• 20.09.2023 – Steuervorbescheide (Tax rulings): Die Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährten Steuervergünstigungen stellen eine rechtswidrige Beihilferegelung dar

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der EuGH bestätigt die Entscheidung der Europäischen Kommission, die 2016 angenommen hatte, dass die betreffende Steuerregelung gegen die Beihilf ...

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DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Urteil: Belgien muss Beihilfen zurückzahlen

 

Das Gerichtsurteil hat weitreichende Folgen für Belgien und betroffene Unternehmen

Das Gericht der Europäischen Union hat in seinem aktuellen Urteil bestätigt, dass die von Belgien seit 2005 praktizierte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse gegen die Beihilfevorschriften der Europäischen Union verstößt. Diese Regelung ermöglichte es belgischen Unternehmen, die multinationalen Konzernen angehören, Steuervorbescheide zu erhalten und somit von der Körperschaftsteuer befreit zu werden, wenn sie in Belgien Geschäftstätigkeiten konzentrieren, Arbeitsplätze schaffen oder Investitionen tätigen.

Die Europäische Kommission hatte bereits 2016 festgestellt, dass diese Steuerregelung rechtswidrig ist und angeordnet, die gewährten Beihilfen von 55 Empfängern zurückzufordern. Belgien und einige Beihilfeempfänger hatten Klage erhoben, was zu einem komplexen rechtlichen Verfahren führte, inklusive einer Aufhebung des ursprünglichen Gerichtsurteils im Jahr 2021. In ihrem aktuellen Urteil bestätigte das Gericht jedoch die Position der Kommission, dass es sich bei dieser Steuerregelung um staatliche Beihilfe handelt.

Das Gericht argumentierte, dass die Regelung selektiv sei und Unternehmen innerhalb und außerhalb multinationaler Konzerne unterschiedlich behandelt habe. Unternehmen, die von der Steuerbefreiung profitierten, wurden anders behandelt als andere körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften in Belgien.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen und die Beihilfepraxis in der EU. Die belgische Regierung und die betroffenen Unternehmen müssen nun die gewährten Beihilfen zurückzahlen. Dieses Urteil zeigt erneut die Bedeutung der Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften und unterstreicht die Rolle der Europäischen Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften.


Kommentar:

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union in dieser Angelegenheit unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften und zeigt, dass die Europäische Kommission bereit ist, gegen staatliche Beihilfen vorzugehen, die als wettbewerbsverzerrend angesehen werden. In diesem Fall ging es um die Frage der Selektivität, bei der Unternehmen innerhalb multinationaler Konzerne von einer Steuerbefreiung profitierten, während andere Unternehmen in Belgien diese Vergünstigung nicht erhielten.

Dieses Urteil hat Auswirkungen auf die Beihilfepraxis in der gesamten EU und wird als Präzedenzfall dienen. Unternehmen müssen nun sorgfältig prüfen, ob sie staatliche Beihilfen erhalten, die möglicherweise gegen die EU-Vorschriften verstoßen könnten, und gegebenenfalls rechtliche Schritte unternehmen, um sich zu verteidigen.

Die Entscheidung zeigt auch die Bedeutung der Arbeit der Europäischen Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der EU-Beihilfevorschriften. Unternehmen und Mitgliedstaaten sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen diese Vorschriften erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können.

Von Engin Günder

 

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