• 12.10.2023 – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Ideengeber" und "Initiator" von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses W.

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Steuer & Recht |

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Ideengeber" und "Initiator" von Cum-Ex-Geschäften des Bankhauses W.

 

Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte maßgeblichen Einfluss auf die von dem Bankhaus W. zwischen 2007 und 2011 durchgeführten Cum-Ex-Geschäfte. Diese Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu bewegen, obwohl diese Steuer tatsächlich nicht gezahlt worden war.

Der Angeklagte, der sowohl als Rechts- und Steuerberater als auch als "Strategieberater" beteiligt war, initiierte und beriet die Geschäfte maßgeblich. Obwohl er die Körperschaftsteuererklärungen und Erstattungsanträge nicht persönlich unterzeichnete, war er als Ideengeber und Initiator eine Schlüsselfigur bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen. Gemeinsam mit anderen Beteiligten sorgte der Angeklagte dafür, dass die Finanzbehörden insgesamt mehr als 275 Millionen Euro zu Unrecht auszahlten. Der Angeklagte persönlich profitierte in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro von diesen Geschäften, und dieser Betrag wurde im Urteil eingezogen.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im Beschlussweg abgelehnt, da keine Verfahrensfehler oder sachlichen Mängel festgestellt wurden. Die Verurteilung des Angeklagten wurde bestätigt, und es stand kein Verfolgungsverbot entgegen. Die Auslieferung des Angeklagten aus der Schweiz umfasste die Taten, die zu seiner Verurteilung geführt haben.

Das Urteil ist somit rechtskräftig, und das Verfahren wurde abgeschlossen.

Beschluss vom 20. September 2023 – 1 StR 187/23

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

 

Kommentar:

Das Urteil gegen den Angeklagten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verdeutlicht die ernsten Konsequenzen für Personen, die in Steuerhinterziehung und betrügerische Finanzgeschäfte verwickelt sind. Cum-Ex-Geschäfte sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Justiz gerückt, da sie den Staat erhebliche Steuereinnahmen kosten und ethische und rechtliche Fragen aufwerfen.

Die Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und die Einziehung von 13,6 Millionen Euro unterstreichen die Entschlossenheit der Justiz, gegen derartige Steuervergehen vorzugehen. Die Gerichte gehen rigoros gegen Personen vor, die Steuern hinterziehen und das Vertrauen in das Steuersystem untergraben.

Dieser Fall verdeutlicht auch die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Die Auslieferung des Angeklagten aus der Schweiz und die gerichtliche Verfolgung in Deutschland sind Beispiele für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzbetrug.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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