• 09.11.2023 – EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter einer Kommunikationsplattform (hier: Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok), der in einem ander ...

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Steuer & Recht |

EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet

 

Am 9. November 2023 erging ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-376/22, das die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet und die nationale Gesetzgebung in diesem Bereich in den Fokus rückt. Das Urteil befasst sich mit einem Gesetz, das Österreich im Jahr 2021 eingeführt hat und das sowohl inländische als auch ausländische Anbieter von Kommunikationsplattformen verpflichtet, umfassende Melde- und Überprüfungsverfahren für potenziell rechtswidrige Inhalte einzurichten.


Die Rechtssache wurde vor den EuGH gebracht, nachdem drei in Irland ansässige Plattformen - Google Ireland, Meta Platforms Ireland und TikTok - argumentierten, dass das österreichische Gesetz gegen das Unionsrecht, insbesondere gegen die Richtlinie über Dienste der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2000/31/EG), verstoße.

Das Urteil des EuGH hebt hervor, dass ein Mitgliedstaat einem Anbieter einer Kommunikationsplattform, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, keine generell-abstrakten Verpflichtungen auferlegen darf. Dies würde gegen das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit verstoßen, das den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft durch den Grundsatz der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat gewährleistet.

Die Richtlinie über Dienste der Informationsgesellschaft zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den freien Verkehr von Diensten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der EuGH betont, dass Maßnahmen zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte unter eng gefassten Bedingungen und in bestimmten Fällen ergriffen werden können, jedoch dürfen keine generell-abstrakten Maßnahmen erlassen werden, die für alle Anbieter einer Dienstleistungskategorie gelten, unabhängig von ihrem Herkunftsmitgliedstaat.

Das Urteil hebt die Bedeutung des Grundsatzes der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat hervor und betont, dass generell-abstrakte Verpflichtungen, die ohne Unterschied für alle Anbieter gelten, das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten untergraben und gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verstoßen würden.

Infolgedessen könnte die Befugnis eines Mitgliedstaats, solche Maßnahmen zu erlassen, die Regelungskompetenz des Herkunftsmitgliedstaats beeinträchtigen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen.

Das Urteil des EuGH wirft wichtige Fragen auf, wie die Mitgliedstaaten mit der Regulierung rechtswidriger Inhalte im Internet umgehen sollten, und betont die Notwendigkeit einer koordinierten und aufeinander abgestimmten Herangehensweise, um die Integrität des digitalen Binnenmarkts zu wahren.

 
Kommentar:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-376/22 markiert einen Meilenstein in der Regulierung rechtswidriger Inhalte im Internet und setzt klare Grenzen für nationale Gesetzgeber. Die Entscheidung stärkt das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit im digitalen Raum und betont die Bedeutung der Aufsicht im Herkunftsmitgliedstaat.

Das österreichische Gesetz, das inländische und ausländische Anbieter von Kommunikationsplattformen verpflichtet, Melde- und Überprüfungsverfahren für potenziell rechtswidrige Inhalte einzurichten, wurde vom EuGH als unionsrechtswidrig eingestuft. Die Begründung, dass generell-abstrakte Verpflichtungen, die ohne Unterschied für alle Anbieter gelten, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beeinträchtigen, unterstreicht die Notwendigkeit einer ausgewogenen und koordinierten Regulierung.

Das Urteil schützt nicht nur die Interessen der in Irland ansässigen Plattformen, sondern stärkt auch das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und fördert die Idee der gegenseitigen Anerkennung. Es stellt klar, dass Maßnahmen zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet unter bestimmten Bedingungen möglich sind, jedoch dürfen sie nicht zu generell-abstrakten Verpflichtungen führen, die den digitalen Binnenmarkt gefährden.

Die Entscheidung des EuGH sendet eine klare Botschaft an die Mitgliedstaaten, dass eine harmonisierte und koordinierte Herangehensweise erforderlich ist, um die Herausforderungen im digitalen Raum zu bewältigen. Die Frage der Regulierung rechtswidriger Inhalte im Internet erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen nationalen Interessen und der Integrität des europäischen Binnenmarkts.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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