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Steuer & Recht |
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) ist ab heute, dem 13. Oktober 2023, in Deutschland in Kraft getreten. Dieses Gesetz bringt eine wichtige Neuerung, das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), mit sich und ermöglicht Verbraucherschutzverbänden eine stärkere Position bei der Verfolgung von Verbraucherrechtsverletzungen.
Das Hauptziel des Gesetzes ist es, die Rechte der Verbraucher vor unzulässigen Geschäftspraktiken von Unternehmen zu schützen. Verbraucherschutzverbände erhalten nun die Befugnis, im eigenen Namen Unterlassungsklagen gegen Unternehmen zu erheben, um Verstöße gegen Verbraucherrechte zu stoppen. Zudem wird diesen Verbänden die Möglichkeit eingeräumt, eine neue Abhilfeklage einzureichen, um die Verbraucherrechte durchzusetzen. Diese Klage ermöglicht es, Unternehmen zur Erbringung einer Leistung zugunsten der betroffenen Verbraucher zu verpflichten, einschließlich der Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags (gemäß § 14 VDuG). Nach einem Abhilfeurteil, das eine solche Zahlung anordnet, wird ein Sachwalter damit beauftragt, die Verteilung dieses Betrags an die berechtigten Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.
Die Position des Sachwalters wird nach den Vorschriften des VDuG als eine neutrale und von den Parteien unabhängige Person festgelegt. Dies kann auch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WP/vBP) umfassen. Die Gerichte bestellen den Sachwalter und überwachen seine Tätigkeit (gemäß §§ 23 Abs. 1 und 30 Abs. 1 VDuG). Die Aufgabe des Sachwalters umfasst unter anderem die Überprüfung der Anspruchsberechtigung der teilnehmenden Verbraucher, die Erstellung eines Auszahlungsplans für die berechtigten Ansprüche, die Abwicklung oder Ablehnung von Ansprüchen der Verbraucher sowie die Beantragung von gerichtlichen Zwangsmitteln gegen Unternehmen, die den Anordnungen des Sachwalters nicht nachkommen.
Mit dem Inkrafttreten des VRUG und des VDuG wird die Verfolgung von Verbraucherrechtsverletzungen in Deutschland gestärkt, wodurch der Schutz der Verbraucherinteressen weiter in den Vordergrund rückt.
Das Inkrafttreten des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG) und des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung des Verbraucherschutzes in Deutschland. Die neuen Gesetze eröffnen Verbraucherschutzverbänden die Möglichkeit, Verbraucherrechtsverletzungen wirkungsvoller zu verfolgen und Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Möglichkeit von Verbandsklagen und Abhilfeklagen bietet Verbraucherschutzverbänden die notwendigen Instrumente, um Verbraucherinteressen zu verteidigen und gegen unzulässige Geschäftspraktiken vorzugehen. Diese Gesetze tragen dazu bei, die Lücke in der Verbraucherrechtsumsetzung zu schließen und das Recht der Verbraucher auf faire und transparente Geschäftspraktiken zu stärken.
Die Einbindung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern (WP/vBP) als Sachwalter in diesen Prozess ist ein kluger Schachzug, da sie über die notwendige Unabhängigkeit und Sachkenntnis verfügen, um die Aufgaben des Sachwalters wirksam zu erfüllen.
Insgesamt ist das Inkrafttreten des VRUG und des VDuG ein Gewinn für die Verbraucher in Deutschland, da es ihre Rechte besser schützt und den Verbraucherschutzverbänden die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt, um Verstöße gegen Verbraucherrecht effektiv zu verfolgen und zu sanktionieren. Diese Gesetze sind ein deutlicher Fortschritt in Richtung eines fairen und transparenten Geschäftsumfelds, von dem letztendlich alle Verbraucher profitieren werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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