• 05.12.2023 – EuGH-Urteil: Mitgliedstaaten dürfen während Pandemien Reisebeschränkungen verhängen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der EuGH entschied, dass ein Mitgliedstaat zur Bekämpfung einer Pandemie wie der COVID-19-Pandemie ein Verbot nicht wesentlicher Reisen in oder a ...

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Steuer & Recht |

EuGH-Urteil: Mitgliedstaaten dürfen während Pandemien Reisebeschränkungen verhängen

 

Wegweisende Entscheidung stärkt Befugnisse der Staaten im Kampf gegen die Verbreitung von Infektionen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit Reisebeschränkungen während einer Pandemie gefällt. Das Urteil, das im Fall C-128/22 entschieden wurde, betrifft die Befugnisse von Mitgliedstaaten, nicht wesentliche Reisen in andere Mitgliedstaaten zu verbieten, wenn diese aufgrund der dortigen Gesundheitslage als Hochrisikogebiete eingestuft sind.


Die Pressemitteilung vom 05.12.2023 hebt hervor, dass ein Mitgliedstaat in einer Pandemiesituation die Befugnis hat, solche Reiseverbote zu verhängen. Belgien hatte im März 2020 aufgrund der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufenen COVID-19-Pandemie nicht wesentliche Reisen in oder aus Ländern, die als "rote Zonen" eingestuft wurden, untersagt. Diese Maßnahme wurde im Juli 2020 auch auf Schweden angewendet.

Die Luxemburger Richter betonten jedoch, dass solche Beschränkungen klare Voraussetzungen erfüllen müssen. Sie müssen begründet, klar, präzise, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, dass die entsprechenden Regelungen für die Bürger vorhersehbar sind und dass gegen sie ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann.

Das Urteil resultiert aus einer Klage von NORDIC INFO, einer auf Reisen in Skandinavien spezialisierten Agentur, die aufgrund der belgischen Reisebeschränkungen alle geplanten Reisen zwischen Belgien und Schweden absagen musste. Das belgische Gericht hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die belgischen Regelungen im Einklang mit dem Unionsrecht stehen.

Der EuGH betonte, dass Maßnahmen, die die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union beschränken, durch eine Regelung mit allgemeiner Geltung festgelegt werden können. Dabei muss jedoch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, und die Bedeutung des Ziels der öffentlichen Gesundheit muss mit den Eingriffen in die Rechte und Freiheiten der Betroffenen abgewogen werden.

Dieses wegweisende Urteil stärkt die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Eindämmung von Pandemien und setzt klare rechtliche Maßstäbe für derartige Beschränkungen.

 
Kommentar:

Das EuGH-Urteil vom 05. Dezember 2023 markiert einen bedeutenden Meilenstein im Umgang mit Pandemie-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb der Europäischen Union. Die Richter haben klargestellt, dass Mitgliedstaaten das Recht haben, in einer Pandemiesituation nicht wesentliche Reisen in oder aus Hochrisikogebieten zu verbieten. Dies stellt zweifellos einen wichtigen Schutzmechanismus dar, um die Verbreitung von Infektionen einzudämmen.

Die Klarheit, mit der der EuGH feststellt, dass derartige Beschränkungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, trägt zur Rechtssicherheit bei. Begründung, Klarheit, Präzision, Diskriminierungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit sind entscheidende Elemente, die die Mitgliedstaaten bei der Einführung solcher Maßnahmen berücksichtigen müssen. Die Forderung nach Vorhersehbarkeit und der Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gewährleistet, dass die Bürger ihre Rechte verteidigen können.

Das Urteil kommt nicht nur im Kontext des Falles NORDIC INFO zum Tragen, sondern setzt einen allgemeinen rechtlichen Standard für die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Reisebeschränkungen während Pandemien. Es ist ein Ausdruck der Balance zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Wahrung der grundlegenden Freiheiten und Rechte der Bürger. Insgesamt stärkt dieses Urteil das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU in Zeiten von Gesundheitskrisen und schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für ähnliche Situationen in der Zukunft.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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