• 12.09.2023 – „Schnäppchen auf eBay“: Schadensersatzansprüche, wenn Verkäufer Ware nicht liefert

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Steuer & Recht |

„Schnäppchen auf eBay“: Schadensersatzansprüche, wenn Verkäufer Ware nicht liefert

 

Das Landgericht Köln hat in einem Fall entschieden, dass einem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen können, wenn ein Verkäufer auf der Online-Plattform "eBay" ohne einen berechtigten Grund die verkaufte Ware nicht rechtzeitig liefert. Der Fall drehte sich um den Verkauf eines Sofas zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis.


Die Beklagte hatte auf eBay ein hochwertiges Sofa "Bretz, Cloud 7" für nur 700 Euro zum Sofortkauf angeboten, obwohl der tatsächliche Wert des Sofas bei 7.000 Euro lag. Der Kläger erwarb das Sofa über die Sofortkauf-Funktion und zahlte den Kaufpreis am selben Tag über den Zahlungsdienst "Paypal". Die Beklagte informierte den Kläger jedoch am gleichen Tag darüber, dass es einen Fehler gegeben habe und sie ihm das Geld zurückerstatten würde. Der Kläger lehnte dies ab und forderte die Übergabe des Sofas. Die Beklagte gab jedoch an, dass sie in den USA lebe und dies das Problem sei. Schließlich brach sie den Kauf auf eBay mit der Begründung ab, dass sie den Artikel nicht mehr vorrätig habe oder er beschädigt sei. Der Kläger erhielt den bereits gezahlten Kaufpreis von 700 Euro zurück, war jedoch damit nicht einverstanden.

Der Kläger wandte sich erneut an die Beklagte und forderte die Übergabe des Sofas oder Schadensersatz wegen des Kaufabbruchs. Nachdem die Beklagte sich weigerte, dem nachzukommen, setzte der Kläger ihr eine letzte Frist zur Abholung des Sofas und erklärte schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte einen Schadensersatz in Höhe von 6.300 Euro, was der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Sofas und dem vereinbarten Kaufpreis entspricht.

Das Landgericht Köln gab dem Kläger in diesem Fall recht und urteilte, dass ihm ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 6.300 Euro zusteht. Das Gericht argumentierte, dass die Parteien einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hatten und dass die Anfechtungserklärung der Beklagten nicht wirksam war. Selbst wenn die Anfechtung gerechtfertigt gewesen wäre, erfolgte sie zu spät. Das Gericht betonte, dass die Anfechtung wegen Irrtums "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgen muss, und dass die Beklagte bereits am Tag des Vertragsschlusses erkannte, dass sie einen Fehler gemacht hatte. Die nachträgliche Erklärung, dass sie in den USA lebe und sich beim Preis vertan habe, erfolgte erst mehrere Monate später und war daher verspätet.

Kommentar zum Urteil

Das Urteil des Landgerichts Köln in diesem Fall ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Käufer auf Online-Marktplätzen wie eBay. Es zeigt, dass Verkäufer verpflichtet sind, die von ihnen angebotenen Artikel zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Wenn ein Verkäufer ohne ausreichende Begründung von einem Kaufvertrag zurücktritt und die Ware nicht liefert, können dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Integrität und Transparenz im Online-Handel. Käufer sollten sich darauf verlassen können, dass die Verkäufer ihre Verpflichtungen einhalten, und Verkäufer sollten ihre Angebote sorgfältig prüfen, um Fehler zu vermeiden. In diesem Fall wurde deutlich gemacht, dass verspätete Anfechtungen wegen Irrtums nicht akzeptiert werden und dass die Einhaltung von Verträgen auf Online-Marktplätzen ernst genommen wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig ist und Berufung eingelegt werden kann. Dennoch zeigt es, dass die Justiz darauf bedacht ist, die Rechte der Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass Online-Transaktionen fair und transparent ablaufen.

Von Engin Günder

 

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