• 15.09.2023 – Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend dargelegter Verfahrensfehler unzulässig

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit den heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu ...

DocSecur® OMNI
All-Inklusive Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX
Die flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® JURA
Rechtsschutz gibt es nicht auf Rezept!
DocSecur® CYBER
Arztpraxen sicher im Netz

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Ärzte,
hier ist der vollständige Text für Sie:

DocSecur® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verfassungsbeschwerden in äußerungsrechtlichen Eilverfahren wegen unzureichend dargelegter Verfahrensfehler unzulässig

 

Mit den heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die fachgerichtliche Untersagung einer Online-Berichterstattung richten. Die mit ihnen verbundenen Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen werden damit gegenstandslos. Die beiden Verfassungsbeschwerden wurden unter den Aktenzeichen 1 BvR 1601/23 und 1 BvR 1602/23 verhandelt.


Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin zu 1) betreibt ein Online-Nachrichtenportal und veröffentlichte am 2. Juni 2023 einen von der beschwerdeführenden Person zu 2) verfassten Beitrag mit dem Titel „Schwere Vorwürfe gegen Vorstandsmitglieder des (…) e.V.“, in dem verschiedene Vorwürfe gegen Vorstandsmitglieder eines Vereins erhoben wurden. Nachdem der Verein und einige Vorstandsmitglieder Abmahnungen aussprachen und einstweilige Verfügungen beantragten, ergingen am 18. Juli 2023 und am 25. Juli 2023 entsprechende Entscheidungen des Landgerichts Berlin, die die Berichterstattung untersagten.

Die Beschwerdeführenden legten Widerspruch gegen diese Entscheidungen ein und argumentierten, dass sie vor Erlass der einstweiligen Verfügungen nicht angehört worden seien und dass die Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung getroffen wurden. Am 18. August 2023 erhoben sie Verfassungsbeschwerde mit derselben Begründung.


Entscheidung:

Die Verfassungsbeschwerden wurden von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts als unzulässig eingestuft. Zwar haben die Beschwerdeführenden den Rechtsweg erschöpft, da die gerügten Verfahrensfehler nicht ausschließlich einen fachgerichtlich angreifbaren Verfahrensfehler darstellen, für den die Zuständigkeit der Fachgerichte bestehen bleibt. Dennoch genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerden nicht den gesetzlichen Anforderungen.

  1. Hinsichtlich der Rüge, nicht vor den angegriffenen Entscheidungen angehört worden zu sein, konnte in beiden Verfahren keine Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit nachgewiesen werden. Im Verfahren 1 BvR 1601/23 wurde den Beschwerdeführenden die Antragsschrift zur Stellungnahme zugestellt, und im Verfahren 1 BvR 1602/23 erfolgte eine ausreichende Anhörung, ohne dass eine erneute Anhörung nach dem erwidernden Schriftsatz des Antragstellers erforderlich war.

  2. Die Rüge einer unterbliebenen mündlichen Verhandlung wurde ebenfalls als nicht hinreichend begründet angesehen. Das Gericht stellte fest, dass eine Dringlichkeit vorlag, die eine mündliche Verhandlung entbehrlich machte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Presserecht von einer schnellen Reaktion geprägt ist und das Absehen von einer mündlichen Verhandlung oft sogar geboten ist. Die Beschwerdeführenden legten nicht hinreichend dar, warum eine mündliche Verhandlung in diesen Fällen zwingend erforderlich gewesen wäre.


Fazit:

Die Verfassungsbeschwerden wurden als unzulässig erklärt, da die Begründung die als Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit beanstandeten Verfahrensfehler nicht hinreichend nachvollziehbar darlegte. Die Entscheidungen des Landgerichts Berlin wurden somit nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

Von Engin Günder

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    DocSecur® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die DocSecur® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der DocSecur FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Mediziner in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die DocSecur® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Beratungskonzept

DocSecur® RISKM: Professionelles Sicherheitsmanagement
DocSecur® CHECK: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
DocSecur® KOMPASS: Die umfassenden Lösungen der DocSecur
DocSecur® LEITFADEN: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
DocSecur® BUSINESS: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
DocSecur® PRIVATE: Ihr privates Sicherheitspaket
DocSecur® TEAM: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
DocSecur® OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
DocSecur® FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Arztpraxis
DocSecur® JURA: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
DocSecur® CYBER: Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Sicher in die Zukunft – www.docsecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Vergleichsrechner