• 12.10.2023 – BFH: Aufrechnung in sog. Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sog. Bauträgerfällen auch über den Bestand und ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Aufrechnung in sog. Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Beschluss V B 23/22 (AdV) vom 26. September 2023 eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen getroffen.

Der vorliegende Fall betraf die steuerliche Situation eines Bauträgers, der im Rahmen seines Geschäftsbetriebs Bauprojekte durchführte. Im Rahmen einer Umsatzsteuernachschau stellte das Finanzamt fest, dass der Bauträger die Umsatzsteuer für bestimmte Bauprojekte nicht abgeführt hatte. Infolgedessen wurden entsprechende Umsatzsteuernachforderungen festgesetzt.

Der Bauträger beantragte die Aussetzung der Vollziehung der Nachforderungen und berief sich dabei auf die Aufrechnung. Er argumentierte, dass er Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend machen könne, die mit den geforderten Umsatzsteuern verrechnet werden sollten.

Der BFH kam in seinem Beschluss zu dem Schluss, dass die Aufrechnung im vorliegenden Fall nicht möglich sei. Die Gründe dafür waren komplex und bezogen sich auf die Besonderheiten der Bauträgerfälle in steuerlicher Hinsicht. Insbesondere wurden Fragen zur Wirksamkeit der Aufrechnung und zur Rechtmäßigkeit der vom Bauträger behaupteten Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geprüft.

Der BFH entschied, dass die Aufrechnung im vorliegenden Fall nicht zulässig sei und wies den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab. Die Begründung für diese Entscheidung basierte auf einer eingehenden rechtlichen Prüfung der Sachverhalte und unter Berücksichtigung der speziellen steuerlichen Bestimmungen für Bauträgerfälle.

 

Kommentar:

Der Beschluss des BFH in der Sache V B 23/22 (AdV) ist von großer Bedeutung für Bauträger und die steuerliche Behandlung von Umsatzsteuernachforderungen. Das Gericht hat klargestellt, dass die Aufrechnung in Bauträgerfällen nicht immer zulässig ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Rechtmäßigkeit der behaupteten Ansprüche.

Diese Entscheidung unterstreicht die Komplexität steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit Bauträgergeschäften und betont die Notwendigkeit, diese Fälle sorgfältig zu prüfen und auf die spezifischen steuerlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen. Dies wird zweifellos zur Klarheit und Rechtssicherheit in der steuerlichen Behandlung von Bauträgerfällen beitragen und den Beteiligten eine klare rechtliche Grundlage bieten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner