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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat eine wichtige Initiative zur Vereinfachung und Harmonisierung der Steuervorschriften für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Europäischen Union angekündigt. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Compliance-Kosten für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass angemessene Steuern gezahlt werden. Das vorgeschlagene Rahmenwerk für die Unternehmensbesteuerung, BEFIT genannt, wird voraussichtlich Unternehmen in der EU jährliche Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro ermöglichen.
Einheitliche Steuerbemessungsgrundlage: Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, würden ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln berechnen. Die Steuerbemessungsgrundlagen aller Gruppenmitglieder würden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage konsolidiert.
Prozentuale Verteilung: Für jedes Gruppenmitglied würde ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.
Die Einführung des BEFIT-Rahmenwerks ist ein positiver Schritt, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern, die in mehreren Mitgliedstaaten der EU tätig sind. Durch die Schaffung einheitlicher Steuervorschriften und die Harmonisierung der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage wird die Geschäftstätigkeit über nationale Grenzen hinweg vereinfacht.
Die finanziellen Vorteile für Unternehmen, die jährliche Einsparungen von bis zu 80 Millionen Euro versprechen, sind erheblich und könnten dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen in der EU zu fördern.
Die Verrechnungspreisgestaltung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, um Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung einzudämmen. Durch die Harmonisierung dieser Vorschriften und die Schaffung eines gemeinsamen Ansatzes wird die Rechtssicherheit erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten minimiert.
Es ist zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten den BEFIT-Vorschlag billigen, damit er am 1. Juli 2028 in Kraft treten kann. Dies wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken, sondern auch dazu beitragen, dass die EU in der globalen Wirtschaftslandschaft wettbewerbsfähig bleibt.
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