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Steuer & Recht |
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 festgelegt wird. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Details der Bekanntmachung:
Die Bekanntmachung enthält wichtige Informationen zur Lohnsteuer-Anmeldung für das Jahr 2024:
Vordruckmuster: Das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und bekannt gemacht. Dieses Muster ist maßgebend für die Gestaltung von Vordrucken, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden.
Freitextfeld: In den elektronischen Formularen ist abweichend vom Vordruckmuster zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
Neue Kennzahl 21: Ab 2024 ist für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers nach § 19a Absatz 4b EStG eine neue Kennzahl 21 mit einer spezifischen Zeilenbeschreibung erforderlich. Diese dient zur Angabe, ob eine Haftungserklärung im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen abgegeben wurde.
Trennung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren: Gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG muss in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angegeben werden. Die erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht. Die Eintragungen für die Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres dienen ausschließlich der Zuordnung der Lohnsteuer zu dem entsprechenden Kalenderjahr.
Die Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2024 ist von großer Bedeutung für Arbeitgeber, Steuerberater und Steuerexperten. Die klaren Vorgaben und Änderungen, insbesondere die Einführung der neuen Kennzahl 21 für Haftungserklärungen, stellen sicher, dass die Lohnsteuer-Anmeldungen korrekt und vollständig ausgefüllt werden können.
Die Trennung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren gemäß § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ermöglicht eine genauere Erfassung und Abrechnung der Steuern, was zu einer höheren Genauigkeit und Transparenz in den steuerlichen Prozessen führt.
Arbeitgeber und Steuerfachleute sollten sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen für die Lohnsteuer-Anmeldung ab 2024 rechtzeitig umsetzen und die erforderlichen Angaben entsprechend den Vorgaben des BMF machen. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt und die Bereitstellung von Informationen auf den Internetseiten erleichtern die Umsetzung der neuen Regelungen.
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