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Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil I R 42/19 vom 17. Mai 2023 eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen getroffen.
Der vorliegende Fall betraf eine rechtsfähige private Stiftung, die eine wirtschaftliche Betätigung ausübte und dabei Gewinne erwirtschaftete. Gemäß den steuerlichen Vorschriften muss bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gesondert festgestellt werden. Dies ermöglicht eine eindeutige und nachvollziehbare Erfassung von Einlagen und Entnahmen, um eine steuerlich korrekte Behandlung sicherzustellen.
Die Stiftung argumentierte, dass sie als rechtsfähige private Stiftung nicht unter die genannten Gesellschaftsformen falle und daher keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sei. Das Finanzamt vertrat hingegen die Auffassung, dass die Stiftung als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden sollte und somit auch eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sei.
Der BFH entschied zu Gunsten der Stiftung. Das Gericht stellte fest, dass rechtsfähige private Stiftungen nicht den gleichen steuerlichen Regeln unterliegen wie Kapitalgesellschaften oder bestimmte Personengesellschaften. Die spezifische Rechtsform und Zwecksetzung einer rechtsfähigen privaten Stiftung sei entscheidend, und die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos sei in diesem Fall nicht erforderlich. Das Urteil bekräftigte somit die steuerliche Eigenständigkeit der rechtsfähigen privaten Stiftungen.
Kommentar:
Das Urteil des BFH in der Sache I R 42/19 trägt zur Klärung der steuerlichen Behandlung rechtsfähiger privater Stiftungen bei. Die Entscheidung stellt klar, dass solche Stiftungen nicht den gleichen steuerlichen Regelungen unterliegen wie Kapitalgesellschaften oder bestimmte Personengesellschaften.
Die Anerkennung der steuerlichen Eigenständigkeit von rechtsfähigen privaten Stiftungen ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer angemessenen und gerechten Besteuerung dieser gemeinnützigen Einrichtungen. Die Entscheidung des BFH ermöglicht es den Stiftungen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten unter Beachtung ihrer spezifischen Zwecksetzung und Rechtsform durchzuführen, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Dies fördert die Rechtssicherheit und Klarheit für rechtsfähige private Stiftungen und erleichtert die Erfüllung ihrer gemeinnützigen Aufgaben.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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