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Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 24. Mai 2023 ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Schweden aus dem Jahr 1992 nach dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer gefällt.
In dem vorliegenden Fall (Aktenzeichen II R 27/20) ging es um die steuerliche Behandlung einer Schenkung, die in Schweden von einem deutschen Staatsbürger an seinen in Deutschland ansässigen Sohn getätigt wurde. Aufgrund des DBA-Schweden 1992 war die Besteuerung von Schenkungen, die in einem der beiden Länder stattfanden, geregelt. Die Schenkung war unter Berücksichtigung der schwedischen Schenkungsteuer erfolgt, die in Schweden eine erhebliche Rolle spielte.
Die Besonderheit dieses Falls lag jedoch darin, dass Schweden die Schenkungsteuer nach dem Jahr 2004 abgeschafft hatte. Dies führte zu Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Schenkungen, die vor dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer durchgeführt wurden.
Der BFH kam zu dem Schluss, dass das DBA-Schweden 1992 nicht vorsah, wie mit Schenkungen zu verfahren ist, die nach dem Wegfall der schwedischen Schenkungsteuer durchgeführt wurden. Die bisherige Regelung bezog sich eindeutig auf die Steuerlast vor dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer und konnte nicht auf die neue Situation angewandt werden.
Das Urteil des BFH besagt, dass Schenkungen, die nach dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer erfolgten, nicht mehr unter das DBA-Schweden 1992 fallen und daher der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Dies entspricht der aktuellen Rechtslage und trägt zur Klarheit und rechtlichen Sicherheit bei der Besteuerung von Schenkungen zwischen Deutschland und Schweden bei.
Die Urteile II R 28/20 und II R 29/20 vom 24.05.2023 sind inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil II R 27/20 vom 24.05.2023.
Das Urteil des BFH in der Sache II R 27/20 ist von großer Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Schenkungen zwischen Deutschland und Schweden. Die Entscheidung des Gerichts klärt eine bislang bestehende Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer nach dem Jahr 2004.
Die Klarstellung, dass Schenkungen nach dem Wegfall der schwedischen Schenkungsteuer nicht mehr unter das DBA-Schweden 1992 fallen, und somit der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen, schafft Rechtssicherheit für Bürger, die sich in ähnlichen Situationen befinden. Dieses Urteil stellt sicher, dass die Steuerregelungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden und Unklarheiten vermieden werden, was für die Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung der Steuerzahler von entscheidender Bedeutung ist.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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