie zu verlangen, wenn die höhere Prämie aufgrund spezifischer gefahrerhöhender Umstände vereinbart wurde. Dieses Recht ist formfrei und unbefristet, wirkt jedoch nur für die Zukunft.

Rechte und Pflichten des Versicherers:

Der Versicherer ist nicht verpflichtet, seine Prämienkalkulation offenzulegen, jedoch muss er im Falle eines Herabsetzungsverlangens eine besondere Substantiierungspflicht erfüllen. Die Informationspflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherten ist von großer Bedeutung.

Beweislast und Fazit:

Die Beweislast für den Wegfall gefahrerhöhender Umstände liegt beim Versicherten, der nachweisen muss, dass die höhere Prämie aufgrund dieser Umstände vereinbart wurde. Eine Prämienherabsetzung kann sinnvoll sein, wenn ein tatsächlicher Risikofortfall vorliegt. In der Praxis sind jedoch viele Versicherte über ihre Rechte oft nicht ausreichend informiert.


Kommentar:

Die Balance zwischen Verantwortung und Transparenz in der Versicherungsbranche

Die aktuelle rechtliche Fragestellung bezüglich des Wegfalls gefahrerhöhender Umstände in der Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht die komplexe Beziehung zwischen Versicherungsnehmern und -gebern. Auf der einen Seite steht die Pflicht des Versicherungsnehmers, sämtliche relevanten Informationen offenzulegen, um einen fairen Vertragsabschluss zu ermöglichen. Auf der anderen Seite besteht die Verantwortung des Versicherers, transparente und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen.

Der § 41 VVG, der das Recht auf Prämienherabsetzung regelt, zeigt, dass der Gesetzgeber versucht, einen Ausgleich zwischen den Interessen beider Parteien zu schaffen. Es ist entscheidend, dass Versicherte ihre Rechte kennen und Versicherer ihrer Informationspflicht nachkommen. Die Frage nach der Beweislast für den Wegfall gefahrerhöhender Umstände bringt zudem die Notwendigkeit einer klaren und nachvollziehbaren Kommunikation seitens der Versicherungsunternehmen zum Vorschein.

In einer Zeit, in der Vertrauen in die Versicherungsbranche von großer Bedeutung ist, sollten Unternehmen die Gelegenheit nutzen, ihre Transparenz und Verlässlichkeit zu unterstreichen. Die Möglichkeit einer Prämienherabsetzung bei Wegfall von Risikofaktoren ist eine Chance, das Vertrauen der Versicherten zu stärken. Gleichzeitig sollten Versicherungsnehmer ihre Verantwortung wahrnehmen und die zur Verfügung stehenden Rechte kennen, um eine faire und ausgewogene Beziehung aufrechtzuerhalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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