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Steuer & Recht |
Am 21. September 2023 hat der Bundestag erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gezielter auszurichten. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Analyse von Meldungen mit Bezug zu anderen Straftaten dem Hauptziel der Zentralstelle zuwiderläuft.
Die Stärkung der Finanztransaktionsuntersuchungen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Verbrechen haben in den letzten Jahren zugenommen und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die internationale Sicherheit dar.
Die risikobasierte Arbeitsweise, die in diesem Gesetzentwurf betont wird, ist ein vielversprechender Ansatz, um die begrenzten Ressourcen effektiver einzusetzen und sich auf die Transaktionen zu konzentrieren, die das höchste Risiko bergen. Dies kann dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu bekämpfen.
Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass bei der Umsetzung dieses Gesetzes die Datenschutz- und Datenschutzrechte gewahrt bleiben und dass die Verfahren fair und transparent sind. Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und die Einhaltung internationaler Standards sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grenzüberschreitende Phänomene sind.
Insgesamt ist die Stärkung der Finanztransaktionsuntersuchungen ein wichtiger Schritt zur Sicherung der finanziellen Integrität und zur Bekämpfung von Straftaten, die die internationale Sicherheit bedrohen. Es ist zu hoffen, dass dieser Gesetzentwurf zu wirksameren Maßnahmen führen wird, um diese Herausforderungen anzugehen.
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